Sonntag, 27. September 2015
Samstag, 26. September 2015
Wer hoch oben ist, kann tief fallen
BLICK titelt:
Tagi:
Das erwartete Beben
sein Wirken bei der Fifa.
Er kann nicht einmal auf Mitleid hoffen. Mehr...
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Ich zitiere Tagi-online:
Ex-Starjurist Franz A. Zölch steht wegen Betrugs vor Gericht
Er hat Freunde um kurzfristige Überbrückungskredite gebeten, das Geld aber nicht zurückbezahlt. Nun wird Zölch für 4 Millionen Franken betrieben.
Konkret geht es um den Fall einer Grindelwaldner Hotelière. Zölch hatte ihr erzählt, ein Klient aus dem Ausland schulde ihm einen Millionenbetrag und habe das Geld auf eine Bank in Genf überwiesen. Nun brauche er dringend 20'000 Franken, damit er das Geld bei der Bank herauslösen könne. Die Grindelwaldnerin gewährte ihm das Darlehen – rückzahlbar innert einer Woche.
Dafür soll der 66-Jährige nun büssen. Staatsanwalt Matthias Wiedmer hat ihn per Strafbefehl «wegen Betrugs schuldig erklärt». Er brummte ihm eine bedingte Geldstrafe von 10'000 Franken auf sowie eine Busse von 2000 Franken. Bezahlt Zölch die Busse nicht, soll er «ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen» belegt werden.
Dies will der einstige Starjurist aber nicht akzeptieren. Er ficht den Strafbefehl an, womit es am nächsten Donnerstag zu einer Verhandlung vor dem Regionalgericht in Thun kommt. Man darf auf den Ausgang gespannt sein. Andere Staatsanwälte haben nämlich ähnliche Verfahren gegen Zölch eingestellt. Sie berufen sich auf die hohen Anforderungen, die in der Schweiz an eine Verurteilung wegen Betrugs gebunden sind. Laut Wiedmer hat Zölch im Fall der Hotelière aber ein besonderes Vertrauensverhältnis ausgenutzt und damit arglistig gehandelt.
Opfer liessen sich blenden
Auch andere Freunde, Schulkollegen und Geschäftspartner, haben Zölch «Darlehen» gewährt. Einige haben sich zur Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) zusammengeschlossen. Sie wollen den 66-Jährigen dazu bringen, «endlich von seinen betrügerisch erscheinenden Methoden Abstand zu nehmen, damit die Liste der Geschädigten nicht noch länger wird», wie sie auf ihrer Internetsite schreiben.
Der Interessengemeinschaft liegt ein Betreibungsregisterauszug von Anfang dieses Jahres vor. Damals waren 154 Betreibungen und 147 Verlustscheine im Gesamtumfang von über 4,3 Millionen Franken ausstehend. Betroffen sind unter anderem die Post, die Billag sowie die Steuerverwaltungen des Bundes und des Kantons Bern. Etliche der höchsten Beträge betreffen aber Darlehen von Freunden.
So borgte etwa ein ehemaliger Gymikollege und Direktor eines Bundesamts Zölch über 200'000 Franken. Eine weitere ehemals gute Freundin wurde um 150'000 Franken erleichtert. Sie verlor fast ihr gesamtes Vermögen und kann nun ihre Zähne nicht so behandeln lassen, wie sie müsste. Zölch hatte ihr gesagt, in drei Wochen habe sie das Geld wieder. Vier Jahre später ist noch nichts eingetroffen.
«Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass mich Franz anlügen könnte», sagt die Frau. «Er war liebenswürdig, äusserst charmant und wirkte blendend.» Nun hofft die Geblendete, dass sie eines Tages vielleicht doch noch zu ihrem Geld kommt. Noch heute versichere ihr Zölch immer wieder, dass er seine Schulden begleichen werde. Darauf habe sie ihm gesagt: «Franz, du musst nicht reden, du musst jetzt einfach zahlen.»
Das wünschen sich auch die anderen Geprellten. Etliche haben Zölch aber gar nicht erst betrieben, weil sie sich davon wenig versprechen. Sie glauben offenbar nicht daran, dass bei ihm noch etwas zu holen ist.
Glaubt man Zölch, stand die Lösung seiner Schuldenprobleme schon oft kurz bevor. 2011 versicherte er dem «Beobachter», die Gläubiger würden «in den nächsten Tagen bezahlt». Für die IGZG ist dies eine «Farce und Teil seiner Taktik». Als Jurist wisse Zölch, wie er sich verhalten müsse, um Darlehen und Dienstleistungen beziehen zu können, ohne strafrechtlich belangt zu werden.
