Sonntag, 10. Juni 2012

Recht auf Prügeln und Drogenhandel?



Nun hat die CVP auch erkannt, dass der Ausschluss von kriminellen, randalierenden Asylanten nicht einfach hingenommen werden muss. Dies dürfe nicht als Verstoss gegen die Grundrechte betrachtet werden. Raubüberfälle und Drogenhandel würden heute unter dem Schutz des Asylrechtes verübt


Wer klaut und prügelt, soll gehen müssen

Asylbewerber, die kriminell werden, sollen sofort ausgeschafft werden. Das fordert die CVP. Präsident Darbellay ist es egal, dass dies nach Meinung von Justizexperten gegen Grundrechte verstösst.

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Asylbewerber im Empfangszentrum in Chiasso: geht es nach der CVP, sollen Asylbewerber, die kriminell werden, künftig automatisch ausgeschafft werden. (Bild: Keystone/Karl Mathis)

Asylbewerber, die in der Schweiz kriminell werden, sollen härter angefasst werden. Das fordert die CVP in einem internen Papier, das der «Sonntags Zeitung» vorliegt. Die Partei verlangt unter anderem, dass Asylbewerber, die massiv gegen das hiesige Recht verstossen, vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. «Auf Gesuche von Flüchtlingen, die sich eines Drogendelikts oder einer Gewalttat strafbar machen, wird nicht eingetreten bzw. wird dieses unmittelbar abgeschlossen», heisst es im Papier. Die Person solle umgehend in Ausschaffungshaft gesetzt werden.
Für Asylrechtsexperten gehen die Gedanken zu weit. Sie sehen in der Forderung der CVP einen Verstoss gegen Grundrechte, insbesondere gegen das Recht auf ordentliche Asylverfahren. CVP-Präsident Christophe Darbellay ist hingegen anderer Ansicht.


 «Gibt es denn ein Grundrecht, mit Drogen zu handeln oder gewalttätig zu werden?», stellt er eine Gegenfrage.


 Man müsse ganz klare Grenzen setzen, so Darbellay, viele Drogendelikte oder Raubüberfälle würden unter dem Schutz des Asylrechts verübt.
Einfacher dürfte künftig die Ausschaffung von Asylbewerbern aus Tunesien sein. Bundesrätin Simonetta Sommaruga weilt im nordafrikanischen Staat, unter anderem um ein Rückübernahmeabkommen zu unterzeichnen. Gemäss der «NZZ am Sonntag» soll darin festgehalten sein, dass abgewiesene Asylbewerber aus Tunesien auch dann ausgeschafft werden können, wenn sie weder über einen Pass noch über eine ID verfügen. Es genügt der Verdacht, dass es sich um einen Tunesier handelt, beispielsweise wenn Fingerabdrücke, Zeugenaussagen oder eine Sprachanalyse diese Herkunft verraten. Im Gegenzug verpflichtet sich die Schweiz, wirtschaftlich enger mit Tunesien zusammenzuarbeiten.
(rme)


Kommentar: Wenn bei der Ausschaffungsfrage von Kriminellen nichts getan wird, schaffen wir einen guten Nährboden für Fremdenfeindlichkeit.

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