Montag, 3. Juni 2013

Zum ersten MEDIENCLUB

Der folgende Beitrag von Philip Kübler ist lesenswert.


DER ERSTE «MEDIENCLUB» IM SCHWEIZER FERNSEHEN

Terror-Videos: Bedenken, aber keine Grenzen

von Philip Kübler,

Die Diskussionsrunde im ersten «Medienclub» des Schweizer Fernsehens suchte nach Antworten auf die Frage, wie die Massenmedien mit Terrorbildern umgehen sollten. Im Ergebnis scheint fast alles möglich zu sein. Auf Regelwerke, wie sie etwa der Presserat oder publizistische Leitlinien bieten, haben die Medienprofis kaum verwiesen. Man möchte offenbar lieber referenzfrei entscheiden und publizieren.

«Sind Medien Terrorhelfer?»: Der erste «Medienclub» vom letzten Dienstag thematisierte die Fragen, ob und wie Medien das dramatische Videomaterial veröffentlichen sollen, das den Täter nach der kürzlichen Ermordung eines englischen Soldaten in London zeigt. Der Attentäter hatte einen Passanten am helllichten Tag auf offener Strasse aufgefordert zu filmen – ein für Europa neuartiger und verstörender Auswuchs von Terrorismus.



Die Teilnehmer der von Karin Frei geleiteten Diskussionsrunde waren drei Chefredaktoren (Rolf Cavalli, Patrik Müller und Diego Yanez), zwei Vertreter von Ausbildung und Wissenschaft (Alexandra Stark und Vinzenz Wyss), sowie ein Medienjournalist (Rainer Stadler).

Sie vertraten folgende Positionen:

Vinzez Wyss (ZHAW) erwartet von den Medien ein regelbasiertes und reflektiertes Vorgehen mit Berücksichtigung der Gefahr, vom Terrorismus instrumentalisiert zu werden. Die Thematik und die erforderliche Sensibilität sind lange bekannt. Die Redaktionen haben dies zu wissen und im Rahmen ihrer Prozesse zu organisieren.

Alexandra Stark (MAZ) möchte die Journalistinnen und Journalisten sensibilisieren. Es braucht ein Gespür, wann ein Problemfall vorliegt. Dieser lässt sich dann zwar nicht mit starren Regeln, aber mit bewährten Instrumenten lösen. Die Bedeutung des Journalismus liegt gerade nicht in der 1:1-Weitergabe einer Quelle.

Rainer Stadler (NZZ) ist dagegen, dass Medien gefilmte Taten und Rechtfertigungen von Terroristen veröffentlichen. Journalismus setzt ein Selbstverständnis voraus, dass man sich nicht instrumentalisieren lässt. Was andere Medien publizieren, spielt keine Rolle. Wenn schon, dann lässt sich solch ein Vorgang in distanzierter Form über Text abbilden.

Diego Yanez (SRF) beschreibt die Entscheidung seiner Redaktion in Schritten: Zeigen wir das ganze Video? Nein. Sprachrohr sein für den terroristischen Rechtfertigungsversuch? Nein. Weglassen des Videos oder Ausschnitt zeigen? Wir zeigen 7 Sekunden. Die umfangreichen publizistischen Leitlinien der SRG hingegen spielten hier keine Rolle

Patrick Müller (Schweiz am Sonntag) zweifelt zwar das Argument an, man dürfe publizieren wenn es andere tun, doch er findet auch die Verzichtsdiskussion heuchlerisch, weil solche Videos ja im Internet leicht auffindbar seien. Medienprodukte dürfen differenziert sein: Blick zeigt das Video und die NZZ unterlässt die Veröffentlichung.

Rolf Cavalli (Blick-Gruppe) setzt sein eigenes journalistisches Gespür ins Zentrum. Journalismus zeigt was ist, er möchte die Leser nicht bevormunden. Es ist unrealistisch anzunehmen, dass ein einzelnes Medium einen Einfluss auf die Verbreitung des Terrorismus habe. Auch ein Boulevardmedium ordnet ein, was gezeigt wird.

Das Sendeformat «Club» ist ein mögliches Gefäss für diese Diskussion, aber nicht das zwingende. Ein redaktionell betreutes Medienmagazin hätte dem Zuschauer rascher und deutlicher zeigen können, um welche beruflichen und moralischen Themen es geht: Gewaltbilder und Terrorbotschaften. Wie sollen Massenmedien auf ihren Plattformen schockierendes Laienmaterial verwenden, das im Umfeld von terroristischen Straftaten entstand?

