Mittwoch, 22. Juli 2020

Bei der zu largen Ausschaffung könnte die SVP Erfolg haben

  • BUND VERSINKT IM ZAHLENCHAOS
  •  Die SVP verlangt, dass verurteilte ausländische Straftäter konsequent des Landes verwiesen werden.
  • Ebenso greift sie die Härtefallklausel an, die es ermöglicht, auf Landesverweise zu verzichten.
  • Am Mittwoch stellte sie ein Positionspapier dazu vor.
Bei der Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative hätten Vertreter der anderen Parteien die Härtefallklausel als «absolute Ausnahme» bezeichnet. Eine «pfefferscharfe Umsetzung» sei zugesichert, dieses Versprechen aber nicht eingelöst worden, kritisierte der frühere Berner Nationalrat Adrian Amstutz in Bern vor den Medien.

42 Prozent ohne Landesverweis

Das Bundesamt für Statistik (BFS) errechnete für das Jahr 2019, dass über das Ganze gesehen die obligatorische Landesverweisung in 58 Prozent der Fälle angewendet wurde. Bei 42 Prozent wurde darauf verzichtet. Die Zahlen waren Ende Juni veröffentlicht worden.
Gemäss BFS konnte 2019 zum ersten Mal vollständig erfasst werden, mit wie vielen Verurteilungen für im «Katalog» des Strafgesetzbuches aufgeführten Straftaten eine Landesverweisung ausgesprochen wurde. Zuvor konnten Urteile wegen Diebstahls mit Hausfriedensbruch oder Betrugs in Verbindung mit Sozialleistungen nicht einbezogen werden.

Korrektur von Härtefallklausel

Die SVP fordert gestützt auf die Zahlen, wegen Straftaten verurteilte Ausländerinnen und Ausländer «konsequent» wegzuweisen, wenn die Landesverweisung gemäss Strafgesetzbuch obligatorisch ist. Die Härtefallklausel für Ausnahmen von der nach gewissen Straftagen obligatorischen Landesverweisung will sie aus dem Gesetz streichen.

Schwere der Tat, Aufenthaltsstatus und Personenverkehr als Gründe


Weiter verlangt die Partei Aufschluss über die unterschiedliche Anwendung der Härtefallklausel in den Kantonen und eine Begründung für Ausnahmen gestützt auf die Klausel. Werde nicht Einhalt geboten und die Härtefallklausel weiterhin «übermässig» angewandt, behält sich die SVP eine neue Volksinitiative vor, wie sie schreibt.

Ein Urteil muss in einem Rechtsstaat immer verhältnismässig sein

Bei Richterinnen und Richtern kommt die Forderung der SVP nach einer Streichung der Härtefallklausel schlecht an. Stellvertretend sagt Felicitas Lenzinger, Präsidentin des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt und Mitglied der Richtervereinigung, die Härtefallklausel sei für die Gerichte ein sehr wichtiges Instrument. «Sie hat sich als tauglich erwiesen.» Die Ergebnisse würden durchaus dem Volkswillen entsprechen. Sie verweist dabei auf die Ausweisungsquote bei schweren Delikten: 100 Prozent bei Mord, fast 90 Prozent bei Diebstahl.
Und der Berner Staatsrechtsprofessor Markus Müller betont, dass eine automatische Landesverweisung gemäss einem Deliktekatalog in einem Rechtsstaat eine Illusion sei: Jeder einzelne Fall müsse geprüft werden. Zwar könne man den Ermessensspielraum weiter verengen. «Aber man kann ihn nicht eliminieren.» Das Prinzip, dass ein Urteil verhältnismässig sein müsse, lasse sich nicht umstossen, so Müller. (srf)
NACHTRAG im Blick:

ALLES NOCH VIEL SCHLIMMER

Es ist alles noch viel schlimmer – aber das soll keiner wissen: 2019 haben nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer einen Landesverweis kassiert. Diese Zahl, die das Bundesamt für Statistik jüngst bekannt gab, sorgt nicht nur bei der SVP für Empörung. Das heisst allerdings noch lange nicht, dass diese Straftäter die Schweiz auch wirklich verlassen. Denn die offizielle Statistik des Bundes zeigt nur, wie viele Landesverweise Schweizer Richter ausgesprochen haben. Wie gross die Zahl derjenigen ist, die dennoch im Land bleiben – darüber gibt sie keine Auskunft.
Wie bei abgewiesenen Asylbewerbern ist auch bei kriminellen Ausländern mit Landesverweis eine Ausschaffung nicht immer möglich. Zum Beispiel dann nicht, wenn im Heimatstaat Krieg herrscht oder das Herkunftsland Personen einfach nicht zurücknimmt.






