Freitag, 19. Dezember 2008

Ernst Mühlemann : Statt Wahrsager - Falschsager

Alt- Nationalrat Mühlemann - er bezeichnet sich zwar immer bewusst als Ex-Nationalrat - spielte bei Toni Brunner vor der Bundesratswahl in Bern prominenter Wahrsager und Berater (Die Aussagen des Zuflüsterers sind im Brunner Dok Film "Reporter" gut zu hören). Mühlemann machte den SVP Präsidenten kurz vor der Wahl darauf aufmerksam, dass er die grösste Gefahr nur bei Rita Furrer suchen müsse. Sie werde zur Sprengkandidatin. Nur sie werde Maurer den Platz streitig machen können. Die anderen NAmen dürfe er ruhig vergessen, wie WALTER usw. Da sei gar nichts zu befürchten,

Vor der Jahreswende ist man sich gewohnt, dass die obligaten Wahrsager daneben greifen. Gestern publizierte 20 Minuten, dass Astrologen 2008 ziemlich falsch lagen. Demnach nicht nur die Astrologen, sondern auch Polit-Hellseher. Ernst Mühlemann - der umtriebige Politexperte - wird sich nachträglich gewiss ärgern, dass er beim letzten historischen Wahlvorgang so völlig daneben lag. Nicht Furrer, sondern Walter war die grösste und einzige Gefahr für die SVP. Ich gehe nicht davon aus, dass Ursula Wyss - die erfolgreiche Strippenzieherin der generalstabsmässig organiserten Aktionen B und nun auch bei M (Maurer) - den Ex- FDP - Natonalrat geschickt Mühlemann als Falschmelder benutzt hatte , um die SVP zu irritieren.

Pikantes Detail:

Ernst Mühlemanns Falschprognose hätte ohne verstecktes Mikrofon bei Toni Brunner nicht live mitverfolgt werden können. Dass Ernst Mühlemenn nun verärgert ist, versteht sich.

20 Min schreibt:

Ernst Mühlemann zeigte sich verärgert: «Am Dienstagabend merkte ich nicht, dass Toni Brunner ein Mikrofon auf sich trug.» Mühlemann warnte im Film Toni Brunner vor SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer. Andere Passagen des Gesprächs waren nicht zu hören: «Im Übrigen nehmen ich mit Gelassenheit hin, dass ein Teil meiner Aussage nicht gesendet wurde», sagte Mühlemann. Der Ex-Nationalrat ist der Schwiegervater von «Reporter»-Chef Christoph Müller. Haldimann dementiert dies in der «SonntagsZeitung»: «Toni Brunner hat Ernst Mühlemann mehrere Tage vor der Ausstrahlung des Films darüber informiert, dass er zu sehen sein wird.» Genau: Zu sehen, nicht zu hören.

Kommentar: Weil sich Alt- Nationalrat gerne am Bildschirm sieht, macht er alles mit für die Medienpräsenz. Doch sollte man nicht hören, was gesagt wird.

Ernst Mühlemann kann froh sein, dass nicht alles Falsche gehört worden ist, was er prognostiziert hatte.

Mühlemann ist in guter Gesellschaft mit Falschprognosen:

aus Tagi:

Astrologin Teissier: «2008 wird ein gutes Jahr!» – dann kam das Desaster

Nicht mal sie hatten es kommen sehen: Bezüglich der Wirtschaftskrise waren Astrologen schief gewickelt und lagen mit ihren Prognosen für 2008 total daneben.

Falsch gelegen: «2008 wird ein gutes Jahr», dachte Elizabeth Teissier noch vor einem Jahr.

Falsch gelegen: «2008 wird ein gutes Jahr», dachte Elizabeth Teissier noch vor einem Jahr. (Bild: Keystone)

«2008 wird ein gutes Jahr!»

frohlockte Elizabeth Teissier in der «Schweizer Illustrierten» vor genau einem Jahr. Weit gefehlt, 2008 wurde weltweit zum wirtschaftlichen Desaster. Von den hiesigen Astrologen hatte dies keiner auch nur angedeutet. Natürlich liessen die meisten Aussagen der Sterndeuter mehrere Interpretationen offen. Doch in der Tendenz waren sie allesamt auf dem Holzweg.

