Donnerstag, 10. Mai 2018

Meinungs- und Pressefreiheit höher gewertet als Persönlichkeitsrecht

Fall Kachelmann

Wettermoderator verliert gegen Schwarzer

Jörg Kachelmann hat im Rechtsstreit mit der Feministin Alice Schwarzer eine Niederlage einstecken müssen.
Fall Kachelmann: Wettermoderator verliert gegen Schwarzer
Jörg Kachelmann hat im jüngsten Rechtsstreit gegen «Emma»-Herausgeberin Alice Schwarzer verloren.(Quelle Persönlich.com)
Das Landgericht in Düsseldorf hat am Mittwoch Jörg Kachelmanns Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Artikel Alice Schwarzers zurückgewiesen. Der Schweizer Meteorologe sah im Artikel auf Schwarzers Webseite («Von Wedel bis Kachelmann») in sechs Passagen seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Publizistin habe bewusst unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt Kachelmanns Ex-Freundin attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der Vergewaltigung beschuldigt zu haben, argumentierte sein Anwalt.
Das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das Zivilurteil, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das Strafverfahren gegen die Ex-Freundin eingestellt worden sei. Insofern sei dies unschädlich und keine bewusst unvollständige Berichterstattung.

Pressefreiheit höher gewertet

Schwarzer hatte weiter geschrieben, Kachelmann sei in Mannheim «aus Mangel an Beweisen» vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch «aus Mangel an Beweisen» kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig (persoenlich.com berichtete).
Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzenden Richter in Mannheim so getroffen worden und damit als Tatsachenbehauptung zulässig. Ebenso seien Schwarzers Meinungsäusserungen zulässig.
Das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns sei zwar betroffen, ein rechtswidriger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege in diesem Fall die Pressefreiheit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.: 12 O 45/18) Berufung einlegen.

Anwalt überrascht

Kachelmanns Anwalt Ruben Engel nannte die Entscheidung überraschend. Schwarzer habe das Urteil des OLG Frankfurt ignoriert: «Diese Nachverurteilung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.» Man gehe von einer Berufung aus, werde aber erst die Urteilsgründe prüfen.
«Wir begrüssen das Urteil», sagte dagegen «Emma»-Redaktorin Chantal Louis. «Wir freuen uns darüber, dass das Gericht den Versuch von Herrn Kachelmann, den Medien einen Maulkorb zu verpassen, Einhalt geboten hat.»
Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos hatte argumentiert, Kachelmanns rechtskräftiger Freispruch sei von Schwarzer ausdrücklich erwähnt worden. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu diskutieren. Ausserdem sei über das Urteil des OLG Frankfurt in der Zeitschrift «Emma» in einem heute noch gut auffindbaren Artikel ausführlich berichtet worden.
Kachelmann hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Feministin nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Die Feministin Schwarzer ist Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift «Emma». (sda/dpa/cbe)

(Autor: Frank Christiansen, DPA)


KOMMENTAR:

Ich vermute, dass Kachelmann gegen diesen  

Entscheid Berufung einlegen wird.

Das Landgericht in Düsseldorf hat am Mittwoch Jörg Kachelmanns Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Artikel Alice Schwarzers zurückgewiesen. Der Schweizer Meteorologe sah im Artikel auf Schwarzers Webseite («Von Wedel bis Kachelmann») in sechs Passagen seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Publizistin habe bewusst unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt Kachelmanns Ex-Freundin attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der Vergewaltigung beschuldigt zu haben, argumentierte sein Anwalt.
Das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das Zivilurteil, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das Strafverfahren gegen die Ex-Freundin eingestellt worden sei. Insofern sei dies unschädlich und keine bewusst unvollständige Berichterstattung.
Pressefreiheit höher gewertet
Schwarzer hatte weiter geschrieben, Kachelmann sei in Mannheim «aus Mangel an Beweisen» vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch «aus Mangel an Beweisen» kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig (persoenlich.com berichtete).
Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzenden Richter in Mannheim so getroffen worden und damit als Tatsachenbehauptung zulässig. Ebenso seien Schwarzers Meinungsäusserungen zulässig.
Das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns sei zwar betroffen, ein rechtswidriger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege in diesem Fall die Pressefreiheit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.: 12 O 45/18) Berufung einlegen.
Anwalt überrascht
Kachelmanns Anwalt Ruben Engel nannte die Entscheidung überraschend. Schwarzer habe das Urteil des OLG Frankfurt ignoriert: «Diese Nachverurteilung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.» Man gehe von einer Berufung aus, werde aber erst die Urteilsgründe prüfen.
«Wir begrüssen das Urteil», sagte dagegen «Emma»-Redaktorin Chantal Louis. «Wir freuen uns darüber, dass das Gericht den Versuch von Herrn Kachelmann, den Medien einen Maulkorb zu verpassen, Einhalt geboten hat.»
Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos hatte argumentiert, Kachelmanns rechtskräftiger Freispruch sei von Schwarzer ausdrücklich erwähnt worden. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu diskutieren. Ausserdem sei über das Urteil des OLG Frankfurt in der Zeitschrift «Emma» in einem heute noch gut auffindbaren Artikel ausführlich berichtet worden.
Kachelmann hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Feministin nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Die Feministin Schwarzer ist Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift «Emma». (sda/dpa/cbe)