Die Daten sind da ...

Wer beim Bund nachfragt, wie viele kriminelle Ausländer die Schweiz tatsächlich verlassen haben, erhält seit Jahren die Antwort, dass man dazu keine Daten habe. Der Bund wolle die Antwort auf diese Frage gar nicht wissen, warf alt SVP-Nationalrat Adrian Amstutz (66) dem Bundesrat an der gestrigen Medienkonferenz vor. Aus der Luft gegriffen ist dieser Vorwurf nicht – er greift aber zu kurz.
BLICK fragte bei verschiedenen Bundesstellen nach. Diese reichten die Anfrage wie eine heisse Kartoffel von Amt zu Amt weiter. Niemand wollte zuständig sein.
Letztlich räumt das Staatssekretariat für Migration (SEM) nach beharrlichem Nachfragen ein: Ja, der Bund hat die Daten! BLICK-Recherchen zeigen, dass die Bundesverwaltung die Daten zum Landesverweis-Vollzug schon seit drei Jahren erfasst.

... aber der Bund gibt die Zahlen nicht heraus

Der Bund macht dennoch keine Angaben über die Zahl der tatsächlich erfolgten Ausschaffungen von ausländischen Straftätern. Das SEM hat dafür folgende Ausrede parat: Man habe derzeit noch nicht die nötigen «technischen Voraussetzungen», um eine Statistik zu erstellen.
Wie sich der Bund herausredet, um seiner Informationspflicht nicht nachkommen zu müssen, klingt wenig glaubwürdig. Auch das Staatssekretariat für Migration dürfte über ein brauchbares Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel verfügen.
Zudem ist der Bund – wie er jetzt gezeigt hat – ja auch in der Lage, verlässliche Zahlen zur Ausschaffungsquote zu liefern. Und diese Daten zieht das Bundesamt für Statistik aus derselben Datenbank, in der auch erfasst wird, wann und unter welchen Umständen jemand das Land wirklich verlassen hat: nämlich aus dem Strafregister-Informationssystem Vostra.
Besonders brisant ist der Zeitpunkt, zu dem der Bund versucht, der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorzuenthalten: In zwei Monaten stimmt die Schweiz über die Kündigungs-Initiative der SVP ab. Dabei geht es um die Abschaffung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Wie aber soll die Bevölkerung über die Begrenzungs-Initiative befinden, wenn verheimlicht wird, ob Vergewaltiger ohne Schweizer Pass tatsächlich das Land verlassen müssen?

Keller-Sutter kommuniziert via Twitter

Das SEM verweist auf eine laufende Gesetzesänderung. Erst wenn diese umgesetzt sei, könne man tatsächlich sagen, wie viele verurteilte Ausländer wirklich ausgeschafft worden seien. Tatsache aber ist, dass die Revision nichts daran ändert, dass der Bund die Daten schon längst hat, auf welche die SVP seit nunmehr sieben Jahren pocht. SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (41) wirft dem Bundesrat vor, auf Zeit zu spielen.
Was man konstatieren muss: Offene Kommunikation sieht anders aus. Ein Beleg dafür ist die neue Kommunikationsstrategie des Justizdepartements von Karin Keller-Sutter (56), zu der das SEM gehört. Ihr Departement schwieg bis gestern auf Medienanfragen zu den Ausschaffungszahlen.
Gestern räumte das Justizdepartement dann plötzlich Handlungsbedarf ein. Keller-Sutter werde im Herbst Massnahmen mit den Kantonen besprechen. Das teilte das Departement per Twitter mit. So hatte man das zwar in die Welt gesetzt, aber die Medien umgangen.
Schon 2018 stimmten die Zahlen nicht:

