Wenn Unterbrechungen System haben
Ombudstelle muss CLUB Moderation beerteilen (Quelle SRF)
Die Schweiz und die EU verhandeln ein neues Rahmenabkommen. Im «Club» wird über unsere Beziehungen zum Staatenbund diskutiert. Zwei Beanstander finden: Die EU-kritischen Stimmen seien von der Gesprächsmoderation häufiger unterbrochen worden – und habe somit Schlagseite aufgewiesen. Die Ombudsstelle ordnet die Sachlage in ihrem Schlussbericht anders ein.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Im «Club» wurde über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU diskutiert und wie diese gestaltet beziehungsweise geregelt werden soll. Hintergrund sind die Verhandlungen zwischen dem Bundesrat und dem Staatenbündnis, die im Herbst 2024 in die heisse Phase eintraten. Der «Club» wollte den Fragen nachgehen, warum die Schweizer Stimmbevölkerung so gespalten ist bei der EU-Frage und welchen Wert die Bilateralen für unseren Alltag haben.
Was wird beanstandet?
Zwei Beanstander empfanden die Moderation des «Clubs» als unausgeglichen. Während Nationalrat Eric Nussbaumer (SP) sowie Economie-Suisse-Präsident Christoph Mäder jeweils hätten ausreden dürfen, seien EU-kritische Stimmen wie Nationalrat Thomas Aeschi (SVP) oder Urs Wietlisbach, Mitinitiant der Kompass-Initiative, durch den Moderator Peter Düggeli ständig unterbrochen worden, so der Eindruck der Beanstander. Dies sei respektlos und unausgeglichen.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle führt in ihrem Schlussbericht zunächst aus, dass die Moderation einer Diskussionssendung nur dann gegen das Gesetz verstosse, wenn die Gäste in ihren Voten derart unterbrochen würden, dass sie ihre Meinung gar nicht mehr äussern könnten. Dann wäre die freie Meinungsbildung auch für das Publikum nicht mehr möglich.
Unterbrechungen seien aber nicht gleichzusetzen mit unsachgerechter Berichterstattung. Im Gegenteil, diese seien ein Merkmal einer lebendigen Sendung, die so auch beim Publikum auf Interesse stossen dürfte.
Im vorliegenden Fall der «Club»-Diskussion hätten sowohl Thomas Aeschi als auch Urs Wietlisbach die Möglichkeit erhalten, ihre Positionen und Argumente darzulegen. Zwar habe die Diskussionsleitung Peter Düggelis zuweilen «eine gewisse Schärfe» aufgewiesen. Insbesondere die Auseinandersetzung zwischen dem Nationalrat Aeschi und Düggeli bezüglich der Zahlen zur Nettoeinwanderung habe möglicherweise den Eindruck einer einseitigen Gesprächsführung wecken können, so die Ombudsstelle weiter. Insgesamt war die Diskussion laut der Ombudsstelle jedoch dennoch sachgerecht.
Kommentar:
Unterbrechnung sind zulässig, vor allem,
Wenn jemand zu lange redet
Wenn nicht zur Thematik gesprochen wird
Unzulässig ist jedoch eine Unterbrechung, wenn der Diskutant seine Meinung, seine Argumentation nicht äussern kann.
Oder, wenn eine Position immer ausreden kann und nur die missliebige Seite ständig unterbrochen wird. Dieses einseitiges Verahalten ist dann eine Manipulation und damit fragwürdig. Es darf auch nicht nur eine Partei kritisch hinterfragt und die andere bewusst geschont werden.
Das gezielte Unterbrechen zählt zu den klassichen Destabilisationstechniken.
Das hat die Ombudsstelle zu wenig herausgeschält.
Das Interview im deutschen Fernsehen Micosa - Weidel war ein Musterbeispiel dafür, wie nur die missliebige AfD Chefin von der Moderatorin mit unterschiedlichen Techniken aus dem Konzept gebracht werden sollte. Obwohl Weidel ruhig blieb und beim Piesacken keine negativen nonverbalen Reaktionen zeigte, fragte die Moderatorin überraschend:
"Warum rollen sie die Augen?"
"Ferner wurde Weidel ständig gezielt unterbrochen."