Fall Kachelmann
Wettermoderator verliert gegen Schwarzer
Jörg Kachelmann hat im Rechtsstreit mit der Feministin Alice Schwarzer eine Niederlage einstecken müssen.
Jörg Kachelmann hat im jüngsten Rechtsstreit gegen «Emma»-Herausgeberin Alice Schwarzer verloren.(Quelle Persönlich.com)
Das Landgericht in Düsseldorf hat am Mittwoch Jörg
Kachelmanns Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen
Artikel Alice Schwarzers zurückgewiesen. Der Schweizer Meteorologe sah
im Artikel auf Schwarzers Webseite (
«Von Wedel bis Kachelmann»)
in sechs Passagen seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Publizistin
habe bewusst unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt
Kachelmanns Ex-Freundin attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der
Vergewaltigung beschuldigt zu haben, argumentierte sein Anwalt.
Das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das
Zivilurteil, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das
Strafverfahren gegen die Ex-Freundin eingestellt worden sei. Insofern
sei dies unschädlich und keine bewusst unvollständige Berichterstattung.
Pressefreiheit höher gewertet
Schwarzer hatte weiter geschrieben, Kachelmann sei in Mannheim «aus
Mangel an Beweisen» vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch «aus
Mangel an Beweisen» kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei
rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig (
persoenlich.com berichtete).
Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory
entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzenden Richter in Mannheim so
getroffen worden und damit als Tatsachenbehauptung zulässig. Ebenso
seien Schwarzers Meinungsäusserungen zulässig.
Das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns sei zwar betroffen, ein
rechtswidriger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen
Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege in
diesem Fall die Pressefreiheit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.:
12 O 45/18) Berufung einlegen.
Anwalt überrascht
Kachelmanns Anwalt Ruben Engel nannte die Entscheidung überraschend.
Schwarzer habe das Urteil des OLG Frankfurt ignoriert: «Diese
Nachverurteilung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.» Man gehe
von einer Berufung aus, werde aber erst die Urteilsgründe prüfen.
«Wir begrüssen das Urteil», sagte dagegen «Emma»-Redaktorin Chantal
Louis. «Wir freuen uns darüber, dass das Gericht den Versuch von Herrn
Kachelmann, den Medien einen Maulkorb zu verpassen, Einhalt geboten
hat.»
Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos hatte argumentiert, Kachelmanns
rechtskräftiger Freispruch sei von Schwarzer ausdrücklich erwähnt
worden. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu
diskutieren. Ausserdem sei über das Urteil des OLG Frankfurt in der
Zeitschrift «Emma» in einem heute noch gut auffindbaren Artikel
ausführlich berichtet worden.
Kachelmann hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach
angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln
entschieden, dass die Feministin nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe,
dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Die Feministin Schwarzer ist
Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift «Emma».
(sda/dpa/cbe)
(Autor: Frank Christiansen, DPA)
KOMMENTAR:
Ich vermute, dass Kachelmann gegen diesen
Entscheid Berufung einlegen wird.
Das Landgericht in Düsseldorf hat am Mittwoch Jörg
Kachelmanns Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen
Artikel Alice Schwarzers zurückgewiesen. Der Schweizer Meteorologe sah
im Artikel auf Schwarzers Webseite (
«Von Wedel bis Kachelmann»)
in sechs Passagen seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Publizistin
habe bewusst unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt
Kachelmanns Ex-Freundin attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der
Vergewaltigung beschuldigt zu haben, argumentierte sein Anwalt.
Das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das
Zivilurteil, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das
Strafverfahren gegen die Ex-Freundin eingestellt worden sei. Insofern
sei dies unschädlich und keine bewusst unvollständige Berichterstattung.
Pressefreiheit höher gewertet
Schwarzer hatte weiter geschrieben, Kachelmann sei in Mannheim «aus
Mangel an Beweisen» vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch «aus
Mangel an Beweisen» kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei
rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig (
persoenlich.com berichtete).
Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory
entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzenden Richter in Mannheim so
getroffen worden und damit als Tatsachenbehauptung zulässig. Ebenso
seien Schwarzers Meinungsäusserungen zulässig.
Das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns sei zwar betroffen, ein
rechtswidriger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen
Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege in
diesem Fall die Pressefreiheit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.:
12 O 45/18) Berufung einlegen.
Anwalt überrascht
Kachelmanns Anwalt Ruben Engel nannte die Entscheidung überraschend.
Schwarzer habe das Urteil des OLG Frankfurt ignoriert: «Diese
Nachverurteilung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.» Man gehe
von einer Berufung aus, werde aber erst die Urteilsgründe prüfen.
«Wir begrüssen das Urteil», sagte dagegen «Emma»-Redaktorin Chantal
Louis. «Wir freuen uns darüber, dass das Gericht den Versuch von Herrn
Kachelmann, den Medien einen Maulkorb zu verpassen, Einhalt geboten
hat.»
Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos hatte argumentiert, Kachelmanns
rechtskräftiger Freispruch sei von Schwarzer ausdrücklich erwähnt
worden. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu
diskutieren. Ausserdem sei über das Urteil des OLG Frankfurt in der
Zeitschrift «Emma» in einem heute noch gut auffindbaren Artikel
ausführlich berichtet worden.
Kachelmann hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach
angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln
entschieden, dass die Feministin nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe,
dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Die Feministin Schwarzer ist
Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift «Emma».
(sda/dpa/cbe)
(Autor: Frank Christiansen, DPA)