Unverständlich! __________________________________________________________________ Hans Wyss, Chef des Bundesamtes für Veterenärwesens (BEVET) hatte bereits vor Monaten Aerger im Zusammenhang mit der Hickhackpolitik des Bundesrates beim Entscheid "Kampfhundeverbot ". Er musste sich auch schon bei der Thematik "Vogelgrippe" vorwerfen lassen, die Informationspolitik sei national und international zu wenig koordiniert. Nun muss er sich auch noch von Tierschutzkreisen vorwerfen lassen, man habe im Verfassungsentwurf die Streichung des Verbotes von Qualtransporten auf Schweizer Strassen heimlich gestrichen und damit könnten die der Schweiz beispielsweise Rinder bis zu 29 Stunden - nonstop - zusammengepfercht transportiert werden. Das Transitverbot habe er in der Verordnung klammheimlich gestrichen. In einem Interview im Beobachter vom 18. August 06 akzeptierte jetzt Wyss diesen Vorwurf und gibt immerhin offen zu, man hätte auf diesen Punkt aufmerksam machen müssen. Wyss konnte in diesem Interview beispielsweise die Frage nicht beantworten, was künftig geschehe, wenn ein Lastwagen an der Grenze gemäss Fahrtenschreiber mit Tieren bereits acht Stunden gefahren ist aber in der Schweiz höchstens sechs Stunden am Stück transportiert werden dürfte. (Müssten die Tiere an der Genze ausgeladen, untergebracht und getränkt werden?) Solche Fragen erheischen nach Hans Wyss einer rechtlichen Beurteilung. ________________________________________________________________ KOMMENTAR: _________________________________________________________________ Einmal mehr wird bewusst, dass die Schweiz in verschiedensten Belangen Schritt um Schritt genötigt wird, sich notgedrungen dem europäischen Recht anzupassen und die eigenen Schutzbestimmungen aufgeben muss. Wir haben bereits erlebt - dass gegen den Willen des Volkes - die 40 Tönner durch die Schweiz geschleust werden dürfen und es scheint, dass der Volkswille "Alpeninitiative" dadurch unterlaufen wird. Die Schwertransporte auf der Strasse konnten nicht reduziert werden. Im Gegenteil: Sie nehmen ständig zu . Die grauenhaften Tiertransporte (In Europa werden Schweine, Rinder, Schafe und Hühner stundenlang zum Teil unter widrigsten Bedingungen -"Hitze" - "Raumfrage" - "Wasserversorgung" quer durch Europa gekarrt) werden hingenommen. Niemand protestiert. Diese Transporte sind erstaunlicherweise - nach europäischem Recht - zulässig und der Schweiz sind angeblich auch bei diesem Problem die Hände gebunden. Es scheint, dass das Bundesamt für Veterenärwesen kapitulieren muss. Die tierfreundlicheren Bestimmungen würden mit der Streichung des Transitverbotes fallen gelassen. Die Schweiz müsste sich - einmal mehr - dem europäischen Recht unfreiwillig fügen. Damit würden die eigenen Tierschutzbestimmungen zur Farce. Hans Wyss hätte es in der Hand - zusammen mit der neuen Chefin Doris Leuthard - den Widerspruch bei den Tierschutzbestimmungen zu klären. Einerseits kämpft er angeblich für ein Verbot, anderseits möchte er auch das Verbot streichen. Hoffentlich gelingt es Wyss dieses Dilemma zu klären . Als Kommunikationsprofi weiss Wyss bestimmt, dass Widersprüchlichkeiten sofort ausgeräumt werden müssten. Die Bevölkerung hat ein Anrecht auf eindeutige Antworten! Der Vorschlag eines Leserbriefschreibers, den Bundesrat und die Verantwortlichen dieses jüngsten Entscheides ( das Transitverbot zu streichen), sollte man auch einmal in einem Wagen mit leidenden Tieren 29 Stunden lang - nonstop - transportieren lassen; dieser Vorschlag wäre gar nicht so abwegig. Man muss kein militanter Tierschützer sein, um einzusehen: Auch Tiere haben eine Anrecht, ohne Qualen transportiert zu werden. ________________________________________________________________ PS: Es lohnt sich bei www.rheotrik.ch im Suchfenster die Stichworte Vogelgrippe und Pitbull einzugeben. Sie finden dann unsere Beiträge und Analysen zu dieser Thematik.
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