Samstag, 5. Oktober 2013

Brennpunkt Familienpolitik

Welches Familien-Modell soll unterstützt werden?

In vielen Ländern wurde das traditionelle Familienmodell gleichsam bestraft, indem nur jene Ehepaare finanziell entlastet wurden, die ihre Kinder fremd betreuen liessen. Das Betreuungsgeld jener Familien, die selbst zu den Kindern schauen, werden auch Deutschland zum Zankapfel zwischen rechts und links.

AUCH IN DER SCHWEIZ (Ich zitiere NZZ)?

SVP-Familieninitiative

Kampfzone Familie



Wer selber zu seinen Kindern schaut, soll nach dem Willen der SVP einen Steuerabzug geltend machen können.
Wer selber zu seinen Kindern schaut, soll nach dem Willen der SVP einen Steuerabzug geltend machen können. (Bild: Adrian Baer / NZZ)

Wer seine Kinder selber betreut, soll dafür steuerlich entlastet werden. Der Steuerabzug hat gleich hoch zu sein wie jener, der Eltern gewährt wird, die ihre Kinder in eine Fremdbetreuung geben. Die SVP-Initiative findet über die Partei hinaus Anhänger.

Nicht nur die Marketingspezialisten der grossen Schweizer Detailhandelshäuser fokussieren auf Kinder und Familien. Der Staat und seine Verwaltung tun es auch und mit ihnen die Parteien. «Familienpolitik» nennt sich das, und was lange nur linke und christliche Parteien interessierte, wurde in den letzten Jahren gewissermassen Allgemeingut. Die Nuancen bleiben: Während die Linke eher auf Gleichstellungsfragen Wert legt, sind es für die CVP generell die Kinder, die es zu umsorgen gilt. Die FDP wiederum gewichtet die Stellung der Frau in Arbeit und Beruf, während die «offizielle» Familienpolitik konservative Reflexe in der SVP provoziert.

Gegen «Diskriminierung»

Mit ihrer Mitte 2011 eingereichten Volksinitiative «Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» will die SVP die traditionell organisierten Familien stärken – also Familien, in denen ein Elternteil (meist die Mutter), die Kinder zu Hause betreut. Die Initiative ist eine Reaktion auf Neuerungen in der Familienbesteuerung, die 2009 vom Parlament beschlossen wurden und Anfang 2011 in Kraft getreten sind. Stein des Anstosses ist, dass die Betreuungsausgaben neu bei der direkten Bundessteuer berücksichtigt werden: Bis zur Vollendung des 14. Altersjahres können die nachgewiesenen Kosten für die Fremdbetreuung – maximal 10 100 Franken jährlich – von der Steuerrechnung abgezogen werden.
Dies ist der SVP ein Dorn im Auge. Die Partei taxiert die Reform der Familienbesteuerung als einseitige steuerliche Bevorzugung von Eltern, die ihre Kinder in Krippen, Horte oder zu Mittagstischen schicken; als Diskriminierung jener Väter und Mütter, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Traditionell lebenden Familien soll darum ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden. Der Staat habe nicht ein bestimmtes Familienmodell zu begünstigen, argumentiert die SVP. Einverdiener-Paare verzichteten auf ein zweites Einkommen und finanzierten mit ihren Steuern auch noch die Krippenkosten der anderen. Die SVP spricht von einer «Verstaatlichung von Familien und Kindern» und wertet (ohne indes die obligatorische Schule zu erwähnen) die Fremdbetreuung als ebensolche.


Im Unterschied zu anderen SVP-Volksinitiativen findet die Familieninitiative Anhänger über die Parteigrenzen hinaus. Das Parlament lehnte sie zwar ab, viele CVP-Parlamentarier und einige der FDP votierten jedoch für das Ansinnen. Die CVP setzte sich für einen direkten Gegenentwurf ein, kam damit aber nicht durch. Wie der Bundesrat empfiehlt auch das Parlament die Initiative ohne Gegenvorschlag Volk und Ständen zur Ablehnung.
Das Hauptargument des Bundesrats ist steuerrechtlicher Art. Die Kosten der Lebenshaltung einer steuerpflichtigen Person und ihrer Familie stellten steuerrechtlich eine Einkommensverwendung dar, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. «Sie sind daher grundsätzlich steuerlich nicht abziehbar», heisst es weiter. Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, verzichten zwar auf einen zweiten Verdienst – sie werden dadurch aber nicht zusätzlich mit einer Steuer belegt. Die logische Folge: Was nicht besteuert wird, kann auch nicht steuerlich entlastet werden.
Während die SVP von der steuerlichen Benachteiligung des traditionellen Familienmodells ausgeht, argumentieren die Initiativgegner gerade umgekehrt: Gleiches Einkommen vorausgesetzt, seien Zweiverdiener-Paare aufgrund der zwingend notwendig werdenden Fremdbetreuung der Kinder steuerlich schlechtergestellt. Ohne Steuerabzug würde der in der Verfassung verankerten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die bei Zweiverdiener-Paaren vermindert sei, widersprochen. Kurz: Der 2009 beschlossene Steuerabzug schaffe erst die Gleichbehandlung vor dem Steuervogt.

KOMMENTAR:

Weil es nicht so leicht ist eine Lösung zu finden, die beide Seiten befriedigt, werden in dieser Abstimmung die Emotionen recht hoch kochen. Ich bin überzeugt, dass die SVP Initiative mehr Anhänger finden wird, als es Bundesrat, Parlament und Parteien wahr haben wollen. Der Abzug für Fremdbetreuung (würde dem Bund 60 Millionen Franken einbringen). Die Aufwendungen für die Fremdbetreuung  werden wohl kaum mehr rückgängig gemacht. Der Pauschalabzug für die Ehepaar mit Selbstbetreuung kostet aber auch zusätzlich. Ebenfalls einige Millionen. Die Kantone warnen schon heute vor Steuerausfällen.
Es geht bei der Auseinandersetzung auch um das angeblich ideale Familienbild. Es wird  mit harten Bandagen gekämpft. Die Gegner der Selbstbetreuung reden bereits von Herdprämie und die SVP spricht von Staatskindern (analog China und Russland).
Einen Abzug für die Eigenbetreuung der Kinder kennen heute nur die «katholischen» Kantone Zug, Luzern und Wallis. Es ist kein Zufall, dass in der CVP viele mit der SVP-Familieninitiative sympathisieren, haben die Christlichdemokraten in den erwähnten Kantonen doch massgeblich am Steuerabzug für die Eigenbetreuung mitgewirkt. Während Fraktion und Parteileitung zu einem Ja tendieren und die Delegierten die Parole am 26. Oktober fassen, nehmen die CVP-Frauen im gegnerischen Komitee Einsitz.
Im Kanton Zug können für jedes Kind unter 15 Jahren 6000 Franken für die Eigenbetreuung abgezogen werden, im Kanton Luzern sind es pauschal 2000 Franken pro Kind, derweil es im Kanton Wallis 3000 Franken sind. Die genaue Ausgestaltung der Steuerabzüge und die Möglichkeiten der Ansprüche unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
FAZIT: Liberal denkende Bürger sollten bei dieser Zeitfrage nicht in ein "Entweder-oder" Denken verfallen. Beide Familienmodelle  (Fremd- und Selbstbetreuung) müssten analog unterstützt werden.  Es gilt einmal mehr das "Sowohl-als auch" Prinzip. Ich vermute, dass dieser Abstimmungskampf ein überraschendes Abstimmungsresultat zeitigen wird. Möglicherweise werden sich aber auch ideologische Gräben weiter öffnen. 

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