Dienstag, 12. April 2011

Zur Informationspolitik der Japaner
 
 
 
 
 
 
 
 
12.04.2011

Ausgabe ZH
 
 
 PDF (Blick am Abend) öffnen-Siehe Seite 2 und 3




Ein trauriger Rekord:

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Schweiz führt die europäische Hautkrebs-Statistik an. Bei jungen Erwachsenen tritt das Melanom besonders häufig auf.

aus 20 Min:

Im Vergleich mit 40 europäischen Ländern liegt die Schweiz für das Hautmelanom an erster Stelle. Hauptursache für Hautkrebs ist übermässige UV-Strahlung.


Nebst der Sonnenstrahlung spielen Solarien eine wichtige Rolle.


Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Demnach haben knapp jede zweite Schweizerin und mehr als jeder vierte Schweizer schon einmal ein Solarium benutzt. Fast ein Zehntel der Bevölkerung legt sich regelmässig unter die künstliche Sonne - vor allem jüngere Personen.
Im Vergleich mit 40 europäischen Ländern liegt die Schweiz für das Hautmelanom mit jährlich 22 neuen Fällen pro 100 000 Einwohner an erster Stelle. Weltweit betrachtet besetzt die Schweiz den unrühmlichen Platz hinter Australien und Neuseeland.
Die meist nicht tödlich verlaufenden Hautveränderungen, so genannte Nicht-Melanome, treten mit jährlich rund 160 neuen Fällen pro 100 000 Einwohner, insgesamt 12 000 neuen Fällen jährlich, deutlich häufiger auf als das Melanom. Das Melanom gehört zu den häufigsten Krebsarten bei jungen Erwachsenen.


Melanomhäufigkeit verdoppelt


In den letzten 20 Jahren hat sich die Melanomhäufigkeit in der Schweiz verdoppelt. Dabei sind sowohl die Zunahme als auch die Häufigkeit in der Alterskategorie der unter 50-Jährigen bei den Frauen gegenüber den Männern deutlich grösser. Bei den über 70- Jährigen sind die Verhältnisse gerade umgekehrt.
Der Grund für das grosse Hautkrebsvorkommen und diesen Anstieg in der Schweizer Bevölkerung ist abschliessend nicht geklärt. Vermutet wird das sich seit Jahren veränderte UV-intensive Freizeitverhalten an Wochenenden, häufige Sonnenurlaube und Kompensation der grauen und kalten Jahreszeit an der künstlichen Sonne im Solarium.
Grundsätzlich sei die Nutzung eines Solariums ein potenzielles Gesundheitsrisiko, schreibt das BAG. Gerade Personen mit dem hellsten Hauttyp I sollten auf keinen Fall ein Solarium benutzen und Personen mit dem etwas dunkleren Hauttyp II wird von einem Solariumbesuch abgeraten.


Kommentar: Persönlich bin ich ebenfalls ein Sonnenanbeter. Doch  gehe  ich nie in  ein Solarium. Dank subtiler Steigerung der natürlichen Sonnenbestrahlung rötet sich bei mir die Haut nicht und ich hoffe, dass mich deshalb die natürliche Bräune besser schützen wird. Der Rekord gibt mir dennoch zu denken. Vielleicht suche ich diesen Sommer vermehrt Schattenplätze auf. Durch den Aufenthalt im Mediensimulator verbringe ich immerhin meine Arbeitszeit  ohne direkte Sonnenbestrahlung. 

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Doktor-Arbeit gefälscht? 

Quelle Bild:


 

Staatsanwalt prüft Plagiats-Vorwürfe gegen Silvana Koch-Mehrin

Plagiatsvorwurf: Uni prüft Doktorarbeit von Silvana Koch-Mehrin
Foto: dapd

Sie ist die populärste Politikerin der FDP, doch jetzt ist ihr guter Ruf in Gefahr!


Die Universität Heidelberg prüft, ob die FPD-Politikerin Silvana Koch-Mehrin (40) bei ihrer Doktorarbeit einzelne Passagen abgeschrieben hat.