Es geht nicht um den Kern des Journalismus, nicht um die individuelle Recherche, die Publikation meinungsbildender Inhalte oder das Verhältnis zu den Betroffenen (Stichwort Persönlichkeitsschutz). In Frage steht die Verbreitung einer vom Handy eines zufällig Beteiligten gefilmten Szene, welcher sich im Umfeld einer Gewalttat abspielte und die von einem Attentäter ausgestossene aggressive Botschaft enthält. Entsprechend kreisen die Fragen um die Publikation von Schockbildern und um die mediale Verstärkung von Terror und Kriminalität.

Zu Schockbildern hat sich der Presserat nach dem Tod von Prinzessin Diana geäussert und dabei zwar nicht genau den vorliegenden Fall, aber doch die Konstellation miterfasst (Stellungnahme 2/98 vom 20. Februar 1998 zum Umgang mit Schock- und People-Bildern). Diese Stellungnahme wurde im «Medienclub» nicht genannt und scheint auch in der Abwägung auf den Redaktionen keine Rolle gespielt zu haben. Allein Vinzenz Wyss erwähnte beiläufig den Presserat.

Dass Medien zu Gehilfen von Terroristen werden, war das zweite und hauptsächliche Thema des «Medienclubs». Die Teilnehmer schienen paralysiert durch die Kontroverse, dass ein Verbreiter des Videos automatisch die Absicht des Attentäters unterstützt, der sein Tun auf eine Medienöffentlichkeit angelegt hatte (Stadler) – was stimmt, und
dass es für den Terrorismus keinen Unterschied macht, ob ein einzelnes Medium neben vielen anderen Kanälen das Video auch noch zeigt (Cavalli) – das stimmt auch.
Dass beide Feststellungen zutreffen, ändert nichts an der Bedeutung der Kontroverse, sondern zwingt im Gegenteil dazu sie zu führen. Stadler ist zu entgegnen, dass dem missliebigen Interesse eines Attentäters andere Interessen gegenüberstehen könnten, die in einem Bildmedium für die Bearbeitung und Publikation des Videos sprechen: Authentizität und Dokumentation der Berichterstattung, Abschreckung und Warnung der Bevölkerung und der Institutionen, Ermöglichung einer emotionalen Anreicherung der Berichterstattung (es ist ein Unterschied, ob man vom Attentäter liest oder ob man ihn sieht). Ob diese und weitere Gründe genügen, ist die Abwägungsaufgabe. Abwägung drückt sich nicht in markigen Sprüchen aus, sondern in einem Dialog und in der Suche nach Alternativen und Varianten, was man tun könnte – und vor allem wie. Rolf Cavalli von der «Blick»-Gruppe hält seine Medienfreiheit und eigene Einschätzung entgegen und nennt dies «Verantwortung». Weshalb die Leser seiner Publikationen das uneditierte Videoclip aber zu sehen brauchen, erklärt er während der ganzen Sendung nicht.

Niemand in der Runde nahm Vinzenz Wyss’ Forderung auf, dass Medienunternehmen Regeln und Kriterien für solche Fälle bekanntmachen und deren Anwendung organisieren sollten. Man möchte lieber referenzfrei entscheiden und publizieren. Dass hier die Verantwortung verbannt wird, die man selber beansprucht, wird kaum erkannt. Verantworten heisst Antwort geben und Konsequenzen tragen, wenn man Fehler macht – und zwar in den Augen anderer oder im Rahmen einer transparenten Selbstverpflichtung, nicht nach eigener Gerechtigkeit.

Setzt die Verantwortung erst dann ein, wenn die eigene Publikation direkten Schaden anrichtet und einen weiteren Attentäter zu einem Mord anstiftet, so kann einem Phänomen wie dem Rudeljournalismus nicht begegnet werden. Dieser besteht darin, dass sich Medien in ein gleichförmiges Verhalten einordnen und als amorphe Gruppe ein Problem schaffen, das die einzelne Publikation nicht zu bewirken vermag. Der Presserat hat solchen Rudeljournalismus als mediale Hetze gegen einen Prominenten abgelehnt, ohne den einzelnen Medienschaffenden direkt zu rügen (Stellungnahme 58/2010: Schutz der Privatsphäre von Boulevardprominenten, Medienhypes etc.): Journalismus in der Kollektivhaftung.