«Zeichen stehen gut»

«Mitte März und Ende Juni müssen wir mit einer wirtschaftlich kritischen Phase rechnen, besonders an den Börsen», befand Teissier und lag damit immer noch meilenweit daneben, zumal sie nachdoppelte: «Ab Ende Januar sowie im März und im Oktober wirkt ein guter Jupiter, der die Wirtschaft weiter ankurbelt.»

Unglaublich aber wahr:

1. Um andere Religionen nicht vor den Kopf zu stossen beschloss der Stadtrat der Universitätsstadt Oxford, dass bei allen Veranstaltungen rund um den 25. Dezember der Hinweis auf Weihnachten zu unterlassen ist. Dieses christliche Fest dürfe nur noch als "Winter Light Festival" bezeichnet werden.

Kommentar: Ob in anderen Kulturen auch auf die Christen Rücksicht genommen wird und die entsprechenden traditionellen Feiertage umbenannt werden?

2. Das Europaparlament hat mit 504 zu 110 Stimmen beschlossen, dass in der Fernsehwerbung keine Frauen mehr bei der Hausarbeit gezeigt werden dürfen. Das Verbot wurde gegen die klischeehafte Darstellung der Geschlechter erlassen. Denn diese Arbeit sei entwürdigend.

Kommentar: Es geht nicht mehr lange und Frauen dürfen auch nicht mehr zu Hause bei der Kinderbetreuung gezeigt werden, weil nur Frauen, die nicht zu Hause arbeiten, würdige Frau ist. Müsste nicht das Amt für Gleichstellung der Geschlechter darüber wachen, dass auch Männer nicht bei der Hausarbeit gezeigt werden dürfen. Denn, falls Hausarbeit eine entwürdigende Tätigkeit ist, so müsste dies immerhin für beide Geschlechter gelten. Solch unbegreifliche Erlasse des Europaparlamentes leiten Wasser auf die Mühlen der EU Gegner! Die Bestimmung für die richtig Krümmung der Bananen lässt grüssen!

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Dürfen Parlamentarier im Ratsaal belauscht werden?

Der heutige Beitrag in 20 Minuten wirft rechtliche Fragen auf und könnte Folgen haben. On verra:

Bundesratswahl

Fernsehen hat Parlamentarier belauscht

von Lukas Mäder

Die Dokumentarfilmer des Schweizer Fernsehens haben Politiker belauscht. Ohne Bewilligung und ohne Wissen der Betroffenen haben sie während der Bundesratswahl Tonaufnahmen gemacht.

Ein vertrauliches Gespräch im Nationalratssaal? Das Schweizer Fernsehen hört mit: Knopfmikrofon an Toni Brunners Jacket während der Bundesratswahl am 10. Dezember im Nationalratssaal.
(Bild: Keystone/Pool/Pascal Lauener)

Wenn Nationalräte geheime Strategien aushecken, wollen sie nicht von Journalisten belauscht werden. Deshalb ziehen sie sich dafür gerne in den Ratsaal zurück, wo die Medien keinen Zugang haben. Doch nun lauscht auch dort das Schweizer Fernsehen mit. Während der Bundesratswahl am 10. Dezember zeichneten SF-Dokumentarfilmer ohne Bewilligung Gespräche auf. Und verstossen damit möglicherweise gegen das Gesetz.

Unauffälliges Knopfmikrofon platziert

Im Rahmen der Reihe «Reporter» zeigte das Schweizer Fernsehen am Mittwochabend ein Portrait von SVP-Präsident Toni Brunner. Dafür begleitete ihn ein Team während mehrerer Tage. Während der Bundesratswahl erhielt er ein Knopfmikrofon ans Jacket — zwar sichtbar, aber völlig unauffällig. Denn Journalisten ist mit Ausnahme von Kameraleuten und Fotografen der Zutritt zum Ratssaal verboten. Das Mikrofon zeichnete an diesem hektischen Morgen nicht nur Brunners Stimme auf, sondern auch die Aussagen seiner politischen Gegner.

Das Fernsehen hat für den Dokumentarfilm nun solche Aufnahmen von SP-Fraktionschefin Ursula Wyss verwendet — ohne deren Wissen. «Ich finde ein offenes Mikrofon im Saal inakzeptabel», sagt Wyss gegenüber 20 Minuten Online. Sie habe weder an jenem Morgen gewusst, dass ihre Aussagen aufgenommen werden, noch habe sie das Fernsehen danach angefragt, ob es die Aufnahmen verwenden dürfe. Den Film hat Wyss nicht gesehen, doch wundert sie sich über Brunner: «Ich finde es seltsam von ihm, dass er als lebendige Wanze herumläuft.»

