Mittwoch, 31. Mai 2017
Aus der Webseite von Kathrin Fassnacht zu unseren Blackour-Ueberwindungstechniken
Unsere persönlichen Lieblings-Blackout-Überwindungstechniken
(zusammengefasst aus Marcus Knill www.rhetorik.ch):
1. Sprechen Sie langsam.
2. Machen Sie Sprechpausen.
3. Fassen Sie zusammen: Lassen Sie mich die Situation zusammenfassend noch einmal wiederholen…
4. Betonen Sie: Ich möchte noch einmal wiederholen, dass…
5. Fragen Sie: Wenn Sie noch Fragen zu meinen bisherigen Ausfürungen haben, so haben Sie
jetzt die Gelegenheit, diese zu stellen.
6. Machen Sie eine Überleitung: Ich komme nun zu einem neuen Abschnitt, der für Sie ebenfalls
interessant sein könnte.
7. Weichen Sie aus: An dieser Stelle fällt mir immer folgende Gegebenheit ein…
oder: Dazu ein Beispiel:… (sofort anführen!)
8. Machen Sie eine Pause: Ich glaube, wir haben jetzt alle eine Pause verdient.
9. Seien Sie offen: Ich habe den Faden verloren, wer gibt mir ein Stichwort?
10. Wiederholen Sie die letzten Gedanken.
Redepannen überbrücken:
1. Schalten Sie bewusst eine Pause ein.
2. Wiederholen Sie: Die letzten Gedanken sollte ich noch einmal verdeutlichen…
3. Fassen Sie das Gesagte noch einmal zusammen: An dieser Stelle kann man das Gesagte wie
folgt zusammenfassen…
4. Stellen Sie Zuhörern eine Frage: Möchte jemand zum bisher Gesagten eine Frage stellen?
5. Bauen Sie rhetorische Fragen ein.
6. Überspringen Sie ein Kapitel: Darauf komme ich später nochmals zurück.
7. Benützen Sie neue Methoden: Stichwort an die Tafel schreiben: «Diskutieren Sie einmal mit
Ihrem Nachbarn diese Frage.»
8. Vergessen Sie nicht, die Zuhörer miteinzubeziehen: Den Zuhörern den Ball zuwerfen mit Äusserungen
wie «Überlegen Sie kurz…
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marcus knill
um
20:57
Dienstag, 30. Mai 2017
Merkels Kurzformeln schaffen es zum Medienhype
Nach dem verhängnisvollen Satz
"WIR SCHAFFEN DAS"
folgt der nächste medienträchtige Kernsatz im Bierzelt:
Der Gedanke - gesprochen in Anwesenheit von Kameras - führte zwangläufig zu einem Medienwirbel:
Wörtlich sagte die Kanzlerin:
"Die Zeiten, in denen wir uns auf andere völlig verlassen konnten, die sind ein Stück vorbei. Das habe ich in den letzten Tagen erlebt. Und deshalb kann ich nur sagen: Wir Europäer müssen unser Schicksal wirklich in unsere eigene Hand nehmen."Merkel ergänzte:
"Natürlich in Freundschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika." Die Freundschaft zu den USA betonte sie weitere Male, wiederholte aber auch: "Wir müssen selber für unsere Zukunft kämpfen, als Europäer, für unser Schicksal."
KOMMENTAR:
Mit diesem Bierzeltauftritt bricht Merkel mit ihrer sonst so übervorsichtigen Rhetorik. Bislang versuchte sie stets bei ihren Auftritten Verbindendes in dem Mittelpunkt zu stellen.
Der Satz schlug wie eine Bombe ein, weil sie alte Gewissheiten in Frage stellt.
Die Hoffnung auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Trump schwindet eindeutig.
Vermutlich wurde die Wortwahl bewusst gewählt. Die Aktion wirkt für mich als Teil ihres Wahlkampfes.
Sie übernimmt nämlich das wichtigste Agument von Schulz, der sich vor allem für ein starkes Europa einsetzen möchte. Die SPD kann nun nur noch Angela Merkel hinterherlaufen.
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marcus knill
um
00:26
Die Service Public Kultur des gelben Riesen
Sonderbares Kundenverständnis
Quelle Blick-online:
Erstaunlich:
Ich habe Candinas in der ARENA erlebt, wie er gegen den
Vorstoss für einen besseren Service Public die Post noch verteidigt hatte.
Sonderbar - die jetzige Kehrtwende. Nicht alle Politiker
sind solche Windfahnen. Möglicherweise ist Candinas einfach nur einsichtiger geworden.
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marcus knill
um
00:24
Montag, 29. Mai 2017
Helene Fsicher ausgepfiffen
Die Schlagersängerin regierte nach dem 8 minütigen Pfeifkonzert professionell
Wer überrascht wird reagiert meistens unbedacht, emotional anstatt Ruhe zu bewahren und Angriffe nicht persönlich zu nehmen.
