Freitag, 30. September 2011

Ermotti legt 13 "Nicht UBS Mandate" ab


Als mich die Wirtschaftsjournalistin (Tagi) heute am Telefon gefragt hatte, wie ich den nachträglichen Rückzieher des neuen UBS Chefs Sergio Ermotti  beurteile, wies ich darauf hin, dass die UBS Vorgesetzten alle Mandate gekannt hätten. Ermotti wurden sie damals angeblich in  seiner alten Rolle genehmigt.  Dass es aber richtig und verständlich sei, wenn der CEO in der neuen Rolle diese Mandate rasch und geordnet abgelegt habe. Jetzt stehe er  in einer neuen Funktion  in der Oeffentlichkeit und die Mandate wären somit nicht mehr tragbar gewesen.
Nach meinen Recherchen wurde Ermotti nicht unter Druck gesetzt. Der Uebergang soll geordnet erfolgen. Somit scheint aus dieser Sicht der Entscheid Ermottis richtig und könnte den UBS Chef  nicht mehr schaden.
Hinsichtlich BRANDING (Image) hat die UBS aber einen so enormen Vertrauensverlust erlitten, der mit dieser Handlung noch lange nicht vom Tisch ist. Zu viele negativen Vorkommnisse sind "eingebrannt" und sind auch noch lange nicht  vernarbt.  


 Tagi online fragt (Ich zitiere):


Warum erst jetzt?

Von Olivia Kühni 
Nach mehreren Presseberichten hat der neue UBS-Chef Sergio Ermotti angekündigt, seine externen Mandate abzugeben. Dass die Grossbank erst auf Druck reagierte, wird kritisiert.

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Der neue Chef bei der Schweizer Grossbank: Sergio Ermotti am UBS-Treffen in Singapur, 21. September 2011.
Bild: Reuters

   

Die UBS (UBSN 10.52 -6.90%) hat reagiert. Der neue Chef Sergio Ermotti werde «alle privaten Mandate rasch, aber geordnet in neue Hände übergeben», liess die Bank gestern verlauten. Die Ankündigung erfolgte, nachdem Tagesanzeiger.ch/Newsnetz und weitere Medien berichtet hatten, dass Ermotti VR-Präsident bei in Panama registrierten Firmen ist. Unter dem Dach dieser Firmen werden Tessiner Hotels betrieben.
Panama gilt seit Jahrzehnten als Steuerfluchthafen. Es gibt keine Hinweise, dass die betreffenden Unternehmen aus diesem Grund dort seit den späten 1970-er Jahren registriert sind. Dennoch hätte die Tatsache die UBS bei der Anstellung Ermottis im Frühling aufhorchen lassen müssen – alleine aufgrund des Imageschadens, den die Assoziation Panamas mit einem ihrer Geschäftsleitungsmitglieder anrichten könnte.


Unter besonderer Beobachtung


Die UBS wird mit Argusaugen beobachtet – nicht nur von den Medien, sondern auch von den Bürgern, der Politik, den Märkten. Schliesslich ist sie die Bank, die wegen mutmasslicher Beihilfe zu Steuerdelikten in den USA eine Millionenstrafe zahlen und tausende Kundendossiers aushändigen musste. Andere werden möglicherweise folgen, doch es ist die UBS, die es bislang erwischt hat.
«Für eine Bank, die in den letzten Jahren derart in die Defensive geraten ist, gibt es nur eines: konsequent jedes Risiko eines Reputationsschadens zu vermeiden», sagt Kommunikationsexpertin Beatrice Tschanz. «Es darf nicht der kleinste Schatten fallen.» Auch Bankenkritiker und Autor René Zeyer sagt: «Das hätte die UBS sehen müssen.»


