Samstag, 14. Januar 2017

Dieser Entscheid wäre längst schon fällig:

Aus Sicherheitsgründen ist eine Gesichtsverhüllung unzulässig


Dass ein Einbrecher das Gesicht verhüllt, ist nachvollziehbar.
Deshalb darf man sicherlich verlangen, dass Menschen in der Oeffentlichkeit das Gesicht offen legen.

Aus 20 Min:


KOMMENTAR: 
Diese Regelung müsste längst schon überall gelten und sollte eigentlich auch durchgesetzt werden.  Wir erinnern ans Vermummungsverbot bei Gewalttaten, das leider nicht  geahndet wird.
Wir kennen die Geschichte von einem Opfer mit bleibenden Schäden. Die Täter konnten  nicht zur Rechenschaft gezogen werden , weil sie als Vermummte den Jugendlichen ohne Grund spitalreif getreten hatten. Das Opfer ist heute arbeitsunfähig.
Die Videoaufzeichnungen brachten nichts, weil  die Täter - dank Vermummung -  nicht identifiziert werden konnten.

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