Dienstag, 15. Mai 2018

Frech, fordernd und undankbar


„Medizin-Touristen“ 

Arzt erklärt, warum er

Asylbewerber nicht mehr behandelt

„Da kommen jetzt Leute, die wollen Viagra“



Szene aus dem Sommer 2015: Flüchtlinge stehen vor dem Transitzentrum in Deggendorf Schlange, einer trägt einen Verband am Bein. Die Asylbewerber werden hier auch medizinisch betreut
Szene aus dem Sommer 2015: Flüchtlinge stehen vor dem 
Transitzentrum in Deggendorf Schlange, einer trägt einen 
Verband am Bein. 
Die Asylbewerber werden hier auch medizinisch betreut
Deggendorf (Bayern) – Er hat genug! Die vergangenen drei Jahre haben ihn zermürbt. Ein Arzt aus Deggendorf (Bayern) will keine Flüchtlinge mehr behandeln.

In der renommierten Wochenzeitung „Die Zeit“ schildert der Mediziner seinen Alltag in einer Asylbewerber-Unterkunft. Es ist eine bittere Abrechnung. „Frech und fordernd“ seien die Menschen, die ihm in seinem Behandlungszimmer im Transitzentrum in Deggendorf begegnen. Der Arzt, der anonym blieben will, bezeichnet mindestens die Hälfte als „Medizintouristen“.

Ernsthafte gesundheitliche Probleme sollen sie nicht haben. Stattdessen würden Massagen für Muskelkater vom Tischtennisspielen und teure Zahn-OPs gefordert. Oder Schmerztabletten zum Dealen.

Von 41 Patienten sage nur einer „Danke“. Der Arzt nimmt viele der Flüchtlinge als unverschämt wahr. Er berichtet: „Da kommen jetzt Leute, die wollen Viagra.“ Sein Verdacht: Viele Flüchtlinge, vor allem aus Sierra Leone und Aserbaidschan (unter 50 Prozent Bleibechance), kommen ganz bewusst nach Deutschland, um für lau behandelt zu werden.

Schließlich dauere es lange, bis sie wieder abgeschoben werden würden. „Die Leute wissen, wie schleppend die Verfahren hier laufen. Und sie glauben, sich in der Zwischenzeit von deutschen Spezialisten behandeln lassen zu können“, erzählt der Mediziner in der „Zeit“.

Ein Drittel dieser Patienten soll einen „Ungültig“-Stempel in seinen Papieren haben. Der Arzt hat vor den Verhältnissen kapituliert.

Er sieht jetzt die Politik in der Pflicht. Sie müsse noch strenger, noch schneller sein. Nur so würde man genug Zeit für die wirklich Bedürftigen haben. BILD konfrontierte Landrat Christian Bernreiter (54, CSU) mit der Geschichte des Arztes.
Er sagt: „Ich habe natürlich von den Vorfällen gehört. Und wenn das stimmt, was ich nicht im Einzelfall prüfen kann, ist die Kritik des Arztes natürlich gerechtfertigt. Unser Staat kann nicht alles zahlen!“

Was ist ein Transit-Zentrum?

In Transit-Zentren werden Flüchtlinge mit geringer Bleibe-Chance untergebracht.

Bei den meisten Einwohnern ist ein Asylverfahren bereits gescheitert. Bis zur freiwilligen Ausreise oder der Abschiebung leben sie in den Transitzentren. Sie bekommen dreimal pro Tag Essen, schlafen in Mehrbettzimmern.

Die Bewohner dürfen das Gelände, aber nicht die jeweilige Stadt verlassen.

Anrecht auf einen Sprachkurs haben sie allerdings dort nicht. Auch arbeiten dürfen die Flüchtlinge nicht. In Deggendorf kommen die meisten Flüchtlinge aus Sierra Leone und Aserbaidschan. Viele Transitzentren wurden zuvor als Erstaufnahmeeinrichtungen genutzt.

Schon während der Flüchtlingswelle 2015 betreute der Arzt Asylbewerber, ging in die Erstaufnahme-Einrichtungen vor Ort. Damit war er Teil der Willkommenskultur. Er behandelte die Kriegsopfer aus Syrien oder dem Irak. Die kamen mit „bis aufs Fleisch wund gelaufenen Füßen“ und „Beinen voller Granatsplitter“.

