Orange
oder Zitrone in schmale Scheiben schneiden. Diese auf einen Teller
legen und ein paar Gewürznelken einstecken. Diese Geruchskombination ist
den Tieren ein Gräuel - einen Teller in der Nähe aufstellen und schon
isst man wespenfrei.
Frisch gemahlenes Kaffeepulver in geeignetem Gefäss anzünden. Auch diesen Geruch können die Plagegeister nicht ausstehen.
Um
den Tieren eine tödliche Falle zu stellen: In einem Glas oder einer
Schüssel Bier mit ein wenig Sirup mischen. Ein paar Tropfen Spülmittel
hinzugeben und in der Nähe stellen. Die Wespen werden vom Sirup und Bier
angelockt.
Ein paar Meter vom Aufenthaltsort den Wespen
eine eigene Mahlzeit aufstellen, beispielsweise Schinken. Dann
konzentrieren sich die Tiere auf diesen Leckerbissen und können vom
eigenen Tisch weggelockt werden.
Zu guter letzt: Auch
während des Essens darauf achten, dass Lebensmittel immer abgedeckt
bleiben. So wir weniger lockender Geruch verströmt.
Extra-Tipp: auf keinen Fall einzelne Wespen töten. Das reizt nur die Artgenossen und lässt die noch aggressiver auftreten. (Aus Blick)
Wir haben die beste Erfahrung gemacht mit einem Wasserspray. Die Wespen glauben, es regne, Sie müssen die Flügel trocknen und bleiben dem Essen fern.
Die SVP verlangt, dass verurteilte ausländische Straftäter konsequent des Landes verwiesen werden.
Ebenso greift sie die Härtefallklausel an, die es ermöglicht, auf Landesverweise zu verzichten.
Am Mittwoch stellte sie ein Positionspapier dazu vor.
Bei der Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative hätten
Vertreter der anderen Parteien die Härtefallklausel als «absolute
Ausnahme» bezeichnet. Eine «pfefferscharfe Umsetzung» sei zugesichert,
dieses Versprechen aber nicht eingelöst worden, kritisierte der frühere
Berner Nationalrat Adrian Amstutz in Bern vor den Medien.
42 Prozent ohne Landesverweis
Das
Bundesamt für Statistik (BFS) errechnete für das Jahr 2019, dass über
das Ganze gesehen die obligatorische Landesverweisung in 58 Prozent der
Fälle angewendet wurde. Bei 42 Prozent wurde darauf verzichtet. Die
Zahlen waren Ende Juni veröffentlicht worden.
Gemäss
BFS konnte 2019 zum ersten Mal vollständig erfasst werden, mit wie
vielen Verurteilungen für im «Katalog» des Strafgesetzbuches
aufgeführten Straftaten eine Landesverweisung ausgesprochen wurde. Zuvor
konnten Urteile wegen Diebstahls mit Hausfriedensbruch oder Betrugs in
Verbindung mit Sozialleistungen nicht einbezogen werden.
Korrektur von Härtefallklausel
Die
SVP fordert gestützt auf die Zahlen, wegen Straftaten verurteilte
Ausländerinnen und Ausländer «konsequent» wegzuweisen, wenn die
Landesverweisung gemäss Strafgesetzbuch obligatorisch ist. Die
Härtefallklausel für Ausnahmen von der nach gewissen Straftagen
obligatorischen Landesverweisung will sie aus dem Gesetz streichen.
Schwere der Tat, Aufenthaltsstatus und Personenverkehr als Gründe
Weiter
verlangt die Partei Aufschluss über die unterschiedliche Anwendung der
Härtefallklausel in den Kantonen und eine Begründung für Ausnahmen
gestützt auf die Klausel. Werde nicht Einhalt geboten und die
Härtefallklausel weiterhin «übermässig» angewandt, behält sich die SVP
eine neue Volksinitiative vor, wie sie schreibt.
Ein Urteil muss in einem Rechtsstaat immer verhältnismässig sein
Bei
Richterinnen und Richtern kommt die Forderung der SVP nach einer
Streichung der Härtefallklausel schlecht an. Stellvertretend sagt
Felicitas Lenzinger, Präsidentin des Strafgerichts des Kantons
Basel-Stadt und Mitglied der Richtervereinigung, die Härtefallklausel
sei für die Gerichte ein sehr wichtiges Instrument. «Sie hat sich als
tauglich erwiesen.» Die Ergebnisse würden durchaus dem Volkswillen
entsprechen. Sie verweist dabei auf die Ausweisungsquote bei schweren
Delikten: 100 Prozent bei Mord, fast 90 Prozent bei Diebstahl.
Und
der Berner Staatsrechtsprofessor Markus Müller betont, dass eine
automatische Landesverweisung gemäss einem Deliktekatalog in einem
Rechtsstaat eine Illusion sei: Jeder einzelne Fall müsse geprüft werden.
Zwar könne man den Ermessensspielraum weiter verengen. «Aber man kann
ihn nicht eliminieren.» Das Prinzip, dass ein Urteil verhältnismässig
sein müsse, lasse sich nicht umstossen, so Müller. (srf)
NACHTRAG im Blick:
ALLES NOCH VIEL SCHLIMMER
Es ist alles noch viel schlimmer – aber das soll keiner wissen: 2019 haben nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer einen Landesverweis kassiert.
Diese Zahl, die das Bundesamt für Statistik jüngst bekannt gab, sorgt
nicht nur bei der SVP für Empörung. Das heisst allerdings noch lange
nicht, dass diese Straftäter die Schweiz auch wirklich verlassen. Denn
die offizielle Statistik des Bundes zeigt nur, wie viele Landesverweise
Schweizer Richter ausgesprochen haben. Wie gross die Zahl derjenigen
ist, die dennoch im Land bleiben – darüber gibt sie keine Auskunft.
