Die FDP will, dass das BAG die Datenpanne aufklärt und Lehren daraus zieht.
Das Bundesamt hatte am Freitag falsche Zahlen zu Ansteckungsorten herausgegeben.
Die
Mehrheit der rückverfolgbaren Ansteckungen passiere in einem Club, in
einer Bar oder einem Restaurant: Diese Zahlen des Bundesamts für
Gesundheit veröffentlichte SRF am Freitag. Am Sonntag entschuldigte sich
das BAG für die falschen Zahlen: Diese seien fehlerhaft und «einem
falschen Ansteckungsort zugeordnet worden». Demnach steckten sich nur
noch knapp vier Prozent der Corona-Fälle in Clubs, Bars oder Restaurants
an. Hauptansteckungsort war plötzlich die Familie. Wie es genau zum
Fehler kommen konnte, blieb offen. (Quelle 20 min)
Kommentar: Für das BAG ist die Glaubwürdigkeit ein hohes gut. Wenn diese nationale Infomationsstelle völlig falsch informiert ist dies mehr als gravierend. Vor allem in Krisensituationen müssen FAKTEN stimmen. Wir müssen uns nach so einer FALSCHINFORMATION nicht wundern, wenn die Angaben des BAG nicht mehr ernst genommen werden. Schlimm ist, dass die Fehlerquelle nicht herausgefunden werden kann. Das verschlimmert die Stimmung in der Bevölkerung.
DIE PANNENSERIE DES BAG:
Kritik und Pannen
Das BAG steht in der Pandemie nicht zum ersten Mal in der Kritik. Die Chronologie:
•
Im Juli berichtete der «Tages-Anzeiger», dass Airlines handschriftlich
ausgefüllte Kontaktkarten mit Passagierdaten am Flughafen Zürich für 14
Tage einlagern. Kommt es zu einem Fall, müssten die Zettel eingescannt
und nach Bern geschickt werden. Das BAG sagte damals, man prüfe ein
elektronisches System.
• Im Mai
vermeldete das BAG via Twitter 98 Neuinfektionen. Weil ein Labor falsche
Zahlen durchgab, musste der Wert anschliessend auf 58 korrigiert
werden.
• Im April musste das BAG
die Todesfallstatistik korrigieren. Der vermeintliche Tod eines Mädchens
(9) hatte für Schlagzeilen gesorgt. Das Opfer war in Tat und Wahrheit
aber 109 Jahre alt. Ein anderer Toter war 87 statt 27.
•
Schon ganz zu Beginn der Pandemie gab es «Anfangsschwierigkeiten»: Die
neu lancierte Corona-Info-Hotline funktionierte in den ersten Stunden
nicht.
• Inzwischen empfiehlt das
BAG den Kantonen eine Maskenpflicht in Läden. Zu Beginn hiess es beim
Bund stets, es bringe nichts, wenn die breite Bevölkerung Maske trägt.
CVP-Parteipräsident Gerhard Pfister verurteilt diesen Fehler
gegenüber SRF mit aller Härte: «Ich stelle fest, dass sich die
Fehlleistungen im BAG häufen. Das ist das Schlimmste, was in einer Krise
passieren kann. Denn das Vertrauen der Bevölkerung in die Massnahmen
muss erhalten bleiben. Das wird jedoch mit solchen Fehlleistungen massiv
untergraben.»
Das
Unverständnis gegenüber dem BAG wächst: Für die Prävention zur
Corona-Pandemie wurden bislang Milliarden von Franken ausgegeben. Jetzt
ginge es um die Finanzierung einer laufenden Impfstudie, für die rund
acht Millionen Franken benötigt werden. Doch das Bundesamt für
Gesundheit verweigert vorerst eine finanzielle Beteiligung.
Aus BLICK:
«Wie soll man Berset noch trauen?»
Noch
schärfer geht SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (41) mit dem BAG ins
Gericht – und mit dessen Departementschef, Gesundheitsminister Alain
Berset (48). «Bundesrat Berset ist ein Schönwetterpilot», wettert er.
