Montag, 5. Dezember 2016

Teures Katz und Mausspiel

Vier mal ausgeschafft - jedes Mal kehrt  er wieder zurück

Jede Auschaffung kostet 50 000 Fr. Was tun?

Ich zitiere 20 Min:

Viermal ausgeschafft und wieder illegal eingereist

 Ein Montenegriner wurde mehrmals per Sonderflug ausgeschafft. 

Und jedes Mal kam er wieder in die Schweiz.

 Der Mann bereitet den Behörden Kopfzerbrechen.



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Flughafengefängnis Zürich-Kloten: Hier warten Häftlinge auf ihre Ausschaffung.
50'000 Franken kostet ein Sonderflug im Schnitt.

 Ein Montenegriner wurde von der Schweiz schon vier Mal auf diese Weise ausgeschafft. Allerdings scherte sich der Mann nicht um seinen Landesverweis und kehrte jedes Mal wieder zurück, berichtet die «SonntagsZeitung».

Der 43-Jährige hatte den Schweizer Behörden seine kriminelle Vergangenheit verheimlicht: Sein Vorstrafenregister umfasst mehrere schwere Diebstähle und einen dreifachen Mordversuch. In Deutschland war er 1998 zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Davon wussten die Schweizer Behörden aber vorerst nichts. Bereits Anfang der 90er-Jahre war der Mann als Asylbewerber in die Schweiz gekommen, wurde aber weggewiesen. 2008 heiratete er in seiner Heimat eine 18 Jahre ältere Schweizerin, das Paar kam in die Schweiz. Im Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung gab der Montenegriner an, er habe keine Vorstrafen.
Erst, als er wegen häuslicher Gewalt in den Fokus der Polizei geriet, flog seine kriminelle Vergangenheit auf. Nachdem er seine Ehefrau geschlagen hatte, packte diese bei der polizeilichen Befragung aus. Der Mann musste ausreisen – seine Beschwerde schmetterten die Richter aufgrund der «Gefahr eines weiteren Rückfalls» ab, wie «SonntagsZeitung» schreibt.

Machtlose Behörden
Trotz eines unbefristeten Einreiseverbots kam der Montenegriner aber mehrmals illegal in die Schweiz zurück. Zwischen Juni 2015 und Juni 2016 wurde er laut Bundesgericht viermal per Sonderflug in seine Heimat ausgeschafft. Nun, im September 2016, wurde er zum fünften Mal geschnappt – er sitzt in Ausschaffungshaft und soll noch einmal per Sonderflug in seine Heimat zurückgebracht werden. Das Beispiel zeigt, wie machtlos die Behörden gegenüber renitenten Rückkehrern sind. 





KOMMENTAR: Gravierend ist es, dass die Behörden über die kriminelle Vergangenheit nicht informiert werden.
Eine Umfrage bei den Lesern zeigt, dass renitente Migranten härter bestraft werden müssten. Wenn gutes Zureden nichts nützt, muss das Recht durchgesetzt werden. Es gilt aber zu bedenken, dass auch die Inhaftierung in einem Gefängnis kostet. Die internationale Zusammenarbeit gilt es zu verbessern.

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