Wie
bei abgewiesenen Asylbewerbern ist auch bei kriminellen Ausländern mit
Landesverweis eine Ausschaffung nicht immer möglich. Zum Beispiel dann
nicht, wenn im Heimatstaat Krieg herrscht oder das Herkunftsland
Personen einfach nicht zurücknimmt.
Die Daten sind da ...
Wer
beim Bund nachfragt, wie viele kriminelle Ausländer die Schweiz
tatsächlich verlassen haben, erhält seit Jahren die Antwort, dass man
dazu keine Daten habe. Der Bund wolle die Antwort auf diese Frage gar
nicht wissen, warf alt SVP-Nationalrat Adrian Amstutz (66) dem Bundesrat an der gestrigen Medienkonferenz vor. Aus der Luft gegriffen ist dieser Vorwurf nicht – er greift aber zu kurz.
BLICK
fragte bei verschiedenen Bundesstellen nach. Diese reichten die Anfrage
wie eine heisse Kartoffel von Amt zu Amt weiter. Niemand wollte
zuständig sein.
Letztlich
räumt das Staatssekretariat für Migration (SEM) nach beharrlichem
Nachfragen ein: Ja, der Bund hat die Daten! BLICK-Recherchen zeigen,
dass die Bundesverwaltung die Daten zum Landesverweis-Vollzug schon seit
drei Jahren erfasst.
... aber der Bund gibt die Zahlen nicht heraus
Der
Bund macht dennoch keine Angaben über die Zahl der tatsächlich
erfolgten Ausschaffungen von ausländischen Straftätern. Das SEM hat
dafür folgende Ausrede parat: Man habe derzeit noch nicht die nötigen
«technischen Voraussetzungen», um eine Statistik zu erstellen.
Wie
sich der Bund herausredet, um seiner Informationspflicht nicht
nachkommen zu müssen, klingt wenig glaubwürdig. Auch das
Staatssekretariat für Migration dürfte über ein brauchbares
Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel verfügen.
Zudem
ist der Bund – wie er jetzt gezeigt hat – ja auch in der Lage,
verlässliche Zahlen zur Ausschaffungsquote zu liefern. Und diese Daten
zieht das Bundesamt für Statistik aus derselben Datenbank, in der auch
erfasst wird, wann und unter welchen Umständen jemand das Land wirklich
verlassen hat: nämlich aus dem Strafregister-Informationssystem Vostra.
Besonders
brisant ist der Zeitpunkt, zu dem der Bund versucht, der Öffentlichkeit
wichtige Informationen vorzuenthalten: In zwei Monaten stimmt die
Schweiz über die Kündigungs-Initiative der SVP ab. Dabei geht es um die
Abschaffung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Wie aber soll die
Bevölkerung über die Begrenzungs-Initiative befinden, wenn verheimlicht
wird, ob Vergewaltiger ohne Schweizer Pass tatsächlich das Land
verlassen müssen?
Keller-Sutter kommuniziert via Twitter
Das
SEM verweist auf eine laufende Gesetzesänderung. Erst wenn diese
umgesetzt sei, könne man tatsächlich sagen, wie viele verurteilte
Ausländer wirklich ausgeschafft worden seien. Tatsache aber ist, dass
die Revision nichts daran ändert, dass der Bund die Daten schon längst
hat, auf welche die SVP seit nunmehr sieben Jahren pocht.
SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (41) wirft dem Bundesrat vor, auf Zeit
zu spielen.
Was man
konstatieren muss: Offene Kommunikation sieht anders aus. Ein Beleg
dafür ist die neue Kommunikationsstrategie des Justizdepartements von
Karin Keller-Sutter (56), zu der das SEM gehört. Ihr Departement schwieg
bis gestern auf Medienanfragen zu den Ausschaffungszahlen.
Gestern
räumte das Justizdepartement dann plötzlich Handlungsbedarf ein.
Keller-Sutter werde im Herbst Massnahmen mit den Kantonen besprechen.
Das teilte das Departement per Twitter mit. So hatte man das zwar in die
Welt gesetzt, aber die Medien umgangen.
Der Bund versinkt im Zahlenchaos.
Nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer kassierten einen Landesverweis,
hat eine kürzlich veröffentlichte Statistik des Bundesamts für
Statistik (BFS) ergeben. Jetzt kommt heraus, dass auch diese Zahl nicht
stimmen dürfte. Das BFS bestätigt gegenüber BLICK: Bei der Statistik ist
es zu Fehlern gekommen – schon wieder. Bereits vor zwei Jahren hatte ein Zahlen-Wirrwarr beim Bund für Schlagzeilen gesorgt.
Kommt
hinzu: Keiner weiss, wie viele Landesverweise tatsächlich vollzogen
werden. Und das, obwohl die Daten dazu seit Jahren erfasst werden, wie BLICK gestern aufdeckte.
Keiner will verantwortlich sein
Schuld
am Zahlensalat will niemand haben. Das Bundesamt für Justiz (BJ)
schiebt das Debakel dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in die
Schuhe. Das SEM besteht darauf, die notwendigen Informationen nicht zu
haben. Und die Statistiker des Bundes schieben die Schuld auf die
Kantone.
Bei den Angaben,
wie viele vom Gericht verhängte Ausschaffungen tatsächlich durchgeführt
wurden, wird nun klar: Der Bund hat Angst, falsche Zahlen zu
veröffentlichen. Also lässt er es vorerst sein.