Es ist offensichtlich, dass die Medien als Ganzes den zynischen Absichten eines Attentäters wie jenem von London zu dienen. Doch in erster Linie verursachen die Bilder Abscheu. Die Medienrunde konnte abschliessend nicht beantworten, ob Videofilme von Attentätern und Terrorakten in den Massenmedien gezeigt werden sollen. Oberflächlich blieb die Diskussion zwischen den Polen «Bevormundung des Lesers» (Cavalli) und «Selbstverständnis des Journalisten» (Stadler) hängen.

Einige TV-Stationen haben zuerst das ganze Video gezeigt, später nur noch Ausschnitte und präparierte Fassungen. Dieses Vorgehen bringt die wahren Gründe für die rasche Verbreitung ans Licht: Schnell dabei sein, nichts verpassen. Und es legt offen, dass man vorsichtiger wird und werden sollte, wenn man etwas Zeit hat. Es wird wirksamere Ausgaben des «Medienclubs» brauchen, damit sich die Redaktionen beim nächsten Ereignis vergleichbaren Ausmasses diese Zeit nehmen.





Philip Kübler
Medienjurist, Gründungsmitglied Verein Medienkritik Schweiz; Leiter Unternehmenstransaktionen Swisscom.

Aus Medienkritik:
Der erste Medienclub von SRF mit mässiger Resonanz
 Neben dem eigentlichen Thema kamen zur Sprache: Qualität in den Medien, die Arbeitsbedingungen der Journalisten, der Medienwandel, die Berufsaussichten junger Journalisten, die Attraktivität des Journalistenberufes und – kaum erläutert – die Persönlichkeitsverletzung eines St. Galler-Taxifahrers durch den „Blick“.
Die erste etwas längere Kritik der Sendung wurde am folgenden Morgen von Marc Bachmann unter dem Titel „Der SRF-Medienclub als journalistische Nabelschau“ publiziert. Bachmann kritisiert vor allem den fachspezifischen Fokus der Diskussion und fragt zum Schluss, ob sich der durchschnittliche TV-Zuschauer dafür interessiere.
Im Tages-Anzeiger online verstärkte Christian Lüscher diese Kritik. Zudem kritisiert er das Abschweifen in Nebenthemen, regte eine Verkleinerung des Teilnehmerkreises ein und schlägt vor, schweizerische Medienthemen zu diskutieren; sie würden das Interesse der Zuschauer besser wecken.
Am Abend dann noch die Kritik in persönlich online. Sie fasst erstmals grob die Inhalte der Sendung zusammen und kritisiert das Ausfransen der Diskussion.
Noch stärker auf die Inhalte der Diskussion geht Philip Kübler am 31. Mai in der Medienwoche ein. Ihm ist die geringe Bezugnahme zu bewährten Referenzen wie der Spruchpraxis des Presserats aufgefallen. Die Medien würden zwar die eigene Verantwortung betonen, aber letztlich doch fast alles für möglich erachten: Video publizieren, Video nicht publizieren, Video adaptieren. Verantwortung würde aber bedeuten, Antwort zu geben und den eigenen Massstab nachvollziehbar einzusetzen. Entscheidend sei die Abwägung der relevanten Elemente, welche im Medienclub schwer greifbar wurde.
Philip Kübler führt hier 10 Fragen auf, die in der Sendung offen gebliebenen sind:
1.    Was sagt die Forschung zum Thema Terrorbilder?

2.    Welche Regeln gelten überhaupt – rechtlich, medienethisch? Wie steht es um die Unterscheidung zwischen Fernsehprogrammen (Radio- und TV-Gesetz) und Onlinemedien (allgemeine Rechtsordnung und Kodex mit Beschwerdemöglichkeit an den Presserat)?

3.    Wenn Chefredaktoren vorgegebene Normen oder Kriterien zu ignorieren scheinen: Tun sie dies auch in anderen Bereichen, namentlich dort, wo Kläger gegen eine Publikation erfolgreich vorgehen könnten?

4.    Wurden an die Interessen des Opfers gedacht?

5.    Onlinemedien und Videoplattformen im Internet könnten weniger Hemmungen haben, solch ein Video zu bringen – doch was macht man nun mit diesem Argument? Es scheint in zwei gegensätzliche Richtungen zu wirken: Einerseits entlastend für die Massenmedien (“im Internet findet man das Video sowieso”), anderseits belastend (“deshalb müssen und können sich die Massenmedien wegdifferenzieren oder umso zurückhaltender positionieren”). Was gilt?