«Sicher keine Bewilligung eingeholt»

Bei den Parlamentsdiensten, die auch für die Zulassung der Journalisten im Bundeshaus zuständig sind, weiss man ebenfalls nichts von den Aufnahmen: «Bei uns hat sicher niemand eine Bewilligung für diese Tonaufzeichnung eingeholt», sagt der Informationsbeauftragte Mark Stucki. Er findet es problematisch, wenn Tonaufnahmen ohne Wissen der betroffenen Person gemacht werden. «Besonders heikel ist es im Ratssaal selbst, weil dieser in gewissem Sinne ein geschützter Raum sein sollte», so Stucki. Rechtlich will er sich nicht festlegen: «Dieser Fall ist nicht explizit geregelt.» Immerhin besagt jedoch die Parlamentsverwaltungsverordnung, dass für Aufzeichnungen in den Räten selber eine Bewilligung nötig sei (Artikel 15).

Das Schweizer Fernsehen findet die Aufnahme nicht problematisch: «Der Nationalratssaal ist kein privater Raum, sondern einsehbar und einhörbar», sagt der zuständige Redaktionsleiter Christoph Müller. Er glaubt auch nicht, dass es eine verdeckte Aufnahme war. «Das Knopfmikrofon war am Jacket sichtbar angebracht.» Doch auch Müller gibt sich rückblickend ein bisschen zerknirscht: «Es wäre ohne Zweifel klüger gewesen, Ursula Wyss im Voraus anzufragen.»

Aus 20 Min:

Chancen für Verurteilung stehen gut

Das SF wie aber auch Toni Brunner stehen unter Beschuss: Die verdeckten Tonaufnahmen verstossen nämlich nicht nur gegen den Artikel 15 der «Bundeshausordnung», sondern wahrscheinlich auch gegen die Artikel 179 bis und ter des Strafgesetzbuches. Diese besagen, dass ein privates Gespräch ohne Einwilligung der beteiligten Personen nicht aufgenommen werden darf. Es spiele keine Rolle, ob dieses in einer Beiz, im Ratssaal oder in der Wandelhalle geschehe, erklärt der Medienrechtler Franz A. Zölch. Es muss sich nur um ein persönliches Gespräch handeln. «Toni Brunner muss die Gesprächspartner über die Aufnahme informieren». Laut Aussagen von Ursula Wyss hat Brunner dies unterlassen. «Die Chancen für eine Verurteilung im Falle einer Anzeige stehen gut», sagt der Basler Anwalt und Dozent für Medienrecht, Georg Gremmelspacher. Möglicherweise die Rettung für Brunner ist seine Immunität, die ihn als Nationalrat vor einem Strafprozess schützt. Das Parlament müsste diese aufheben.

Brunner hatte sich gegenüber 20 Minuten Online gerechtfertigt, das SF habe ihn nicht auf die rechtliche Situation hingewiesen. Diesen Einwand ist für Gremmelspacher unhaltbar. Brunner gehöre schliesslich dem Parlament an, welches Gesetze erlässt: «Er kann nicht sagen, er hätte nie ins Strafgesetz geschaut. Brunner hängt mit drin», ist für Gremmelspacher klar. Er findet die ganze Angelegenheit «ungeheuerlich».

Völlig neuer Fall

Eine völlig neue Angelegenheit ist die unwilligte Tonaufzeichnung im Bundeshaus für Peter Studer, ehemaliger SF-Chefredaktor, Ex-Präsident des Presserates und Experte für Medienrecht. «Von so einem Fall habe ich noch nie gehört», erklärt er auf Anfrage. Er will sich nicht dezidiert über den Fall äussern, stellt aber klar: «Auch Fernsehjournalisten haben sich an die Hausordnung zu halten». Er hofft, dass der SF-Reporter Brunner über die Gesetzeslage instruiert hat. Genau dies bestreitet aber Brunner.

Entschuldigung gefordert

Wie es genau zu den Aufnahmen gekommen ist, ist nach wie vor unklar. Nationalratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi verlangt deshalb vom Schweizer Fernsehen eine Erklärung über die genauen Umstände der Mithöraktion. Für Medienrechtler Georg Gremmelspacher ist schon jetzt klar: «Das Schweizer Fernsehen wie auch Toni Brunner müssen sich bei den betroffenen Personen entschuldigen.»