Der Bund versinkt im Zahlenchaos. Nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer kassierten einen Landesverweis, hat eine kürzlich veröffentlichte Statistik des Bundesamts für Statistik (BFS) ergeben. Jetzt kommt heraus, dass auch diese Zahl nicht stimmen dürfte. Das BFS bestätigt gegenüber BLICK: Bei der Statistik ist es zu Fehlern gekommen – schon wieder. Bereits vor zwei Jahren hatte ein Zahlen-Wirrwarr beim Bund für Schlagzeilen gesorgt.
Kommt hinzu: Keiner weiss, wie viele Landesverweise tatsächlich vollzogen werden. Und das, obwohl die Daten dazu seit Jahren erfasst werden, wie BLICK gestern aufdeckte.




Keiner will verantwortlich sein

Schuld am Zahlensalat will niemand haben. Das Bundesamt für Justiz (BJ) schiebt das Debakel dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in die Schuhe. Das SEM besteht darauf, die notwendigen Informationen nicht zu haben. Und die Statistiker des Bundes schieben die Schuld auf die Kantone.
Bei den Angaben, wie viele vom Gericht verhängte Ausschaffungen tatsächlich durchgeführt wurden, wird nun klar: Der Bund hat Angst, falsche Zahlen zu veröffentlichen. Also lässt er es vorerst sein.

Veröffentlichung wurde gestoppt

Man hatte die sogenannte Vollzugsstatistik ursprünglich bereits 2018 publizieren wollen, erklärt das Bundesamt für Statistik (BFS). Dann wurde in jenem Sommer aber bekannt, dass die BFS-Daten zu den richterlichen Ausschaffungsentscheiden kreuzfalsch waren. Eine Schmach fürs BFS.
Aus Furcht, einen weiteren Bock zu schiessen, zog der Bund bei der zweiten Statistik, also jener zu den tatsächlich erfolgten Ausschaffungen, die Notbremse. Die Vollzugszahlen verschwanden in den Schubladen der Amtsstuben.

KOMMENTAR: Der Volkswillen wurde offensichtlich nicht umgesetzt (Es geht um die Ausschaffung krimineller Ausländer). Deshalb kann bei diesem Problem die SVP mit dem Support aus allen Parteien rechnen.

Ausbauen oder Verfallen lassen?

Ferienwohnung im Stall Sanfter Tourismus oder Etikettenschwindel?

Die Maiensässe sind Zeugen einer Landwirtschaft, die es so nicht mehr gibt. Etwa 600'000 Gebäude stehen in der Schweiz ausserhalb der Bauzone. Sie werden oft zu Ferienwohnungen umgebaut. Unternehmer hoffen auf Aufträge, die Landschaftsschützer fürchten um ein Stück ursprüngliche Bergwelt.
Von weitem sieht man am grünen Hang eigentlich nur den Stall. Gebaut irgendwann vor vielen Jahren. Die dicken runden Hölzer sind von der Sonne dunkelbraun gefärbt.
Gian Derungs zeigt auf einen kleinen Anbau auf der rechten Seite des Stalls: «Da drin hatte der Bauer seine Feuerstelle und das Käselager». Der 34-jährige Bündner CVP-Kantonsparlamentarier vermietet und verkauft hier in der Val Lumnezia im romanischsprachigen Bündner Oberland Ferienhäuser und -wohnungen.





Auf einem grünen Hang stehen weit auseinander kleine Häuser.





Und Derungs kennt sich aus beim Thema Maiensäss. Er hat seine Masterarbeit über diese landwirtschaftlichen Bauten zwischen dem Dorf und der Alp geschrieben.

Ställe und Hütten ohne Funktion

Jede Region hat seine eigene Maiensäss-Architektur – das kann wie hier ein Stall sein mit einem winzigen Wohnanbau oder aber ein kleines Häuschen mit einem freistehenden Stall dazu.
Die Bauten können aus Holz sein, wie hier, oder aus Stein wie zum Beispiel im Tessin. Was die Gebäude alle gemeinsam haben: Sie werden von den Bauern nicht mehr gebraucht.





Ein Steinhaus steht in einer Wiese.