Veröffentlichung wurde gestoppt
Man
hatte die sogenannte Vollzugsstatistik ursprünglich bereits 2018
publizieren wollen, erklärt das Bundesamt für Statistik (BFS). Dann
wurde in jenem Sommer aber bekannt, dass die BFS-Daten zu den
richterlichen Ausschaffungsentscheiden kreuzfalsch waren. Eine Schmach
fürs BFS.
Aus Furcht,
einen weiteren Bock zu schiessen, zog der Bund bei der zweiten
Statistik, also jener zu den tatsächlich erfolgten Ausschaffungen, die
Notbremse. Die Vollzugszahlen verschwanden in den Schubladen der
Amtsstuben.
KOMMENTAR: Der Volkswillen wurde offensichtlich nicht umgesetzt (Es geht um die Ausschaffung krimineller Ausländer). Deshalb kann bei diesem Problem die SVP mit dem Support aus allen Parteien rechnen.
Ferienwohnung im Stall - Sanfter Tourismus oder Etikettenschwindel?
Die Maiensässe sind Zeugen einer Landwirtschaft, die es so nicht mehr
gibt. Etwa 600'000 Gebäude stehen in der Schweiz ausserhalb der Bauzone.
Sie werden oft zu Ferienwohnungen umgebaut. Unternehmer hoffen auf
Aufträge, die Landschaftsschützer fürchten um ein Stück ursprüngliche
Bergwelt.
Von weitem sieht man am grünen Hang
eigentlich nur den Stall. Gebaut irgendwann vor vielen Jahren. Die
dicken runden Hölzer sind von der Sonne dunkelbraun gefärbt.
Gian
Derungs zeigt auf einen kleinen Anbau auf der rechten Seite des Stalls:
«Da drin hatte der Bauer seine Feuerstelle und das Käselager». Der
34-jährige Bündner CVP-Kantonsparlamentarier vermietet und verkauft hier
in der Val Lumnezia im romanischsprachigen Bündner Oberland
Ferienhäuser und -wohnungen.
Ställe und Hütten ohne Funktion
Jede
Region hat seine eigene Maiensäss-Architektur – das kann wie hier ein
Stall sein mit einem winzigen Wohnanbau oder aber ein kleines Häuschen
mit einem freistehenden Stall dazu.
Die Bauten können aus Holz
sein, wie hier, oder aus Stein wie zum Beispiel im Tessin. Was die
Gebäude alle gemeinsam haben: Sie werden von den Bauern nicht mehr
gebraucht.
Seit der Bauer
Maschinen zur Verfügung hat, mit Traktoren und Heuladern unterwegs ist,
weiden zwar noch die Kühe hier auf dem Maiensäss auf etwa 1800 Metern
über Meer, aber den Stall für das Heu und den Wohnanbau stehen leer.
Einige Bauten, vor allem die Ställe ohne Wohnanbau, sind denn auch
bereits am Verfallen, haben ein eingestürztes Dach oder sind nur noch
ein Trümmerhaufen.
Touristisches Potential
Gian Derungs kennt nicht nur die Geschichte dieser Bauten, er sieht in ihnen ein wirtschaftliches Potential.
Wenn
hier in den verfallenden Ställen Ferienwohnungen entstehen könnten und
man die kleinen Hüttchen, wo früher die Bauern wohnten, mehr erweitern
könnte, den angrenzenden Stall dafür mehr nutzen dürfte, wäre das
touristisch sehr attraktiv, ist Derungs überzeugt.
«Das würde dem Tal
viel Wertschöpfung bringen. Unsere Wirtschaft leidet unter der Annahme
der Zweitwohnungsinitiative vor acht Jahren. Würde man die Bestimmungen
für Maiensäss-Bauten lockern bekäme unsere Bauwirtschaft wieder mehr
Aufträge und die neuen Besitzer zahlten auch Steuern und Gebühren», sagt
er.
Warteliste für Maiensässe
An
der Nachfrage der Feriengäste zweifelt Derungs nicht. Er führt eine
Warteliste von Leuten, die sich für ein Maiensäss interessieren. Nur ist
das Angebot sehr begrenzt und die Ausbauvorschriften im
Raumplanungsgesetz des Bundes sind relativ streng.
Im
Falle eines Maiensässes in der Val Lumnezia bedeuten sie: Man darf den
kleinen Anbau zur Ferienwohnung umnutzen und die Wohnfläche um maximal
60 Prozent in den Stall hinein erweitern, so dass man von aussen nichts
sieht.
Derungs findet
diese Vorschrift übertrieben strikt: «Ich verstehe nicht, warum man den
Stall nicht noch mehr umnutzen kann. Man könnte hinter die Holzbalken
des Stalles eine Glasfront montieren so bliebe das Bild des Stalles von
aussen erhalten und man hätte trotzdem Licht in der neuen
Ferienwohnung.»
Umnutzungen: «Ein Etikettenschwindel»
Es
sind solche Ideen, an die Raimund Rodewald denkt, wenn er in
Zusammenhang mit diesen Umnutzungen von «Etikettenschwindel» redet.
Rodewald ist schon sein halbes Leben, seit 30 Jahren, Geschäftsführer
der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und kämpft für ein strenges
Raumplanungsrecht das strikte trennt zwischen Bauzone und Nicht-Bauzone.
