Derzeit wird in den Medien immer wieder betont, man dürfe den Islam nicht mit den Extremisten in einen Topf werfen.
Dass aber der religiöse Fanatismus doch etwas mit der Religion zu tun hat, erkennen wir, wenn wir im Internet Informationen über den Begriff Dschihad abrufen.
Ich zitiere Wikipedia:
Dschihad im Koran
Seinen Ursprung hat die Dschihadlehre im Koran und der Sunna Mohammeds. In diesen
Quellen wird der Begriff im militärischen Sinne, als Kampf gegen den Feind verstanden. Die entsprechenden
Koranverse wurden vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung des Propheten und seiner Anhängerschaft mit ihren
polytheistisch-
arabischen sowie
jüdischen und
christlichen Gegnern offenbart. Diese Verse sowie die Mohammed zugeschriebenen Aussprüche und Taten, seine
Sunna, bildeten die primäre Grundlage für die spätere Entwicklung der Dschihadlehre im
islamischen Recht.
[20]
Im Koran kommt das Nomen Dschihad viermal vor.[21] Zusammen mit seinen unterschiedlichen Verbformen ist es im Koran fünfunddreißig Mal vorzufinden.[22] Dem folgt meist der Zusatz „auf dem Wege Gottes“[23], „mit Gut und Blut“[24] oder eine Kombination beider:[25]
„Diejenigen, die glaubten und ausgewandert sind und sich mit ihrem Vermögen und mit ihrer eigenen Person[26] auf dem Weg Gottes eingesetzt haben, sind untereinander Freunde. (…)“
Bei der Benutzung eines dieser bzw. beider Zusätze ist stets ein bewaffneter Kampf gemeint.
[27]
Zu Beginn seiner prophetischen Karriere schloss sich Mohammeds
Anhängerschaft aus wenigen, meist einflussarmen Personen zusammen. Als
Mohammed den Götzenkult der
Quraisch
zu kritisieren begann, kam es zu Verspottungen der Heilsbotschaft des
Propheten bis hin zu offenen Ausschreitungen gegenüber den Anhängern der
neuen Glaubensgemeinschaft von Seiten der heidnischen Mekkaner.
[28] Ein Gebot zum Kampf gegen diese existierte vor der Auswanderung Mohammeds nach
Medina, der
Hidschra,
noch nicht. Aufgrund ihrer völligen Unterlegenheit blieb der damaligen
Gemeinschaft Mohammeds nichts anderes übrig, als die Unterdrückung von
Seiten der Quraisch ohne Gegenwehr zu ertragen und sie möglichst zu
ignorieren:
[29]
„Und verkünde laut, was dir befohlen wird, und wende dich von den
Polytheisten ab. Wir schützen dich vor den Spöttern, die Gott einen
anderen Gott zur Seite stellen. Sie werden es noch zu wissen bekommen.“
– 15:94-96 nach Khoury
Auch in der Zeit unmittelbar nach der Ankunft der
Muhadschirun, der aus
Mekka stammenden muslimischen „Auswanderer“, in
Yathrib
wurde die Anhängerschaft Mohammeds vor einer militärischen
Konfrontation mit den Mekkanern zurückgehalten. Bestätigt wird dies
unter anderem durch folgenden Koranvers, in dem es retrospektiv darauf
Bezug nehmend heißt:
[30]
„Hast du nicht jene gesehen, zu denen man (anfänglich) sagte: ‚Haltet
eure Hände (vom Kampf) zurück und verrichtet das Gebet und gebt die
Almosensteuer?‘ Als ihnen dann (später) vorgeschrieben wurde, zu
kämpfen, fürchtete auf einmal ein Teil von ihnen die Menschen, wie man
Gott fürchtet oder (gar) noch mehr. (…)“
Erst in den Folgemonaten wurde der Vers offenbart, den die islamische
Koranexegese mehrheitlich als den ersten Aufruf zum Kampf ansieht:[31]
„Erlaubnis (zum Kampf) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil
ihnen ja Unrecht getan wurde – und Gott hat gewiß die Macht, sie zu
unterstützen – (ihnen), die zu Unrecht aus ihren Wohnstätten vertrieben
wurden, nur weil sie sagen: Unser Herr ist Gott. (…)“
– 22:39-40 nach Khoury
Der Krieg der Muslime auf der
Arabischen Halbinsel durchlief mehrere Phasen
[32] und mündete schließlich in einem allgemeinen Kampf gegen die arabischen Götzendiener zum einen …:
[33]
„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die
Polytheisten, wo immer ihr sie findet, greift sie, belagert sie und
lauert ihnen auf jedem Weg auf. Wenn sie umkehren, das Gebet verrichten
und die Abgabe entrichten, dann laßt sie ihres Weges ziehen: Gott ist
voller Vergebung und barmherzig.“
– 9:5 nach Khoury
… und die
Schriftbesitzer, die Juden und Christen, auf der Halbinsel
[34] zum anderen:
„Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag
glauben und nicht verbieten (oder: für verboten erklären), was Gott und
sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören
– von denen, die die Schrift erhalten haben – (kämpft gegen sie), bis
sie kleinlaut aus der Hand (?) Tribut entrichten!“
– 9:29 nach Paret
Diese Koranverse, auch bekannt als die
Schwertverse, wurden in der klassischen
Koranexegese
mehrheitlich als Aufruf zu einem allgemeinen Kampf gegen die
nichtmuslimische Welt verstanden. Einzelne Koranexegeten haben indes den
letzteren Koranvers – Sure 9, Vers 29 – lediglich auf die
Schriftbesitzer der arabischen Halbinsel bezogen.