Parlamentsverwaltungsverordnung

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Art. 15 Andere Aufzeichnungen Personen, welche in den Räten selber Aufzeichnungen machen wollen, bedürfen einer Bewilligung des Büros des jeweiligen Rates.

Strafgesetz Artikel 179 bis Art. 179bis 1 Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche

Wer ein fremdes nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung aller daran Beteiligten, mit einem Abhörgerät abhört oder auf einen Tonträger aufnimmt,

wer eine Tatsache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie auf Grund einer nach Absatz 1 strafbaren Handlung zu seiner Kenntnis gelangte, auswertet oder einem Dritten bekannt gibt,

wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt oder einem Dritten zugänglich macht,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Art. 179 ter Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen

Wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt,

wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt, auswertet, einem Dritten zugänglich macht oder einem Dritten vom Inhalt der Aufnahme Kenntnis gibt,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft

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Der Chef schaltet sich ein: In der Affäre um unbewilligte Tonaufnahmen des Schweizer Fernsehens im Nationalratssaal hat sich nun Chefredaktor Ueli Haldimann zu Wort gemeldet. Einsichtig zeigt er sich nicht. Den einzigen Fehler sieht er darin, Ursula Wyss nicht darüber informiert zu haben, dass ein Zitat von ihr ausgestrahlt wird. Die vermutlich unerlaubte Art und Weise findet er nicht problematisch, wie aus einer schriftlichen Stellungnahme Haldimanns hervorgeht.

SF-Chefredaktor Haldimann rechtfertigt die Aufzeichnungen mit den Gewohnheiten von Dokumentarfilmern: «Die Verkabelung des Protagonisten eines dokumentarischen Films ist eine absolut gängige Methode.» Das Ansteckmikrofon sei «prima sichtbar, wie auf Photos erkennbar ist», schreibt Haldimann. Rechtlich ist dieses Argument kaum relevant. Zudem dürften Parlamentarier in der Hektik der Bundesratswahl kaum darauf geachtet haben.

Möglicherweise Dutzende Parlamentarier betroffen

Wenig Achtung scheint Haldimann vor der Hausordnung im Bundeshaus zu haben. So spricht er von «angeblichen» Übertretungen und davon, dass audiovisuelle Aufnahmen «verboten sein sollen». Dabei schreibt die Parlamentsverwaltungsverordnung klar vor, dass für alle audiovisuellen Aufnahmen im Ratssaal eine Bewilligung des Ratsbüros vorliegen muss (Art. 15). Ausgenommen sind die protokollähnlichen Aufzeichnungen der Debatte, die die Parlamentsdienste vornehmen. Davon habe der Regisseur Roland Huber nichts gewusst, nimmt Haldimann seinen Mitarbeiter in Schutz.

Doch nicht die ausgestrahlten Passagen seien das Problem, sagt SP-Fraktionschefin Ursula Wyss, sondern dass das Fernsehen möglicherweise Aussagen von Dutzenden Parlamentariern mitgeschnitten hat. «Viele andere sind davon auch betroffen», sagt Wyss. Sie macht sich auch Sorgen, was mit dem Material passiert: «Es könnte auch erst in einigen Monaten noch verwendet werden.» Laut SF wird das unveröffentlichte Material nicht mehr weiter verwendet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von vier Monaten gelöscht.

SF schützt «Interna» vor

Zu diesem Material gibt sich das Schweizer Fernsehen zugeknöpft: «Wir geben grundsätzlich keine Auskunft zu unveröffentlichem Material», sagt SF-Mediensprecher David Affentranger. Die Bundesratswahl hat rund eine Stunde gedauert, so lange dürfte auch das Material sein. Welche anderen Parlamentarier noch darauf zu hören sind, kann Affentranger aus obigem Grund ebenfalls nicht sagen. Zumindest von Gesprächen mit Beinahe-Bundesrat Hansjörg Walter (SVP/TG) dürften einige heikle Passagen aufgezeichnet sein. Schliesslich lautet auch bei der Frage, wieviele Leute die unbewilligte Tonaufzeichnung gehört haben, die lapidare Antwort Affentrangers: «Das sind Interna.»

Zu dieser Geschichte gibt es nur ein Wort: Verzwickt!

