Mittwoch, 1. Dezember 2010

Das Bundesverfassungsgericht sanktioniert  Unrecht


Im Grunde genommen müsste ein Gericht RECHT sprechen. Doch das deutsche Bundesverfassungsgericht akzeptiert gestohlenen Daten. Erstaunlich, dass die Schweiz gegen so eine fragwürdige Rechtsprechung nicht protestiert.


Ich zitiere:


Karlsruhe (AFP) Eine Steuersünder-CD darf Ausgangspunkt für Ermittlungen sein. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde eines Ehepaares ab, das nach den Daten einer vom Bundesnachrichtendienst (BND) beschafften CD aus Liechtenstein 40 000 Euro Steuern hinterzogen haben soll. 





Dieser Entscheid wird gravierende Folgen haben. Deutschland darf nun gestohlenen Daten kaufen, ohne dass der deutsche Staat  als Hehler eingeklagt  werden kann. Es ist schon erstaunlich, dass der Staat bei anderen Sachverhalten den Verrat von Geheimakten sofort ahndet und Geheimnisverrat bislang streng bestraft wurde.
Wenn sich  nun Deutschland dank gestohlener Daten bereichern kann, so ist dies sonderbar.



Wikipedia:
Unter der Hehlerei versteht man im Allgemeinen den Handel mit Sachen, die gestohlen oder unterschlagen wurden und sich nicht im Besitz der handelnden befinden.
Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an eine zuvor begangene rechtswidrige, gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat, insbesondere an einen Diebstahl. Das Wesen der Hehlerei besteht in der Aufrechterhaltung einer widerrechtlichen Besitzlage an der durch die Vortat erlangten Sache. Die Hehlerei wird bestraft, weil die Bereitschaft von Hehlern, sich Diebesgut zu verschaffen, es abzusetzen oder abzusetzen helfen, für andere einen Anreiz schafft, Vermögensstraftaten zu begehen. Die Hehlerei ist daher ein sog. Vermögensgefährdungsdelikt. Hehlerei ist nur an einer Sache, nicht etwa an Forderungen oder Daten, möglich



Deutschland bekam ein rechtliches Druckmittel um mit unrechtmässigen Mitteln geheime Informationen zu erlangen.
Darf jedes Mittel  den Zweck heiligen - auch Hehlerei?




Interessant:

Bei den illegalen Enthüllungen bei WikiLeaks gibt es nicht nur einen Aufschrei der Entrüstung. Diese widerrechtlichen Publikationen werden nicht hingenommen. Hier wollen die Staaten gegen die Unrechtmässigkeit vorgehen.  Sonderbar - nicht wahr? Dürfen wir beim Recht mit zwei Ellen messen?

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