«Fähig zur Selbstkritik»


Auch Ermotti persönlich war offenbar das Risiko seines Mandats bewusst. Er liess diese Woche verlauten, er hätte dieses nur unter der Bedingung übernommen, dass der Sitz der betreffenden Firmen raschmöglichst in die Schweiz verlegt werde. Trotzdem behielt er die Ämter bei seinem Eintritt in die UBS im April – während er etwa einen VR-Sitz in Tito Tettamantis Fidinam SA aufgab.
Aus welchen Gründen die UBS ausgerechnet die Panama-Mandate für unbedenklich hielt – oder welche Auflagen Ermotti allenfalls gemacht wurden –, ist nicht zu erfahren. Die Bank verweist als Stellungnahme darauf, dass der Interim-CEO seine Mandate jetzt abgeben werde. Diese Tatsache rechnet PR-Experte Franco Gullotti dem neuen Chef an:


«Ermotti zeigt Einsicht und ist offenbar fähig zur Selbstkritik.» Das sei untypisch für einen Banker und habe ihn positiv überrascht. «Für mich hat Ermotti an Reputation gewonnen.» Ähnliches sagt auch der Kommunikationsfachmann Marcus Knill: «Die UBS war über die Mandate informiert», so Knill. «Das werte ich positiv.»


Drei Tage – drei Statements


Bis zur Einsicht dauerte es jedoch eine Weile: Am Dienstag sagte die UBS gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnetz, der VR habe die Mandate geprüft und festgestellt, dass kein Interessenskonflikt bestehe. Am Mittwoch sagte Kommunikationschef Michael Willi gegenüber der «Handelszeitung», Ermotti wolle seine externen Mandate nochmals überprüfen, sofern er definitiv Konzernchef der UBS werde. Und am Donnerstag schliesslich kam die eingangs zitierte Meldung, Ermotti übergebe die externen Mandate in neue Hände. Zu diesem Zeitpunkt war der Tessiner seit sechs Monaten bei der UBS. (Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)
Erstellt: 30.09.2011 (Ende Zitat)

Kommentar:

 Was im Hinblick auf die Wahl des neuen CEOs schaden könnte, wäre, wenn nachgewiesen könnte, dass er erst auf Druck von aussen und nicht aus eigenen Stücken die Mandate abgegeben hat. Wenn  verlorenes Vertrauen aufgebaut werden soll, darf nichts beschönigt oder vertuscht werden. Jetzt darf es bei der UBS keine schwarzen Flecken mehr geben. Laut Blick und NZZ ist Ermotti in der Oeffentlichkeit noch nicht angeschlagen. Er habe sich des Ballastes entledigt, heisst es.

Wann ist eine Werbung sexistisch?


Eine Lauterkeitskommission SLK entscheidet, ob eine Werbung die Grenze des Zulässigen überschreitet.
Nachdem eine Metzgerei Frauenbein im Zusammenhang mit Fleischverwertung in Verbindung brachte, führte dies  zu einer Klage. Die Lauterkeitskommission (SLK) gab den Klägern recht.


Ich zitiere 20 Min:


Fleisch und Kurven gehören nicht zusammen

Wer mit nackter Haut für Fleisch wirbt, ist ein Sexist. Dies sagt die Lauterkeitskommission. Der gerügte Metzger findet dies absurd. Für Terre des Femmes dagegen wäre ein Boykott angebracht.

storybild

Wirbt mit diesem Sujet für Fleischwaren: Der Zürcher Metzgermeister Urs Keller (rechtes Bild).
Metzgermeister Urs Keller kann den Entscheid nicht fassen: «Das ist absurd. Wir wollten nur etwas Modernes machen, statt mit einem toten Tier zu werben.» Keiner seiner 60 Mitarbeiter habe die Werbung für sexistisch gehalten, auch das Model nicht. «Niemand hatte zweideutige Gedanken. Offenbar haben andere Leute aber sehr viel Fantasie», so Keller.


Er hat nun zwar den Slogan vom Auto entfernt, doch das Sujet fährt weiter durch Zürich.


Für Terre des Femmes Schweiz reicht dies nicht. «Die Werbung ist auch ohne Worte unmissverständlich: Die Frau wird durch die klischierte Aufmachung einer Sexarbeiterin so käuflich wie das Tierfleisch», sagt Co-Geschäftsleiterin Natalie Trummer. Einen Spielraum für Toleranz sieht sie hier nicht: «Ich persönlich würde die Metzgerei boykottieren.»