Jetzt befasst sich auch die Staatsanwaltschaft mit den Plagiats-Vorwürfen.
„Wir haben einen Überprüfungsvorgang angelegt und schauen, ob die Plagiatsvorwürfe möglicherweise strafrechtlich relevant sind“, sagte Behörden-Sprecher Florian Pistor am Mittwoch..
Grund: Anonyme Aktivisten erheben auf der Internet-Plattform „VroniPlag Wiki“ den Vorwurf, dass Koch-Mehrin bei ihrer Doktorarbeit im Fach Wirtschaftsgeschichte ohne Quellenangabe und Fußnoten fremde Texte abgekupfert hat.
Die FDP-Politikerin hatte ihre Arbeit mit dem Titel: „Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik“ (227 Seiten) im Jahr 2000 an der Universität Heidelberg zur Promotion eingereicht. Sie wurde mit „cum laude“ (gut) bewertet.
Belegt sind die Plagiatsvorwürfe bislang nicht!
Kann das für Silvana Koch-Mehrin trotzdem gefährlich werden?
BILD.de erklärt, was in den nächsten Tagen auf die Politikerin und die Universität Heidelberg zukommt.
DIE UNIVERSITÄT
Die Universität Heidelberg will jetzt möglichst schnell prüfen. Seit gestern beschäftigt sich der Promotionsausschuss mit dem Thema.
Uni-Sprecherin Marietta Fuhrmann-Koch zu BILD:
„Die Prüfungen erfolgen so zügig wie möglich aber auch mit der gebotenen Sorgfalt.“
Der ganze Vorgang soll laut Uni-Angaben nicht länger als „ein paar Tage oder wenige Wochen“ dauern, doch mit der Arbeit des Promotionsausschusses ist es noch nicht getan.
Sollte sich der Plagiatsverdacht während der Arbeit des Ausschusses erhärten, wird die „Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ eingeschaltet.
Uni-Sprecherin Fuhrmann-Koch zu BILD: „Wenn der Verdacht sich erhärtet, wird weiter in der Kommission geprüft und dann wird auch Frau Koch-Mehrin um eine Stellungnahme gebeten werden.“
Die FDP-Europapolitikerin ließ die Vorwürfe bisher unkommentiert. Sie sage dazu nichts und verweise auf die Universität Heidelberg, sagte der Sprecher Koch-Mehrins auf BILD-Anfrage in Brüssel.
ENTZUG DES TITELS?
Falls der Vorwurf des Plagiats bei der Abfassung ihrer Promotion stimmt, wäre das ein klarer Verstoß gegen die Promotionsordnung der philosophisch-historischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Im schlimmsten Fall hätte der Vorgang den Verlust des Doktortitels für Silvana Koch-Mehrin zur Folge – ein herber Rückschlag für die politische Hoffnungsträgerin der FDP.



Einmal im Netz immer im Netz?


Es ist erstaunlich, wie fahrlässig viele Menschen mit Publikationen im Internet umgehen.
Ich kenne Politiker, die nachträglich versuchen, Informationen im Netz zu löschen. Sie bemühen sogar Rechtsanwälte. Es hat sich in meinen Fällen gezeigt, dass es kaum mehr möglich ist, die Spuren im Netz zu löschen.


Ich zitiere NZZ zu dieser Thematik:


Das Web vergisst nie

Zur Debatte, ob und wie sich persönliche Daten vom Internet entfernen lassen

EU-Komisarin Reding fordert eine Recht auf Vergessen (Bild 16. 3. 2011). (Bild: Keystone / Epa)Zoom

EU-Kommisarin Reding fordert eine Recht auf Vergessen (Bild 16. 3. 2011). (Bild: Keystone / Epa)

Einmal im Internet verbreitete Daten zurückzuziehen, ist ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen. Das soll sich ändern, fordern Politiker. Sie verlangen, dass sich Informationen vom Internet entfernen lassen. Sinnvoller wäre es jedoch, die Menschen für einen vernünftigen Umgang mit ihren Daten zu sensibilisieren.