6.    Entfällt eine echte Verantwortung nicht gerade dadurch, dass man sich darauf beruft dass es alle tun? Man ist als Teil des Rudels schwer angreifbar.

7.    Vergleiche mit anderen Branchen, die sich an Regeln halten müssen: Banken, Rohstoffproduzenten, Pharmafirmen. Akzeptieren die gerne kritischen Journalisten dort die Argumentation, andere Marktteilnehmer würden ja ebenso agieren?

8.    Ist Instrumentalisierung der Medien ein übergeordnetes Thema? Sind Massenmedien nicht prallvoll mit zugespielten Botschaften und Absichten Dritter?

9.    WAS bringen und WIE bringen sind zwei fundamentale Grössen – wie läuft dieser Produktionsprozess ab? Heute, nach ein paar Tagen, zeigen die meisten Medien dieses und ähnliche Video in bearbeiteter Form.
10.    Hat der erstpublizierende TV-Sender (ITV) für das Video bezahlt?

Fazit aus meiner Sicht:

Das Konzept, situativ einen Medienclub zu senden, finde ich sehr gut. Das Fernsehen ist gut beraten, die Thematik Medienkritik ernst zu nehmen. Die künftigen Sendungen müssten besser strukturiert werden. Obschon sich die Moderatorin bemüht hatte, die Fachleute immer wieder  zum roten Faden zurück zu führen, franste leider der Faden zu oft aus. Es mag auch an der zu grossen Teilnehmerzahl gelegen haben.
Wie wäre es, wenn Strassenumfragen eingeblendet würden mit der Meinung von Normalbürgern?
Wenn es um die Publikation von fragwürdigen Sequenzen geht, spielt bei den Medien die Aufmerksamkeit der Konsumenten eine grosse Rolle. Die Thematik Einschaltquote spielt bei solch brisanten Filmseqeunzen eine erhebliche Rolle. Doch sie wurde sofort  hinuntergespielt.
Ich teile auch die Meinung von Vincenz Wyss, der darauf hingewiesen hat, dass Journalisten schon im Vorfeld  auf Aktionen von Terroristen vorbereitet werden könnten, damit sie nicht zu Steigbügelhaltern von Verbrechern werden. Die Fragenkette Küblers verdeutlicht, dass eine medienkritische Sendung seine relevanten Fragen konkret beantworten müsste.

Sonntag, 2. Juni 2013

So können Operationen ein Gesicht verschlimmbessern:

Narben, Narben ----- Schade Madonna!


So wie Wasser Ländereien überfluten können,
leiden wir immer mehr unter einer Informationsflut.







  • Dämme drohen zu brechen, Häuser und Straßen überflutet: DeutschLAND UNTER! Dauerregen flutet die Schweiz: Hochwasser-Chaos 

     LINKS:

    Nachdem bis zum heutigen Tage die Information lawinenartig zu einer Informationsflut angewachsen ist, ist der Umgang mit der Informationsfülle zu einem ...
    www.rhetorik.ch/Information/Information.html


    11. Febr. 2006 ... SZ: Poststapel, E-Mail-Korb, Fax-Flut - wieviel Zeit verbringt ein Büroarbeiter täglich mit dem Sichten und Sortieren von Information? Knill: Zu ...
    www.rhetorik.ch/Aktuell/06/02_11.html
    13. Nov. 2010 ... Doelker's Gedanken sind überlegenswert für alle, die sich mit Informationsflut und Medien auseinandersetzen: Wir fassen unten einige ...
    www.rhetorik.ch/Aktuell/10/11_13/


    Ich hatte das Glück verschiedene Veranstaltungen und Referate von Prof. Dr. Lutz Jäncke zu hören.

    Link:

    Lehrpreisträger 2007 - YouTube

    www.youtube.com/watch?v=g3idOTb6w58
    17.07.2009 - Hochgeladen von Hochschuldidaktik @ UZH
    Lutz Jäncke, der Lehrpreisträger 2007 an der Universität Zürich. ... Interview mit Dr. Lutz Jänckeby ...


    Neuropsychologe und Neurowissenschaftler Jäncke macht in seinen eindrücklichen Referaten bewusst, wie ungeheuer komplex unser Gehirn arbeitet. Es ist ungefähr 1,4 kg schwer, benötigt 1/5 unseres Blutes und 2/3 des Zuckerhaushaltes.
    Als immenses Netzwerk hat es ca. 100 Milliarden Nervenzellen und jede dieser Zellen hat 10 Tausend Verbindungen.
    Im Grunde genommen haben wir in unserem Schädel  eine Milchstrasse.