[34]
Die Auswanderer aus Mekka, denen in Yathrib mehrheitlich jegliche finanzielle Grundlage fehlte,
[35] folgten dem altarabischen Brauch der
Razzia
und begannen Karawanen der Quraisch zu überfallen und zu plündern. Die
Übernahme dieses schon zu vorislamischen Zeiten gängigen Konzepts der
Karawanenüberfälle, die nun als
Dschihad bezeichnet wurden,
beschränkte sich nicht auf einen Namenswechsel: Während solche Raubzüge
zuvor einen Angriff eines Stammes gegen einen anderen ungeachtet ihres
damaligen Verhältnisses bedeuteten,
war Dschihad der Kampf einer
religiösen Gemeinschaft gegen Andersgläubige. Damit einhergehend
expandierte diese Gemeinschaft, da ein Stamm von diesen Feldzügen nicht
mehr betroffen war, sobald er den Islam annahm. „
Es war dieses 'religiöse' [sic]
Wesen des Dschihad
,
das die Energien der Araber auf so eine Weise lenkte, dass sie in
weniger als einem Jahrhundert ein Imperium begründeten, das sich vom Atlantik und den Pyrenäen im Westen bis zum Oxus und dem Punjab im Osten erstreckte. Es scheint so gut wie sicher zu sein, dass diese Expansion sich ohne das Dschihadkonzept nicht ereignet hätte.“
[36]
Die Tatsache, dass in einzelnen Koranversen das Verb
dschahada
(dt.: „sich anstrengen“, „kämpfen“) ohne einen der weiter oben
erwähnten Zusätze benutzt wird, legt dar, dass diese Karawanenüberfälle
zunächst keinen religiösen Charakter hatten. So heißt es zum Beispiel in
Sure 16, Vers 110:
„Alsdann wird dein Herr jenen, welche nach Prüfungen auswanderten und
alsdann kämpften und standhaft waren – siehe, dein Herr wird hernach
wahrlich verzeihend und barmherzig sein.“
– Übersetzung nach Henning
Dieser religiöse Charakter, gewöhnlicherweise durch einen solchen Zusatz gekennzeichnet, sei – so
Watt – den Überfällen erst später hinzugefügt worden, als Mohammed eine Beteiligung der medinensischen Muslime, der sogenannten
Helfer, an den Raubzügen zu verlangen begann und entsprechende Koranverse offenbart wurden:
[25]
„O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Gott und sucht ein Mittel, zu Ihm zu
gelangen, und setzt euch auf seinem Weg ein, auf daß es euch wohl
ergehe.“
– 5:35 nach Khoury
Die Helfer hatten sich bis dahin nur dazu verpflichtet, den Muslimen
aus Mekka bei einem Angriff der Quraisch militärisch beizustehen
[37] und die jeweiligen
Quellen, darunter mehrere Koranverse
[38], machen klar, dass bis zur
Schlacht von Badr im Jahre 624 n. Chr. sich hauptsächlich bis ausschließlich Emigranten an den jeweiligen Karawanenüberfällen beteiligt hatten.