Kommentar:
Immer wieder kommt es hinsichtlich Sexismus in der Werbung zu Klagen.
Würde der Passus Blickfang und Dekorationscharakter ernst genommen, so müssten unzählige Plakate z.B. in der Autobranche eingeklagt werden. Eine abschliessende, allgemein gültige Definition von geschlechterdiskriminierender Werbung zu formulieren, ist immer noch nicht möglich. Bei der Beurteilung von Werbung spielen nämlich das persönliche Werteverständnis und das subjektive Empfinden der Betrachtenden - und nicht zuletzt auch deren Geschlecht - eine grosse Rolle. Eine Annäherung an den Begriff "sexistische Werbung" wird in Zürich dennoch versucht. Es werden Kriterien formuliert, die helfen sollen, Werbung im Hinblick auf ihren sexistischen Gehalt zu beurteilen.














Die Fachstelle für Gleichstellung versucht eine Definition:




"Sexistisch ist Werbung dann, wenn sie ein Geschlecht, meistens die Frau, in traditionell beschränkter Funktion, als sexuell verfügbares Wesen oder nur mit stereotypen Eigenschaften darstellt; wenn sie Körper oder Körperteile wie Hintern und Brüste als Blickfang einsetzt und so voyeuristische Instinkte bedient. Ausschlaggebend ist der Gesamteindruck, den eine Werbung vermittelt."


Die Seite betont, dass eine Sexy Werbung (= Sex Appeal besitzend) nicht unbedingt sexistisch sein muss.

Beispiele





Sexuelle Anspielungen, die Produktunabhängig sind. Beispiel: Sanitas Inserat in 20 Minuten 10/2005, Quelle: Stadt ZH

Köperteile im Blickfang, die die Sexualität der abgebildeten Person vermarktet: Seat Inserat in 20 minuten 4/2003, Quelle: Stadt ZH

Schablonisierendes Bild der Geschlechter: Michael Page, NZZ Executive, 3/2006, Quelle: Stadt ZH

Suggestion, dass ein Geschlecht nur für bestimmte Tätigkeiten geeignet ist. Panasonic, 20 Minuten, 11/2003, Quelle: Stadt ZH

Assoziationen zur Gewalt werden ausgelöst. Casino Lake Side, 5/2004, Quelle: Stadt ZH

IWC Plakat, Zürich, 2003, Ironie und Humor. Die Fachstelle für Gleichstellung findet dieses Beispiel keine sexistische Ironisierung, sondern listet es als Beispiel einer Sexistischen Werbung. Quelle: Stadt ZH

Siemens Plakat, Oktober 2005. Humor. Auch dieses Beispiel wird von der Fachstelle für Gleichstellung als sexistisches Beispiel aufgelistet. Quelle: Stadt ZH

Radio Energy Plakat, Zürich, August 2004, Die Fachstelle für Gleichstellung listet dies als sexistisches Beispiel. Quelle: Stadt ZH

Tally Weijl Plakat, Zürich 2006. Die Fachstelle für Gleichstellung listet dies als sexistisches Beispiel. Quelle: Stadt ZH





Kommentar: Bei der Werbung, bei der Kunst oder Satire dürfen wir bestimmt etwas grosszügiger sein, auch dann, wenn gewisse Richtlinien angeritzt werden. Wenn bei politischen Fragen, bei religiösen Aussagen und gesellschaftskritischen Problemen keine Toleranz mehr akzeptiert wird, so haben wir Mühe. Ironie, Humor, Karikaturen dürfen eine gewisse Narrenfreiheit geniessen. Dennoch gibt es Grenzen, die respektiert werden müssen. Diese Grenzziehung ist aber nicht so einfach, wie es gewisse "Wort- und Bildpolizisten" wahr haben möchten.

Fazit:Es ist begrüssenswert, wenn eine Fachinstanz eindeutige Grenzen setzt, wie im Fall des Metzgermeisters Keller. Was aber unbedingt auch berücksichtigt werden muss: Durch die Klage wurde das Bild in den Medien (in diesem Fall in einer der grössten Gratiszeitung) abgebildet. Auch wir müssen  in diesem Beitrag das Bild zeigen, damit sich die Oeffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann. Damit wird aber das Bild zusätzlich multipliziert. Und somit ist es gut denkbar, dass die Klage dem Metzgermeister zu einer willkommenen Gratiswerbung verhilft. Dies könnte der Verlauf des Umsatzes belegen. Dieses Resultat würde mich jedenfalls interessieren.