    Für mich leuchtete eine wichtige Erkenntnis ein:

    Von den Millionen Bits, die wir laufend aufnehmen, nehmen wir pro Sekunde jedoch nur 1 Bit auf.
    Das Gehirn selektioniert, sortiert aus . Das Gehirn will Ordnung. Es wehrt sich gegen die Informationsflut.
    Vieles bleibt dennoch unbewusst gespeichert. Unsere Aufmerksamkeit richtet sich immer nur auf wenige Aspekte. Dessen sollten wir uns auch hinsichtlich der Informationsflut bewusst bleiben.
    Das meiste das wir hören, sehen, lesen verpufft eigentlich.
    Jäncke bestätigte meine empirische Erkenntnis, dass man stets nur das Wesentlichste herausschälen müsste. Beim Lernen, beim Lehren- generell beim Kommunizieren gilt es zu reduzieren, zu vereinfachen.

    Lutz Jäncke teilt die Studierenden in drei Kategorien ein.

    Die Gruppe der Multitasker. Sie haben den Laptop  vor sich. Surfen und googeln während der Vorlesung. Diese schneiden an Prüfungen schlecht ab. Sie merken nicht, dass die Informationsüberflutung kontraproduktiv ist.

    Dann gibt es die Gruppe, die nur zuhört und dadurch wenig speichert.

    Und jene Gruppe, die mitdenkt, selektioniert, reduziert und sich das Wesentlichste notiert.
    Diese schneiden am besten ab. 


    Die amerikanischen Universitäten sind enorm teuer. Es ist eigentlich verwunderlich, wie viele Studierenden ihre Zeit nicht besser nutzen und gehirngerecht lernen. Wir müssen von der Informationsfülle stets auswählen und gewichten. 
    Nur so können wir die Informationsflut meistern.

    Ist unser Gehirn vernünftig? - Interview mit Dr. Lutz Jäncke - YouTube

    www.youtube.com/watch?v=dr0OFOAlGJQ
    19.10.2011 - Hochgeladen von managerSeminare Verlags GmbH
    Ist unser Gehirn vernünftig? Die Frage, die Dr. Lutz Jäncke auf dem Personalberatertag Mitte Mai 2011 ...

Samstag, 1. Juni 2013

Die Finanzministerin steht im Regen

Beim  geplanten Steuerdeal mit den USA hat für  das Parlament, die Mitarbeiter von Banken und die Treuhändler viel zu viele Fallstricke.
Im Eiltempo will der Bundesrat ein Gesetz durchpeitschen, ohne  die Konsequenzen bekannt zu geben. Ob das Parlament die Katze im Sack kaufen wird, ist alles andere als sicher.
Um von dieser Schlechtwetterlage abzulenken, versuchte  Bundesrätin Widmer-Schlumpf gestern die Oeffentlichkeit und die Medien mit einer neuen brisanten Botschaft von des miesen Lage abzulenken. Es soll nun auch noch dem Bankkundengeheimnis in der Schweiz an den Kragen gehen.

Aber auch bei diesem Ansinnen, gibt es Opposition:


Die Wetterlage im Bundeshaus entspricht der effektiven Wetterlage.

Freitag, 31. Mai 2013

Sozialhilfe überdenken

Immer wieder ist von Missbrauch der Sozialhilfe zu hören.
Was aber sicherlich ein Problem ist, dass es in der Schweiz Menschen  - wenn sie gewillt sind zu arbeiten - schlechter geht als jenen, die nur von der Sozialhilfe leben. Da ist eine Korrektur von Nöten. Allmählich beginnen sich Gemeinden zu wehren. Nach Rorschach wehrt sich nun auch Dübendorf. 

 Ich zitiere Blick-online:

Gegen Missbrauch der Sozialhilfe

Auch Dübendorf hat genug von der SKOS

play Sozialhilfebezüger Beat: Der Fall aus Berikon sorgte für Aufsehen.
Dübendorf folgt dem Beispiel Rorschachs SG und tritt aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aus. Damit soll der Missbrauch der Sozialhilfe bekämpft werden.
Dübendorf tritt per 31. Dezember 2013 aus der SKOS aus. Die Verpflichtungen gemäss den kantonalen Gesetzen zur Sozialhilfe würden aber «vollumfänglich gewahrt». Zur Begründung schreibt die Sozialbehörde der Stadt Dübendorf im Kanton Zürich heute:

