Nach dem schweren Zugunglück von Bad Aibling
ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Fahrdienstleiter wegen
fahrlässiger Tötung. Wenn sich der Mann pflichtgemäss verhalten hätte,
wäre es nicht zum Zusammenstoss der Züge gekommen, sagte
Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese in Bad Aibling. Es gehe um menschliches
Versagen; für technisches Versagen gebe es keine Anhaltspunkte.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen