Bundesrätin Calmy-Rey-eine Landesverräterin?
Ich zitiere Blick:
«Wer als Bevollmächtigter der Eidgenossenschaft vorsätzlich Unterhandlungen mit einer auswärtigen Regierung zum Nachteile der Eidgenossenschaft führt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.»
Das steht zum Thema Landesverrat in Art. 267 Ziff. 1-3 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB).
Wie ist in diesem Licht der Brief zu beurteilen, den Bundesrätin Micheline Calmy-Rey am 20. Februar dem OECD-Generalsekretär Angel Gurria (Blick.ch berichtete) schrieb:
«Die OECD … liefert den Experten der Regierungen … Dialog und …Erfahrungsaustausch … zu sehr spezifischen Bereichen. Der konkrete Beitrag der OECD zuhanden der G-20 ist das beste Beispiel dafür.»
Dies schrieb Calmy-Rey ausgerechnet jenem Angel Gurria, der die Schweiz auf eine schwarze Liste gesetzt hatte – als Land, das in Sachen Steuergeheimnis die Zusammenarbeit verweigere. Mit dieser schwarzen Liste wurde die Schweiz massiv unter Druck gesetzt.
Zwar wurde der Brief von ihren eigenen Diplomaten abgefangen. Äusserst brisant ist die Sache trotzdem:
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