Der Mensch beneide das Tier um die Fähigkeit, vergessen zu können, hat Friedrich Nietzsche im 19. Jahrhundert einmal diagnostiziert. Das Tier lebt unbeschwert, weil es vergisst; der Mensch hingegen muss mit der Last seiner Vergangenheit zurechtkommen. Die Menschen im 21. Jahrhundert haben es diesbezüglich noch schwerer, macht doch das Internet für sie das Vergessen nahezu unmöglich. Alles, was einmal den Weg ins Netz gefunden hat, scheint dort auf ewig zu bleiben, für jeden auffindbar und damit quasi stets sichtbar.


Die EU-Kommissarin Viviane Reding fordert deshalb ein Recht auf Vergessen im Internet – «a right to be forgotten». Letzten Monat erklärte sie vor dem Europäischen Parlament in Strassburg: «Ich will eindeutig festhalten, dass Menschen das Recht – nicht nur die Möglichkeit – haben, ihr Einverständnis zur Verarbeitung ihrer Daten zurückzuziehen.» Dafür werde sie bis zum Sommer ein Bündel an Gesetzesvorlagen vorlegen, die soziale Netzwerke wie Facebook dazu bringen sollen, den Nutzern die Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben.

Kommentar:

Damit ist aber noch lange nicht garantiert, dass die Vorratsspeicher im Netz eingeschränkt werden können. Es gibt ein Problem, wenn nicht der Nutzer selbst, sondern jemand anders einen unerwünschten Beitrag oder ein missliebiges Bild ins Netz stellt oder wenn Blog Beiträge copiert wurden.

In solchen Fällen bleibt dem Betroffenen anderes übrig, als die entsprechenden Nutzer oder Webportale, auf denen sich die unerwünschten Daten befinden, zu kontaktieren und eine Löschung zu beantragen.



Es gibt zwar professionelle Dienstleister, die sich für solche Belange spezialisiert haben. Mit Suchrobotern können sie das Netz nach rufschädigenden Daten ihrer Kunden durchkämmen und beantragen  die Löschung von Bildern und Blogeinträgen. Dafür gibt es aber keine Erfolgsgarantie. In Es bleibt trotz dieser «Reputations-Managern» nichts anderes übrig, als die Betreiber der entsprechenden Websites um die Entfernung der Daten zu bitten.

Das heisst: Man ist auf den Goodwill jener Leute angewiesen, die die Informationen hochgeladen haben, oder nimmt es in Kauf, sich in ein langwieriges juristisches Prozedere zu verstricken. Das Prozessieren ist selten von Erfolg gekrönt. Es kann sogar kontraproduktiv sein.  Man spricht vom «Streisand-Effekt», benannt nach der Schauspielerin und Sängerin Barbra Streisand. Nachdem eine Fotografie ihrer Villa 2003 in einer grossen Fotoserie des Künstlers Kenneth Adelman im Internet aufgetaucht war, klagte Streisand gegen den Betreiber der Website. Damit erreichte sie allerdings nur, dass sich die Weböffentlichkeit für den Fall zu interessieren begann, und sich das Bild im Internet wie in einem Schneeballsystem verbreitete. Wer sich öffentlich zur Wehr setzt, zementiert die Geschichte erst recht.


Gibt es doch einen "digitalen Radiergummi"?

Ich zitiere die NZZ:


Der von Informatikern an der Universität des Saarlandes entwickelte Dienst nennt sich offiziell «x-pire!» und steht seit Ende Januar Internetnutzern zur Verfügung. Damit lassen sich Bilder verschlüsselt ins Internet stellen und mit einem Verfallsdatum versehen. Ansehen kann sie nur, wer ein kleines Zusatzprogramm, ein sogenanntes Plug-in, für seinen Webbrowser installiert. Nach dem vom Nutzer selber bestimmten Zeitraum wird der Schlüssel dann gelöscht, und die Bilder können nicht mehr abgerufen werden.


