Donnerstag, 6. Dezember 2007

Wie informieren?

Immer wieder stellen wir fest, dass die Mediensprecher aber auch Journalisten versagen, wenn es darum geht, die Namen von mutmasslichen Tätern oder Opfern zu nennen oder nicht zu nennen.

Medien dürften nicht mehr sagen als sie mit Sicherheit wissen!

Immer wieder stellen wir fest, dass die Journalisten unter dem gefährlichen Offenbahrungsreflex leiden. So wurde eine Mädchen, das mehrfach vergewaltigt worden war mit Initialen oder mit Vornamen genannt.

Ein häufiger Fehler: Die Halbindentifikation (Initialen oder Vornamen werden genannt)!

Halbidentifikationen sind unzulässig. Betroffene oder Tatverdächtigte dürfen auch nicht nur andeutungsweise genannt werden!

Den Vogel abgeschossen hatte jene Zeitung , die bei der Geschichte bei den sexuellen Uebergriffe jene Spieler des FC Thun mit Namen bekannt gaben, die nicht angeklagt waren um hernach durch das Eliminationsverfahren, die anderen Spieler ebenfalls zu publizieren.

Das Informationsprinzip wäre so einfach:

Es wird nur veröffentlicht, was mit Sicherheit nachgewiesen werden kann! Unter Profi - Journalisten müsste man sich wieder an die altbewährte Recherchierregel halten: Eine Information muss vor der Publikation von zwei unabhängigen Stellen bestätigt sein!!!!!

Dieses Prinzip wird heute leider so oft missachtet, weil der Druck nach dem Primeur stetig wächst.