In dieser harten Zeit habe er oft nur eine oder zwei Stunden geschlafen, ein Jahr lang keinen Urlaub gemacht. Die Menschen seien dankbar für die Hilfe gewesen, berichtet der Arzt. Er glaubt: weil sie damals wirklich hilfsbedürftig waren.
Das alles sei vorbei. Erst kürzlich soll ein Aserbaidschaner einen Arzt in Deggendorf mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Wenige Tage später kam er sogar mit einem Messer in den Behandlungsraum. Den Vorfall bestätigte Bewohner Amadu S. (26) aus Sierra Leone gegenüber BILD. Wie aggressiv und aufgeladen die Stimmung ist, zeigt sein Nachsatz: „Der Arzt hat es verdient! Er verabreicht die falschen Medikamente oder behandelt gar nicht.“
„Es reicht!“, sagt der Doktor, der sich die Arbeit noch bis Ende Mai mit einem Kollegen teilt. Dann laufen die Verträge aus. Beide wollen nicht verlängern. 

Montag, 14. Mai 2018

Israel siegt erneut

Favoritin triumphiert - 

Israel gewinnt den «Eurovision Song Contest» 2018

Netta Barzilai (25) hat mit dem Song «Toy» das Rennen gemacht und am meisten Punkte erhalten. Auf dem zweiten Platz mit fast hundert Punkten Rückstand landet Eleni Foureira (31) für Zypern, der Österreicher Cesár Sampson (34) schafft es auf Platz 3.
Der Sieg der israelischen Wuchtbrumme ist alles andere als eine Überraschung. Bei den Buchmachern galt sie neben der zypriotischen Kandidatin Eleni Foureira als klare Favoritin. Es ist der vierte Gewinn für Israel.
Der «Eurovision Song Contest» ging dieses Jahr in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon zum 63. Mal über die Bühne. Zusammen mit den «Big Five» – Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Grossbritannien – und mit dem Austragungsland Portugal standen 26 Nationen im Finale.
«Schau mich an, ich bin ein schönes Wesen», singt Netta. Dann rattert der Song los, über dem synkopierten Rhythmus knallt die Ansage: Jungs, ich bring euch jetzt mal was bei. Und so kompromisslos wie sich der Beat durch diesen Song schüttelt, so geht auch Netta vor: «Ich bin nicht dein Spielzeug, du dummer Junge» heisst es im Refrain. Und kann man sich eine schönere und klarere Klatsche im Jahr eins nach «Me Too» ausdenken, für alle Zweifler und Verächter, auf der grossen Bühne des ESC, verfolgt von Millionen?

Solch eine deutliche Botschaft ruft natürlich Gegenstimmen hervor. Bei Twitter beginnen sie schon kurz nach Nettas Sieg zu poltern und zu hetzen: die Frauenhasser, die Dickenhasser. Man wirft ihr cultural appropriation vor, zu deutsch: kulturelle Aneignung. Dabei wird die Übernahme von Elementen einer Kultur durch Mitglieder einer anderen kulturellen Gruppe als diskriminierend empfunden. In Nettas Fall: ihr kimonoähnliches Bühnengewand, die asiatischen Winkekatzen im Hintergrund, die K-Pop-Anleihen und die musikalischen Arabesken.

KOMMENTAR:  Israel hat wahrscheinlich musikalisch (elektr. Music Producing) als auch emotional (MeToo Thema) den Geist der Zeit getroffen! Aber die Kommentare sind zwiespältig. Zum Beispiel: "Für mich ist das ein äusserst hässlicher Song."Oder: "Anscheinend nur wegen dem beiden Wörtern "Me too" gewann Israel den Contest. Der Song war überhaupt nicht spektakulär. Ich vermute, hätte die Schweiz den Israel Beitrag gesungen, wäre sie sicher ins Final gekommen. Denn das aktuelle "Me Too" hat gefunkt, nicht der Rest."Für mich enthielt der Song zu viel Klamauk.