Statt seine Führungsverantwortung im BAG wahrzunehmen, übe sich der
SP-Magistrat lieber in Selbstdarstellung.
Es sei ja nicht die erste Panne im BAG,
fügt Aeschi an und verweist ebenfalls auf die Maskenfrage. «Wie die
Bevölkerung da belogen wurde, ist eine Unverschämtheit.» Auch Berset
habe monatelang behauptet, dass Masken nichts bringen. «Wie soll man
Berset in dieser Krise noch trauen?», fragt Aeschi.
Volg bezeichnet Süssigkeit als «Eiweissmasse mit Migrationshintergrund»
Shitstorm
für Volg: Eine Filiale nannte Dubler-«Mohrenköpfe» auf einem Schild
«mit Schoggi überzogni Eiwiissmassä mit Migrationshintergrund». Die
Tafel wurde inzwischen entfernt.
«Mit
Schoggi überzogni Eiwiissmassä mit Migrationshintergrund :-)», preist
ein Schild in einer Volg-Filiale die Dubler-«Mohrenköpfe» an. Auf
Twitter sorgt die Aktion für Wirbel.
76% der Leser fanden das Schild witzig!
Ein Mitarbeiter einer Filiale machte sich lustig über die "Sprachpolizisten"
Als MIGROS die Mohrenköpfe aus dem Sortiment nahm, war dies kontraproduktiv.
Die Firma Dubler porfitierte:
Warteschlange bei Dubler
«Für 50 ‹Mohrenköpfe› bin ich eine halbe Stunde angestanden»
Orange
oder Zitrone in schmale Scheiben schneiden. Diese auf einen Teller
legen und ein paar Gewürznelken einstecken. Diese Geruchskombination ist
den Tieren ein Gräuel - einen Teller in der Nähe aufstellen und schon
isst man wespenfrei.
Frisch gemahlenes Kaffeepulver in geeignetem Gefäss anzünden. Auch diesen Geruch können die Plagegeister nicht ausstehen.
Um
den Tieren eine tödliche Falle zu stellen: In einem Glas oder einer
Schüssel Bier mit ein wenig Sirup mischen. Ein paar Tropfen Spülmittel
hinzugeben und in der Nähe stellen. Die Wespen werden vom Sirup und Bier
angelockt.
Ein paar Meter vom Aufenthaltsort den Wespen
eine eigene Mahlzeit aufstellen, beispielsweise Schinken. Dann
konzentrieren sich die Tiere auf diesen Leckerbissen und können vom
eigenen Tisch weggelockt werden.
Zu guter letzt: Auch
während des Essens darauf achten, dass Lebensmittel immer abgedeckt
bleiben. So wir weniger lockender Geruch verströmt.
Extra-Tipp: auf keinen Fall einzelne Wespen töten. Das reizt nur die Artgenossen und lässt die noch aggressiver auftreten. (Aus Blick)
Wir haben die beste Erfahrung gemacht mit einem Wasserspray. Die Wespen glauben, es regne, Sie müssen die Flügel trocknen und bleiben dem Essen fern.
Die SVP verlangt, dass verurteilte ausländische Straftäter konsequent des Landes verwiesen werden.
Ebenso greift sie die Härtefallklausel an, die es ermöglicht, auf Landesverweise zu verzichten.
Am Mittwoch stellte sie ein Positionspapier dazu vor.
Bei der Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative hätten
Vertreter der anderen Parteien die Härtefallklausel als «absolute
Ausnahme» bezeichnet. Eine «pfefferscharfe Umsetzung» sei zugesichert,
dieses Versprechen aber nicht eingelöst worden, kritisierte der frühere
Berner Nationalrat Adrian Amstutz in Bern vor den Medien.
42 Prozent ohne Landesverweis
Das
Bundesamt für Statistik (BFS) errechnete für das Jahr 2019, dass über
das Ganze gesehen die obligatorische Landesverweisung in 58 Prozent der
Fälle angewendet wurde. Bei 42 Prozent wurde darauf verzichtet. Die
Zahlen waren Ende Juni veröffentlicht worden.
