Freitag, 26. März 2010

Die Kommunikationsfähigkeit und Hirschmann

Aus 20 Min:

Kommunikationsexperte

25. März 2010

«Hirschmann sass da wie ein Sünder»

von Yvonne Zurbrügg - Für seinen Auftritt in «Talk täglich» erntet Carl Hirschmann Kritik. Kommunikationsexperte Marcus Knill sagt gegenüber 20 Minuten gar: «Hirschmann ist entweder schlecht gecoacht oder schlecht gebildet.»

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Für seinen TV-Auftritt erhält Hirschmann miserable Noten. (Bild: Tele Züri)

Eigentlich wollte Carl Hirschmann (29) seine Unschuld beteuern. In der Talkshow von Tele Züri hatte er am Mittwochabend 25 Minuten lang Zeit dafür. «Aber schon der Start ist misslungen», erklärt Marcus Knill. Der Kommunikations­experte hat für 20 Minuten die Sendung analysiert: «Die Hände in Gebetshaltung, unechtes Lächeln, unbestimmte Aussagen, Stottern: Ich rechne damit, dass 95 Prozent der Zuschauer dachten, er lügt! Er sass da wie ein Sünder.»

Seit gestern ist klar: Die Schlägerei zwischen Carl Hirschmann, Ex-Mister Sven Melig und dessen Begleiterin wurde tatsächlich gefilmt. Polizeisprecher Marco Cortesi bestätigte gegenüber 20 Minuten Online: «Der fragliche Zeitpunkt ist auf dem Band vorhanden.» Ein Detektiv der Polizei habe sich das Band gestern angesehen, aber: «Wir sagen nicht, was auf dem Band zu sehen ist.» Weil auf den Aufnahmen von der Lobby des Luxushotels Dolder zahlreiche Gäste zu sehen seien, bleibe die Kassette aus datenrechtlichen Gründen im Moment noch im Dolder.

Nicht nur das: Hirschmann habe sich punkto Alkoholkonsum und Erinnerungsvermögen widersprochen. «Das ist fahrlässig», so Knill. Für ihn ist klar: «Hirschmann ist entweder schlecht gecoacht oder schlecht gebildet.» Zum Ende der Sendung erklärte Hirschmann seine «neurologische Störung». «Er psychologisierte wirres Zeug», so Knill.

Sein Fazit: «Die Sendung hatte Unterhaltungswert. Für Hirschmann gings aber schief. In meinen Augen hätte er kurz und knapp seine Unschuld erklären und auf die laufende Untersuchung hinweisen sollen. Stattdessen hat er sich vorgeführt.» Hirschmann jedoch scheint zufrieden. Via Facebook bedankte er sich gestern «für die lieben Nachrichten nach dem TV-Auftritt».

Kommentar:

Wir könnten uns gut vorstellen, dass der Coach, der neben Hirschmann das Interview steuerte, den Medien einen kranken Hirschmann präsentieren wollte, der psychotherapeutisch behandelt wurde und unter einer "neurologischen" Krankheit leidet und dadurch bei einer allfälligen Klage profitieren könnte, weil er psychisch krank und zur "Tatzeit" alkoholisiert war. Vielleicht wollte der Coach mit dem fahrigen Auftritt seines Klienten der Oeffentlichkeit die "neurologische" Krankheit veranschaulichen. Doch: An diese Hypothese glaube ich nicht.

Montag, 22. März 2010

Uhwiesen ZH

Aus 20 Min

Schloss Laufen wiedereröffnetSchloss Laufen wiedereröffnet

Das Schloss Laufen am Rheinfall erstrahlt in neuem Glanz. Nach langer Umbauzeit wird das Ausflugsziel am 28. März mit einjähriger Verspätung wiedereröffnet. 0 Kommentare

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Schloss Laufen. (Kanton Zürich)

Gekostet hat die Rundum-Erneuerung 13,6 Millionen Franken. Zum neuen Konzept zählen eine neue Ausstellung, ein Besucherzentrum und ein Souvenirshop. Die Zugangswege wurden renoviert und behindertengerecht gestaltet. Zudem wurde ein Lift installiert.

Sonntag, 21. März 2010

Was zu denken gibt:

Einem Jugendlichen, der sich beim Sex mit einer 13 - Jährigen filmen liess und den Film mit dem Handy einem Kollegen übermittelte,

habe das Unrechtsbewusstsein gefehlt,

hiess es. Der Täter wurde nicht bestraft.

Ich zitiere TAGI-online:

16-Jähriger filmte Sex mit 13-Jähriger

Dem Jugendlichen fehlte beim Filmen scheinbar jedes Unrechtsbewusstsein. Mit seiner Freundin hätte er das aber nie gemacht, sagte er. Er wurde verurteilt, aber nicht bestraft.