Sonntag, 13. Mai 2018

Katzen und der Jööh Effekt

Samstag, 12. Mai 2018

Zum Muttertag


Autoplay




Offline | Rabenmütter | SAT.1 | TV



Wir wünschen allen Müttern einen schönen Muttertag.
Unzählige Mütter üben  X Berufe aus:
- Sie managen den Haushalt (Managerin)
- Sind Finanzchefin
- Sind Köchin
- Erzieherin
- Mediatorin
- Krankenpflegerin
- Pädagogin
- Kindergärtnerin
- Gärtnerin
- Ehefrau
- Innendekorateurin
- Psychologin


KOMMENTAR:
Als Mutter würde ich mein Kind in einer so wichtigsten Entwicklungsphase keiner Massenbetreuung
anvertrauen- ohne individuelle Förderung - ohne konstante Bezugsperson. 
Erstaunlich, wie die Medien den Muttertag nur am Rande thematisierten.
Der Frauentag wird viel prominenter behandelt.
 

Die Ideologen und ihre Opfer

Hitler schrieb "Mein Kampf" 
(Bibel der Nationalsozialisten)
Bildergebnis für Hitler mein kampf
Seiner Ideologie verdanken wir Millionen von Toten.
Daran wird immer wieder erinnert.

Marx schrieb "Das Kapital" 
(Bibel der Anhänger des Antikapitalismus)
Vergessen wir nicht, dass wir  Marx  100 Millionen Tote verdanken.

Freitag, 11. Mai 2018

Lernen - aber wie?

Es gibt bewährte Lernthesen

Elisabeth Stern - Professorin für Lernforschung an der ETH Zürich - verdeutlicht, welche Thesen sich bewährt haben und welche überholten Thesen immer noch verbreitet sind:
Bildergebnis für Lernen
1. Erfolgreiches Lernen besteht vor allem aus Wiederholung und Fleiss.

2. Es trifft nicht zu, dass wir Dinge besser merken können, wenn wir sie in unterschiedlicher Umgebung lernen.

3. Es ist ein verbreiteter Unsinn zu glauben, es gebe unterschiedliche Lerntypen. Das ist ein Mythos.
Wenn Menschen unterschiedlich lernen, liegt es an unterschiedlichen Intelligenzen.

4. Es ist nie zu spät, etwas Neues zu lernen. Wir können Neues  bis 20 Minuten vor dem Tod lernen.

5. Wir erhalten die besten Einfälle, wenn wir etwas anderes tun. 
Beispielsweise unter der Dusche oder beim Wandern, da können die Gedanken frei wandern.

6. Sich das Wissen einzuprügeln, bringt nichts. "Bulimie- Lernen" nennt man dieses Lernen, wenn wir versuchen, bis spät in die Nacht hinein, das Wissen einzuhämmern.

7. Es trifft zu, dass jemand, der eine Fremdsprache gelernt hat, weitere Sprachen leichter lernt. Wenn ich aber eine Sprache gut beherrschen will, muss ich sie über längere Zeit nutzen.

8. Vor dem Einschlafen lernen wir am besten. Der Schlaf hat einen positiven Effekt auf das Erinnerungsvermögen. Die Erfolgsfomel lautet: Lernen-Schlafen-Lernen-Schlafen.
Das bringt mehr, wie das Lernen am Morgen und dann wieder am Abend.

9. Musik stört beim Auswendiglernen. Ablenkung beeinträchtigt eindeutig das Arbeitsgedächtnis.
Es ist besser, eine halbe Stunde zu lernen und dann ein halbe Stunde Musik zu hören.
Die Musik raubt dem Arbeitsgedächtnis einen Teil seiner Kapazität.




Kommentar:
Es ist verwunderlich, dass in der Schule diese wissenschaftliche Erkenntnis zu wenig umsetzt :
Das WIEDERHOLEN! 



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Donnerstag, 10. Mai 2018

Meinungs- und Pressefreiheit höher gewertet als Persönlichkeitsrecht

Fall Kachelmann

Wettermoderator verliert gegen Schwarzer

Jörg Kachelmann hat im Rechtsstreit mit der Feministin Alice Schwarzer eine Niederlage einstecken müssen.
Fall Kachelmann: Wettermoderator verliert gegen Schwarzer
Jörg Kachelmann hat im jüngsten Rechtsstreit gegen «Emma»-Herausgeberin Alice Schwarzer verloren.(Quelle Persönlich.com)
Das Landgericht in Düsseldorf hat am Mittwoch Jörg Kachelmanns Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Artikel Alice Schwarzers zurückgewiesen. Der Schweizer Meteorologe sah im Artikel auf Schwarzers Webseite («Von Wedel bis Kachelmann») in sechs Passagen seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Publizistin habe bewusst unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt Kachelmanns Ex-Freundin attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der Vergewaltigung beschuldigt zu haben, argumentierte sein Anwalt.
Das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das Zivilurteil, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das Strafverfahren gegen die Ex-Freundin eingestellt worden sei. Insofern sei dies unschädlich und keine bewusst unvollständige Berichterstattung.