Gemäss
BFS konnte 2019 zum ersten Mal vollständig erfasst werden, mit wie
vielen Verurteilungen für im «Katalog» des Strafgesetzbuches
aufgeführten Straftaten eine Landesverweisung ausgesprochen wurde. Zuvor
konnten Urteile wegen Diebstahls mit Hausfriedensbruch oder Betrugs in
Verbindung mit Sozialleistungen nicht einbezogen werden.
Korrektur von Härtefallklausel
Die
SVP fordert gestützt auf die Zahlen, wegen Straftaten verurteilte
Ausländerinnen und Ausländer «konsequent» wegzuweisen, wenn die
Landesverweisung gemäss Strafgesetzbuch obligatorisch ist. Die
Härtefallklausel für Ausnahmen von der nach gewissen Straftagen
obligatorischen Landesverweisung will sie aus dem Gesetz streichen.
Schwere der Tat, Aufenthaltsstatus und Personenverkehr als Gründe
Weiter
verlangt die Partei Aufschluss über die unterschiedliche Anwendung der
Härtefallklausel in den Kantonen und eine Begründung für Ausnahmen
gestützt auf die Klausel. Werde nicht Einhalt geboten und die
Härtefallklausel weiterhin «übermässig» angewandt, behält sich die SVP
eine neue Volksinitiative vor, wie sie schreibt.
Ein Urteil muss in einem Rechtsstaat immer verhältnismässig sein
Bei
Richterinnen und Richtern kommt die Forderung der SVP nach einer
Streichung der Härtefallklausel schlecht an. Stellvertretend sagt
Felicitas Lenzinger, Präsidentin des Strafgerichts des Kantons
Basel-Stadt und Mitglied der Richtervereinigung, die Härtefallklausel
sei für die Gerichte ein sehr wichtiges Instrument. «Sie hat sich als
tauglich erwiesen.» Die Ergebnisse würden durchaus dem Volkswillen
entsprechen. Sie verweist dabei auf die Ausweisungsquote bei schweren
Delikten: 100 Prozent bei Mord, fast 90 Prozent bei Diebstahl.
Und
der Berner Staatsrechtsprofessor Markus Müller betont, dass eine
automatische Landesverweisung gemäss einem Deliktekatalog in einem
Rechtsstaat eine Illusion sei: Jeder einzelne Fall müsse geprüft werden.
Zwar könne man den Ermessensspielraum weiter verengen. «Aber man kann
ihn nicht eliminieren.» Das Prinzip, dass ein Urteil verhältnismässig
sein müsse, lasse sich nicht umstossen, so Müller. (srf)
NACHTRAG im Blick:
ALLES NOCH VIEL SCHLIMMER
Es ist alles noch viel schlimmer – aber das soll keiner wissen: 2019 haben nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer einen Landesverweis kassiert.
Diese Zahl, die das Bundesamt für Statistik jüngst bekannt gab, sorgt
nicht nur bei der SVP für Empörung. Das heisst allerdings noch lange
nicht, dass diese Straftäter die Schweiz auch wirklich verlassen. Denn
die offizielle Statistik des Bundes zeigt nur, wie viele Landesverweise
Schweizer Richter ausgesprochen haben. Wie gross die Zahl derjenigen
ist, die dennoch im Land bleiben – darüber gibt sie keine Auskunft.
Wie
bei abgewiesenen Asylbewerbern ist auch bei kriminellen Ausländern mit
Landesverweis eine Ausschaffung nicht immer möglich. Zum Beispiel dann
nicht, wenn im Heimatstaat Krieg herrscht oder das Herkunftsland
Personen einfach nicht zurücknimmt.
Die Daten sind da ...
Wer
beim Bund nachfragt, wie viele kriminelle Ausländer die Schweiz
tatsächlich verlassen haben, erhält seit Jahren die Antwort, dass man
dazu keine Daten habe. Der Bund wolle die Antwort auf diese Frage gar
nicht wissen, warf alt SVP-Nationalrat Adrian Amstutz (66) dem Bundesrat an der gestrigen Medienkonferenz vor. Aus der Luft gegriffen ist dieser Vorwurf nicht – er greift aber zu kurz.