Die SKOS habe jeglichen Bezug «zur heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation verloren».
Es gehe um Missbrauch und gegen renitente Sozialhilfebezüger, heisst es in der Mitteilung.
Vorfälle wie jener kürzlich in Berikon AG trügen dazu bei, dass sich immer mehr Gemeinden vom privaten Fachverband distanzierten. Die Gemeinde Berikon wurde vom Bundesgericht zurückgepfiffen, nachdem sie einem heute 22-jährigen, unkooperativen Mann die Sozialhilfe gestrichen hatte. In einem viel beachteten Artikel hatte der SonntagsBlick darüber berichtet. In der Folge trat Rorschach aus der SKOS aus.
Unter Beschuss geriet im Zusammenhang mit diesem Fall auch SKOS-Präsident Walter Schmid. Er hatte erklärt, dass auch schwierige Menschen Anspruch auf Sozialhilfe hätten, nicht nur brave.

System Sozialhilfe «gründlich überdenken»

Die SKOS-Richtlinien zielen nach Ansicht von Dübendorf zudem «nach wie vor in eine falsche Richtung». Niedriglohnverdienende (Working Poor) würden gegenüber Sozialhilfebeziehenden benachteiligt.
Die SKOS erarbeitet Richtlinien für die Bemessung der Sozialhilfe. Ihre Richtlinien haben empfehlenden Charakter. Verbindlich werden sie erst durch die kantonale Gesetzgebung, die kommunale Rechtsetzung. Unter den rund 1000 Vereins-Mitgliedern sind alle 26 Kantone und ein Grossteil der Städte und Gemeinden. (SDA/snx)

Kommentar: Ich gehe davon aus, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde. Eine Lösung des Problems ist aber noch nicht in Sicht.

Donnerstag, 30. Mai 2013


 AUS PERSOENLICH BLOG

 

Die schlimmste Strafe für einen Provokateur

Marcus Knill
Ihre Volksinitiative gegen Masseneinwanderung lancierte die SVP vor zwei Jahren mit einem provokativen Inserat. Der Titel “Kosovaren schlitzen Schweizer auf!” sorgte für grosse Empörung. Einige Zeitungen weigerten sich, dieses Inserat zu veröffentlichen. Wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm erstatteten zwei Kosovaren aus dem Kanton Zürich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Mitglieder des Initiativkomitees gegen Masseneinwanderung. Lange war über das umstrittene Schlitzer-Inserat der SVP nichts zu hören.












Die Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Zürich stritten mehr als ein Jahr lang über den Gerichtsstand. Nachdem das Bundesstrafgericht den Fall der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zugewiesen hatte, stellte diese die Strafuntersuchung ein.
Rechtsanwalt David Gibor, der die beiden Kosovaren vertritt, führte laut “Tages-Anzeiger” Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft. Daraufhin schaltete sich auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ein und hielt ebenfalls an der Einstellung fest. Doch ohne Erfolg. Das Berner Obergericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Gibor. Es hiess die Beschwerde gut und hob die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auf. Aber damit nicht genug. Gemäss dem Entscheid des Obergerichts muss die Staatsanwaltschaft nicht nur ein Strafverfahren gegen die SVP-Verantwortlichen durchführen. Das Obergericht untersagt der Staatsanwaltschaft auch, den Fall nochmals einzustellen. Es hält fest, dass dieser Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht zur Beurteilung zu überlassen sei.
Die über 200 Kommentare, die nach dem Artikel über diese Fortsetzungsgeschichte auf tagesanzeiger.ch/newsnet zu lesen waren, verdeutlichen, dass der neue Wirbel um die Inserate kontraproduktiv sein könnte. Das Plakat wird nochmals publiziert und Bilder beeinflussen bekanntlich mehr als Worte. Ich gehe davon aus, dass nach der  heutigen Zuwanderungsschwemme viele Bürger in ihrer Abwehrhaltung bestärkt werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass Strafklagen zum Bumerang werden, weil man sich Folgendes nicht bewusst ist: Die schlimmste Strafe für einen Provokateur ist es, wenn er ignoriert wird.