(Autor: Frank Christiansen, DPA)


Mittwoch, 9. Mai 2018

Schöne Auffahrt - Ich wünsche aber auch allen Vätern einen schönen Vatertag

Bildergebnis für auffahrt 

Musik zr Himmelfahrt:

C.P.E. Bach~ Die Auferstehung un Himmelfahrt Jesu - Triumph! Der ...

 
 
 
https://www.youtube.com/watch?v=rBV-B0_4Rqg
13.04.2009 - Hochgeladen von bubblykings
C.P.E. Bach~ Die Auferstehung un Himmelfahrt Jesu - Triumph! ... CPE was also a genius, and his ...

Bildergebnis für Zum Vatertag

Montag, 7. Mai 2018

Leserphoto

Diese Aufnahme gefällt mir:
- Weil sie mich ans Wallis erinnert (Unser Refugium "Salmenfee")
- weil die dunklen Häuser etwas Geheimnisvolles haben
- weil wir hinter den beleuchteten Fenstern Gemütlichkeit vermuten

Bergdorf Oberwald VS
 

Samstag, 5. Mai 2018

Aus Westfälische Nachrichten

„Vermutungen werden schnell zu Tatsachen“

Gerüchte entstehen zu einem Zeitpunkt, an dem die Lage noch unübersichtlich ist, auch für die Polizei. „Dann gibt es immer Experten, die etwas wissen oder vorgeben, etwas zu wissen“, sagt der Leiter des Fachgebietes Kommunikationswissenschaft. Diese Informationen bewegen sich zunächst häufig in geschlossenen Gruppen wie beim Nachrichtendienst WhatsApp. Nach dem Stille-Post-Prinzip werden sie weitergegeben – und damit verfremdet. „Einer hat etwas gehört, und wenn eine weitere Person so etwas Ähnliches gehört hat, dann haben es schon zwei gehört – und dann muss es ja stimmen.“
Die wenigsten machten sich die Mühe, zwischen Fakten und Vermutungen zu unterscheiden, und so „werden Vermutungen schnell zu Tatsachen“, schreibt Kommunikationsberater Marcus Knill auf seiner Webseite Rhetorik.ch. Ist ein Gerücht erst einmal öffentlich, lässt es sich kaum noch unterdrücken. Diejenigen, die es lesen, sind verunsichert. Die Polizei muss es auf seinen Wahrheitsgehalt prüfen. „Das macht Mehrarbeit und hat erheblichen Einfluss auf die Lagebereinigung“, sagt Jarolimek.
LINK:
8. Febr. 2003 ... Kein anderes Medium löst mit ähnlich geringem Aufwand so viel Wirkung aus, wie ein Gerücht. Ob man will oder nicht, Gerüchte sind und bleiben eine äusserst effiziente Form der Kommunikation. Gerüchte bereiten jedoch ein Problem: Man hat sie nicht unter Kontrolle. d.h. sie kommen einem vor allem ...
www.rhetorik.ch/Geruecht/Geruecht.html

Freitag, 4. Mai 2018

Mit Gewalt Abschiebung vereitelt

Was war geschehen?