BLICK
fragte bei verschiedenen Bundesstellen nach. Diese reichten die Anfrage
wie eine heisse Kartoffel von Amt zu Amt weiter. Niemand wollte
zuständig sein.
Letztlich
räumt das Staatssekretariat für Migration (SEM) nach beharrlichem
Nachfragen ein: Ja, der Bund hat die Daten! BLICK-Recherchen zeigen,
dass die Bundesverwaltung die Daten zum Landesverweis-Vollzug schon seit
drei Jahren erfasst.
... aber der Bund gibt die Zahlen nicht heraus
Der
Bund macht dennoch keine Angaben über die Zahl der tatsächlich
erfolgten Ausschaffungen von ausländischen Straftätern. Das SEM hat
dafür folgende Ausrede parat: Man habe derzeit noch nicht die nötigen
«technischen Voraussetzungen», um eine Statistik zu erstellen.
Wie
sich der Bund herausredet, um seiner Informationspflicht nicht
nachkommen zu müssen, klingt wenig glaubwürdig. Auch das
Staatssekretariat für Migration dürfte über ein brauchbares
Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel verfügen.
Zudem
ist der Bund – wie er jetzt gezeigt hat – ja auch in der Lage,
verlässliche Zahlen zur Ausschaffungsquote zu liefern. Und diese Daten
zieht das Bundesamt für Statistik aus derselben Datenbank, in der auch
erfasst wird, wann und unter welchen Umständen jemand das Land wirklich
verlassen hat: nämlich aus dem Strafregister-Informationssystem Vostra.
Besonders
brisant ist der Zeitpunkt, zu dem der Bund versucht, der Öffentlichkeit
wichtige Informationen vorzuenthalten: In zwei Monaten stimmt die
Schweiz über die Kündigungs-Initiative der SVP ab. Dabei geht es um die
Abschaffung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Wie aber soll die
Bevölkerung über die Begrenzungs-Initiative befinden, wenn verheimlicht
wird, ob Vergewaltiger ohne Schweizer Pass tatsächlich das Land
verlassen müssen?
Keller-Sutter kommuniziert via Twitter
Das
SEM verweist auf eine laufende Gesetzesänderung. Erst wenn diese
umgesetzt sei, könne man tatsächlich sagen, wie viele verurteilte
Ausländer wirklich ausgeschafft worden seien. Tatsache aber ist, dass
die Revision nichts daran ändert, dass der Bund die Daten schon längst
hat, auf welche die SVP seit nunmehr sieben Jahren pocht.
SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (41) wirft dem Bundesrat vor, auf Zeit
zu spielen.
Was man
konstatieren muss: Offene Kommunikation sieht anders aus. Ein Beleg
dafür ist die neue Kommunikationsstrategie des Justizdepartements von
Karin Keller-Sutter (56), zu der das SEM gehört. Ihr Departement schwieg
bis gestern auf Medienanfragen zu den Ausschaffungszahlen.
Gestern
räumte das Justizdepartement dann plötzlich Handlungsbedarf ein.
Keller-Sutter werde im Herbst Massnahmen mit den Kantonen besprechen.
Das teilte das Departement per Twitter mit. So hatte man das zwar in die
Welt gesetzt, aber die Medien umgangen.
Der Bund versinkt im Zahlenchaos.
Nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer kassierten einen Landesverweis,
hat eine kürzlich veröffentlichte Statistik des Bundesamts für
Statistik (BFS) ergeben. Jetzt kommt heraus, dass auch diese Zahl nicht
stimmen dürfte. Das BFS bestätigt gegenüber BLICK: Bei der Statistik ist
es zu Fehlern gekommen – schon wieder. Bereits vor zwei Jahren hatte ein Zahlen-Wirrwarr beim Bund für Schlagzeilen gesorgt.
Kommt
hinzu: Keiner weiss, wie viele Landesverweise tatsächlich vollzogen
werden. Und das, obwohl die Daten dazu seit Jahren erfasst werden, wie BLICK gestern aufdeckte.