Marcus Knill
Donnerstag, 30. Mai 2013 um 10:18 Uhr

Mittwoch, 29. Mai 2013

Ein Plakat lebt wieder auf 

Die Klage gegen das Masseneinwanderungsplakat könnte der SVP helfen.
Durch die Abbildung der Botschaft wird damit zwangsläufig der SVP Gedanke zusätzlich verbreitet.
Jene Zeitungen, die sich weigerten, das Plakat abzudrucken müssten sich eigentlich über diese zusätzliche Verbreitung des suggestiv wirkenden Bildes ärgern. Bilder beeinflussen bekanntlich mehr als Worte. Ich bin zudem überzeugt, dass die Botschaft der Masseneinwanderung von vielen Schweizerbürgern - während der heutigen Welle von Einwanderern -  unterstützt wird. 


Ich zitiere TAGI-online:

Schlitzer-Inserat: Justiz muss Anklage gegen SVP-Führung erheben

Die Staatsanwaltschaft Bern stellte ein Rassismusverfahren gegen die SVP ein. Das gehe nicht, meint nun das Berner Obergericht. Prominenten SVP-Politikern droht jetzt ein unangenehmer Prozess. Präsident Toni Brunner nimmt es gelassen.
Umstritten: Inserat zur SVP-Initiative «Masseneinwanderung stoppen». (Screenshot: svp.ch)
Umstritten: Inserat zur SVP-Initiative «Masseneinwanderung stoppen». (Screenshot: svp.ch)