«Man gaukelt bei
solchen Umnutzungen vor, alles beim Alten zu belassen, aber das Gebäude
verliert durch die neue Nutzung jeden Bezug zur bäuerlichen Umgebung»,
argumentiert er. Und zu diesem «Etikettenschwindel» kämen weitere
Probleme, würde man die Vorschriften lockern: Es gäbe Mehrverkehr,
vielleicht müsste man neu im Winter die Strässchen räumen, die zu den
Maiensässen führten.
Es wird immer mehr Ansprüche geben. Der Appetit kommt mit dem Essen.
Es
stellten sich Fragen wie der Anschluss an die Kanalisation oder ans
Stromnetz. «Diese Ansprüche würden entstehen», ist Rodewald überzeugt.
«Der Appetit kommt mit dem Essen.»
Und noch etwas will Rodewald
beobachtet haben. Die Landliebe der neuen Besitzer dieser Ferienhäuschen
stosse schnell an ihre Grenzen. «Nicht selten kommt es zu Konflikten
mit den Bauern. Die Städter, die im Sommer während der Heuzeit
Bergferien machen, stören sich am Lärm der Bauern mit ihren Mähmaschinen
und Traktoren.»
Rodewald
findet darum, dass Umnutzen nach strengen Regeln wie heute in Ordnung
sei, aber nicht mehr. Und es dürfe allenfalls dann mal eine Ausnahme
geben, wenn es darum gehe einem brachliegenden Bauerngebäude eine neue
Bestimmung für die Allgemeinheit zu geben.
Die Unterländer sehen uns am liebsten als Grossväter, die den ganzen Tag auf dem Bänkli vor der Hütte sitzen.
Seine
Stiftung fördert zum Beispiel Projekte, wo Räume für Schullager oder
Ausstellungen entstehen. Die rein private Nutzung findet Rodewald aber
immer die schlechteste Variante. «Dann ist es besser, man lässt einen
Stall verfallen. Der Verfall, der gehört seit je zu unserer
Siedlungsgeschichte.»
Gian Derungs hat da eine ganz andere
Perspektive. In seiner Masterarbeit hat er sich bemüht auszurechnen, was
lockerere Vorschriften für Maiensässe und Ställe dem Tal an
Wertschöpfung bringen würden: Das wären einmalige Einnahmen zwischen
vier und gut acht Millionen Franken. Dazu kämen wiederkehrend noch
einmal jedes Jahr bis zu einer halben Million. Das sei viel für ein Tal
wie die Lumnezia, findet Derungs.
Aber er hat das
Gefühl, dass viele Menschen im Mittelland es den Leuten in den Bergen
krumm nehmen, wenn sie auch ans Geschäft dächten: «Die sehen uns am
liebsten als Alpöhis mit einer Pfeife im Mund, die den ganzen Tag auf
dem Bänkli vor einer Hütte sitzen.» Wenn sich dagegen ein Basler für
gute Rahmenbedingungen für die chemische Industrie einsetze, störe das
niemanden.
Kampf auf politischer Ebene
Sowohl
Derungs als auch Rodewald haben sich mit politischen Vorstössen für
ihre Sache stark gemacht. Rodewalds Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
hat zusammen mit anderen Umweltorganisationen eine Initiative lanciert,
die in der Bundesverfassung ein für allemal die Umnutzung von Ställen
und Maiensässen im grösseren Stil verbieten will (siehe Box). Die
Unterschriften sind beisammen, im September soll sie eingereicht werden.
Die Landschaftsinitiative
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Derungs
hat vor einigen Jahren zusammen mit anderen Bündner Politikern eine
Standesinitiative eingereicht, die nach Bern weitergeleitet wurde und
Schützenhilfe von den Wallisern bekam. National- und Ständerat haben die
Forderung zwar abgewiesen. Allerdings soll nun das Raumplanungsgesetz
angepasst werden und zwar so, dass die Kantone mehr Spielraum bekommen,
wenn es um die Umnutzung solcher ehemals landwirtschaftlichen Gebäude
geht (siehe Box).
Revision Raumplanungsgesetz
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Ob
das den Durchbruch im Sinne von Gian Derungs bringt? Er klingt nicht
gerade zuversichtlich, wenn er sagt: «Seit ich mich mit dem Thema
befasse, sind die Vorschriften immer nur strenger und die behördlichen
Hürden höher geworden. Von der Erfahrung her würde ich darum sagen, es
gibt keine Lockerung, aber ich hoffe es natürlich.»
Kommentar: Unser Refugium SALMENFEE ein Alphaus auf einer Maiensäss war seit je bewohnt. Wir haben es sanft renoviert und nicht verfremdet. LINK:
Schwer verletzt: Fabio H.* (14) stürzte 20 Meter in die Tiefe
20.07.2020, 13:18 Uhr
Am
frühen Freitagmorgen stürzte Fabio H.* (14) auf dem Suonenweg oberhalb
von Ausserberg VS einen Abhang hinunter. Bei dem Unfall verletzte sich
der Teenager schwer. Zum Glück war sein Bruder dabei, der sofort Alarm
schlug.
Die
Meldung über einen verunglückten 14-Jährigen erschüttert das kleine
Dorf Ausserberg VS. Noch am Tag des Unfalls vermeldete die
Kantonspolizei Wallis das Drama. Zwei Jugendliche waren am Freitagmorgen
um 7 Uhr auf dem Suonenweg vom Baltschiedertal herkommend Richtung
Milachern unterwegs.
Einer
von beiden stürzte dann einen Abhang hinunter – 20 Meter tief! Dabei
zog sich der Junge so schwere Verletzungen zu, dass er direkt mit der
Rega ins Spital geflogen werden musste. Der zweite Teenager blieb gemäss
Polizei unverletzt.