Keiner will verantwortlich sein
Schuld
am Zahlensalat will niemand haben. Das Bundesamt für Justiz (BJ)
schiebt das Debakel dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in die
Schuhe. Das SEM besteht darauf, die notwendigen Informationen nicht zu
haben. Und die Statistiker des Bundes schieben die Schuld auf die
Kantone.
Bei den Angaben,
wie viele vom Gericht verhängte Ausschaffungen tatsächlich durchgeführt
wurden, wird nun klar: Der Bund hat Angst, falsche Zahlen zu
veröffentlichen. Also lässt er es vorerst sein.
Veröffentlichung wurde gestoppt
Man
hatte die sogenannte Vollzugsstatistik ursprünglich bereits 2018
publizieren wollen, erklärt das Bundesamt für Statistik (BFS). Dann
wurde in jenem Sommer aber bekannt, dass die BFS-Daten zu den
richterlichen Ausschaffungsentscheiden kreuzfalsch waren. Eine Schmach
fürs BFS.
Aus Furcht,
einen weiteren Bock zu schiessen, zog der Bund bei der zweiten
Statistik, also jener zu den tatsächlich erfolgten Ausschaffungen, die
Notbremse. Die Vollzugszahlen verschwanden in den Schubladen der
Amtsstuben.
KOMMENTAR: Der Volkswillen wurde offensichtlich nicht umgesetzt (Es geht um die Ausschaffung krimineller Ausländer). Deshalb kann bei diesem Problem die SVP mit dem Support aus allen Parteien rechnen.
Ferienwohnung im Stall - Sanfter Tourismus oder Etikettenschwindel?
Die Maiensässe sind Zeugen einer Landwirtschaft, die es so nicht mehr
gibt. Etwa 600'000 Gebäude stehen in der Schweiz ausserhalb der Bauzone.
Sie werden oft zu Ferienwohnungen umgebaut. Unternehmer hoffen auf
Aufträge, die Landschaftsschützer fürchten um ein Stück ursprüngliche
Bergwelt.
Von weitem sieht man am grünen Hang
eigentlich nur den Stall. Gebaut irgendwann vor vielen Jahren. Die
dicken runden Hölzer sind von der Sonne dunkelbraun gefärbt.
Gian
Derungs zeigt auf einen kleinen Anbau auf der rechten Seite des Stalls:
«Da drin hatte der Bauer seine Feuerstelle und das Käselager». Der
34-jährige Bündner CVP-Kantonsparlamentarier vermietet und verkauft hier
in der Val Lumnezia im romanischsprachigen Bündner Oberland
Ferienhäuser und -wohnungen.
Und Derungs kennt
sich aus beim Thema Maiensäss. Er hat seine Masterarbeit über diese
landwirtschaftlichen Bauten zwischen dem Dorf und der Alp geschrieben.
Ställe und Hütten ohne Funktion
Jede
Region hat seine eigene Maiensäss-Architektur – das kann wie hier ein
Stall sein mit einem winzigen Wohnanbau oder aber ein kleines Häuschen
mit einem freistehenden Stall dazu.
Die Bauten können aus Holz
sein, wie hier, oder aus Stein wie zum Beispiel im Tessin. Was die
Gebäude alle gemeinsam haben: Sie werden von den Bauern nicht mehr
gebraucht.
Legende:
Im Tessin sind es die Rustico, die ausserhalb der Bauzone stehen und als Ferienhäuser beliebt sind.
Keystone
Seit der Bauer
Maschinen zur Verfügung hat, mit Traktoren und Heuladern unterwegs ist,
weiden zwar noch die Kühe hier auf dem Maiensäss auf etwa 1800 Metern
über Meer, aber den Stall für das Heu und den Wohnanbau stehen leer.
Einige Bauten, vor allem die Ställe ohne Wohnanbau, sind denn auch
bereits am Verfallen, haben ein eingestürztes Dach oder sind nur noch
ein Trümmerhaufen.