Rund 150 Asylbewerber haben in Ellwangen zwei Streifenwagen angegriffen, um die Abschiebung eines Togolesen zu verhindern. Die Polizei bricht ihren nächtlichen Einsatz ab, der Mann soll seitdem untergetaucht sein.
Mit Gewalt haben afrikanische Asylbewerber die Abschiebung eines 23-jährigen Mannes aus Togo aus der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen (Baden-Württemberg) verhindert. Die Polizei musste die Aktion nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Nacht zum Montag abbrechen, weil die Situation für die Streifenwagenbesatzungen zu gefährlich wurde. Unterstützung durch andere Polizeikräfte sei nicht in Sicht gewesen, da die Organisation und Anfahrt dafür mehrere Stunden gedauert hätte, hieß es.
Zunächst hätten sich rund 50 Bewohner der Einrichtung mit dem Abzuschiebenden solidarisiert, erklärte das zuständige Polizeipräsidium in Aalen am Mittwoch. „In der weiteren Folge rotteten sich rund 150 mutmaßliche Flüchtlinge zusammen“, heißt es in der Mitteilung des Präsidiums. Zuvor war in Polizeikreisen sogar von rund 200 Beteiligten die Rede.
Die Migranten umringten laut Darstellung von Zeugen die Streifenwagen und bedrängten die Polizisten. „Sie waren so aggressiv und drohten uns immer deutlicher, sodass wir den Mann zurücklassen und uns bis zur LEA-Wache zurückziehen mussten“, beschrieb ein beteiligter Polizist die Lage. Die Migranten schlugen demnach gegen die Polizeiautos, die dadurch beschädigt worden seien.
Später kam ein von den Migranten als Mittelsmann beauftragter Security-Mitarbeiter zu den Beamten. Die Botschaft war mit einem Ultimatum verbunden: Die Polizei müsse dem Togolesen binnen zwei Minuten die Handschließen abnehmen, andernfalls würden sie die Pforte stürmen. Daraufhin entschied die Polizei, dass der Security-Mitarbeiter einen Schlüssel mitnimmt, damit der Togolese von den Handschellen befreit wird. Der Mann soll danach untergetaucht sein. (Quelle WELT)

Kommentar:

Es darf nicht sein, dass  das Recht nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Politiker verschiedenster Parteien sind sich einig: Das könnte Schule machen.
Politiker von Grünen, AfD und FDP fordern die Bestrafung der beteiligten Asylbewerber. „Angriffe auf Polizeibeamte sind nicht hinzunehmen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Uli Sckerl, laut Mitteilung. „In einem Rechtsstaat muss ein solches Verhalten strafrechtliche Konsequenzen haben. Klar ist: Frust ist keine Entschuldigung für Straftaten.“ 



Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Bernd Gögel, sprach von einem „Versagen des Staates gegenüber den vermeintlichen Schutzsuchenden“. Unter diesen Umständen stelle sich die Frage, ob Abschiebungen in Zukunft durchführbar sind, hieß es in der AfD-Mitteilung weiter. „Wenn der Staat sich einmal als erpressbar erweist, wird er es auch zukünftig bleiben“, sagte Gögel demnach. Der 23-Jährige müsse gefasst und abgeschoben, die Beteiligten müssten bestraft werden. Die Polizei müsse sich künftig besser vorbereiten, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholen
Auch Sicht der FDP-Fraktion sind die Zustände alarmierend, wie der Vorsitzende Hans-Ulrich Rülke laut Mitteilung sagte. Er verknüpft den Fall mit Kritik an Innenminister Thomas Strobl (CDU): „Mit seiner regelmäßigen Aussage, man werde rechtsfreie Räume nicht dulden, ist der Innenminister wieder einmal gescheitert.“ Auch Rülke fordert, dass gegen die Beteiligten strafrechtlich ermittelt wird. Die Vorkommnisse in Ellwangen werden Folgen haben. Abschiebungen werden sicherlich verschärft werden. Die Gewalt gegen Polizeibeamte werden bestimmt nachträglich geahndet. 
NACHTRAG:


  • „Die wollten mich schon im Februar holen“ Polizei stürmt Flüchtlingsheim 

Donnerstag, 3. Mai 2018

Küsschen und Politiker


Marcus Knill

02.05.2018

Viele Medien machen Betatschereien von Politikern prominent auf – wie kürzlich bei Trump und Macron. Ausschlaggebend bleiben aber ihre Vereinbarungen.