«Hat dort noch nie einen Unfall gegeben»
Wie
ein Lauffeuer verbreitet sich die Mitteilung über das Unglück im Dorf
und löst grosses Mitgefühl aus. «Dort hat es noch nie einen Unfall
gegeben», so eine schockierte Anwohnerin. Sie kann kaum fassen, was
geschehen ist: «Es ist schon steil, aber wenn man aufpasst, passiert
eigentlich nichts.»
Wie
Recherchen von BLICK zeigen, handelt es sich beim Abgestürzten um Fabio
H.* Am Morgen der Tragödie war er mit seinem jüngeren Bruder Valentino
H.* (12) unterwegs. Eine Dorfbewohnerin zu BLICK: «Ich habe gehört, die
beiden hätten dort eine Wasserleitung freigemäht. Dabei sei Fabio
ausgerutscht und abgestürzt.» Die Walliserin zeigt sich tief betroffen.
Bei Ferienjob abgestürzt
Theo
Schmid, Burgerratspräsident von Ausserberg, bestätigt: «Ja, die beiden
Buben arbeiten den Sommer durch für die Gemeinde.» Das mit dem Mähen sei
jedoch ein Gerücht, so Schmid: «Das würden die Jungs nie allein machen.
Beim Mähen helfen sie je nach Alter mit oder fischen das Heu wieder aus
dem Wasser.» Die Brüder hätten am Freitag einen anderen Auftrag gehabt:
«An diesem Tag waren sie auf einem routinemässigen Kontrollgang. Die
Jugendlichen sollten schauen, ob irgendwo bei der Wasserleitung Wasser
austrete oder ob ein Rohr verstopft sei.»
Es
handle sich um einen Wasserkanal, Suone genannt, der das Wasser aus den
Bergen durch die Hügel befördert. «Das sind jahrhundertealte Bauten»,
erklärt Schmid. Bei dieser Inspektion habe Fabio H. dann den Halt
verloren und sei in die Tiefe gestürzt.
Fabio H. hatte einen Schutzengel
«Zum
Glück waren die Jungs zu zweit», so der Burgerratspräsident weiter. Das
sei eine Vorsichtsmassnahme, die sich in diesem Fall als unerlässlich
erwiesen habe. «Der Bruder von Fabio H. schlug sofort Alarm», sagt
Schmid. Er selbst habe telefonisch vom Vorfall erfahren und sei sehr
erschrocken: «Ja, da schluckt man mehrmals leer, wenn man so etwas
hört.»
Fabio H. dürfte
aber mehr als bloss einen Schutzengel gehabt haben. Sein Vater sagt zu
BLICK: «Fabio geht es zum Glück langsam besser.»
1/8
Fabio
H.* stürzte 20 Meter in die Tiefe! Nun liegt er schwer verletzt im
Spital. Sein Vater zu BLICK: «Zum Glück geht es ihm langsam besser.»
8/8
Der
Burgerratspräsident von Ausserberg, Theo Schmid, ist nach dem Unglück
tief betroffen: «Ich hoffe, dass es dem Jungen bald wieder gut geht!»
Zvg
3/8
Bei
dieser Inspektion im Rahmen seines Ferienjobs habe Fabio H. dann den
Halt verloren und sei in die Tiefe gestürzt. Theo Schmid: «Die
Jugendlichen sollten am Freitag schauen, ob irgendwo bei der Leitung
Wasser austrete oder ob ein Rohr verstopft sei.»
Wikipedia/Roland Zumbuehl
7/8
Die Gemeinde Ausserberg – ein malerisches Walliser Bergdorf auf 1007 Meter Höhe.
Aufatmen im Schwarzwald - Der flüchtige «Waldläufer» ist gefasst
Die Suche im Schwarzwald ist vorbei. Der Mann, ein «Waldläufer», wie ihn die Ermittler nennen, ist gefasst.
Tagelang war der 31-Jährige im Schwarzwald bei Oppenau auf der
Flucht vor der Polizei. Vor Hubschraubern mit Wärmebildkameras,
Spezialkräften, Suchhunden.
Der Mann hatte vier Polizisten bei einer Kontrolle in einer
Gartenhütte bedroht, die er illegal genutzt hatte. Er nahm ihnen die
Dienstwaffen ab und verschwand im Wald. Spurlos.
Im Gebüsch mit Pistolen und Beil
Spezialkräfte
finden ihn am Freitagabend nach einem Hinweis von Zeugen in einem
Gebüsch. Dort sitzt er, vier Pistolen «sichtbar vor sich hingelegt», wie
ein Einsatzleiter schildert. Der Mann hat ein Beil auf dem Schoss und
einen Brief dabei.
Für den beschaulichen Ort Oppenau endet eine
nervenaufreibende Woche. Stadtpräsident Uwe Gaiser sagt am Freitagabend:
«Ich bin erleichtert, froh und dankbar, dass diese Ausnahmesituation
für unsere Stadt beendet wurde.»
Mit Armbrust eine Frau schwer verletzt
Während
der Mann spurlos verschwunden scheint, werden mehr und mehr Details
über den Vorfall am Sonntagmorgen und den Flüchtigen bekannt. Der
31-Jährige ohne festen Wohnsitz war 2010 zu einer Jugendstrafe von
dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Er hatte nach Behördenangaben
zuvor mit einer Sportarmbrust auf eine Frau geschossen und diese schwer
verletzt.