Legende: Im Tessin sind es die Rustico, die ausserhalb der Bauzone stehen und als Ferienhäuser beliebt sind. Keystone
Seit der Bauer Maschinen zur Verfügung hat, mit Traktoren und Heuladern unterwegs ist, weiden zwar noch die Kühe hier auf dem Maiensäss auf etwa 1800 Metern über Meer, aber den Stall für das Heu und den Wohnanbau stehen leer. Einige Bauten, vor allem die Ställe ohne Wohnanbau, sind denn auch bereits am Verfallen, haben ein eingestürztes Dach oder sind nur noch ein Trümmerhaufen.

Touristisches Potential

Gian Derungs kennt nicht nur die Geschichte dieser Bauten, er sieht in ihnen ein wirtschaftliches Potential.
Wenn hier in den verfallenden Ställen Ferienwohnungen entstehen könnten und man die kleinen Hüttchen, wo früher die Bauern wohnten, mehr erweitern könnte, den angrenzenden Stall dafür mehr nutzen dürfte, wäre das touristisch sehr attraktiv, ist Derungs überzeugt.





Eine Reihe von Ferienhäuser sind in einen Hang gebaut.





Alphütten und Maiensässe | Alp-BnB.ch
«Das würde dem Tal viel Wertschöpfung bringen. Unsere Wirtschaft leidet unter der Annahme der Zweitwohnungsinitiative vor acht Jahren. Würde man die Bestimmungen für Maiensäss-Bauten lockern bekäme unsere Bauwirtschaft wieder mehr Aufträge und die neuen Besitzer zahlten auch Steuern und Gebühren», sagt er.

Warteliste für Maiensässe

An der Nachfrage der Feriengäste zweifelt Derungs nicht. Er führt eine Warteliste von Leuten, die sich für ein Maiensäss interessieren. Nur ist das Angebot sehr begrenzt und die Ausbauvorschriften im Raumplanungsgesetz des Bundes sind relativ streng.
Im Falle eines Maiensässes in der Val Lumnezia bedeuten sie: Man darf den kleinen Anbau zur Ferienwohnung umnutzen und die Wohnfläche um maximal 60 Prozent in den Stall hinein erweitern, so dass man von aussen nichts sieht.





Ein Stall und ein Häuschen sind auf dem Bild zu sehen.





Legende: Ein Stall mit einem neuen Maiensäss-Anbau in St. Antoenien-Partnun im Prättigau. Keystone
Derungs findet diese Vorschrift übertrieben strikt: «Ich verstehe nicht, warum man den Stall nicht noch mehr umnutzen kann. Man könnte hinter die Holzbalken des Stalles eine Glasfront montieren so bliebe das Bild des Stalles von aussen erhalten und man hätte trotzdem Licht in der neuen Ferienwohnung.»

Umnutzungen: «Ein Etikettenschwindel»

Schweizer Berghütten verfallen trotz Kaufinteressenten - SWI ...



 

Es sind solche Ideen, an die Raimund Rodewald denkt, wenn er in Zusammenhang mit diesen Umnutzungen von «Etikettenschwindel» redet. Rodewald ist schon sein halbes Leben, seit 30 Jahren, Geschäftsführer der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und kämpft für ein strenges Raumplanungsrecht das strikte trennt zwischen Bauzone und Nicht-Bauzone.





Ein altes Holzgebäude mit einem verfallenen Dach ist abgebildet.





Legende: Manchmal sei es besser, die Maiensässe der Natur zu überlassen, argumentieren Landschaftsschützer.
«Man gaukelt bei solchen Umnutzungen vor, alles beim Alten zu belassen, aber das Gebäude verliert durch die neue Nutzung jeden Bezug zur bäuerlichen Umgebung», argumentiert er. Und zu diesem «Etikettenschwindel» kämen weitere Probleme, würde man die Vorschriften lockern: Es gäbe Mehrverkehr, vielleicht müsste man neu im Winter die Strässchen räumen, die zu den Maiensässen führten.
Es wird immer mehr Ansprüche geben. Der Appetit kommt mit dem Essen.