Selbstschutz für Unmündige

Dieses Verfahren wird sich allerdings kaum jemals durchsetzen. Einerseits ist es umständlich und kostenpflichtig, anderseits löst es die eigentlichen Probleme nicht. Für Bilder, die andere von einem online stellen, taugt auch der «digitale Radiergummi» nicht. Und das Kopieren verschlüsselter Bilder sowie das erneute Hochladen ohne Verfallsdatum kann damit nicht verhindert werden.
Bei der Technik handelt es sich also lediglich um einen Selbstschutz für «unmündige» Webnutzer. Damit wird das eigentliche Problem sichtbar. Es kann gar nicht darum gehen, dem Internet das Vergessen beizubringen. Dieses Ziel ist weder technisch noch juristisch umsetzbar. Vielmehr sollte man die Menschen für einen vernünftigen Umgang mit ihren eigenen Daten sensibilisieren.
Bei Nietzsche heisst es: «Der Mensch wundert sich über sich selbst, das Vergessen nicht lernen zu können und immerfort am Vergangenen zu hängen.» Auf die Internet-Diskussion übertragen, mag man daraus lernen, dass man sich nicht über die Unvergesslichkeiten mancher Dinge wundern sollte. Es wäre wohl besser und ganz bestimmt einfacher, man würde sich genau überlegen, wann es sinnvoll ist, etwas mit der ganzen Welt zu teilen, und wann man ein Geheimnis für sich allein behält.

Ende Zitat

Montag, 11. April 2011

Es wird ein guter Sommer-prophezeit der Böögg



Nach 10 Minuten und 56 Sekunden verlor der Böögg heute in Zürich bereits  den Kopf.




 


Aus Diashow im Blick

Frankreich geht voran mit dem Burkaverbot

Sarkosi erlässt das Burkaverbot unter dem Titel Vermummungsverbot. Damit setzt er das durch, was unserer Politiker und unsere Polizei nie durchzusetzen vermochten.

Ob andere Länder folgen werden?

Ich zitiere Tagi:

 

Diese Zugfahrt mit Burka kostet sie 150 Euro


Seit heute dürfen Frauen in Frankreich nicht mehr voll verschleiert auf die Strasse gehen. Wer es dennoch macht, muss mit hohen Bussen rechnen. In Paris wurde heute gegen das Gesetz demonstriert.
1/4 Mischt sich unter die Berufspendler: Kenza Drider protestiert in Paris gegen das Burkaverbot. (11. April 2011)
Bild: AFP



Wer eine Frau dazu zwingt, sich zu verschleiern, muss mit weitaus empfindlicheren Strafen rechnen. Das Gesetz war im vergangenen September vom französischen Parlament verabschiedet worden und trat heute in Kraft. Das Tragen einer Burka oder Niqab in der Öffentlichkeit wird künftig mit einer Geldbusse von 150 Euro und einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bestraft.


Sarkozy: «Gefängnisse für Frauen»



Präsident Nicolas Sarkozy hatte die Gesichtsschleier als Gefängnisse für Frauen und Angriff auf die Prinzipien der Gleichheit und der Säkularität bezeichnet. Von vielen Muslimen wurde das Gesetz hingegen als stigmatisierend kritisiert. In Frankreich leben rund fünf Millionen Muslime.
Das Gesetz werde «unendlich schwierig anzuwenden» sein, warnte die Polizeigewerkschaft. Wenn die Polizei in der Öffentlichkeit eine Muslimin mit einem Ganzkörperschleier wie der Burka oder dem Niqab sehe, werde sie die Frau ansprechen und «belehren», sagte Manuel Roux von der Gewerkschaft SCPN.



Ende Zitat



Kommentar: Wer nichts zu verbergen hat, darf das Gesicht  in der Oeffentlichkeit zeigen. Aus der Sicht der "Kommunikation als Brücke zum DU", spricht nichts gegen das Verbot.




Nachtrag (Mai 2011)



Burka-Verbot in BelgienBurka-Verbot in Belgien

Als zweites europäisches Land nach Frankreich verbietet Belgien den Vollschleier Burka.

storybild Nach Frankreich verbietet auch Belgien die Ganzkörperschleier. (Bild: Keystone/AP)

Ein Tag vor dem Kälteeinbruch


11. April - aber ein Tag, wie im MAI




Ist ein kurzfrister Schulverweis (Time-out) kontraproduktiv?


Von wegen renitent und problematisch: Wenn Kinder in die Pubertät kommen ist das kein Krisenfall.