Ausserdem war er laut der Offenburger Staatsanwaltschaft
als Jugendlicher unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
In der Gartenhütte in Oppenau, in der die jüngsten Ereignisse beginnen,
hatte der Mann sich ohne Erlaubnis häuslich eingerichtet - der Besitzer
rief die Polizei. Vier Beamte rückten daraufhin am Sonntagmorgen für
eine Kontrolle zu der Hütte aus.
Hunderte Polizisten im Einsatz
Die
Situation eskaliert, als die Polizisten ihn auffordern, die Hütte zu
verlassen, und ihn durchsuchen wollen. Da habe der Mann plötzlich eine
Schusswaffe gezogen und diese auf einen der Beamten gerichtet. Er
fordert die Einsatzkräfte auf, ihre Waffen auf den Boden zu legen, nimmt
sie an sich und flieht.
Hunderte Polizisten durchkämmen danach
tagelang die Region um Oppenau, Hubschrauber mit Wärmebildkameras sind
im Einsatz, Spezialkräfte, Polizeipsychologen. Noch am Freitagnachmittag
appelliert Polizeipräsident Renter schliesslich an den 31-Jährigen:
«Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.» Das könne auch über Freunde oder
Familie geschehen.
Gutachten von Psychiater
Nur
wenige Stunden später dann die Nachricht: Die Polizei hat den
31-Jährigen vorläufig festgenommen. An diesem Samstag soll der Mann
einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Ermittler wollen ausserdem mehr
über den Mann und seine Beweggründe erfahren.
Ein Psychiater soll
den 31-Jährigen begutachten. Dies sei wegen des «Schwergewichts der
Tat« und der Vorgeschichte des Mannes nötig, sagt Oberstaatsanwalt
Herwig Schäfer am Freitag. Zudem werde bei ihm eine Blutprobe entnommen,
um zu prüfen, ob der Mann «Substanzen, Medikamente oder Rauschmittel»
eingenommen hatte.
Hinter dem Waldrambo sammeln sich immer mehr Fans. Das erfolgreiche Spiel des Einzelkämpfers gegen die Polizei fasziniert viele Menschen.
Aus BLICK:
Tag vier bei der Suche nach dem
Wald-Rambo Yves Rausch (31): Seit Sonntag wird im Schwarzwald (D) mit
einem Grossaufgebot nach dem Waffennarr gefahndet. Der Deutsche hat am
Sonntag in Oppenau vier Polizisten bedroht und entwaffnet. Er gilt als
gefährlich.
Am Dienstag
tauchte zudem ein Manifest auf, das der Wald-Rambo deutschen Medien
zufolge vor seiner Flucht hinterlassen haben soll. Jetzt steht aber
fest: Das gefundene Manifest, das anfänglich mit jenem des
US-Una-Bombers Theodore Kaczynski (78) verglichen wurde, stammt nicht
von Yves Rausch! Das berichtet der deutsche «Südwestrundfunk».
Verfasser des Manifests gefunden
Das
Manifest soll 2005 von einem Mann in Nordrhein-Westfalen geschrieben
worden sein. Dieser habe damals eine Waldläufer-Gruppe gegründet, lebt
aber heute mit seiner Familie bei Moers in Nordrhein-Westfalen.
Gegenüber der Zeitung sagt der Mann: «Der Text ist von mir!» Ein
weiterer Mann der damaligen Waldläufer-Gruppe bestätigt diese
Behauptung.
Aber auch
sonst seien die Parallelen zum Una-Bomber zu weit hergeholt, sagt
Profiler Mark T. Hofmann zu BLICK. «Ich denke nicht, dass der Una-Bomber
sein Vorbild ist», so Hofmann. Beim Vergleich zwischen den beiden
handle es sich um oberflächliche Parallelen – auch wenn seine Einschätzung vor einem Tag verkürzt so verstanden werden könnte. «Yves Rausch ist kein Amokläufer oder Terrorist», stellt Hofmann klar.
Der
US-amerikanische Terrorist schickte 16 Briefbomben an amerikanische
Universitäten und Fluglinien. Drei Menschen kamen dabei ums Leben, 23
wurden teilweise schwer verletzt. 1998 wurde Kaczynski zu lebenslanger
Haft verurteilt.
Gefahr, dass er gegen Polizei schiesst
Laut
Profiler Hofmann sei es nun wichtig, die Situation zu deeskalieren.
«Aus psychologischer Sicht wäre es am besten, die Polizeikräfte
abzuziehen.» Möglicherweise würde Rausch dann zur Besinnung kommen und
sich von selbst stellen. Am effizientesten sei es laut Hofmann, den Fall
durch Verhandlungen zu lösen. Allerdings sei ihm klar, dass die Polizei
in einem solchen Fall handeln müsse.
Fest
steht aber: «Je mehr Druck auf Rausch ausgeübt wird, desto eher
eskaliert die Situation!» Dann bestehe auch die Gefahr, dass der
Wald-Rambo gegen die Polizei schiesse oder gar sich selbst das Leben
nehme. «Und dann würde niemand gewinnen.»
Laut
Mark T. Hofmann wäre es derzeit am besten, wenn man den Druck senken
würde. «Wenn Rausch etwas mehr Ruhe hätte, würde er wahrscheinlich
einsehen, dass er sich in einer ausweglosen Situation befindet.» Dass
der Wald-Rambo noch im Wald weilt, bezweifelt der Profiler: «Es kann gut
sein, dass er weitergezogen ist.»
10/10
Profiler Mark T. Hofmann glaubt nicht, dass Yves Rausch gewalttätig ist.