Rassendiskriminierung

Ex-SVPler rechtskräftig verurteilt

Wegen Rassendiskriminierung ist das frühere Solothurner SVP-Mitglied Beat Mosimann zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt worden. Der Anfang Mai erlassene Strafbefehl ist gemäss Informationen von Tagesanzeiger.ch/Newsnet inzwischen rechtskräftig. Der 55-jährige Unternehmer hatte in einem Internetforum und auf Facebook Kommentare mit rassistischen Inhalten über Juden, Muslime und dunkelhäutige Menschen veröffentlicht. Mosimann hatte kein politisches Amt, wollte aber für die SVP bei der Solothurner Kantonsratswahlen von diesem Frühling kandidieren. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe trat er aus der Partei aus. (vin)
Ihre Volksinitiative gegen Masseneinwanderung lancierte die SVP vor zwei Jahren mit einem provokativen Inserat. Dessen Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» sorgte für landesweite Empörung. Einige Zeitungen weigerten sich, das SVP-Inserat zu veröffentlichen. Wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm erstatteten zwei Kosovaren aus dem Kanton Zürich Strafanzeige gegen die für das Inserat verantwortlichen Mitglieder des Initiativkomitees gegen Masseneinwanderung. Im Komitee sitzt Führungspersonal und Prominenz der SVP Schweiz, wie zum Beispiel Toni Brunner und Christoph Blocher.
Lange war es still um das Schlitzer-Inserat der SVP. Angesichts der politischen Brisanz und der unklaren Zuständigkeitsfragen taten sich die Strafverfolgungsbehörden schwer mit dem Fall. Es machte den Anschein, dass niemand gegen die SVP ermitteln wollte. Zunächst hatten sich die Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Zürich mehr als ein Jahr lang über den Gerichtsstand gestritten, weil die SVP Schweiz zwar ihren Sitz in Bern hat, das Initiativkomitee jedoch im Kanton Zürich domiziliert ist. Und nachdem das Bundesstrafgericht den Fall der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zugewiesen hatte, stellte diese die Strafuntersuchung ein.
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft aufgehoben
Rechtsanwalt David Gibor, der die beiden Kosovaren vertritt, führte Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft. Daraufhin schaltete sich auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ein und hielt ebenfalls an der Einstellung fest. Doch ohne Erfolg. Das Berner Obergericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Gibor. Es hiess die Beschwerde gut und hob die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auf.
Aber damit nicht genug. Gemäss dem Entscheid des Obergerichts muss die Staatsanwaltschaft nicht nur ein Strafverfahren gegen die SVP-Verantwortlichen durchführen. Das Obergericht untersagt der Staatsanwaltschaft auch, den Fall nochmals einzustellen. Es hält fest, dass dieser Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht zur Beurteilung zu überlassen sei.
Widerstreitende Positionen
Die Berner Staatsanwaltschaft hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass im Schlitzer-Inserat keine Herabsetzung aller Kosovaren erkannt werden könne, weil der Inserattext auf einen konkreten Vorfall Bezug nehme, nämlich auf eine Auseinandersetzung am 15. August 2011 in Interlaken. Bei jenem Streit verletzte ein Kosovare mit einem Messer einen Schweizer schwer am Hals. Der SVP ist es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit ihrem Inserat darum gegangen, anhand eines Vorfalls insgesamt Stimmung gegen Ausländer zu machen.
Die Beschwerdeführer wendeten demgegenüber ein, dass der im SVP-Inserat erwähnte Interlakener Vorfall ein «diskriminierungstaktischer Vorwand» und ein «rassistisch motiviertes Alibi» sei, um eine ganze Ethnie als Verbrecher zu brandmarken. Auch habe die SVP den Titel des Inserats bewusst falsch gewählt.
Obergericht: Zweifel an Rechtmässigkeit des Inserats
Nach Ansicht des Berner Obergerichts ist die Interpretation der Beschwerdeführer mindestens so wahrscheinlich wie jene der Staatsanwaltschaft. Die harschen Reaktionen in der Öffentlichkeit hätten gemäss Obergericht deutlich gemacht, dass der Durchschnittsleser das Inserat nicht als blosse Vereinfachung oder Übertreibung verstanden habe, sondern als schwere diskriminierende Hetze gegen die Kosovaren. Der Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» könnte laut Obergericht durchaus als pauschale, herabsetzende Aussage über die Kosovaren verstanden werden. Ob das SVP-Inserat rassendiskriminierend sei, habe daher nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein Strafgericht zu entscheiden.
Im Gespräch mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet sagt Anwalt Gibor: «Das Berner Obergericht zweifelt deutlich an der Rechtmässigkeit des Schlitzer-Inserats. Es setzt mit seinem Beschluss ein Zeichen gegen fremdenfeindliche Propaganda und kollektive Ausgrenzung.» Die ritualisierte Menschenverachtung in der Ausländerpolitik der SVP solle endlich einer richterlichen Prüfung unterzogen werden. «Rassismus wird auch im Gewand einer Volksinitiative nicht demokratischer», meint Gibor.
Keine Immunität für Blocher
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland muss nun gegen die Verantwortlichen des Inserats ein Strafverfahren durchführen. Als Beschuldigte kämen die SVP-Mitglieder des Initiativkomitees gegen Masseneinwanderung infrage. Im Komitee stehen unter anderem Präsident Toni Brunner, Vizepräsident Christoph Blocher, Ex-Fraktionschef Caspar Baader, sein Nachfolger Adrian Amstutz und Nationalrat Oskar Freysinger.
Bei der Strafuntersuchung wird sich auch die Immunitätsfrage stellen. Allerdings können sich nur Komiteemitglieder auf die parlamentarische Immunität berufen, die zur mutmasslichen Tatzeit im Sommer 2011 Mitglieder der Bundesversammlung waren. Drei Mitglieder des Komitees hätten daher von vornherein keine Immunität. Eines von ihnen: Christoph Blocher.
«Nichts anderes gemacht, als ein reales Ereignis dargestellt»
Die SVP Schweiz sieht dem weiteren Verlauf des Verfahrens gelassen entgegen. «Wir haben nichts anderes gemacht, als im Inserat ein reales Ereignis dargestellt», sagte SVP-Präsident Toni Brunner auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Fragwürdig sei, dass die Justiz nun Jahre brauche und ein Heer von Juristen absorbiert, um sich mit einem so simplen Fall auseinanderzusetzen. Nur schon die Kompetenzfrage, welcher Kanton nun zuständig ist, sei erst vom Bundesstrafgericht geklärt worden. «Das ist hochgradig ineffizient», erklärte Brunner. «Niemand will hier offenbar Verantwortung übernehmen und einmal entscheiden.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Kommentar: Die über 200 Kommentare, die in kurzer Zeit im TAGI  online zu lesen waren, verdeutlichen, dass der Wirbel um die Inserate doch kontraproduktiv sein könnte:

So lese ich u.A.:


- Das Tragik am Ganzen liegt daran, dass diese ganzen Emotionen und Aufregungen halt nur jemandem nützen; dem Provokateur selbst. Negative Publizität ist immer noch Publizität. Bin auch reingefallen und rege mich hier künstlich auf. Die beste Strategie wäre wohl Fremdschämen und Totschweigen. 

- Richter wollen sich auch profilieren und im Rampenlicht stehen.
Für die SVP ist die Angelegenheit positiv, sie steht im Fokus der Medien. Die Gewalttat bleibt im Bewusstsein der Bevölkerung.



- Die einzige Katastrophe für die SVP wäre, wenn nicht mehr über sie gesprochen würde.



Dieses Verfahren heizt die Stimmung nur auf und nützt der SVP bei ihrem Wahlkampf.