Nachtrag Tagi 21. Dez.08:

Lauschangriff: SF entschuldigt sich

Ueli Haldimann, der Chefredaktor des Schweizer Fernsehens (SF), hat sich nach dem Lauschangriff des SF bei SP-Fraktionschefin Ursula Wyss entschuldigt. Für Ursula Wyss wiegt der Vertrauensmissbrauch zwischen dem Fernsehen und den Parlamentariern schwer.

Kommentar: Ob diese Entschuldigung genügt? Ueli Haldimann hat noch alte Klagen am Hals. Die Geschichte mit der versteckten Kamera in einer Arztprxis ist noch nicht vom Tisch. Für ihn kann es noch eng werden.

Dienstag, 16. Dezember 2008

Moritz Leuenberger visualisiert in seinem Blog, wie Meinungen in den Strudel der Mehrheitsmeinung kommen können.

Ich zitiere:

Remous
Bild: Flikr

Meine öffentlich geäusserten Gedanken zu den Rasern konfrontieren mich mit einem ganz anderen Phänomen. Ich erlebe plastisch, wie mediale Straffung und Zuspitzung den ursprünglichen Inhalt allmählich verändern kann und wie ein zunächst differenzierter und eigenständiger Gedankengang einen Drall erhält, so dass er zunächst im mainstream der öffentlichen Meinungen mitschwimmt und schliesslich in den Strudel der Mehrheitsmeinung gezogen wird. Es begann mit den drei vorherigen Beiträgen im Blog. Sie wurden von insgesamt gegen zweihundert Kommentaren diskutiert und in verschiedenen Medien aufgenommen. Die SonntagsZeitung fragte mich schliesslich nach einem grundsätzlicheren Interview. Das Gespräch mit den beiden Journalisten verlief für mich anregend; ich schätze es, in einem Interview nicht nur ein Frage- und Antwortspiel abzuspulen, sondern zu diskutieren und dabei angeregt zu werden.

  • Nach einem solchen, etwas längeren Gespräch ist es allerdings nichts als natürlich, wenn die schriftliche Fassung gerafft werden muss und vieles vom Gesagten nicht mehr erscheinen kann. Dennoch bin ich mit dem veröffentlichten Text des Interviews zufrieden, denn ich vermochte meine Skepsis gegenüber härteren Strafen darzulegen und auf das weite Spektrum der in via sicura geplanten Massnahmen Gewicht zu legen. Deshalb verweise ich an dieser Stelle ganz gerne auf das Interview:Die Justiz zeigt merkwürdige Beisshemmungen“.
  • Sehr viel zugespitzter erschien allerdings der Anriss auf der Titelseite. Da war nur von Justizkritik und höheren Strafen, die ich fordere, die Rede. Auch das scheint mir aber hinnehmbar, denn schliesslich konnte ja jedermann einige Seiten weiter hinten das Interview ausführlich lesen.
  • Mit diesem hatte dann aber der Aushang der Zeitung gar nichts mehr zu tun, denn auf diesem prangte an allen Verkaufsstellen in der Schweiz die Ankündigung, welche ich nun wirklich nicht gemacht habe, nämlich: „LEUENBERGER: TODESRASER SOFORT INS GEFÄNGNIS!“
  • Darauf meldete sich die Schweizer Tagesschau und wollte ein Interview zu meiner Forderung nach höheren Strafen und zu der Justizkritik. Ich handelte die Bedingung aus, dass auch meine grundsätzlichen Gedanken zum Zuge kämen. Obwohl das garantiert wurde, wurden die Aufnahmen dann doch wieder sehr justizkritiklastig zurechtgeschnitten, so dass
  • am nächsten Tag in den Zeitung zu lesen war, ich unterstütze die Initiative von roadcross (was ich nie gesagt habe) und ich hätte die Verwahrung von Rasern gefordert.
  • Das wiederum hat nun zur Folge, dass ich Zustimmung von jenen Kreisen bekomme, denen ich im ursprünglichen Interview just erklärt habe, dass höhere Strafen zwar für den moralischen Stellenwert eines Verbrechens ihre Berechtigung hätten, aber für die ursächliche Verhinderung von Verbrechen nur bedingt taugen würden.
  • So wurden meine Aussagen durch stete Zuspitzungen und Interpretationen in den mainstream der gängigen Forderung nach härteren Strafen abgedrängt
Ich will an dieser beispielhaften Erfahrung nur darlegen, wie sich eine ursprüngliche Botschaft durch viele Spindoctors und subjektive Interpretationen zu einer neuen verformen kann und dass auch ich in meinem Amt nicht davon verschont bleibe. Ich hoffe deshalb doch sehr, dass dieser Beitrag nicht seinerseits einen Drall verpasst erhält und am Schluss als Medienschelte kommentiert wird.

