Das Opfer erhält keinen Staranwalt
Der Kettnsägetäter erhält einen Staranwalt. Das Opfer hingegen, ein Mann der öffentlich aufgetreten war und mit der Motorsäge im Gesicht schwer verletzt wurde, ist auf sich selbst angewiesen.
Er bekommt keinen Anwalt, der sich für seinen Schaden stark macht.
Sonderbar - nicht wahr?
Ich zitiere 20 Min:
Am Montagmorgen des 24. Juli stürmte
Franz W. mit einer Kettensäge in die Schaffhauser Filiale der
CSS-Versicherung und verletzte zwei Mitarbeiter zum Teil schwer. Zwei
weitere Kunden erlitten einen Schock und eine Person wurde von der
Polizei verletzt. Am Abend des 26. Juli wurde W. von der Kantonspolizei
Zürich in Thalwil verhaftet. Mit Ex-Bundesanwalt Erwin Beyeler wurde ihm
ein prominenter Pikett-Verteidiger zugeteilt.
Pikett-Anwälte sind aber nur für die ersten Tage zuständig. Mittlerweile hat sich W. einen neuen Anwalt geholt: Den Zürcher Thomas Fingerhuth. Der Anwalt hat in seiner Karriere bereits mehrfach in spektakulären Kriminalfällen mitgewirkt. So verteidigte er den Serien-Vergewaltiger Markus W. und die Kindsmörderin Bianca B. (siehe Bildstrecke). «Aussichtslose Fälle gibt es nicht», sagte er 2013 der NZZ.
«Franz W. ist recht gefasst»
Gegenüber 20 Minuten sagt Fingerhuth, W. habe ihn angefragt. Er habe ihn daraufhin im Gefängnis besucht. «Wir haben uns gut verstanden. Ich konnte eine Beziehung zu ihm herstellen», sagt Fingerhuth. Seinem Klienten gehe es relativ gut: «Er ist recht gefasst». Mittlerweile habe sich die Sache auch wieder relativiert. Es sei nun klar, dass W. weder jemanden getötet noch fünf Personen selbst verletzt habe, wie es anfänglich geheissen habe.
Die Folgen des Angriffs seien medial heraufgespielt worden, sagt Fingerhuth. Eine Relativierung habe es aber nie gegeben. Wenn erst klar sei, mit welcher Motivation sein Klient gehandelt habe, sei es möglich, dass nicht mehr versuchte Tötung, sondern ein milderer Straftatbestand im Vordergrund stehe.
KOMMENTAR: das Opfer hat ein entstelltes Gesicht und der Verteidiger bagatellisiert die Tat:
Der Täter habe ja niemanden getötet. Die Geschichte sei medial heraufgespielt worden.
Ein Verteidiger darf oder muss zwar gemäss seiner Rolle die Tat seines Klienten schön färben.
Dennoch stellt sich die Frage, ob das Opfer nicht auch einen Anspruch haben sollte auf professionelle Hilfe, damit es nicht am Schluss zwei Mal den Kürzeren zieht: Mit der Behinderung und mit den Kosten. Ist es gerecht, wenn der Täter juristische Hilfe bekommt, das Opfer hingegen auf sich selbst angewiesen bleibt?
Zum Opfer (Quelle Blick)
Auf Facebook schrieb er: «Das schreckliche Ereignis am Montag hat mich und meine Angehörigen aus dem Alltag gerissen und unser Leben komplett verändert.
Pikett-Anwälte sind aber nur für die ersten Tage zuständig. Mittlerweile hat sich W. einen neuen Anwalt geholt: Den Zürcher Thomas Fingerhuth. Der Anwalt hat in seiner Karriere bereits mehrfach in spektakulären Kriminalfällen mitgewirkt. So verteidigte er den Serien-Vergewaltiger Markus W. und die Kindsmörderin Bianca B. (siehe Bildstrecke). «Aussichtslose Fälle gibt es nicht», sagte er 2013 der NZZ.
«Franz W. ist recht gefasst»
Gegenüber 20 Minuten sagt Fingerhuth, W. habe ihn angefragt. Er habe ihn daraufhin im Gefängnis besucht. «Wir haben uns gut verstanden. Ich konnte eine Beziehung zu ihm herstellen», sagt Fingerhuth. Seinem Klienten gehe es relativ gut: «Er ist recht gefasst». Mittlerweile habe sich die Sache auch wieder relativiert. Es sei nun klar, dass W. weder jemanden getötet noch fünf Personen selbst verletzt habe, wie es anfänglich geheissen habe.
Die Folgen des Angriffs seien medial heraufgespielt worden, sagt Fingerhuth. Eine Relativierung habe es aber nie gegeben. Wenn erst klar sei, mit welcher Motivation sein Klient gehandelt habe, sei es möglich, dass nicht mehr versuchte Tötung, sondern ein milderer Straftatbestand im Vordergrund stehe.
KOMMENTAR: das Opfer hat ein entstelltes Gesicht und der Verteidiger bagatellisiert die Tat:
Der Täter habe ja niemanden getötet. Die Geschichte sei medial heraufgespielt worden.
Ein Verteidiger darf oder muss zwar gemäss seiner Rolle die Tat seines Klienten schön färben.
Dennoch stellt sich die Frage, ob das Opfer nicht auch einen Anspruch haben sollte auf professionelle Hilfe, damit es nicht am Schluss zwei Mal den Kürzeren zieht: Mit der Behinderung und mit den Kosten. Ist es gerecht, wenn der Täter juristische Hilfe bekommt, das Opfer hingegen auf sich selbst angewiesen bleibt?
Zum Opfer (Quelle Blick)
«Der Herr hat mir ein zweites Leben geschenkt»
Shaffhausen – Vier Menschen verletzte Franz W. (51) am Montagvormittag mit einer Motorsäge in der CSS-Filiale in Schaffhausen. Am schlimmsten traf es den Versicherungsmann und Elvis-Nachahmer Mike F. (40).Not-OP
Er wurde ins Kantonsspital eingeliefert und war nach einer Not-OP den ganzen Tag nicht ansprechbar. Seine Frau Marika wachte im Spital und wich nicht von seiner Seite. Gestern meldete sich Mike F. erstmals zu Wort.Auf Facebook schrieb er: «Das schreckliche Ereignis am Montag hat mich und meine Angehörigen aus dem Alltag gerissen und unser Leben komplett verändert.
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