Freitag, 17. März 2017

Rentenreform ist noch nicht unter Dach

Nun folgt der Volksentscheid

Der Ausgang der Abstimmung ist völlig offen. Es könnte zu einer unheilgen Allianz zwischen rechts und links kommen.

Bildergebnis für Rentenreform
Der nächste Schritt ist die Volksabstimmung. Diese ist auf den 24. September angesetzt. Die Zustimmung von Volk und Ständen ist nötig, weil für eine Mehrwertsteuer-Erhöhung die Verfassung angepasst werden muss. Da die Räte die Verfassungs- und die Gesetzesänderung verknüpft haben, gilt der Urnengang für das gesamte Reformpaket. Eine Unterschriftensammlung erübrigt sich also.

Findet die Reform eine Mehrheit, werden Anfang 2018 jene Änderungen in Kraft gesetzt, die die AHV betreffen. Die Mehrwertsteuer wird um 0,3 Prozent erhöht. Davon spüren die Konsumentinnen und Konsumenten nichts, weil gleichzeitig die IV-Finanzierung ausläuft. Das Frauenrentenalter wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

2019 treten die Anpassungen bei der beruflichen Vorsorge in Kraft, 2021 kommt eine weitere Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,3 Prozent. In einigen Jahren wird der Bundesrat schon die nächste Rentenreform aufgleisen müssen. Die AHV ist höchstens bis 2030 finanziert. (SDA)


FAZIT: Der Ausgang ist noch völlig offen. Viele sind mit dem Kompromiss nicht glücklich.

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