Ein 16-jähriger Lehrling hat im November 2006 mit einem 13½-jährigen Mädchen mit dessen Einverständnis geschlafen. Er beauftragte einen Kollegen, das Geschehen mit dem Handy zu filmen und ihm dann den Film auf sein eigenes Handy zu überspielen.

Jedes Unrechtsbewusstsein fehlte

Der Video-Clip war kurz und von schlechter Aufnahmequalität. Doch er erfüllte den Tatbestand der Pornographie: Herstellung kinderpornographischen Bildmaterials. Eine weitere Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einem Kind kam nicht in Betracht, weil solche Handlungen laut Strafgesetzbuch nicht strafbar sind, «wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt».

Der Verteidiger des Jugendlichen machte vor dem Gericht einen sogenannten Verbotsirrtum geltend. Der Jugendliche habe zwar das Alter des Mädchens gekannt. Ihm sei der Gedanke aber gar nie gekommen, dass er mit dem Video-Clip einen Kinderporno herstelle.

Deshalb habe es ihm «an jedem Unrechtsbewusstsein gefehlt».

Viele habens schon getan (!!??)

Für den 16-Jährigen sei es nichts Aussergewöhnliches gewesen, sich beim Sex mit dem Mädchen filmen zu lassen. Viele in seinem Umfeld hätten dies schon getan. Er habe auch gewusst, dass sich die 13½-Jährige schon mit anderen Sexpartnern habe filmen lassen, sagte der Verteidiger. Es sei dem Jugendlichen einzig um eine Erinnerung gegangen und darum, den Film ausgewählten Kollegen zu zeigen, um damit anzugeben.

Tatsächlich billigte das Obergericht dem Jugendlichen, einen Verbotsirrtum zu. Es hielt ihm also zu Gute, dass er stets davon ausgegangen war, überhaupt nichts Unrechtes zu tun. Dieser Irrtum wäre aber vermeidbar gewesen, meinte das Gericht. Denn ein gewissenhafter Jugendlicher gleichen Alters hätte sehr wohl nachvollziehen können, dass Jugendliebe zwar erlaubt, deren öffentliche Zurschaustellung aber verboten ist.

«Machistische Haltung»

Im Rahmen der Strafuntersuchung war der 16-Jährige gefragt worden, wie er sich verhalten hätte, wenn es sich an Stelle der 13½-Jährigen um seine Freundin gehandelt hätte. In diesem Fall wäre es nie so weit gekommen, meinte er. Er hätte das niemals erlaubt. Als Grund gab er an, bei seiner Freundin wolle nur er ran. Er wolle nicht, dass ein anderer seine Freundin nackt sehe und herumerzählen könne, wie sie aussehe. Damit würde er sich doch selber erniedrigen. Das sei doch eine Blamage, so eine Freundin zu haben.

Bestraft wurde der 16-Jährige nicht. Gemäss dem 2006 geltenden Strafgesetzbuch kann das Gericht von einer Massnahme oder Strafe abgesehen, wenn zum Urteilszeitpunkt «seit der Tat ein Jahr verstrichen ist».

Kommentar: Wenn Jugendliche nicht mehr wissen was Recht und Unrecht ist, haben wir es mit einem Zeitproblem zu tun, das alle Personen beschäftigen müsste, die irgendwie, irgendwo mit Erziehung zu tun haben. Wie sollen Jugendliche eigentlich wissen, was Unrecht ist, wenn es gar nie gesagt wurde? Nach der Aera der Beliebigkeit, des Gewähren lassens, des Hedonismus nach dem Motto: Ich darf alles haben, was ich will - möglichst SUBITO - müssen wir umdenken - aber auch SUBITO. Es ist nicht verwunderlich, wenn Jugendliche Menschen zusammenschlagen können, nur weil es andere auch tun oder wenn Grenzen überschritten werden, weil man weder zu Hause noch in der Schule je gelernt hat, dass es Grenzen gibt?

Mein Ziehvater in der Psychologie hatte mir schon vor Jahren gesagt. Wie soll jemand wissen, dass man nicht töten darf, wenn man ihm dies nie gesagt hat. Früher gab es die Religion und Gebote. Heute besteht ein Vacuum im Bereich Rechtsbewusstheit. Es macht sich seit Jahren eine Orientierungslosigkeit breit, der wir unbedingt begegnen müssen.

In der ARENA vom 26. März waren sich die meisten Teilnehmenden einig, dass die Gewaltwelle bei Jugendlichen einer SINNLEERE entspringt.