Kommentar: Das Phänomen, das Bundesrat Leuenberger beschreibt, ist bei allen Verkürzungen zu beobachten. Mir ist es im Zusammenhang mit einer Beurteilung Christoph Blochers beim Blick auch so ergangen. Auf der Titelseite war aus meinem Text zu lesen: "Was ist mich Blocher los?" Und auf der ersten Doppelseite prangte der grosse Titel: " Er ist wie ein verletztes Tier!" Die Kunst im Umgang mit Medien ist die Kunst, Verkürzungen so vorzunehmen, dass der Inhalt nicht verfälscht wird. Die Gefahr, dass durch das Weglassen, Kürzen und Schneiden, Aussagen entstellt werden oder in den Sog des Mainstreams kommen, lässt sich leider nie vermeiden.

Würden Sie dies über einen verstorbenen Freund öffentlich machen?

im Blick gelesen nach dem Tod von Horst Tappert:

Horst Tappert ist im Alter von 85 Jahre in München gestorben. (AP)

Ein Freund von Horst Tappert (ich nenne den Namen nicht) schrieb für Blick:

Horst Tappert und ich hatten ein freundschaftliches Verhältnis, das auf sonderbare Weise zustande kam. Ein humorvoller, äusserst höflicher ‹Charmebolle›, dieser Tappert . Also verbrachten wir und seine Frau, die ihn immer super betreute, einen langen Abend.

Den gelungenen Gag mit ihm haben wir nie gesendet. Das war sein ausdrücklicher Wunsch. Einen Tag nach den Aufnahmen hat er mir nämlich in einem handgeschriebenen, langen Brief dargelegt, dass er sein Toupet nicht getragen habe und er sich so im Fernsehen niemals zeigen könne. In der Aufregung während den Aufnahmen sei ihm seine Vollglatze gar nicht bewusst gewesen. Das galt es zu respektieren.

Auch in meiner Erinnerung bleibt Horst Tappert als gewissenhafter Oberinspektor, auf den man sich verlassen konnte in dieser unsicheren Welt.»

Frage: Wie wäre es, wenn man den damaligen Wunsch Tapperts, das Toupet im Film nicht zu zeigen, auch nach dem Tod respektiert, indem man dies als Freund nach dem Tod auch nicht verbal preisgibt? Schreiben Sie Ihre Meinung ---> k-k@bluewin.ch

Montag, 15. Dezember 2008

Ist Amtsgeheimnisverletzung im Interesse der Gerechtigkeit zulässig?

Diese Frage beschäftigt nicht nur Journalisten und Politiker. In der Oeffentlichkeit wird diese Frage derzeit heftig diskutiert.

Amtsgeheimnisverletzung

Aus 20 Min:

«Bravo, der verdient einen Orden»

Die Öffentlichkeit steht hinter dem «Schimanski von Zürich». Statt der Anklage wegen Amtsgeheimnisverletzung fordert eine grosse Mehrheit der 20-Minuten-Online-Leser eine Belohnung für den Beamten der Stadtpolizei. Nur wenige finden, die Amtsgeheimnisverletzung müsse bestraft werden.

Aus Tagi:

Amtsgeheimnisse gibt es, seit es Staaten gibt, und deren Verletzung wird seit je verfolgt. Das Schweizerische Strafgesetzbuch droht Mitgliedern von Behörden und Beamten Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren an, wenn sie Amtsgeheimnisse offenbaren. An dieser Rechtslage hat auch die jüngste Entwicklung hin zum «gläsernen Staat» nichts geändert. Das seit gut zwei Jahren geltende Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) enthält zahlreiche Ausnahmen, die es Behörden weiterhin erlauben, Informationen vor den Bürgern versteckt zu halten. Und gemäss der Kriminalstatistik ist die Zahl der Verurteilungen wegen Amtsgeheimnisverletzung in den letzten 20 Jahren nicht etwa gesunken, sondern merklich angestiegen. Fragen um das Amtsgeheimnis haben somit an Aktualität nichts eingebüsst.