Donnerstag, 29. September 2011

Strassenschild - in Hamburg gefunden:


Am Knill in 22147 Hamburg (Rahlstedt)

Straßenschild Am Knill

Irreführung mit offiziellem Logo nicht strafbar?






Die SVP hat Glück. Ein Flyer unter dem irreführenden offiziellen Logo kann nicht bestraft werden.
20 Min begründet es:


Ein Schwyzer Wahlkampf-Flyer, der auf den ersten Blick wie ein offizielles Schreiben vom Kanton anmutet, sorgt bei einigen Bürgern für rote Köpfe. Ein Detail macht das Ganze aber nicht strafbar.

storybild

So landete der Wahlkampfflyer von Judith Uebersax in den Briefkästen.
Weiter ist darauf zu lesen: «Aufgrund der anhaltenden Masseneinwanderung sehen wir uns dazu ­gezwungen, pro 100 Quadratmeter Wohnfläche vier Zuwanderer in jedes Haus zwangsweise einzuquartieren.» Erst bei genauem Hinsehen wird klar: Beim Flugblatt handelt es sich um Wahlpropaganda der SVP-Nationalratskandidatin und Kantonalpräsidentin Judith Uebersax. «Ich finde die Aktion ein legitimes Mittel, um pointiert auf mein Anliegen aufmerksam zu machen», sagt diese dazu.


Doch die Aktion provoziert. «Dieser offizielle Anstrich ist für mich ein klarer Missbrauch», ärgert sich der CVP-Kantonalpräsident Andreas Meyerhans. Das Schreiben sei eine Grenzüberschreitung. Auch bei der Staatskanzlei gingen Beschwerden von verärgerten Bürgern ein.



Der Kanton hat daher vom Rechtsdienst abklären lassen, ob Uebersax mit der Aktion zu weit gegangen ist.

Zu einer Anzeige kommt es nicht.
«Die Verwendung des Kantonswappens ist nicht strafbar», sagt Andreas Luig, Informationsbeauftragter des Kantons. Zumal das weisse Kreuz erst noch auf der falschen – der linken – Seite sei. Anders hätte es wohl ausgesehen, wenn das offizielle Kantonslogo verwendet worden wäre.


Die baz, tagi, berner zeitung und bund (online)  zitieren Knill:

«Der Kanton Schwyz teilt mit: Verfügung zur Zwangs-Einquartierung. Per sofort.» Diese Mitteilung mit dem Kantonswappen ragte in den letzten Tagen aus den Briefkästen der Schwyzer Haushalte. Nach der ersten Irritation und bei genauerem Hinsehen wird klar, dass es sich beim Faltblatt nicht um eine Information der Kantonsbehörden handelt, sondern um eine Wahlkampfaktion der SVP. «Aufgrund der anhaltenden Masseneinwanderung sehen wir uns dazu gezwungen, pro 100 Quadratmeter Wohnfläche vier Zuwanderer in jedes Haus zwangsweise einzuquartieren», teilt die fiktive Kantonsbehörde weiter mit.

Der Flyer der SVP-Nationalratskandidatin Judith Uebersax aus Sattel hat im Kanton Schwyz für Aufregung und Empörung gesorgt. Der offizielle Anstrich des SVP-Flugblatts sei grenzwertig, sagte Andreas Meyerhans, Präsident der CVP Schwyz, auf Anfrage von baz.ch/Newsnetz. Ausserdem operiere die SVP mit Argumenten und Zahlen, die überhaupt nichts mit der Situation im Kanton Schwyz zu tun hätten. In der Tat: In bester SVP-Manier betreibt Nationalratskandidatin Uebersax, die auch die SVP des Kantons Schwyz präsidiert, Panikmache. So steht auf dem Flyer die Behauptung, dass in den Kindergärten bald kein Schwyzer Dialekt mehr gesprochen werde.

