AUS PERSOENLICH BLOG
Die schlimmste Strafe für einen Provokateur
Ihre Volksinitiative gegen Masseneinwanderung lancierte die SVP
vor zwei Jahren mit einem provokativen Inserat. Der Titel “Kosovaren
schlitzen Schweizer auf!” sorgte für grosse Empörung. Einige Zeitungen
weigerten sich, dieses Inserat zu veröffentlichen. Wegen Verstosses
gegen die Antirassismus-Strafnorm erstatteten zwei Kosovaren aus dem
Kanton Zürich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Mitglieder des
Initiativkomitees gegen Masseneinwanderung. Lange war über das
umstrittene Schlitzer-Inserat der SVP nichts zu hören.
Die Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Zürich stritten mehr als ein Jahr lang über den Gerichtsstand. Nachdem das Bundesstrafgericht den Fall der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zugewiesen hatte, stellte diese die Strafuntersuchung ein.
Rechtsanwalt David Gibor, der die beiden Kosovaren vertritt, führte laut “Tages-Anzeiger” Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft. Daraufhin schaltete sich auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ein und hielt ebenfalls an der Einstellung fest. Doch ohne Erfolg. Das Berner Obergericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Gibor. Es hiess die Beschwerde gut und hob die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auf. Aber damit nicht genug. Gemäss dem Entscheid des Obergerichts muss die Staatsanwaltschaft nicht nur ein Strafverfahren gegen die SVP-Verantwortlichen durchführen. Das Obergericht untersagt der Staatsanwaltschaft auch, den Fall nochmals einzustellen. Es hält fest, dass dieser Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht zur Beurteilung zu überlassen sei.
Die über 200 Kommentare, die nach dem Artikel über diese Fortsetzungsgeschichte auf tagesanzeiger.ch/newsnet zu lesen waren, verdeutlichen, dass der neue Wirbel um die Inserate kontraproduktiv sein könnte. Das Plakat wird nochmals publiziert und Bilder beeinflussen bekanntlich mehr als Worte. Ich gehe davon aus, dass nach der heutigen Zuwanderungsschwemme viele Bürger in ihrer Abwehrhaltung bestärkt werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass Strafklagen zum Bumerang werden, weil man sich Folgendes nicht bewusst ist: Die schlimmste Strafe für einen Provokateur ist es, wenn er ignoriert wird.
Die Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Zürich stritten mehr als ein Jahr lang über den Gerichtsstand. Nachdem das Bundesstrafgericht den Fall der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zugewiesen hatte, stellte diese die Strafuntersuchung ein.
Rechtsanwalt David Gibor, der die beiden Kosovaren vertritt, führte laut “Tages-Anzeiger” Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft. Daraufhin schaltete sich auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ein und hielt ebenfalls an der Einstellung fest. Doch ohne Erfolg. Das Berner Obergericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Gibor. Es hiess die Beschwerde gut und hob die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auf. Aber damit nicht genug. Gemäss dem Entscheid des Obergerichts muss die Staatsanwaltschaft nicht nur ein Strafverfahren gegen die SVP-Verantwortlichen durchführen. Das Obergericht untersagt der Staatsanwaltschaft auch, den Fall nochmals einzustellen. Es hält fest, dass dieser Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht zur Beurteilung zu überlassen sei.
Die über 200 Kommentare, die nach dem Artikel über diese Fortsetzungsgeschichte auf tagesanzeiger.ch/newsnet zu lesen waren, verdeutlichen, dass der neue Wirbel um die Inserate kontraproduktiv sein könnte. Das Plakat wird nochmals publiziert und Bilder beeinflussen bekanntlich mehr als Worte. Ich gehe davon aus, dass nach der heutigen Zuwanderungsschwemme viele Bürger in ihrer Abwehrhaltung bestärkt werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass Strafklagen zum Bumerang werden, weil man sich Folgendes nicht bewusst ist: Die schlimmste Strafe für einen Provokateur ist es, wenn er ignoriert wird.
Marcus Knill
Donnerstag, 30. Mai 2013 um 10:18 Uhr
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