Die Aussage eines Jugendlichen an der Sendung war aufschlussreich. Er sagte:

«Es ist normal, dass man ab und zu mal einstecken oder austeilen muss.» Auch er selber habe schon die Kontrolle verloren. Als Brennwald nachfragte, wie das denn sei, antwortete der Jugendliche: «Die Sicherung brennt durch.»

Dass man einfach hinnehmen muss, dass Jugendlichen die Sicherung - einfach so - einfach durchbrennt, darf nicht sein. Wir müssten endlich erkennen, dass Kinder schon im frühen Altern lernen müssen, sich zu beherrschen. Es gehört zum Erziehungsauftrag von Familien (falls es sie noch gibt) und Schulen, dass ein Kind lernen muss, dass man nicht einfach alles nach Gutdünken haben kann. Wer in der Jugend nicht gelernt hat, was "sich Beherrschen" oder "verzichten können" heisst, geht davon aus, dass es selbstverständlich ist, dass halt dann die Sicherungen durchbrennen, wenn nicht alles so läuft, wie man es will.

Es darf behauptet werden: Das Unrechtsbewusstsein kann man schon in der Kindheit erwerben.

Gestern hat der Frühling Einzug gehalten

Krokuspflanzen recken sich in die Frühjahrsluft 2008

Hat BLICK die Persönlichkeitsrechte verletzt?

Der böse BLICK Borers gegen BLICK verdeutlicht, dass es erneut zu Spannungen gekommen ist zwischen Ringier und Borer.

Ich zitiere TAGI-online:

«Ich weise seit Jahren darauf hin, dass ich grossen Wert auf die Respektierung meiner Persönlichkeitsrechte lege»: Thomas Borer.

«Ich weise seit Jahren darauf hin, dass ich grossen Wert auf die Respektierung meiner Persönlichkeitsrechte lege»- Thomas Borer. Bild: Keystone

Die Boulevardzeitung schrieb vor einer Woche, Thomas Borer habe die Polizei in seine Villa gerufen, und zitierte einen anonymen Informanten, der behauptet, Borers Frau Shawne sei «ausgeflippt». Der «Blick» schrieb weiter, dass Borers Frau vor acht Jahren in Berlin schon einmal die Polizei gerufen habe. Weil er seine Ordonnanzwaffe nicht gemeldet habe, sei damals ein Verfahren ­gegen Borer eröffnet worden. «Der Bericht verstösst eindeutig gegen die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten», sagt Borers Anwalt Peter Bratschi gegenüber der «SonntagsZeitung». Er habe ihm empfohlen, gegen Ringier zu klagen. Im Gespräch mit dem Blatt gibt sich der Ex-Botschafter entschlossen. «Ich weise seit Jahren darauf hin, dass ich grossen Wert auf die Respektierung meiner Persönlichkeitsrechte lege», sagt Borer. «Ich werde sie wenn nötig auch rechtlich durchsetzen.»

Beim «Blick» reagiert man gelassen. «Wir sehen das Persönlichkeitsrecht von Herrn Thomas Borer in unserem Artikel vom 12. März nicht tangiert», sagt Sprecher Stefan Hackh gegenüber dem «Sonntag».

2002 hatte der «SonntagsBlick» über eine angebliche Sex-Affäre des damaligen Botschafters in Berlin berichtet und musste Borer dafür viel Geld zahlen. Damals am Artikel beteiligt: Ralph Grosse-Bley, seit vorgestern «Blick»-Chefredaktor.

Kommentar: Ich protokollierte in rhetorik.ch die alte Mediengeschichte, die mit einem Vergleich abgeschlossen wurde. Bis heute ist übrigens immer noch unklar, was tatsächlich in der Botschft geschehen ist mit der Nackttänzerin. Es gab nie ein verbindliches Urteil.

Dass Shawne Fielding sich immer wieder ungeschickt verhalten hatte, steht ausser Frage. Die unzähligen Geschichten wurden in den Medien jarhelang publiziert und können jederzeti aufgewärmt werden. Thomas Borer müsste wissen: Publiziert bleibt publiziert. Die Wurstmaschine kann man leider nicht rückwärts laufen lassen, im Glauben, es gebe dann wieder Kühe.

Obschon es immer wieder zu echten Persönlichkeitsverletzungen kommt, sind nicht alle Beiträge, die Medien als Gerüchte kolportieren, eine Verletzhung der Persönlichkeitsrechte.