Pressefreiheit höher gewertet

Schwarzer hatte weiter geschrieben, Kachelmann sei in Mannheim «aus Mangel an Beweisen» vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch «aus Mangel an Beweisen» kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig (persoenlich.com berichtete).
Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzenden Richter in Mannheim so getroffen worden und damit als Tatsachenbehauptung zulässig. Ebenso seien Schwarzers Meinungsäusserungen zulässig.
Das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns sei zwar betroffen, ein rechtswidriger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege in diesem Fall die Pressefreiheit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.: 12 O 45/18) Berufung einlegen.

Anwalt überrascht

Kachelmanns Anwalt Ruben Engel nannte die Entscheidung überraschend. Schwarzer habe das Urteil des OLG Frankfurt ignoriert: «Diese Nachverurteilung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.» Man gehe von einer Berufung aus, werde aber erst die Urteilsgründe prüfen.
«Wir begrüssen das Urteil», sagte dagegen «Emma»-Redaktorin Chantal Louis. «Wir freuen uns darüber, dass das Gericht den Versuch von Herrn Kachelmann, den Medien einen Maulkorb zu verpassen, Einhalt geboten hat.»
Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos hatte argumentiert, Kachelmanns rechtskräftiger Freispruch sei von Schwarzer ausdrücklich erwähnt worden. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu diskutieren. Ausserdem sei über das Urteil des OLG Frankfurt in der Zeitschrift «Emma» in einem heute noch gut auffindbaren Artikel ausführlich berichtet worden.
Kachelmann hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Feministin nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Die Feministin Schwarzer ist Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift «Emma». (sda/dpa/cbe)

(Autor: Frank Christiansen, DPA)


KOMMENTAR:

Ich vermute, dass Kachelmann gegen diesen  

Entscheid Berufung einlegen wird.

Das Landgericht in Düsseldorf hat am Mittwoch Jörg Kachelmanns Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Artikel Alice Schwarzers zurückgewiesen. Der Schweizer Meteorologe sah im Artikel auf Schwarzers Webseite («Von Wedel bis Kachelmann») in sechs Passagen seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Publizistin habe bewusst unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt Kachelmanns Ex-Freundin attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der Vergewaltigung beschuldigt zu haben, argumentierte sein Anwalt.
Das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das Zivilurteil, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das Strafverfahren gegen die Ex-Freundin eingestellt worden sei. Insofern sei dies unschädlich und keine bewusst unvollständige Berichterstattung.
Pressefreiheit höher gewertet
Schwarzer hatte weiter geschrieben, Kachelmann sei in Mannheim «aus Mangel an Beweisen» vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch «aus Mangel an Beweisen» kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig (persoenlich.com berichtete).
Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzenden Richter in Mannheim so getroffen worden und damit als Tatsachenbehauptung zulässig. Ebenso seien Schwarzers Meinungsäusserungen zulässig.
Das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns sei zwar betroffen, ein rechtswidriger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege in diesem Fall die Pressefreiheit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.: 12 O 45/18) Berufung einlegen.
Anwalt überrascht
Kachelmanns Anwalt Ruben Engel nannte die Entscheidung überraschend. Schwarzer habe das Urteil des OLG Frankfurt ignoriert: «Diese Nachverurteilung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.» Man gehe von einer Berufung aus, werde aber erst die Urteilsgründe prüfen.
«Wir begrüssen das Urteil», sagte dagegen «Emma»-Redaktorin Chantal Louis. «Wir freuen uns darüber, dass das Gericht den Versuch von Herrn Kachelmann, den Medien einen Maulkorb zu verpassen, Einhalt geboten hat.»
Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos hatte argumentiert, Kachelmanns rechtskräftiger Freispruch sei von Schwarzer ausdrücklich erwähnt worden. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu diskutieren. Ausserdem sei über das Urteil des OLG Frankfurt in der Zeitschrift «Emma» in einem heute noch gut auffindbaren Artikel ausführlich berichtet worden.
Kachelmann hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Feministin nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Die Feministin Schwarzer ist Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift «Emma». (sda/dpa/cbe)

(Autor: Frank Christiansen, DPA)