[27]
Im Zuge dieser Raubzüge kam es zu militärischen Konfrontationen
größeren Ausmaßes zwischen den Quraisch und den Anhängern Mohammeds, die
erst 628 n. Chr. temporär durch einen Friedensvertrag, den sogenannten „
Vertrag von al-Hudaibiya“, beendet wurden. Auf den Bruch dieses Vertrags von Seiten der Mekkaner folgte die Eroberung Mekkas 630 n. Chr.
[39] Als Mohammed am achten Juni 632 n. Chr. verstarb, erstreckte sich der islamische Herrschaftsbereich über die gesamte
Arabische Halbinsel.
[40]
Siehe auch:
Mohammed#Die medinensische Periode der Prophetie (622–630)
Der Koran nimmt mehrmals Bezug auf den Kampf gegen Ungläubige. Viele Verse fordern die Muslime zum Kampf auf und versprechen den Gefallenen unter ihnen Belohnungen im Jenseits …:
„Und du darfst ja nicht meinen, daß diejenigen, die um Gottes willen
getötet worden sind, (wirklich) tot sind. Nein, (sie sind) lebendig (im
Jenseits), und ihnen wird bei ihrem Herrn (himmlische Speise) beschert.“
– 3:169 nach Paret; siehe auch: 3:157-158 sowie 170-172
… und drohen denjenigen, die sich nicht am Kampf beteiligen, mit dortigen Strafen:
„Diejenigen, die zurückgelassen worden sind (anstatt ins Feld
mitgenommen zu werden), freuen sich darüber, daß sie hinter dem
Gesandten Gottes (oder: im Gegensatz zum Gesandten Gottes) (der
seinerseits ausgerückt ist) daheim geblieben sind. Es ist ihnen zuwider,
mit ihrem Vermögen und in eigener Person um Gottes willen Krieg zu
führen (w. sich abzumühen), und sie sagen: ‚Rückt (doch) nicht in der
Hitze aus!‘ Sag: Das Feuer der Hölle ist heißer (als die Sommerhitze, in
der dieser Feldzug stattfindet). Wenn sie doch Verstand annehmen
würden! Sie werden nur kurz (w. wenig) zu lachen, aber (dereinst) lange
(w. viel) zu weinen haben. (Dies geschieht ihnen) zum Lohn für das, was
sie begangen haben.“
– 9:81-82 nach Paret; siehe auch: 48:16
Weitere Verse behandeln kriegsrechtliche Fragen, wie beispielsweise die Behandlung von Kriegsgefangenen,
[41] den Ausschluss vom Kriegsdienst
[42] oder Waffenstillstände.
[43]
Zwei Textstellen im Koran sprechen vom „Abmühen um Gottes Willen“: Sure 29, Vers 69 …:
„Diejenigen aber, die sich um unseretwillen abmühen (…), werden wir unsere Wege führen. Gott ist mit denen, die fromm sind.“
– Übersetzung nach Paret
… sowie Sure 22, Vers 77-78:
„Ihr Gläubigen! Verneigt euch (beim Gottesdienst), werft euch (in
Anbetung) nieder, dienet eurem Herrn und tut Gutes! Vielleicht wird es
euch (dann) wohl ergehen. Und müht euch um Gottes willen ab, wie es sich
gehört! (…)“
– Übersetzung nach Paret
Diese Verse können als Aufforderung zur Bemühung, um sich „
den bösen Gelüsten und Verführungen entgegenzustemmen“
[44] interpretiert werden.
[45] Die klassische
Koranexegese hat sie allerdings auf Kriegsführung bezogen.
Ob der Koran Krieg nur zum Zweck der Verteidigung sanktioniert oder
einen allgemeinen Kampf gegen Andersgläubige vorsieht ist unklar und
obliegt der Exegese,[46]
da die Absichten und Ziele des Dschihad aus dem Koran nicht eindeutig
hervorgehen. Die darin enthaltenen Kriegsverordnungen haben eher den
Charakter der Werbung von Kämpfern und behandeln keine kriegsethischen
Fragen.[47][4
KOMMENTAR: Obwohl die Ziele des Dschihads nicht eindeutig festgelegt werden können, ist der fragwürdige Gedanke vom "heiligen Krieg" gegen Andersgläubige eine Interpretation aus dem Koran. Deshalb ist es wichtig, dass sich die "friedliebenden" Gläubigen von den militanten Extremisten deutlich distanzieren.