Freitag, 28. April 2017

Gewisses Verständnis

Stört das Rauchen auf dem Balkon?

eine Zürcher Genossenschaft 40 neue Wohnungen nur an 
Nichtraucher. ... (Quelle: 20 Minuten)
KOMMENTAR:
Ich besuchte vor Jahren im Spital einen Patienten. Im Spital wurde damals das Rauchverbot im Gebäudeinnern bereits durchgesetzt.
Trotzdem drang ein lästiger Rauchgeschmack ins Krankenimmer.
Der Grund: Unter dem Fenster - im ersten Stock - paffte ein Patient auf dem Balkon.
Ich kann mir somit gut vorstellen, dass Balkonrauchen für andere Mieter lästig sein kann. Deshalb darf man für die Bestimmungen der Vermieter (Zürcher Genossenschaft) ein gewisses Verständnis aufbringen.
Auch in Firmen werden die Raucher zunehmend auf Raucherzonen hingewiesen, die sich in einer gewissen Distanz zum Gebäude befinden.
In der Regel ist mit einfachen Regelungen ein vernünftiges Nebeneinander möglich. 

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