Dieser Entscheid wäre längst schon fällig:
Aus Sicherheitsgründen ist eine Gesichtsverhüllung unzulässig
Dass ein Einbrecher das Gesicht verhüllt, ist nachvollziehbar.
Deshalb darf man sicherlich verlangen, dass Menschen in der Oeffentlichkeit das Gesicht offen legen.
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