Ob die Taktik auch im Fall der Grindelwaldnerin aufgeht? Zölchs Anwalt Roger Lerf argumentiert, es fehle an Arglist und einem Lügengebäude. Folglich dürfe man seinen Mandanten nicht wegen Betrugs verurteilen. Möglicherweise ziehe Zölch die Einsprache gegen den Strafbefehl aber noch zurück. Nicht aus Einsicht, sondern weil er das Verfahren gesundheitlich nicht prästiere, sagt Lerf. Dies sei bist zum Gerichtstermin selbst möglich. Zieht Zölch zurück, ist er ein rechtskräftig verurteilter Betrüger. (Tages-Anzeiger)
(Erstellt: 18.09.2015, 23:42 Uhr)
Schweiz schont Trickser
Für Naive und Gutgläubige ist das bitter. Statt sie zu schützen, schützt die Schweizer Justiz lieber die Täter. Strafanzeigen wegen Betrugs werden von Staatsanwälten gerne mit Verweis auf fehlende Arglist vom Tisch gewischt. Das freut die Trickser – auch solche aus dem Ausland. Sie kommen gerne in die Schweiz, weil sie hier ihr Werk einfacher verrichten können als etwa in Deutschland oder Österreich. Dort reicht nämlich eine Täuschung, um verurteilt zu werden. Eine besondere Arglist muss der Staatsanwalt nicht nachweisen.
Warum aber macht es die Schweiz den Tricksern derart einfach? Marc Jean-Richard ist dieser Frage für einen Festschriftbeitrag nachgegangen. Was er entdeckte, hat den Abteilungsleiter für Wirtschaftsdelikte bei der Zürcher Staatsanwaltschaft überrascht: «Der ursprüngliche Gesetzgeber wollte mit dem Wörtchen ‹arglistig› im Betrugsartikel lediglich das klare Täuschungsbewusstsein betonen.» Alles Weitere beruhe auf der Gerichtspraxis. «Das Bundesgericht entwickelte in den 40er-Jahren die berühmte Arglistformel – und zwar gegen den Widerstand der Rechtslehre», so Jean-Richard. In den 90er-Jahren habe es dann die Arglisthürde durch eine stärkere Betonung der Opfermitverantwortung noch erhöht und vor allem mit erheblichen Unsicherheiten belastet.
SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch wollte dies vor drei Jahren korrigieren. Das Erfordernis der Arglist sei einzuschränken oder abzuschaffen, verlangte er. Doch der Nationalrat schmetterte den Vorstoss mit 45 gegen 134 Stimmen ab. Die heutige Praxis habe sich bewährt, und es bestehe kein Handlungsbedarf, argumentierte SVP-Nationalrat Primin Schwander. «Wir dürfen dem Einzelnen die Eigenverantwortung nicht einfach so wegnehmen.»
Artikel zum Thema
Ein renommierter Jurist im Schuldenschlamassel
Der Medienrechtler und Dozent Franz A. Zölch steckt in argen finanziellen Schwierigkeiten. Gemäss dem «Beobachter» versucht er nun, mit dubiosen Versprechen an Geld zu kommen. Mehr...
Notiert von
marcus knill
um
02:25
Freitag, 25. September 2015
Nach dem Genderwahn auch das noch
Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?
Ich zitiere Watson:
Grüner fordert schwule Pärchen
Bild: REUTERS
Grüner will homosexuelle Pärchen und
Frauen auf Luzerner Ampeln
Notiert von
marcus knill
um
08:01
Donnerstag, 24. September 2015
Veranschaulichungsrhetorik
Dreidimensionales Veranschaulichen
Pfarrer Sieber hat diese Methode bei seinen Auftritten gekonnt zelebriert.
Er trat meist mit einem konkreten Veranschaulichungselement (Esel, Kreuz usw) auf.
Diese Methode darf aber nicht übertrieben werden. Jedoch zur rechten Zeit gezielt eingesetzt, bewirkt sie mehr als abstrakte Aussagen.
Hier ein Musterbeispiel, wie mit wenig Aufwand ein Argument veranschaulicht werden kann. Damit punktet der Berner Politiker.
(Ich zitiere SRF )
«Halbieren Sie diesen Blödsinn, Herr Bundesrat!»
aus Video «Amstutz kämpft gegen Monster an»
Adrian Amstutz (SVP/BE) sorgte im Rat mit einem Stapel Papier für Aufsehen:
«Ich zeige Ihnen hier heute das neue Monster der Lebensmittel-Verordnung. 1864 Seiten, fünf Kilogramm schwer, elf Zentimeter dick – und darin sollen sich Metzger, Lebensmittelhändler oder Bäckereien zurechtfinden.»