Kantonswappen mit Kreuz am falschen Ort

Nach Beschwerden von verärgerten Bürgern hat sich auch die Schwyzer Staatskanzlei mit der Angelegenheit befasst. Es gebe kein Copyright auf das Kantonswappen, erklärte Andreas Luig, Informationsbeauftragter des Kantons Schwyz, auf Anfrage. Damit sei die Verwendung des Kantonswappens auch nicht strafbar. Der Rechtsdienst habe rasch festgestellt, «dass wir keine rechtliche Handhabe haben», sagte Luig.

Anders hätte es wohl ausgesehen, wenn das offizielle Kantonslogo verwendet worden wäre. Geschickterweise verzichtete die SVP aber nicht nur auf die Verwendung des Kantonslogos. Auf dem roten Kantonswappen platzierte sie auch das weisse Kreuz auf der falschen Seite, also oben links statt oben rechts.

«Die SVP hat Glück mit diesem Flyer»

Mit dem Flyer der SVP-Nationalratskandidatin Uebersax befasst sich auch der Kommunikationsberater Marcus Knill in seinem neusten Blog-Beitrag. Er stellt die Frage, ob die Irreführung mit einem offiziellen Logo strafbar sei. «Die SVP hat Glück mit diesem Flyer», lautet die Antwort von Knill. Sie habe nichts Strafbares gemacht. «Vor allem hat die SVP erreicht, was sie wollte: Aufmerksamkeit», sagt Knill im Gespräch mit baz.ch/Newsnetz. Die SVP erreiche Medienpräsenz für eines ihrer Kernthemen, den Kampf gegen die angebliche Masseneinwanderung. Gerade in diesen Wahlkampfwochen, in denen alle Parteien für einen Überfluss an Informationen sorgten, gelinge es der SVP mit einer neuen Provokation, Aufmerksamkeit zu gewinnen.

Die SVP-Nationalratskandidatin Uebersax war heute Morgen nicht erreichbar. In der Schwyzer Lokalpresse liess sie verlauten, dass ihre Aktion ein legitimes Mittel sei, um pointiert auf ein Anliegen aufmerksam zu machen. Sie habe erreicht, was sie beabsichtigt habe.
(baz.ch/Newsnetz

Kommentar: Jede Partei will Aufmerksamkeit. Die SVP schaffte es immer wieder sich mit Provokationen Medienpräsenz zu verschaffen. Selbst wenn die SVP bestraft worden wäre, hätte sie ihre Botschaft "verkaufen" können. Denn der Flyer führt zum Kernthema der SVP. Es geht um die angebliche Schwemme von Einwanderern mit der fiktiven offiziellen Massnahme von Zwangs-Einquartierungen. Die Links Parteien haben vor den bevorstehenden Wahlen gemerkt, dass Provokateure "kein Brot haben", wenn sie ignoriert werden. Blocher spürt dieser Jahr diese Erkenntnis. Die SP bemüht sich jedenfalls, Blocher mit einer Ausklammerungstaktik zu begegnen. Sie hatte bislang damit Erfolg. Mit diesem Flyer schaffte es jedoch die SVP , dass man von ihr spricht. Für die Medien ist diese Geschichte jedenfalls ein Thema, denn sie haben auch eine Informationspflicht.


Auch Freysinger  rechnet mit kurzfristiger Aufmerksamkeit, indem er Plakate wild aufhängt und froh ist, wenn sie runtergerissen  oder verunstaltet werden: Man spricht immerhin von ihm.

Für einmal ist es die Polizei, die Wahlplakate der SVP wieder runterreisst. Das Plakat von Oskar Freysinger wurde illegal aufgehängt.


Ausgelächelt: Freysinger-Plakat an Walliser Strassenlaternen-Mast. (1815.ch)
Ausgelächelt: Freysinger-Plakat an Walliser Strassenlaternen-Mast. (1815.ch)
Die Plakateschwemme der SVP hat Gegner auf den Plan gerufen: Betrunkene und nüchterne Jungsozialisten, unbekannte Vandalen (Blick.ch berichtete) machten sich an den aufgehängten Konterfeis der konservativen Kandidaten zu schaffen.