In einem Beitrag in der NZZ vom 11. April zweifelt Allan Guggenbühl an der Wirksamkeit des Schulausschlusses von renitenten Schülern. Wenn wir davon ausgehen, dass ein unflätiger Schüler, nach einem Time-out reumütig und einsichtig in die Schule zurückkehrt werde, so hat Guggenbühl recht, wenn er daran zweifelt.


Renitente Schüler, aber auch die Mitschüler erkennen immerhin durch einen Aussschluss, dass ein permanentes verweigern von Spielregeln nicht geduldet werden kann.  Der Schulausschluss ist nicht als Therapie gedacht. Er wird wie beim Sport nur als Zeichensetzung gedacht: Wenn die gelbe und rote Karte nichts nützt,  so folgt dort auch ein Spielausschluss. Es geht somit lediglich um das Einhalten von Spielregeln, sofern ein verhaltensgestörter Schüler sich weigert, sich einzugliedern.


Der Begriff "gestört" wird heute leider vermieden, obschon wir bei einem Kind, das dauernd den Unterricht "stört" und beispielsweise dem Tischnachbarn den Stift in die Hand sticht oder sein Etui zum Fenster hinaus wirft, eher  von einer "Störung des Verhaltens"  sprechen, als von einer "Verhaltensauffälligkeit". Das Verhalten ist zwar auffällig, aber es stört. Ein Schulpsychologe beschönigte das Verhalten eines Schülers (welcher die Anweisungen der Lehrerin ebenfalls ständig verweigerte und sie vor der Klasse sogar als "fette Sau" bezeichnet hatte). Er bezeichnete das Verhalten beschönigend als "verhaltensoriginell". 
Nach meinem Dafürhalten lohnt es sich, Worte vermehrt ernst zu nehmen.


rotekarte

Das "Time-out" als Schutz und deutliches Signal "Das akzeptieren wir nicht!"



Der Ausschluss ist nicht als therapeutische Massnahme gedacht. Er kommt nur dann in Frage, wenn alle andern Erziehungsmassnahmen versagt haben. 

Ich begreife Lehrkräfte, die sich nicht gefallen lassen wollen, von einem Schüler  terrorisiert zu werden.  Ich kenne sogar Fälle von Tätlichkeiten gegen  Lehrpersonen. 


Erzieher dürfen bekanntlich Kinder  nicht mehr körperlich züchtigen. Jugendliche haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Weshalb soll ein Lehrer oder Mitschüler des Täters  darauf nicht auch ein Recht haben? 
Selbstverständlich kann das ständige Aussrasten eines Schülers ein Symptom einer persönlichen Krise sein. Das Time-out wird  das Fehlverhalten nicht  grundsätzlich lösen können. Aber es setzt immerhin ein Signal: Das was Du machst, geht nicht! Es gibt Taten, die einfach nicht geduldet werden können, wenngleich der Täter Probleme hat und das Fehlverhalten begründet werden kann. Persönliche Krise hin oder her.  Es geht beim Time-out lediglich darum, dafür zu sorgen, dass das Lernklima nicht vergiftet wird und sich die Lehrerin nicht mehr im vorgesehenen Mass mit der Klasse beschäftigen kann.
Auf Gewalt oder unflätiges Verhalten muss die Schule reagieren können. Sie kann nicht tolerieren, dass ein Lehrer angespuckt wird. Selbstverständlich braucht es Verständnis für Jugendliche, die Grenzen ausloten und  bewusst brechen wollen. Das Time-out ist nicht als Standarderziehungsmassnahme gedacht. Es ist lediglich  eine letzte Massnahme, die eine Lehrerin oder ein Lehrer als Signal und Schutzmassnahme anwenden darf. Es gibt nämlich nicht nur der Schutz des Kindes. Es gibt auch einen Schutz der Klasse. Das Time-out ist kein Abschieben von Problemen. Es ersetzt auch nicht die Kooperation mit Eltern und Schule.  Ich kenne übrigens Fälle, bei denen sich Jugendliche nach dem Schock des Ausschlusses problemlos integriert hatten.