Echo zum heutigen Dreikönigstreffen:
Prof. Dr. Ralf Höcker, Presserechtsanwalt erläuterte an Beispielen, wie der Presse in Deutschland Grenzen gesetzt werden.
Der Titel seiner spannenden Ausführungen:
"Wie man Journalisten mit Peitsche und Kavallerie in Schach hält."
Rechtswidrig ist:
1. Die Verbreitung unwahrer Sachverhalte
2. Schmächkritik
3. Indiskretionen
4. Verletzung der Intimsphäre
5. sowie der Privat- oder Geheimsphäre
6. Verdachtsberichterstattung
7. Urheberrechtsverstösse
Wir haben ein Recht auf unser Bild
und ein Recht auf unser Wort
Höcker war auch Anwalt von Kachelmann und beurteilt die klage gegen Böhmermann wie folgt:
Er rechnet damit, dass Böhmermann das zivilrechtliche Verfahren auf Unterlassung verlieren wird.
Auch in zweiter instanz vor dem Oberlandesgerciht, wie auch vor dem bundesgerichtshof.
Damit dürfte er sein Schmächgedicht nicht mehr verbreiten.
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