Samstag, 12. Februar 2011

Unglaublich - aber wahr:


Schwerer Missbrauchsfall mit über 100 behinderten Opfern

Berner Behörden ermitteln seit Monaten – Täter ist geständig

Ein 54-jähriger Sozialtherapeut aus dem Kanton Bern hat in den vergangenen drei Jahrzehnten in neun Heimen über 100 zumeist behinderte Opfer sexuell misshandelt. Laut der Berner Polizei ist sich der Mann seiner Verfehlungen bewusst.

 Ich zitiere die NZZ:
Im März des letzten Jahres erzählten zwei männliche Bewohner eines Behindertenheims im Kanton Aargau ihren Eltern von sexuellen Kontakten mit einem Betreuer. Die dadurch via Heimleitung und Polizei ausgelösten mehrmonatigen Ermittlungen förderten einen Missbrauchsfall zutage, der sowohl in Bezug auf die Zahl der Opfer als auch auf seine Schwere beispiellos ist: 114 Opfer haben die Berner Strafverfolgungsbehörden bisher identifizieren können, die von einem 54-jährigen, im Berner Oberland wohnhaften Sozialtherapeuten in den vergangenen 29 Jahren in mehreren Heimen in der Schweiz und Deutschland sexuell missbraucht worden sind.

Jüngstes Opfer war ein Baby

In acht weiteren Fällen ist es beim Versuch geblieben. Die meisten Opfer sind geistig und körperlich behindert, zum Teil so schwer, dass sie sich nicht verbal ausdrücken können. Der mutmassliche Täter bezeichnet sich nach Angaben der Kantonspolizei Bern als pädophil. Bei den Opfern handelt es sich vor allem um junge Männer, aber auch um Frauen und Kleinkinder: Das jüngste Opfer war zur Tatzeit ein Jahr alt. Der Beschuldigte sei geständig und sei sich seiner Verfehlungen bewusst, sagte Gabriele Berger, Chefin Spezialfahndung der Berner Kantonspolizei, vor den Medien. Wörtlich habe er gesagt, er sei «froh, dass es endlich bekannt geworden ist, weil das etwas ist, das mich schon das ganze Leben belastet». Die Opfer täten ihm leid, er habe der Versuchung aber oft eben nicht widerstehen können.
Es sei zwar nicht auszuschliessen, dass im Verlauf der Ermittlungen weitere Fälle zum Vorschein kämen, doch sei davon auszugehen, dass der grösste Teil der Opfer bekannt sei. Der Angeschuldigte, der von der Berner Kantonspolizei seit Juli des letzten Jahres in dieser Sache 50-mal befragt wurde und sich in Haft befindet, habe sich kooperativ gezeigt. Jedoch sind die meisten Fälle, die sich während einer Zeitspanne von 29 Jahren zugetragen haben sollen, bereits verjährt. Einige der Missbräuche erfolgten bereits vor der ersten Anstellung des mutmasslichen Täters im Jahre 1982. In insgesamt 33 Fällen ist eine strafrechtliche Verfolgung möglich.
Ende Zitat



Kommentar:

In Strukturen wie bei Kirche, Gefängniswärtern oder Heimen - überall dort, wo es Abhängigkeiten gibt, kann es leichter zu Uebergriffen kommen. Jedes Mal wenn solche Uebergriffe entdeckt werden, kommt der Berufsstand Betreuer auf die Anklagebank. Man fragt sich hernach: Wie ist so etwas überhaupt möglich? Das ist immer möglich, wenn der Betreuer  als Täter, der  im Verborgenen die Uebergriffe macht, sonst ein williger Kollege ist und sich nach Aussen nie etwas zu Schulde kommen lässt. Wenn er sich sogar zusätzlich einsetzt und sich für Sondereinsätze, den ungeliebten Nachtdienst meldet und im Heim eine liebenswürdige Art hat. Wo Vertrauensverhältnisse bestehen, können diese überall ausgenützt werden. Die Behinderten sind den Betreuern im Grunde genommen ausgeliefert. Kommt dazu, dass man Behinderten Aussagen nicht auf Anhieb Glauben schenkt. Man bezweifelt ihre Aussage als Phantasie. Es braucht bei ihnen zuerst ein Glaubwürdigkeitsgutachten und muss lernen, ihre Zeichen, ihr Verhalten oder ihre Sprache zu verstehen. Es gibt bislang kein Konzept, das einen hundertprozentigen Schutz vor Uebergriffen garantieren kann.

Was können wir dennoch tun?


Für Heime gibt es viele konkrete Massnahmen, damit solche gravierende Vorkommnisse - wie si im Kanton Bern vorgekommen sind, nicht mehr vorkommen.

1. Die Institutionen und Teams müssen wachsamer sein


2. Türen müssen stets offen bleiben

3. Bei subtilen Handlungen (mit körperlicher Nähe) sollten zwei Betreuer gemeinsam arbeiten

4. Es muss ein Berufsregister geführt werden

5. Bei fragwürdigen Vorkommnissen bedarf es einer Meldepflicht

6. In der Ausbildung muss die Problematik fundierter behandelt werden

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