Doch kein Schlusspunkt in der Sex Affaire
Hegglin gibt Kampf in Sex-Skandal auf
Das Verfahren gegen Markus Hürlimann wird rechtskräftig eingestellt: Jolanda Spiess-Hegglin wird keine neuen Beweisanträge mehr einreichen.
«Ich verzichte auf einen Weiterzug des
Verfahrens ans Obergericht, weil wir hier juristisch einfach nicht
weiter kommen»: Das sagte die Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin
(AL/Grüne) auf Anfrage von 20 Minuten. Weiter sagte sie: «Recht und
Gerechtigkeit sind zwei paar Schuhe. Bei einer Vergewaltigung steht
immer Aussage gegen Aussage und so zieht die Frau meistens den
Kürzeren.»
Die Zuger Strafverfolgungsbehörden hatten Mitte August angekündigt, dass das Verfahren in der Zuger Sex-Affäre eingestellt werde. Sie räumten beiden Parteien eine Woche Zeit ein, um neue Beweisanträge zu stellen. Davon machte Spiess-Hegglin damals noch Gebrauch. Am 28. August dann teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die eingereichten Beweisanträge abgelehnt worden seien – wiederum wurde beiden Parteien die Möglichkeit eingereicht, den Entscheid innert zehn Tagen anzufechten, um ans Obergericht zu gelangen. Davon sieht Spiess-Hegglin aus erwähnten Gründen nun ab. Somit wird die Einstellung des Verfahrens rechtskräftig.
Dennoch wird der Sex-Skandal juristisch weitergehen: Markus Hürlimann hält an seiner Klage gegen Spiess-Hegglin wegen übler Nachrede und Verleumdung fest. Spiess-Hegglin: «Ich sprach von Anfang an von einem Sexualdelikt, Markus Hürlimann beteuerte stets, nur fremd geküsst zu haben.»
FAZIT: Also doch noch kein Schlusspunkt. Fortsetzung folgt.
Die Zuger Strafverfolgungsbehörden hatten Mitte August angekündigt, dass das Verfahren in der Zuger Sex-Affäre eingestellt werde. Sie räumten beiden Parteien eine Woche Zeit ein, um neue Beweisanträge zu stellen. Davon machte Spiess-Hegglin damals noch Gebrauch. Am 28. August dann teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die eingereichten Beweisanträge abgelehnt worden seien – wiederum wurde beiden Parteien die Möglichkeit eingereicht, den Entscheid innert zehn Tagen anzufechten, um ans Obergericht zu gelangen. Davon sieht Spiess-Hegglin aus erwähnten Gründen nun ab. Somit wird die Einstellung des Verfahrens rechtskräftig.
Dennoch wird der Sex-Skandal juristisch weitergehen: Markus Hürlimann hält an seiner Klage gegen Spiess-Hegglin wegen übler Nachrede und Verleumdung fest. Spiess-Hegglin: «Ich sprach von Anfang an von einem Sexualdelikt, Markus Hürlimann beteuerte stets, nur fremd geküsst zu haben.»
FAZIT: Also doch noch kein Schlusspunkt. Fortsetzung folgt.
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