Schutz der Privatsphäre

Das Amtsgeheimnis dient im Wesentlichen zwei Rechtsgütern. Das eine ist unbestritten, es soll die Einzelnen vor Eingriffen in ihre Privatsphäre schützen. Mehr Diskussionsstoff bietet das andere: Das Amtsgeheimnis soll den Gang der Verwaltung sicherstellen. Das heisst, Behörden sollen ihre Entscheide ohne unzulässige Einmischungsversuche fällen können, und es sollen auch nicht Aussenstehende von Insiderinformationen profitieren. Diese sachlich nachvollziehbaren Einschränkungen führen aber zu folgendem Problem: Sie lassen sich leicht vorschieben, um unliebsame Vorgänge unter Verschluss zu halten.

Die Rechtsprechung verschliesst sich diesem Mangel der Konstruktion «Amtsgeheimnis» nicht. Sie anerkennt deshalb den Rechtfertigungsgrund der «Wahrnehmung berechtigter Interessen». Konkret bedeutet dies, dass ein Beamter Amtsgeheimnisse preisgeben darf, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies erlauben oder gar gebieten. Naturgemäss wird ein Journalist ein überwiegendes öffentliches Interesse rascher bejahen als eine Staatsanwältin oder ein Richter. Sicher hebelt nicht jede Ungereimtheit, nicht jeder kleine Fehler in der Verwaltung das Amtsgeheimnis aus. Aber im Fall Nef wird wohl keiner behaupten wollen, es sei bloss um Ungereimtheiten oder Bagatellen gegangen. Das belegen nicht nur die bekannten Konsequenzen der Affäre, sondern es muss daran erinnert werden, dass es damals nicht um die Verfolgung harmloser Antragsdelikte ging, sondern um Offizialdelikte, also Vergehen, deren Verfolgung durch den Staat nicht an den Strafantrag eines Betroffenen gebunden ist.

Missstände erst intern beheben?

Allerdings verneint das Bundesgericht den Rechtfertigungsgrund, wenn dem Täter zur Erreichung des Ziels andere, gesetzliche Mittel zur Verfügung standen und ihm zuzumuten war, davon Gebrauch zu machen. Das legt den Schluss nahe, dass ein Beamter nicht an die Medien gelangen darf, ohne vorerst intern versucht zu haben, den Missstand zu beheben.

Doch fragt sich, was für ein Leben ein Polizist in einem Fall, in dem es um einen Topshot geht, wohl hätte, der zuerst bei übergeordneten Stellen interveniert und dabei auf Granit beisst. Wenn ein vom Unrecht überzeugter Polizist sich in dieser Situation wenig vom Dienstweg verspricht, schliesst dies nicht aus, dass er die Wahrung berechtigter Interessen vor Augen hatte. Also doch ein Held? Vielleicht nicht. Aber auch kein Übeltäter.

Kommentar: Wenn ein Beamter weiss, dass seine Kritik abgeblockt würde und er Angst hat - bei einer allfälligen Aufdeckung den Job zu verlieren - ist es nachvollziehbar, wenn er einen Missstand von öffentlichem Interesse "illegal" aufdeckt.

Horst Tappert ist Samstag im Alter von 85 Jahren gestorben. (Sobli)

Horst Tappert - als "Derrick" bekannt, starb am Samstag im Alter von 85 Jahren in einer Münchner Klinik. Seine Ehefrau Ursula Tappert sagte der Illustrierten «Bunte»: «Bis vor kurzem ging es meinem Mann noch gut, er war voller Zuversicht. Doch in den letzten Tagen verschlimmerte sich sein Zustand zusehends. Näheres zu seinem Krankheitsverlauf möchte ich nicht sagen. Es ist traurig, aber jetzt hat er seine Ruhe. Mein Mann hatte ein erfülltes Leben.» Im Mai 2008 hatte Horst Tappert «Bunte» zu seinem 85. Geburtstag sein letztes Interview gegeben. Damals sagte er: «Ich lebe sehr zurückgezogen. Mag sein, dass ich mich seltsam anstelle, aber ich schätze die Ruhe mit meiner Frau. Kontakt mit alten Kollegen pflege ich auch nicht mehr, die meisten sind ohnehin schon tot. Ich will noch einige Zeit da sein.»

Kommentar: Ich war auch ein grosser «Derrick»-Fan. Er glich meinem Lehrmeister, einem deutschen Diplompsychologen. "Derrick" ist eine Mediengrösse, der wir gerne gedenken.

(Keystone)