Autor: Raimund RodewaldGeschäftsführer Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
Es stellten sich Fragen wie der Anschluss an die Kanalisation oder ans Stromnetz. «Diese Ansprüche würden entstehen», ist Rodewald überzeugt. «Der Appetit kommt mit dem Essen.»
Und noch etwas will Rodewald beobachtet haben. Die Landliebe der neuen Besitzer dieser Ferienhäuschen stosse schnell an ihre Grenzen. «Nicht selten kommt es zu Konflikten mit den Bauern. Die Städter, die im Sommer während der Heuzeit Bergferien machen, stören sich am Lärm der Bauern mit ihren Mähmaschinen und Traktoren.»
Rodewald findet darum, dass Umnutzen nach strengen Regeln wie heute in Ordnung sei, aber nicht mehr. Und es dürfe allenfalls dann mal eine Ausnahme geben, wenn es darum gehe einem brachliegenden Bauerngebäude eine neue Bestimmung für die Allgemeinheit zu geben.
Die Unterländer sehen uns am liebsten als Grossväter, die den ganzen Tag auf dem Bänkli vor der Hütte sitzen.





Autor: Gian DerungsImmobilien-Kaufmann und CVP-Grossrat, Lumnezia
Seine Stiftung fördert zum Beispiel Projekte, wo Räume für Schullager oder Ausstellungen entstehen. Die rein private Nutzung findet Rodewald aber immer die schlechteste Variante. «Dann ist es besser, man lässt einen Stall verfallen. Der Verfall, der gehört seit je zu unserer Siedlungsgeschichte.»
Gian Derungs hat da eine ganz andere Perspektive. In seiner Masterarbeit hat er sich bemüht auszurechnen, was lockerere Vorschriften für Maiensässe und Ställe dem Tal an Wertschöpfung bringen würden: Das wären einmalige Einnahmen zwischen vier und gut acht Millionen Franken. Dazu kämen wiederkehrend noch einmal jedes Jahr bis zu einer halben Million. Das sei viel für ein Tal wie die Lumnezia, findet Derungs.





Gebäude aus Holz und Stein stehen dicht beieinander.





Aber er hat das Gefühl, dass viele Menschen im Mittelland es den Leuten in den Bergen krumm nehmen, wenn sie auch ans Geschäft dächten: «Die sehen uns am liebsten als Alpöhis mit einer Pfeife im Mund, die den ganzen Tag auf dem Bänkli vor einer Hütte sitzen.» Wenn sich dagegen ein Basler für gute Rahmenbedingungen für die chemische Industrie einsetze, störe das niemanden.

Kampf auf politischer Ebene

Sowohl Derungs als auch Rodewald haben sich mit politischen Vorstössen für ihre Sache stark gemacht. Rodewalds Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat zusammen mit anderen Umweltorganisationen eine Initiative lanciert, die in der Bundesverfassung ein für allemal die Umnutzung von Ställen und Maiensässen im grösseren Stil verbieten will (siehe Box). Die Unterschriften sind beisammen, im September soll sie eingereicht werden.

Die Landschaftsinitiative

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Derungs hat vor einigen Jahren zusammen mit anderen Bündner Politikern eine Standesinitiative eingereicht, die nach Bern weitergeleitet wurde und Schützenhilfe von den Wallisern bekam. National- und Ständerat haben die Forderung zwar abgewiesen. Allerdings soll nun das Raumplanungsgesetz angepasst werden und zwar so, dass die Kantone mehr Spielraum bekommen, wenn es um die Umnutzung solcher ehemals landwirtschaftlichen Gebäude geht (siehe Box).

Revision Raumplanungsgesetz

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Ob das den Durchbruch im Sinne von Gian Derungs bringt? Er klingt nicht gerade zuversichtlich, wenn er sagt: «Seit ich mich mit dem Thema befasse, sind die Vorschriften immer nur strenger und die behördlichen Hürden höher geworden. Von der Erfahrung her würde ich darum sagen, es gibt keine Lockerung, aber ich hoffe es natürlich.»

Kommentar:
Unser Refugium SALMENFEE ein Alphaus auf einer Maiensäss war seit je bewohnt.  Wir haben es sanft renoviert und nicht verfremdet.
LINK:
KNILL 1998-2005. Salmenfee Haus. swissride. NASA photo 1(1280x1024 JPG) · NASA photo 2(1280x1024 JPG) · Fotos 2001 · Videos 2001 · map.search.ch.
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