Im Wallis aber läuft alles ein wenig anders: Am Montag waren es im Raum Visp/Brig für einmal Polizisten, die Plakate des Walliser Nationalrats Oskar Freysinger von den Strassenlaternen runterpflückten. Grund: Die Freysinger-Visagen waren am Wochenende illegal aufgehängt worden.

Hat Freysinger willentlich das Gesetz gebrochen? «Die Plakatierung wurde von meinem Wahlkampfteam organisiert und durchgeführt», windet sich der SVP-Kandidat gegenüber dem Internetportal «1815.ch».

Seine Wahlkämpfer hätten halt stinkfrech auf «Guerilla»-Methoden gesetzt: Die Überlebensdauer seiner Plakate sei sowieso nur sehr kurz, weil seine Gegner sie sofort abreissen oder verschmieren würden.» So hätte er wenigstens einen «kurzfristigen PR-Effekt», gibt Freysinger offen zu.

Für die Aktion drohe dem Poltiker nun eine Busse von einigen hundert Franken, gab die Gemeindepolizei Visp bekannt. Ausserdem würden ihm die Kosten für die Entfernung der illegalen Plakate verrechnet. (bih)

Auf dem Internet veröffentlicht Freysinger ein von ihm höchstpersönlich verschmiertes Wahlplakat: Damit seine Gegner ruhig schlafen können. (zvg)
Auf dem Internet veröffentlicht Freysinger ein von ihm höchstpersönlich verschmiertes Wahlplakat: Damit seine Gegner ruhig

Mittwoch, 28. September 2011

Leuenberger brachte das Fass zum Ueberlaufen.

Nun soll gehandelt werden:


Ich zitiere TAGI:


«Geschmacklos und deplatziert»


Bundesräte nehmen nach ihrem Rücktritt oft umgehend Mandate an, mit denen sie viel Geld verdienen. Damit soll jetzt Schluss sein. Ein neues Gesetz hat im Parlament eine grosse Mehrheit.

1/5 Moritz Leuenberger, bis Ende 2010 Vorsteher des Umwelt- und Verkehrsdepartements, sorgte im Herbst 2010 für Ärger: Der grösste Schweizer Baukonzern Implenia kündigte Leuenbergers Wahl in den Verwaltungsrat an. Implenia ist ein wichtiger Auftragnehmer des Bundes beim Bau der Neat, die Leuenbergers Departement verantwortete.
Bild: Keystone

   

Bundesrat will Ehrenkodex

Nachdem die staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Räte die Vorstösse für eine «Lex Leuenberger» überwiesen haben, muss die SPK des Nationalrats eine Gesetzesänderung erarbeiten, die zuerst dem National-, dann dem Ständerat unterbreitet wird. Die SPK-N wartet aber derzeit eine Stellungnahme des Bundesrats ab, die auf Ende November angekündigt ist: Dieser will sich selber einen Ehrenkodex auferlegen, um die Gesetzesänderung zu verhindern, wie Kommissionssekretärin Ruth Lüthi auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnetz sagt. «Je nachdem, wie die Kommission diesen Ehrenkodex beurteilt, fällt die Gesetzesänderung nachher weniger streng aus oder man schlägt dem Parlament vor, ganz darauf zu verzichten.» (blu)




Die Frage sorgte für Heiterkeit: Als Bundesrätin Micheline Calmy-Rey nach ihrer Rücktrittserklärung von einem Journalisten gefragt wurde, ob sie gedenke, gut bezahlte Verwaltungsratsmandate anzunehmen, lachte sie. Und der Saal lachte mit. Der Wink galt ihrem Parteikollegen Moritz Leuenberger, der mit seinem Verwaltungsratsmandat bei Implenia (IMPN 20.5 0.74%) in weiten Teilen des Parlaments Kritik auslöste.