Thomas Borer muss nun damit leben, dass die alten Geschichten immer wieder aufgewärmt werden. Die Schuld müsste er eigentlich bei seiner Frau suchen, die leider zu mediengeil war und immer wieder alles getan hatte, um in die Medien zu kommen! Er muss wahrscheinlich noch lange für dieses unprofessionelle Verhalten "im Umgang mit Medien" leiden.

LINKS:

  1. Die Katze lässt das Mausen nicht - rhetorik.ch aktuell:

    3. Febr. 2002 ... Auch die Botschaftergattin Shawne Borer-Fielding kann es nicht lassen, ... August 2005: Shawne Fielding ist zurückhaltender geworden ... www.rhetorik.ch/Aktuell/Aktuell_Feb_03_2002.html - Cached - Similar
  2. Borer und die Medien - rhetorik.ch aktuell:

    Damit muss Shawne Fielding in der neuen Residenz nicht unter Celebrity Entzugserscheinungen leiden. Der Karierreschritt kommt auch nicht ganz unerwartet, ... www.rhetorik.ch/Aktuell/Aktuell_Jul_14_2002.html - Cached - Similar
  3. Shawne Fielding's Klage - rhetorik.ch aktuell:

    12. Apr. 2003 ... Shawne Fielding Borer schiesst mit grossem Geschütz auf die Medienkonzerne Burda und Bertelsmann. Eine längere Geschichte geht somit weiter: ... www.rhetorik.ch/Aktuell/Aktuell_Apr_12_2003.html - Cached - Similar
  4. rhetorik.ch aktuell: Verhalten und Wirkung

    6. Mai 2001 ... Fielding Bilder vom Max Magazin, Quelle: Fotoausschnitte von André Rival http:// Shawne Fielding, die Frau von Botschafter Thomas Borer, ... www.rhetorik.ch/Aktuell/Aktuell_Mai_06_2001.html - Cached
  5. rhetorik.ch aktuell:

    27. Mai 2001 ... Fielding auf Iguana in CH-Botschaft,Fotomontage: rhetorik.ch,Quelle: Dass Shawne Fielding selbständig handeln will und den Beruf als ... www.rhetorik.ch/Aktuell/Aktuell_Mai_27_2001.html - Cached
  6. [PDF]

    PRIVATLEBEN UND ÖFFENTLICHKEIT – EIN BALANCEAKT

    File Format: PDF/Adobe Acrobat - Quick View kanzlers Schröder oder von Shawne Fielding – haben dies bestätigt. Wir teilen diese Ansicht, solange ein Fauxpas mit dem Verlag gelöst werden kann. ... www.rhetorik.ch/Aktuell/balance/07_2004.pdf - Similar
    [ Bookmark ]
  7. Der Fall Borer - rhetorik.ch aktuell:

    1. Apr. 2002 ... Shawne Fielding-Borer konnte in der deutschen Boulevardpresse ihre Chance ..... Borer ist seit Juni 1999 mit Shawne Fielding verheiratet. ... www.rhetorik.ch/Aktuell/Aktuell_Apr_01_2002.html - Cached
    1. knill blog

      Thomas Borers "Texas Girl " SHAWNE FIELDING sorgt auch nach der ... Im Jahr 2002 war es Shawne Borer-Fielding, die in Berlin die Polizei zu Hilfe rief. ... knill.blogspot.com/2010/03/thomas-borers-texas-girl-shawne.html - Cached
    2. knill blog

      21. März 2010 ... Thomas Borer muss nun damit leben, dass die alten Geschichten immer wieder aufgewärmt werden. Die Schuld müsste er eigentlich bei seiner ... knill.blogspot.com/.../hat-blick-die-personlichkeitsrechte.html - 18 minutes ago
    3. knill blog: 15.02.2007

      ( so wie Thomas Borer, der nach seinem Versagen bei der ersten Befrageung nach der Nackttänzerin - nachher sich als Krisenberater zur Verfügung stellte? ... knill.blogspot.com/2007_02_15_archive.html - Cached

Aus 20 Min (Nachtrag):

Freitag, 19. März 2010

Nervenkrieg mit Libyen geht weiter

Absurde Forderungen:

Die Schweizer sollen Bundesrätin Calmy-Rey in den Genfersee werfen!

ich zitiere Blick:

Nervenkrieg um die Polizeifotos von Hannibal Gaddafi. (Keystone)

Nervenkrieg um die Polizeifotos von Hannibal Gaddafi. (Keystone)

Überraschende Wende: Gestern Abend hat Hannibal Gaddafi erklärt, dass er keine finanzielle Entschädigung von Genf wolle. Auf diese Weise widerfahre ihm nicht Gerechtigkeit für die Veröffentlichung der Polizeifotos in der «Tribune de Genève».

