Versteckte Kamera als verdeckte Recherche zulässig?
Ein Versicherungsmarkler wurde im schweizer Fernsehen (Kassensturz vom 25. März) bei seinen fragwürdigen Berkaufsgesprächen gefilmt.
Er klagte das Fernsehen an.Roger Blum ist der Meinung, dass es Fälle gebe, bei denen nur durch verdeckte Recherchen faule Maschenschaften zutage gebracht werden können.
Peter Studer (Präsident des Schweizerischen Presserates) ist der Meinung, dass der Kassensturz formell gegen das Strafgesetz verstossen habe. Doch gehe es um die Abwägung zweier Rechtsgüter:
Da der Versicherungsvertreter unkenntlich gemacht worden sei, habe der Kassensturz dessen Persönlichkeit "konkret nicht verletzt".
Es esteht demnach ein Spannungsfeld zwischen dem Verbot, Gesrächsteilneher nicht ohne deren Einwilligung aufzuzeichnen und der Medienfreiheit, die den Medien die rolle eines Wachthundes zuweist.
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