Solcher Unsinn würde die Betriebe landauf, landab beschäftigen. «Es sind unsere Betriebe, die Tausende von Arbeitsstunden verbraten mit solchem Quatsch. Halbieren Sie diesen Blödsinn, Herr Bundesrat, damit die Betriebe wieder das tun können, was sie wirklich tun müssen», so Amstutz.
KOMMENTAR:
Amstutz erwirkt mit seiner kurzen (sie dauert nur einige Sekunden) und anschaulichen Botschaft Aufmerksamkeit. Der Politiker wird verstanden und erreicht zudem einen hilfreichen Multiplikationseffekt in den Medien. Das Fernsehen brachte diese Sequenz ebenfalls. Die Argumentation ist medientauglich und nachvollziehbar.
Notiert von
marcus knill
um
09:10
Kassensturz patzt erneut
Verschlimmbesserst!
Nachdem der Kassensturz eingesehen hatte, dass er bei der Beurteilung der Parteien hinsichtlich Konsumentenfreudigkeit einen Röhrenblick hatte, versuchte Moderator Schmetzer die Scharte auszuwetzen mit einem Duell. Statt den Patzer gutzumachen, bestätigte er den Vorwurf nach der ersten Sendung, der Kassensturz betreibe unlautere Parteipolitik vor den Wahlen.

Das Duell: Was ist konsumentenfreundliche Politik?
Kommentar: Leider versagte der Moderator Schmetzer als neutraler Gesprächsleiter. Anstatt das Duell zu moderieren - ohne mit zu diskutieren und persönlich Stellung zu nehmen, konnte es nicht lassen und massregelte den SVP Vertreter. Ein Moderator muss hat sich einer persönlichen Stellungsnahme stets enthalten, auch wenn ein Gesprächsteilnehmer fragwürdige Behauptungen macht.
Einige Leser haben dies ebenfalls erkannt:
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Harald Olbrecht, Zuckenriet
Dienstag, 22.09.2015, 22:38Wir sind absolut Ihrer Meinung. Freundlich grüßt h Olbrecht
LINK:
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Moderation heisst denn auch ursprünglich Mässigen oder Schlichten zwischen
einzelnen oder mehreren Personen. Bereits im 16. Jahrhundert wurde das Wort ...
www.rhetorik.ch/Moderieren/Moderieren.html
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Notiert von
marcus knill
um
09:09
Haben es Schlagfertige tatsächlich leichter im Job?
Die Grenzen der Schablonensätze
(aus NEON)
Schnell jedoch saß ich über einer Liste mit »279 Verbalattacken« und
lernte sie auswendig. Kollege: »Sie blöken wie ein Hammel!« Ich: »Wie
definieren Sie Hammel?« Vorgesetzter: »Was Sie da sagen, versteht kein
Mensch!« Ich: »Alle anderen haben es verstanden!« Besucher: »Sie haben
aber ein enges Büro!« Ich: »Wie haben Sie eigentlich Ihre Wohnung
gefunden?« Firmenfiesling: »Schlägst du deine Kinder?« Ich: »Ja, genau
das tue ich!« Tischnachbar: »Mein Gott, siehst du fertig aus!« Ich: »Du
bist eben mein Vorbild!« Pauschalvorwürfe. Versteckter Gegenangriff.
Feststellungsfrage. Aushebeln.
Stopp! Es wurde Zeit, derlei praxisnahe Strategien zu testen. Vor lauter
Verbalschattenboxen hatte ich diesen Text vernachlässigt. Der Chef
stand plötzlich an meinem Schreibtisch.
»Patrick, wo bleibt der Artikel?«
Ein Angriff, definitiv. Witz! Schnell!
»Nun, Gründlichkeit braucht ihre Zeit!«
»Bitte was?«
Ein hartnäckiger Fall. Voll zu sich stehen!
»Das habe ich genauso gemeint!«
»Patrick, alles in Ordnung?«
Er wird persönlich! Erst mal Zeit gewinnen.
»Wie genau definierst du ›in Ordnung‹?«
»Ähm, irgendwie bist du komisch heute.«
Ha! Er ist in die Falle getappt. Jetzt ein Konter aus der Rubrik »Unerwartetes Zustimmen«!
»Du hast vollkommen Recht.«
Den restlichen Verlauf des Gesprächs verschweige ich. Der
Kommunikationsberater Marcus Knill sagt: »Im Beruf belasten sich viele
mit antrainierten Schablonensätzen.« Und vielleicht ist es ja auch ein
antiquiertes Bürobild: die Idee von verbissenen Egokämpfern, von fiesen
Fallen überall. Fest steht: Ich habe hier das letzte Wort. Ich sage:
Einfach mal die Klappe halten!
Notiert von
marcus knill
um
09:08

Margrit Graf, Brienz
Dienstag, 22.09.2015, 22:18