1/10
Seit Sonntag wird im Schwarzwald (D) mit einem Grossaufgebot nach dem Waffennarr gefahndet.
keystone-sda.ch
2/10
Am Dienstag tauchte zudem ein Manifest auf, das Yves Rausch deutschen Medien zufolge vor seiner Flucht hinterlassen haben soll.
Kamera24
3/10
Jetzt steht aber fest: Das gefundene Manifest stammt nicht von dem Flüchtigen.
Kamera24
9/10
Käme
es zum jetzigen Zeitpunkt zu einer Konfonration, könne es gut sein,
dass der Flüchtige auf die Polizei schiesst oder gar sich selbst das
Leben nehme.
Der Schwarzwald ist im
Ausnahmezustand! Eine Elitetruppe des deutschen Sondereinsatzkommandos
SEK jagt seit Sonntag den 31-jährigen Yves Rausch. Der Waldmensch hat mehrere Polizisten entwaffnet
und schaffte es, mit vier entwendeten Dienstpistolen und bis zu 64
Schuss in den Wald zu fliehen. Zuvor wurden die Beamte von einem Zeugen
alarmiert, der einen bewaffneten Mann in Tarnkleidung beobachtet hatte.
Rausch war mit Pfeil und Bogen, Messer und einer Pistole bewaffnet.
Seit
über 24 Stunden wird nach dem Einsiedler mit Ziegenbart, wie die «Bild»
ihn beschreibt, gesucht. Laut der Polizei sei er sehr gefährlich und in
einem «psychischen Ausnahmezustand». Der Polizeieinsatz läuft auch in
der Nacht auf Dienstag auf Hochtouren. Mit Hubschrauber, Hundestaffel
und Wärmebildkameras wird nach dem Flüchtigen gefahndet. Die
Elitetruppen umstellten am Montag immer wieder Areale im Wald. Doch von
Yves Rausch fehlt bislang jede Spur.
Bürgermeister schliesst Schulen, Kindergärten und Badis
Weil
er als gewaltbereit gilt, hat die Suchaktion nun auch Folgen für die
ganze Region. Der Bürgermeister der Stadt Oppenau, Uwe Gaiser, hat am
Montagabend die Schliessung der Schulen, Kindergärten und Badis
angeordnet. Die Bevölkerung wurde zu grosser Wachsamkeit aufgerufen.
Yves
Rausch dürfte sich in der Gegend auskennen. Er lebt seit einigen
Monaten im Wald. Laut Anwohnern hatte er sich bis vor einem Jahr mit
Gelegenheitsjobs durchgeschlagen. Dann wurde seine Wohnung
zwangsgeräumt, weil er seine Miete nicht bezahlte. Seither hat Rausch
keinen festen Wohnsitz mehr. Erst habe er in seinem Auto gehaust, das er
beim lokalen Schwimmbad parkierte. Dann bezog er eine Hütte in der
Gartensiedlung in der Nähe des Waldes, wo die Beamten am Sonntag nach
einem Notruf auf ihn trafen.
Totschlag, Kinder-Pornos, Explosion geplant
Während
die Menschen im Schwarzwald gebannt den Polizeieinsatz mitverfolgen,
werden immer mehr Details zum «Wald-Rambo» publik. Yves Rausch war nicht
bloss ein friedlicher Waldmensch. Er ist laut «Bild» mehrfach
vorbestraft. Sein Strafregister umfasse Dutzende Einträge.
2010
war Rausch zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt
worden. Er schoss damals mit einer gefährlichen Sportarmbrust auf seine
Ex-Freundin und verletzte sie schwer. Weiter soll der jetzt Flüchtige
auch Kinder-Pornos besessen haben. Auch gegen das Sprengstoffgesetz hat
Rausch schon verstossen, laut der deutschen Zeitung plante er eine
Explosion. Im Strafregister auch aufgeführt: Diebstahl, Sachbeschädigung
und ein Totschlagsdelikt.
Yves Rausch in Militär-Ausrüstung
Besonders
gefährlich mutet ein Bild von Rausch an, das die «Bild» am
Dienstagmorgen veröffentlicht: Es zeigt den Flüchtigen mit einer
Ausrüstung, die jener einer Spezialeinheit ähnelt. Am Kopf hat Rausch
ein Nachtsichtgerät befestigt, um den Hals trägt er einen Gegenstand,
der einem Atemfilter gleichkommt. Auch eine taktische Weste, einen
Waffengürtel und ein Waffenholster hat er sich umgeschnallt. Wann das
Foto aufgenommen wurde, ist unklar. (Quelle BLICK)
Franz Fischlin hat in den letzten fünf Jahren den
«Medienclub» als eigenständiges Format institutionalisiert. Nun hat er
sich entschieden, die Moderation abzugeben und sich auf die «Tagesschau»
und Spezialprojekte zu fokussieren.
Im «Club» am
Dienstagabend wurden zum Teil auch Medienthemen besprochen, im November
2015 entschied sich SRF aber, mit dem «Medienclub» ein eigenständiges
Format zu lancieren, das seither vier bis sechsmal im Jahr ausgestrahlt
wird. Die Moderation übernahm Franz Fischlin, dem es gelang, die Sendung
zu institutionalisieren.
Franz Fischlin: «Ich habe fünf
hochspannende ‹Medienclub›-Jahre erlebt. Mit tollen Gästen und einem
aktiven Publikum, dem ich ein grosses Dankeschön aussprechen möchte für
das Interesse, das Vertrauen und den Dialog. Ich gebe die Sendung ab,
weil ich mein Arbeitspensum reduzieren will. Der Entscheid fiel mir
nicht leicht, da die Sendung eine Herzensangelegenheit für mich war. Ich
durfte sie lancieren und prägen. Aber ich will mich künftig noch
stärker in der Familie engagieren. Und ich kann mich nun ganz auf meine
Aufgabe bei der ‹Tagesschau› und auf Spezialprojekte wie YouNews
fokussieren.»