Touristisches Potential
Gian Derungs kennt nicht nur die Geschichte dieser Bauten, er sieht in ihnen ein wirtschaftliches Potential.
Wenn
hier in den verfallenden Ställen Ferienwohnungen entstehen könnten und
man die kleinen Hüttchen, wo früher die Bauern wohnten, mehr erweitern
könnte, den angrenzenden Stall dafür mehr nutzen dürfte, wäre das
touristisch sehr attraktiv, ist Derungs überzeugt.
«Das würde dem Tal
viel Wertschöpfung bringen. Unsere Wirtschaft leidet unter der Annahme
der Zweitwohnungsinitiative vor acht Jahren. Würde man die Bestimmungen
für Maiensäss-Bauten lockern bekäme unsere Bauwirtschaft wieder mehr
Aufträge und die neuen Besitzer zahlten auch Steuern und Gebühren», sagt
er.
Warteliste für Maiensässe
An
der Nachfrage der Feriengäste zweifelt Derungs nicht. Er führt eine
Warteliste von Leuten, die sich für ein Maiensäss interessieren. Nur ist
das Angebot sehr begrenzt und die Ausbauvorschriften im
Raumplanungsgesetz des Bundes sind relativ streng.
Im
Falle eines Maiensässes in der Val Lumnezia bedeuten sie: Man darf den
kleinen Anbau zur Ferienwohnung umnutzen und die Wohnfläche um maximal
60 Prozent in den Stall hinein erweitern, so dass man von aussen nichts
sieht.
Legende:
Ein Stall mit einem neuen Maiensäss-Anbau in St. Antoenien-Partnun im Prättigau.
Keystone
Derungs findet
diese Vorschrift übertrieben strikt: «Ich verstehe nicht, warum man den
Stall nicht noch mehr umnutzen kann. Man könnte hinter die Holzbalken
des Stalles eine Glasfront montieren so bliebe das Bild des Stalles von
aussen erhalten und man hätte trotzdem Licht in der neuen
Ferienwohnung.»
Umnutzungen: «Ein Etikettenschwindel»
Es
sind solche Ideen, an die Raimund Rodewald denkt, wenn er in
Zusammenhang mit diesen Umnutzungen von «Etikettenschwindel» redet.
Rodewald ist schon sein halbes Leben, seit 30 Jahren, Geschäftsführer
der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und kämpft für ein strenges
Raumplanungsrecht das strikte trennt zwischen Bauzone und Nicht-Bauzone.
Legende:
Manchmal sei es besser, die Maiensässe der Natur zu überlassen, argumentieren Landschaftsschützer.
«Man gaukelt bei
solchen Umnutzungen vor, alles beim Alten zu belassen, aber das Gebäude
verliert durch die neue Nutzung jeden Bezug zur bäuerlichen Umgebung»,
argumentiert er. Und zu diesem «Etikettenschwindel» kämen weitere
Probleme, würde man die Vorschriften lockern: Es gäbe Mehrverkehr,
vielleicht müsste man neu im Winter die Strässchen räumen, die zu den
Maiensässen führten.
Es wird immer mehr Ansprüche geben. Der Appetit kommt mit dem Essen.
Es
stellten sich Fragen wie der Anschluss an die Kanalisation oder ans
Stromnetz. «Diese Ansprüche würden entstehen», ist Rodewald überzeugt.
«Der Appetit kommt mit dem Essen.»
Und noch etwas will Rodewald
beobachtet haben. Die Landliebe der neuen Besitzer dieser Ferienhäuschen
stosse schnell an ihre Grenzen. «Nicht selten kommt es zu Konflikten
mit den Bauern. Die Städter, die im Sommer während der Heuzeit
Bergferien machen, stören sich am Lärm der Bauern mit ihren Mähmaschinen
und Traktoren.»
Rodewald
findet darum, dass Umnutzen nach strengen Regeln wie heute in Ordnung
sei, aber nicht mehr. Und es dürfe allenfalls dann mal eine Ausnahme
geben, wenn es darum gehe einem brachliegenden Bauerngebäude eine neue
Bestimmung für die Allgemeinheit zu geben.
