Sonntag, 13. Mai 2012

Bei Ferienhausvermittlung firstfinca.de oder mallorca-finhotel.de:  VORSICHT FALLE!



Vorsicht Falle: Wenn Vertriebsportale das Internet manipulieren, ein Beispiel aus der Branche der Ferienhaus-Vermittlung


Suchmaschinen wie google helfen uns beim Auffinden von Informationen. Immer mehr sind sie auch die Grundlage für unsere Kaufentscheide. Das Internet ermöglicht dem Besucher, einen raschen Überblick über den Markt zu gewinnen, die Preise zu vergleichen und unkompliziert ein Angebot zu buchen. Dies gilt gleichermassen für Reservationen von Hotels, Mietwagen oder Ferienwohnungen.
Dass sich die Suchmaschinen beeinflussen lassen, ist bekannt. Spezialisierte Firmen, sogenannte Search-Engine-Optimierer, haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt. Das ist grundsätzlich legitim und auch nicht anrüchig. Vorsicht geboten ist jedoch, wenn solche Optimierer gleichzeitig Vertriebsplattformen betreiben. Dies zeigt sich am Beispiel des Unternehmens firstseo.de. Der Geschäftsführer dieser Firma betreibt gleichzeitig mehrere Broker-Plattformen (fistfinca.de oder mallorca-fincahotel.de). Diese Plattformen sind keine eigentlichen Immobilien-Agenturen, sie nutzen bestehende Angebote und geben diese mit einem Preisaufschlag an Kunden weiter. 



Wer eine Finca auf Mallorca sucht,  landet rasch bei firstfinca.de. Eine einfache google-Umfrage bringt nichts Kritisches zu Tage. Die Plattform findet sich bei einer Suche nach den gängigen Schlüsselwörtern auf den Spitzenplätzen, die Kommentare der "Kunden" sind positiv. Viele Besucher geben sich dann mit dieser Referenz zufrieden. Sie gehen davon aus, dass es sich aufgrund der guten Auffindbarkeit im Web und der guten Bewertungen und Kommentare um den Marktführer handelt, der sich an die üblichen Bedingungen der Branche hält. Dies muss jedoch kritisch hinterfragt werden.




Schwarze Schafe der Branche



Leider gibt es im Markt der Immobilienbroker nicht nur seriöse Unternehmen. Die Präsenz und Ratings im Web sind keine Qualitätsgarantie - im Gegenteil - sie müssen mit Vorsicht genossen werden. Insbesondere falls ein Betreiber von Plattformen als Kerngeschäft die Suchmaschinen "optimiert".  Unseriöse Unternehmen schrecken selbst vor der Herabsetzung von Mitbewerbern nicht zurück.



 Auch lohnt es sich, das Kleingedruckte in den AGBs zu lesen. So findet sich dort bei firstfinca.de unter anderem, dass der Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Anzahlung nicht besteht, falls der Vermieter sich kurzfristig vom Vertrag zurückzieht. Rechtlich ist dies kaum durchsetzbar, es sollte jedoch stutzig machen. Internetkunden, welche einen unbeschwerten Urlaub geniessen wollen, sei geraten, sich etwas vertiefter mit der Materie zu beschäftigen oder auch den Verband der Ferienhausvermittler zu kontaktieren. Diese Organisation ist bemüht, schwarze Schafe auszuschliessen.
 

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