Absurde Forderung
Geheimnistuerei fördert Spekulationen
Christine Maier, Chefredaktorin Sonntagsblick, ärgert sich berechtigterweise im Editorial vom 22. Juni 2014 über die Art und Weise des Anwaltes von Michael Schumacher, wie sich die Medien künftig zu verhalten haben. Er droht mit rechtlichen Schritten, falls über den Gesundheitszustand oder die Therapie und die Rehabilitation von Schumi oeffentlich spekuliert würde.
Diese Drohung ist tatsächlich absurd. Das würde nämlich heissen, es dürfte nichts mehr über den Patienten Schumacher geschrieben werden.
Dieses Verhalten ist symptomatisch bei vielen Profis, die jahrelang eine erstaunliche Nähe zu der Regenbogenpresse gepflegt hatten und von dieser Nähe profitieren konnten.
Wenn dann von diesen Profiteuren in heiklen Situationen Informationen gestoppt werden, ist dann dies Gemeiniskrämerei kontraproduktiv.
Musterbeispiele gibt es viele: Wulff, Borer und Co. waren schlecht beraten, als sie versuchten, sich in einer Krisensituation abzuschotten.
Wer Informationen verweigert, weckt Interesse an Hintergrundgeschichten. Die Journalisten vermuten, es werde versucht, etwas unter den Teppich zu kehren.
Geheimniskrämerei fördert erst recht Spekulationen.
Das Informationsmanagement beim Kommapatient Dani Albrecht am Universitätsspital und die konstante offene Informationspraxis beim verunfallten Samuel Koch veranschaulichen, dass sich ein konstantes, proaktives Informieren bestens funktioniert. Es gab weder Paparazzis noch Gerüchte oder Spekulationen.
Nachtrag: Ich warte auf den ersten Fall einer Spekulation beim Weiterverlauf der Genesung von Michael Schumacher. Der Anwalt wird seine Drohung nicht durchsetzen können.
NACHTRAG: EINE FOLGE DER GEHEIMNISKRAEMEREI:
Zum Verkauf angeboten
Diebe stehlen Schumis Krankenakte
«Wir können nicht beurteilen, ob die Unterlagen echt sind», teilt Managerin Sabine Kehm mit. Fakt sei jedoch, dass die Akten gestohlen wurden. Die Polizei sei bereits eingeschaltet worden.
Wie bild.de schreibt, verlangen die Verkäufer der Akte als Mindestpreis 60'000 Schweizer Franken.
«Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Ankauf solcher Unterlagen/Daten sowie deren Veröffentlichungen verboten sind», schreibt Kehm in ihrer Mitteilung an die Medien und kündigt in jedem Einzelfall Strafanzeige an, falls gegen die Wahrung der Intimsphäre verstossen werde.
Bisher ist völling unklar, wie die Diebe an die Akten gelangen konnten.
WEITERER NACHTRAG:
Aus meiner Erfahrung bekommen Mauern des Schweigens (im umgang mit Medien) plötzlich Risse. Meine Prognose: Der sich abzeichnende Riss wird noch grösser! Die Infroamtionsverweigerung wird sich rächen.
So nennt sich Dieb von Schumis SpitalaktePolizei jagt den «Schattenkrieger»
«Kagemusha» ist japanisch und heisst zu deutsch «Schattenkrieger». «Kagemusha - Der Schatten des Kriegers» ist dann auch ein japanischer Historienfilm aus den 80er-Jahren. Für den westlichen Markt wurde er von Star-Wars- und Indiana-Jones-Ikone George Lucas produziert.
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