Die Unterländer sehen uns am liebsten als Grossväter, die den ganzen Tag auf dem Bänkli vor der Hütte sitzen.
Seine
Stiftung fördert zum Beispiel Projekte, wo Räume für Schullager oder
Ausstellungen entstehen. Die rein private Nutzung findet Rodewald aber
immer die schlechteste Variante. «Dann ist es besser, man lässt einen
Stall verfallen. Der Verfall, der gehört seit je zu unserer
Siedlungsgeschichte.»
Gian Derungs hat da eine ganz andere
Perspektive. In seiner Masterarbeit hat er sich bemüht auszurechnen, was
lockerere Vorschriften für Maiensässe und Ställe dem Tal an
Wertschöpfung bringen würden: Das wären einmalige Einnahmen zwischen
vier und gut acht Millionen Franken. Dazu kämen wiederkehrend noch
einmal jedes Jahr bis zu einer halben Million. Das sei viel für ein Tal
wie die Lumnezia, findet Derungs.
Aber er hat das
Gefühl, dass viele Menschen im Mittelland es den Leuten in den Bergen
krumm nehmen, wenn sie auch ans Geschäft dächten: «Die sehen uns am
liebsten als Alpöhis mit einer Pfeife im Mund, die den ganzen Tag auf
dem Bänkli vor einer Hütte sitzen.» Wenn sich dagegen ein Basler für
gute Rahmenbedingungen für die chemische Industrie einsetze, störe das
niemanden.
Kampf auf politischer Ebene
Sowohl
Derungs als auch Rodewald haben sich mit politischen Vorstössen für
ihre Sache stark gemacht. Rodewalds Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
hat zusammen mit anderen Umweltorganisationen eine Initiative lanciert,
die in der Bundesverfassung ein für allemal die Umnutzung von Ställen
und Maiensässen im grösseren Stil verbieten will (siehe Box). Die
Unterschriften sind beisammen, im September soll sie eingereicht werden.
Die Landschaftsinitiative
Textbox aufklappen
Derungs
hat vor einigen Jahren zusammen mit anderen Bündner Politikern eine
Standesinitiative eingereicht, die nach Bern weitergeleitet wurde und
Schützenhilfe von den Wallisern bekam. National- und Ständerat haben die
Forderung zwar abgewiesen. Allerdings soll nun das Raumplanungsgesetz
angepasst werden und zwar so, dass die Kantone mehr Spielraum bekommen,
wenn es um die Umnutzung solcher ehemals landwirtschaftlichen Gebäude
geht (siehe Box).
Revision Raumplanungsgesetz
Textbox aufklappen
Ob
das den Durchbruch im Sinne von Gian Derungs bringt? Er klingt nicht
gerade zuversichtlich, wenn er sagt: «Seit ich mich mit dem Thema
befasse, sind die Vorschriften immer nur strenger und die behördlichen
Hürden höher geworden. Von der Erfahrung her würde ich darum sagen, es
gibt keine Lockerung, aber ich hoffe es natürlich.»
Kommentar: Unser Refugium SALMENFEE ein Alphaus auf einer Maiensäss war seit je bewohnt. Wir haben es sanft renoviert und nicht verfremdet. LINK:
Schwer verletzt: Fabio H.* (14) stürzte 20 Meter in die Tiefe
Teenager in Ausserberg VS schwer verletzt
Fabio H.* (14) stürzte bei Ferienjob 20 Meter in die Tiefe
20.07.2020, 13:18 Uhr
Am
frühen Freitagmorgen stürzte Fabio H.* (14) auf dem Suonenweg oberhalb
von Ausserberg VS einen Abhang hinunter. Bei dem Unfall verletzte sich
der Teenager schwer. Zum Glück war sein Bruder dabei, der sofort Alarm
schlug.
Die
Meldung über einen verunglückten 14-Jährigen erschüttert das kleine
Dorf Ausserberg VS. Noch am Tag des Unfalls vermeldete die
Kantonspolizei Wallis das Drama. Zwei Jugendliche waren am Freitagmorgen
um 7 Uhr auf dem Suonenweg vom Baltschiedertal herkommend Richtung
Milachern unterwegs.
