Beschwerde gutgeheissen
Das jüngste Urteil der Beschwerdeinstanz zeigt,
dass diese Instanz nicht auf einem Auge blind ist:
SVP-Beschwerde gegen SRF gutgeheissen
Irreführung der Zuhörer: Ein Bericht auf dem Radiosender SRF 1 hat fälschlicherweise den Wegzug eines Konzerns mit der SVP-Zuwanderungsinitiative in Verbindung gebracht.
Auch der Ombudsmann der SRG betrachtet den Beitrag als «unsachlich».
Das Schweizer Radio SRF hat mit einem Beitrag über den
Wegzug des Erdölkonzerns Weatherford aus der Schweiz das
Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Zu diesem Schluss kommt die
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) in einem
Entscheid vom Freitag.
Bildstrecken «SRF 3 ist Mainstream mit Ecken und Kanten» Der Beitrag war am 4. April dieses Jahres in der Sendung «HeuteMorgen» auf Radio SRF 1 ausgestrahlt worden. Darin wurde der Wegzug des Konzerns mehrmals mit der Annahme der SVP-Zuwanderungsinitiative rund zwei Monate zuvor in Verbindung gebracht.
Kein Beweis für Sitzverlegung wegen Initiative
Damit seien die Zuhörerinnen und Zuhörer irregeführt worden, teilte die UBI am Freitag mit. Sie hiess eine Beschwerde der SVP deutlich mit acht Stimmen zu einer Stimme gut. Es finde sich kein Beleg dafür, dass das Ja vom 9. Februar tatsächlich eine wesentliche Rolle für die Sitzverlegung von Weatherford von Zug nach Irland gespielt habe.
Vor der UBI hatte bereits der Ombudsmann der SRG den Beitrag als «unsachlich» kritisiert. Die SRG muss die UBI nun innerhalb von 30 Tagen darüber informieren, welche Massnahmen zur Behebung des Mangels getroffen wurden und wie ähnliche Verletzungen in Zukunft vermieden werden sollen.
KOMMENTAR:
Die Ombudstelle veranschaulicht mit diesem Urteil, dass
sachgerechtes Informieren keine Hohlformel sein darf.
Bildstrecken «SRF 3 ist Mainstream mit Ecken und Kanten» Der Beitrag war am 4. April dieses Jahres in der Sendung «HeuteMorgen» auf Radio SRF 1 ausgestrahlt worden. Darin wurde der Wegzug des Konzerns mehrmals mit der Annahme der SVP-Zuwanderungsinitiative rund zwei Monate zuvor in Verbindung gebracht.
Kein Beweis für Sitzverlegung wegen Initiative
Damit seien die Zuhörerinnen und Zuhörer irregeführt worden, teilte die UBI am Freitag mit. Sie hiess eine Beschwerde der SVP deutlich mit acht Stimmen zu einer Stimme gut. Es finde sich kein Beleg dafür, dass das Ja vom 9. Februar tatsächlich eine wesentliche Rolle für die Sitzverlegung von Weatherford von Zug nach Irland gespielt habe.
Vor der UBI hatte bereits der Ombudsmann der SRG den Beitrag als «unsachlich» kritisiert. Die SRG muss die UBI nun innerhalb von 30 Tagen darüber informieren, welche Massnahmen zur Behebung des Mangels getroffen wurden und wie ähnliche Verletzungen in Zukunft vermieden werden sollen.
KOMMENTAR:
Die Ombudstelle veranschaulicht mit diesem Urteil, dass
sachgerechtes Informieren keine Hohlformel sein darf.
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