Die Nachfolge von Franz Fischlin ist noch nicht
geregelt. SRF nimmt den Moderationswechsel zum Anlass, sich Gedanken zum
Sendungskonzept zu machen. Fest steht aber: SRF will weiterhin eine
Sendung zu medienpolitischen und publizistischen Themen im Angebot
haben.
Verurteilter Sexualstraftäter aus Psychiatrie geflohen
In
Rheinau ZH ist ein Straftäter während eines unbegleiteten
Ausgangs geflohen. Die Polizei fahndet nach ihm und ruft die Bevölkerung
um Mithilfe auf. Darum gehts
In Rheinau im Kanton Zürich ist ein verurteilter Sexualstraftäter geflüchtet.
Die Polizei hält den Mann für gefährlich.
Die Bevölkerung wird gebeten, bei der Suche mitzuhelfen.
Der
Mann floh während eines unbegleiteten Arealausganges, schreibt die
Kantonspolizei Zürich in einer Mitteilung. Es handelt sich dabei um
einen 33-jährigen Asylbewerber. Mouhamed Ali Ayadi verbüsst wegen
Sexual- und anderen Delikten eine mehrjährige Haftstrafe. Die Polizei
beschreibt ihn als ca. 180 cm gross, von fester Statur, recht kurze
schwarze Haare. Bei der Flucht trug er ein Oberteil mit langen Ärmeln,
dazu kurze Hosen und einen grünen Rucksack.
KOMMENTAR: Gottlob konnte der gefährliche Straftäter später im Ausland gefasst werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass dieser gefährliche Asylbewerber nicht ausgewiesen wurde und ein unbegleiteter Freigang bewilligt worden war. So etwas ist unbegreiflich. Hoffentlich gehen die zuständigen Stellen über die Bücher. Gut vorstellbar, dass der zuständige Therapeut die unbegreifliche These vertritt. Wir müssen bei Straftätern ein gewisses Risiko eingehen. Nein und nochmals Nein. Müssen wir nicht. Nachträglich erfahren wir, dass der Gemeinde Rheinau die Flucht verschwiegen wurde. Ein gravierender Informationsfehler!
Doch
die Gemeinde Rheinau ärgert sich dennoch an einer Sache: Sie hat
offenbar erst aus den Medien erfahren, dass überhaupt ein
Sexualstraftäter aus ihrer Gemeinde auf der Flucht ist, wie der «Landbote» berichtet.
Keine Information, wenn keine Gefahr für Bevölkerung
Den
Entscheid, die Gemeinde nicht zu informieren, begründen die
Kantonspolizei und die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK)
so: «Aufgrund der Umstände sind die PUK und die Kantonspolizei davon
ausgegangen, dass für die Bevölkerung keine unmittelbare Gefahr
bestanden hat und sie haben deshalb auch den Gemeinderat nicht direkt
informiert», heisst es in einer Mitteilung auf der Internetseite der
Gemeinde.
Doch der
Gemeinderat sieht das ganz anders und schreibt weiter: «Wir mussten
jedoch feststellen, dass aufgrund der Berichterstattung in den Medien
bei Teilen der Bevölkerung ein anderer Eindruck entstanden ist.»
Der
Gemeinderat ist von der Klinik jedenfalls nicht direkt informiert
worden – und hat deswegen bei der Medienstelle der PUK interveniert. Die
Behörde habe von der Klinik eine bessere Informationspraxis verlangt,
berichtet die Zeitung. Konkret will die Behörde in ähnlichen Fällen
direkt informiert werden, statt aus den Medien von einem solchen Vorfall
erfahren zu müssen. (sib)
Ausserberg ist das Suonendorf im Wallis. Noch
heute sichern bis zu 40 Kilometer Suonen das Überleben des Dorfes. Nach
einer alten Regelung wird das Wasser an die Bauern verteilt. Der
Überschuss geht an die Gemeinde. Gefasst wird das Wasser bei den
Ausläufern der Gletscher.
Ohne das Wasser der Suonen würde in Ausserberg nichts überleben. Wir sind noch heute auf das alte Bewässerungssystem angewiesen.
Besonders
spektakulär sind die hölzernen Suonen an den Felshängen, die man heute
auf ebenso spektakulären Wanderungen erkunden kann. Einst wurden
Lärchenbäume gefällt, der Länge nach halbiert und ausgehöhlt.
Mit
einem bis zu 400 Meter langen Schiffstau wurden die Suonen und die
Arbeiter dann in den Fels hinunter gelassen. Bei diesen gefährlichen
Arbeiten kamen immer wieder Menschen ums Leben.
Die Suonen von Ausserberg: Eindrücke und Anreise
Die
Wanderung entlang der Lötschbergsüdrampe und den Suonen gehört zu den
Wanderklassikern im Wallis. Schon die Anfahrt auf der alten
Lötschberg-Bahnlinie durch das Berner Kandertal und den alten
Lötschbergtunnel ist spektakulär.
Die Wanderung kann je nach
Kondition zur Tageswanderung bis nach Visp oder Brig ausgedehnt werden.
Zum Abschluss und zur Belohnung der Kinder gibt es einen Besuch im
Brigerbad, dem Wasserpark bei Brig.
KOMMENTAR; In unserem Refugium SALMENFEE haben wir diese Kulturschätze vor der Haustüre.