Zwar ist Leuenberger nicht der Erste, der vom Bundesratssessel auf den Verwaltungsratssitz wechselt. Ruth Metzler arbeitete nach ihrer Nicht-Wiederwahl – sie war damals 39 Jahre alt – in der Geschäftsleitung der Novartis und im Verwaltungsrat der Schweizer Börse, Joseph Deiss wurde ein knappes Jahr nach seinem Rücktritt 2006 Verwaltungsrat des Milchverarbeiters Emmi, Kaspar Villiger trat fast unmittelbar nach seinem Rücktritt Ende 2003 in die Verwaltungsratsgremien von Nestlé, NZZ und Swiss Re ein, fünf Jahre später wurde er höchster Chef der UBS. (UBSN 11.26 5.93%

Mal mehr, mal weniger problematisch


Ruth Metzler zementierte mit dem Engagement bei der Six Group ihren Ruf als Finanzplatzvertreterin, Kaspar Villiger wurde als ehemaliger Finanzminister Chef des wichtigsten Instituts auf dem Schweizer Finanzplatz. Das Fass zum Überlaufen brachte aber offenbar Moritz Leuenberger, der noch im Oktober 2010 vor dem Implenia-Signet die Einweihung des Gotthard-Basistunnels feierte und wenige Wochen später designierter Verwaltungsrat des grössten Schweizer Bauunternehmens war.
Da platzte einigen Parlamentariern der Kragen. Als «geschmacklos und deplatziert» bezeichnete SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer die Annahme des Mandats gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnetz. Dass es diesmal die SP treffe, die moralisch-ethische Prinzipien «weiss wie hoch» halte, bezeichnete sie als peinlich. SVP-Ständerat This Jenny forderte in einer Motion eine Karenzfrist für bezahlte Mandate bei ehemaligen Bundesräten. Die Frist sollte zwei oder vier Jahre betragen, unbezahlte Arbeit wäre erlaubt.


Zwei oder vier Jahre Frist


Das neue Gesetz, auch Lex Leuenberger genannt, ist so gut wie sicher. Jenny, der das Engagement Leuenbergers bei Implenia gestern Montag im Ständerat nochmals kritisierte, zog seine Motion zugunsten zweier parlamentarischer Initiativen von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und Max Binder (SVP, ZH) zurück. Die beiden Vorstösse, die von den staatspolitischen Kommissionen beider Räte befürwortet werden und auch im Plenum durchkommen dürften, unterscheiden sich nur im Detail: Binder verlangt eine Karenzfrist von vier Jahren, und sie soll auch für Nonprofit-Engagements gelten. Leutenegger beschränkt sich auf bezahlte Mandate und fordert eine Frist von mindestens zwei Jahren.
So oder so – die Initianten haben eine grosse Mehrheit hinter sich: SVP und SP befürworten die Stossrichtung, die FDP-Vertreter sind mehrheitlich dafür. Auch Ständerat Rolf Büttiker (FDP, SO) befürwortet eine Regelung: «In der Wirtschaft gibt es ein Konkurrenzverbot, warum nicht für Politiker? Moritz Leuenberger hat das Fass zum Überlaufen gebracht, es besteht Handlungsbedarf.» Wichtig für Büttiker: «Bei einer Abwahl darf es keine Karenzfrist geben.»


«Anstand kann man nicht verordnen»


Anderer Meinung ist man in der CVP, deren Vertreter die Vorstösse in den staatspolitischen Kommissionen abgelehnt haben. «Anstand kann man nicht verordnen», sagt Nationalrat Gerhard Pfister (CVP, ZG). «Was Leuenberger macht, ist im höchsten Mass unanständig, aber mit einem neuen Gesetz ist dem Problem nicht beizukommen.» Pfister bemängelt die Schwierigkeiten bei der Umsetzung, die im Detail lägen: «Was ist mit jungen Bundesräten? Sie sollen nicht vier Jahre lang von Steuergeldern leben.» Auch der Nidwalder CVP-Ständerat Paul Niederberger ist gegen eine Lex Leuenberger: «Wir zählen auf den gesunden Menschenverstand.»


Auf der Gegnerseite steht auch der Bundesrat, wie die Antwort auf die Motion von Jenny zeigt: Eine solche Regelung könne negative Auswirkungen auf die Motivation junger Bundesratskandidaten haben. Ausserdem wäre die Einführung einer Wartefrist ein unverältnismässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit zur Berufsausübung. Und: «Der Bundesrat geht davon aus, dass seine ehemaligen Mitglieder derartige Mandate mit der gebotenen Sorgfalt auswählen.» Da sind die Parlamentarier offenbar anderer Meinung.


