Wiederholungstäter, sollten nach dem Willen des Volkes verwahrt werden - werden aber nicht
Nur ein Täter ist
in der Schweiz lebenslänglich verwahrt worden. Das Bundesgericht hat
bisher jedes Urteil tieferer Instanzen aufgehoben.
Wenn Volksentscheide einfach ausgehebelt werden, trägt dies mit dazu bei, dass das Vertrauen in unsere Rechtssprechung schwindet.
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Keine lebenslängliche Verwahrung: Das Genfer Kriminalgericht hat
Fabrice Anthamatten (hier auf einer Aufnahme aus dem Jahr 2013)
ordentlich verwahrt. Die Bedingungen für eine lebenslange Verwahrung
sahen die Richter nicht als gegeben an.
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Am Mittwoch entschied das Genfer
Kriminalgericht, dass Fabrice Anthamatten, der 2013 auf einem Freigang
seine Sozialtherapeutin Adeline M. getötet hatte, nicht lebenslänglich
verwahrt wird.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe sowie einer ordentlichen Verwahrung.
Bundesgericht gegen Verwahrungen
Es
ist nicht das erste Mal, dass sich Richter gegen die lebenslängliche
Verwahrung aussprechen. Drei Urteile wurden jedoch vom Bundesgericht
kassiert:
• Fall Daniel H.: Im März 2009 ermordete
der damals 25-Jährige in seiner Wohnung bei Baden das Au-Pair-Mädchen
Lucie T. (16). Ihren Schädel zertrümmerte er, anschliessend schlitzte er
ihre Kehle auf. Das Aargauer Obergericht sprach 2012 die
lebenslängliche Verwahrung aus. Das Bundesgericht hiess einen Rekurs
dagegen gut. H. wurde vom Aargauer Obergericht 2014 ordentlich verwahrt.
• Fall S.: Im
Oktober 2010 schnitt der damals 32-jährige Ivorer S. einer
brasilianischen Prostituierten in Biel die Kehle durch. 2012 verurteilte
ihn ein Berner Regionalgericht zu einer lebenslänglichen
Freiheitsstrafe mit lebenslänglicher Verwahrung. Das Bundesgericht hob
diese auf und wies den Fall zurück. Das Berner Obergericht entschied
letztes Jahr: S. wird ordentlich verwahrt.
• Fall Markus W.:
Zwischen 2011 und 2012 sedierte der wegen ähnlicher Verbrechen vielfach
vorbestrafte Mann zwei Frauen und vergewaltigte sie. Das Bundesgericht
entschied, dass er die physische, psychische oder sexuelle Integrität
der Opfer nicht besonders schwer beeinträchtigt habe – eine
Voraussetzung für die Verwahrung. Das baselstädtische
Appellationsgericht sprach letztes Jahr eine ordentliche Verwahrung aus.
Auch gegen diese zog W. vor Bundesgericht, unterliegt aber.
Ein Fall hängig
Hängig
ist der Fall Claude D. Der damals 36-Jährige erdrosselte 2013 die
19-jährige Marie S. Er befand sich im Strafvollzug, weil er 15 Jahre
zuvor seine Freundin vergewaltigt und getötet hatte. Das Waadtländer
Kantonsgericht verurteilte ihn 2016 zu einer lebenslänglichen
Verwahrung. Im Januar wurde bekannt, dass D. das Urteil anficht.
Erst
ein Täter ist in der Schweiz lebenslänglich verwahrt worden. Ein
43-jähriger Schweizer ermordete 2010 ein Callgirl. Er verzichtete auf
einen Weiterzug ans Bundesgericht, das Urteil ist rechtskräftig.
Mord nach elf Vergewaltigungen
Die
lebenslängliche Verwahrung ist seit 2008 möglich. Sie geht auf die
Ermordung von Pasquale Brumann (20) durch Erich Hauert 1993 zurück.
Hauert war im Hafturlaub. Zuvor war er wegen elf Vergewaltigungen und
zwei Sexualmorden verurteilt worden. Die Tat führte zu heftigen
Diskussionen.
Umso mehr, als ein Wiederholungstäter drei Jahre später die 13-jährige Katja überfiel, misshandelte und vergewaltigte
.
Keine automatische Neubeurteilung
Ihre
Gotte Anita Chaaban begann, Unterschriften für die
Verwahrungsinitiative zu sammeln. 2004 sagten 56,2 Prozent der
Stimmbürger Ja. Seither steht in der Verfassung, dass Sexual- oder
Gewaltstraftäter, die als extrem gefährlich und nicht therapierbar
eingestuft werden, bis ans Lebensende verwahrt werden müssen. Urlaube
sind ausgeschlossen. Die Einschätzung muss von zwei Gutachtern
bestätigt werden.
Neu beurteilt werden Verwahrungen nur,
wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine Therapiefähigkeit
bescheinigen. Bei einer ordentlichen Verwahrung wird nach einer
Probezeit von zwei bis fünf Jahren die Therapiefähigkeit erstmals
abgeklärt. Danach geschieht dies jährlich.