Einer
von beiden stürzte dann einen Abhang hinunter – 20 Meter tief! Dabei
zog sich der Junge so schwere Verletzungen zu, dass er direkt mit der
Rega ins Spital geflogen werden musste. Der zweite Teenager blieb gemäss
Polizei unverletzt.
«Hat dort noch nie einen Unfall gegeben»
Wie
ein Lauffeuer verbreitet sich die Mitteilung über das Unglück im Dorf
und löst grosses Mitgefühl aus. «Dort hat es noch nie einen Unfall
gegeben», so eine schockierte Anwohnerin. Sie kann kaum fassen, was
geschehen ist: «Es ist schon steil, aber wenn man aufpasst, passiert
eigentlich nichts.»
Wie
Recherchen von BLICK zeigen, handelt es sich beim Abgestürzten um Fabio
H.* Am Morgen der Tragödie war er mit seinem jüngeren Bruder Valentino
H.* (12) unterwegs. Eine Dorfbewohnerin zu BLICK: «Ich habe gehört, die
beiden hätten dort eine Wasserleitung freigemäht. Dabei sei Fabio
ausgerutscht und abgestürzt.» Die Walliserin zeigt sich tief betroffen.
Bei Ferienjob abgestürzt
Theo
Schmid, Burgerratspräsident von Ausserberg, bestätigt: «Ja, die beiden
Buben arbeiten den Sommer durch für die Gemeinde.» Das mit dem Mähen sei
jedoch ein Gerücht, so Schmid: «Das würden die Jungs nie allein machen.
Beim Mähen helfen sie je nach Alter mit oder fischen das Heu wieder aus
dem Wasser.» Die Brüder hätten am Freitag einen anderen Auftrag gehabt:
«An diesem Tag waren sie auf einem routinemässigen Kontrollgang. Die
Jugendlichen sollten schauen, ob irgendwo bei der Wasserleitung Wasser
austrete oder ob ein Rohr verstopft sei.»
Es
handle sich um einen Wasserkanal, Suone genannt, der das Wasser aus den
Bergen durch die Hügel befördert. «Das sind jahrhundertealte Bauten»,
erklärt Schmid. Bei dieser Inspektion habe Fabio H. dann den Halt
verloren und sei in die Tiefe gestürzt.
Fabio H. hatte einen Schutzengel
«Zum
Glück waren die Jungs zu zweit», so der Burgerratspräsident weiter. Das
sei eine Vorsichtsmassnahme, die sich in diesem Fall als unerlässlich
erwiesen habe. «Der Bruder von Fabio H. schlug sofort Alarm», sagt
Schmid. Er selbst habe telefonisch vom Vorfall erfahren und sei sehr
erschrocken: «Ja, da schluckt man mehrmals leer, wenn man so etwas
hört.»
Fabio H. dürfte
aber mehr als bloss einen Schutzengel gehabt haben. Sein Vater sagt zu
BLICK: «Fabio geht es zum Glück langsam besser.»
1/8
Fabio
H.* stürzte 20 Meter in die Tiefe! Nun liegt er schwer verletzt im
Spital. Sein Vater zu BLICK: «Zum Glück geht es ihm langsam besser.»
8/8
Der
Burgerratspräsident von Ausserberg, Theo Schmid, ist nach dem Unglück
tief betroffen: «Ich hoffe, dass es dem Jungen bald wieder gut geht!»
Zvg
3/8
Bei
dieser Inspektion im Rahmen seines Ferienjobs habe Fabio H. dann den
Halt verloren und sei in die Tiefe gestürzt. Theo Schmid: «Die
Jugendlichen sollten am Freitag schauen, ob irgendwo bei der Leitung
Wasser austrete oder ob ein Rohr verstopft sei.»
Wikipedia/Roland Zumbuehl
7/8
Die Gemeinde Ausserberg – ein malerisches Walliser Bergdorf auf 1007 Meter Höhe.