Helene Fischer verhielt sich während und nach ihrem missglückten Auftritt professionell. Am TV sagte sie: «Ich durfte schon zwei Mal in diesem wunderschönen Stadion spielen. Musik verbindet – und es gibt immer welche, die ich damit berühren kann und manche eben nicht.»
Dieses Verhalten zeichnet die Profifrau aus:
FAZIT: Auch bei den bekannten Sequenzen "Versteckte Kamera" gibt es grosse Unterschiede beim Verhalten von Profis. Wer Ruhe bewahren kann und die Nerven nicht verliert, hat meist gewonnen.
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marcus knill
um
03:17
Sonntag, 28. Mai 2017
Gerichte kippen Volksentscheid
Wiederholungstäter, sollten nach dem Willen des Volkes verwahrt werden - werden aber nicht
Nur ein Täter ist in der Schweiz lebenslänglich verwahrt worden. Das Bundesgericht hat bisher jedes Urteil tieferer Instanzen aufgehoben.
Wenn Volksentscheide einfach ausgehebelt werden, trägt dies mit dazu bei, dass das Vertrauen in unsere Rechtssprechung schwindet.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe sowie einer ordentlichen Verwahrung.
Bundesgericht gegen Verwahrungen
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Richter gegen die lebenslängliche Verwahrung aussprechen. Drei Urteile wurden jedoch vom Bundesgericht kassiert:
• Fall Daniel H.: Im März 2009 ermordete der damals 25-Jährige in seiner Wohnung bei Baden das Au-Pair-Mädchen Lucie T. (16). Ihren Schädel zertrümmerte er, anschliessend schlitzte er ihre Kehle auf. Das Aargauer Obergericht sprach 2012 die lebenslängliche Verwahrung aus. Das Bundesgericht hiess einen Rekurs dagegen gut. H. wurde vom Aargauer Obergericht 2014 ordentlich verwahrt.
• Fall S.: Im Oktober 2010 schnitt der damals 32-jährige Ivorer S. einer brasilianischen Prostituierten in Biel die Kehle durch. 2012 verurteilte ihn ein Berner Regionalgericht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit lebenslänglicher Verwahrung. Das Bundesgericht hob diese auf und wies den Fall zurück. Das Berner Obergericht entschied letztes Jahr: S. wird ordentlich verwahrt.
• Fall Markus W.: Zwischen 2011 und 2012 sedierte der wegen ähnlicher Verbrechen vielfach vorbestrafte Mann zwei Frauen und vergewaltigte sie. Das Bundesgericht entschied, dass er die physische, psychische oder sexuelle Integrität der Opfer nicht besonders schwer beeinträchtigt habe – eine Voraussetzung für die Verwahrung. Das baselstädtische Appellationsgericht sprach letztes Jahr eine ordentliche Verwahrung aus. Auch gegen diese zog W. vor Bundesgericht, unterliegt aber.
Ein Fall hängig
Hängig ist der Fall Claude D. Der damals 36-Jährige erdrosselte 2013 die 19-jährige Marie S. Er befand sich im Strafvollzug, weil er 15 Jahre zuvor seine Freundin vergewaltigt und getötet hatte. Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte ihn 2016 zu einer lebenslänglichen Verwahrung. Im Januar wurde bekannt, dass D. das Urteil anficht.
Erst ein Täter ist in der Schweiz lebenslänglich verwahrt worden. Ein 43-jähriger Schweizer ermordete 2010 ein Callgirl. Er verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht, das Urteil ist rechtskräftig.
Mord nach elf Vergewaltigungen
Die lebenslängliche Verwahrung ist seit 2008 möglich. Sie geht auf die Ermordung von Pasquale Brumann (20) durch Erich Hauert 1993 zurück. Hauert war im Hafturlaub. Zuvor war er wegen elf Vergewaltigungen und zwei Sexualmorden verurteilt worden. Die Tat führte zu heftigen Diskussionen.
Umso mehr, als ein Wiederholungstäter drei Jahre später die 13-jährige Katja überfiel, misshandelte und vergewaltigte
.
Keine automatische Neubeurteilung
Ihre Gotte Anita Chaaban begann, Unterschriften für die Verwahrungsinitiative zu sammeln. 2004 sagten 56,2 Prozent der Stimmbürger Ja. Seither steht in der Verfassung, dass Sexual- oder Gewaltstraftäter, die als extrem gefährlich und nicht therapierbar eingestuft werden, bis ans Lebensende verwahrt werden müssen. Urlaube sind ausgeschlossen. Die Einschätzung muss von zwei Gutachtern bestätigt werden.
Neu beurteilt werden Verwahrungen nur, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine Therapiefähigkeit bescheinigen. Bei einer ordentlichen Verwahrung wird nach einer Probezeit von zwei bis fünf Jahren die Therapiefähigkeit erstmals abgeklärt. Danach geschieht dies jährlich.
Notiert von
marcus knill
um
02:03