«Wir fordern ein internationales Schiedsgericht, das meine Unschuld beweisen wird», sagte Hannibal. Und: «Wir haben Beweise, dass die Anschuldigungen aus der Luft gegriffen sind, das werden wir der ganzen Welt zeigen.» Unterdessen haben sich heute die Anwälte von Hannibal Gaddafi, der «Tribune de Geneve» und des Kantons Genf vor Gericht getroffen. Gaddafi hatte im Dezember gegen den Kanton, die Zeitung und einen ihrer Journalisten Klage eingereicht. Nach Ansicht von Medienexperten ist der Fall der Foto-Veröffentlichung klar: Sie sehen eine Verletzung der Persönlichkeitrechte durch die «Tribune». Uneins sind sie sich über der Höhe der allfälligen Genugtuung: Die Schätzungen reichen von 5000 bis 100´000 Franken. Bislang haben Schweizer Gerichte in ähnlichen Fällen selten mehr als 10´000 Franken Genugtuung gesprochen. «Ich rate ihr, zurückzutreten» Ob sich der Konflikt rasch lösen lässt, ist fraglich. Libyen scheint genügend Zeit zu haben. Täglich wird der Forderungskatalog des Regimes länger. Zur Aufhebung der Einreisesperren in den Schengenraum, einem internationalen Schiedsgericht, Geld und Entschuldigungen kam heute eine weitere Forderung dazu:

Aussenministerin Micheline Calmy-Rey sei das Dossier wegzunehmen, verlangte Aussenminister Moussa Koussa in der Zeitung «La Liberté». Sie nehme die Krise «nicht ernst» und «versteht uns nicht». Koussa möchte künftig mit Bundespräsidentin Doris Leuthard verhandeln. Gaddafi selber sagte über Calmy-Rey: «Ich rate ihr, zurückzutreten und aus der Politik auszusteigen.» Und das Schweizervolk rief er dazu auf, Calmy-Rey in den Genfersee zu werfen, weil ihre Regierung nicht den Interessen des Volkes diene. Keine Zeit hat Max Göldi, der seit über drei Wochen in einem libyschen Gefängnis sitzt. Seine Hoffnung auf eine Begnadigung machte Koussa zunichte: Göldi «muss eine viermonatige Gefängnisstrafe verbüssen. Danach wird er freigelassen.» Ob Göldi Libyen dann verlassen kann, steht auf einem anderen Blatt. (SDA/snx)

Dienstag, 16. März 2010

Mario Fehrs mutige Worte über das jämmerliche Verhalten des Bundesrates

Tagi online:

«Der Bundesrat macht Kotau vor China»

Kotau vor einem chinesischen Yamen

Annamese kowtowing to French soldiers.jpg

SP-Nationalrat Mario Fehr erklärt im Interview mit Tagesanzeiger.ch/Newsnetz, wieso er die Absage des Bundesrates an den Dalai Lama nur noch peinlich findet.

Video: Hubert Mooser, Roman Weber

Der Bundesrat hat keine Zeit für den Dalai Lama: Das spirituelle Oberhaupt der Tibeter bei seinem Besuch in Lausanne 2009.

Der Bundesrat hat keine Zeit für den Dalai Lama: Das spirituelle Oberhaupt der Tibeter bei seinem Besuch in Lausanne 2009. (Bild: Keystone)

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Aus terminlichen Gründen (?????) könne kein Mitglied des Bundesrats das Oberhaupt der Tibeter treffen. Dies sagte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey am Montagnachmittag in der Fragestunde des Nationalrats.

Der Zürcher SP-Nationalrat Mario Fehr hält dies für eine billige Ausrede. «Wenn US-Präsident Barack Obama Zeit findet, den Dalai Lama zu empfangen, dann sollte dies auch für den Schweizer Bundesrat möglich sein», kritisiert Fehr.

«Schäbig und jämmerlich» sei, dass der Bundesrat den Dalai Lama nicht empfangen wolle. In der Schweiz lebten seit 50 Jahren viele Tibeter. Sie hätten den Bundesrat auch zu einer Jubiläumsfeier eingeladen. «Der Bundesrat jedoch kneift und macht den Bückling vor China. Das ist einfach nur noch peinlich.»

In den letzten vier Jahren hat der Dalai Lama vier Mal ein Mitglied des Bundesrats getroffen. Bei seinem Besuch in Lausanne im letzten Jahr wurde das spirituelle Oberhaupt der Tibeter zudem von der damaligen Nationalratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi empfangen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)

Kommentar: Dass sich der Bundesrat von China die Hände binden lässt, ist nicht nur peinlich - es ist ein fragwürdiges Zeichen der Schwäche.