Ende Zitat:



Kommentar: Es trifft zu, dass Anstand nicht verordnet werden kann. Wenn jedoch so viele Bundesräte hinsichtlich Einfühlungsvermögen die Oeffentlichkeit  vor den Kopf gestossen hat, müssen deshalb - wohl  oder übel - gewisse Richtlinien verbindlich festgelegt werden. Es waren zu viele Bundesräte, die den gesunden Menschenverstand nach dem Rücktritt ausgeklammert hatten und den Versuchungen von fragwürdigen Angeboten nicht widerstehen konnten - und zwar von Vertretern verschiedenster Parteien.

Dienstag, 27. September 2011

Aussergewöhnlicher September

Es lebe der Altweibersommer!

Ich geniesse jeden dieser milden Spätsommertage.

Die Wetterjammerer

haben derzeit keine Hochkonjunktur.

Ich zitiere:

Thomas Wirnsperger … nennt man bei uns den Herbst. Zumindest dann, wenn die Sonnen ungetrübt vom Himmel strahlt – so wie während der gesamten letzten Woche. Woher der Name genau kommt, weiß ich nicht. Allerdings erhielt ich dazu einmal folgende Erklärung: Im Herbst ziehen die Spinnen mit dem Wind besonders lange Fäden. Diese glänzen dann in der Herbstsonne silbrig wie das Haar von alten Frauen … Na ja, durchaus eine plausible Erklärung. Für mich steht der Herbst auf jeden Fall als Inbegriff für herrliche Wanderungen voller Farbenpracht und mit unendlicher Fernsicht.

Spinnenetz als Zeichen des Altweibersommers
Bild vergrössern
Spinnennetz mit Tautropfen

Kommentar:

Wir haben soeben drei Tage des milden Altweibersommers im Wallis in unserem Refugium geniessen dürfen.

 

Unterbrechungstaktik dürfte nicht zur Marotte verkommen

Persönlich bin ich nicht der Meinung, dass wir bei Dialogen nicht unterbrechen dürfen. Unterbrechung ist erlaubt bei Langsprechern oder wenn der Partner nicht auf den Punkt kommt. Die Unterbrechungstaktik kann auch zur Irritation des Gegners eingesetzt werden. Schon bei der ersten Sendung Schawinski wies ich auf das zu penetrante Unterbrechen hin und vertrat die Meinung, die Sendung müsse nun langfristig beobachtet werden, um ein verbindlicheres Urteil zu fällen. Der SF Publikumsrat fällte nun dieses Urteil:

 

Ich zitiere 20 Min:


 

SF-Publikumsrat kritisiert Schawinski

Die Talkshow von Roger Schawinski steht in der Kritik. Laut dem Publikumsrat lasse er seine Gäste kaum zu Wort kommen.


Das hohe Talk-Tempo der Sendung «Schawinski» stiess im Publikumsrat des Schweizer Fernsehens auf Kritik. Roger Schawinski lasse seine Gäste kaum aussprechen und behalte stets die Überhand, wodurch zwar viele Themen angeschnitten, aber nicht vertieft werden.




Gewünscht wird, dass sich Schawinski künftig stärker zurückhält und seinen Gästen mehr Raum gewährt. Eine positive Entwicklung in diese Richtung sei bereits nach drei Sendungen erkennbar, so die mehrheitliche Meinung der Ratsmitglieder. Die Spannung und Intensität der Sendung, mit der sich «Schawinski» deutlich von anderen Talk-Sendungen von SRF abhebe, wird aber durchwegs geschätzt und als wertvolle Ergänzung im SRF-Programm beurteilt, so der Rat in einer Medienmitteilung.
Der Publikumsrat ist laut Eigendeklaration ein beratendes Organ, das die Programmentwicklung und die Programmarbeiten von Schweizer Radio und Fernsehen begleitet und durch Feststellungen, Vorschläge und Anregungen unterstützt. Er verfügt aber über keinerlei Weisungsbefugnis.