Freitag, 31. Mai 2013

Sozialhilfe überdenken

Immer wieder ist von Missbrauch der Sozialhilfe zu hören.
Was aber sicherlich ein Problem ist, dass es in der Schweiz Menschen  - wenn sie gewillt sind zu arbeiten - schlechter geht als jenen, die nur von der Sozialhilfe leben. Da ist eine Korrektur von Nöten. Allmählich beginnen sich Gemeinden zu wehren. Nach Rorschach wehrt sich nun auch Dübendorf. 

 Ich zitiere Blick-online:

Gegen Missbrauch der Sozialhilfe

Auch Dübendorf hat genug von der SKOS

play Sozialhilfebezüger Beat: Der Fall aus Berikon sorgte für Aufsehen.
Dübendorf folgt dem Beispiel Rorschachs SG und tritt aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aus. Damit soll der Missbrauch der Sozialhilfe bekämpft werden.
Dübendorf tritt per 31. Dezember 2013 aus der SKOS aus. Die Verpflichtungen gemäss den kantonalen Gesetzen zur Sozialhilfe würden aber «vollumfänglich gewahrt». Zur Begründung schreibt die Sozialbehörde der Stadt Dübendorf im Kanton Zürich heute:

Die SKOS habe jeglichen Bezug «zur heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation verloren».
Es gehe um Missbrauch und gegen renitente Sozialhilfebezüger, heisst es in der Mitteilung.
Vorfälle wie jener kürzlich in Berikon AG trügen dazu bei, dass sich immer mehr Gemeinden vom privaten Fachverband distanzierten. Die Gemeinde Berikon wurde vom Bundesgericht zurückgepfiffen, nachdem sie einem heute 22-jährigen, unkooperativen Mann die Sozialhilfe gestrichen hatte. In einem viel beachteten Artikel hatte der SonntagsBlick darüber berichtet. In der Folge trat Rorschach aus der SKOS aus.
Unter Beschuss geriet im Zusammenhang mit diesem Fall auch SKOS-Präsident Walter Schmid. Er hatte erklärt, dass auch schwierige Menschen Anspruch auf Sozialhilfe hätten, nicht nur brave.

System Sozialhilfe «gründlich überdenken»

Die SKOS-Richtlinien zielen nach Ansicht von Dübendorf zudem «nach wie vor in eine falsche Richtung». Niedriglohnverdienende (Working Poor) würden gegenüber Sozialhilfebeziehenden benachteiligt.
Die SKOS erarbeitet Richtlinien für die Bemessung der Sozialhilfe. Ihre Richtlinien haben empfehlenden Charakter. Verbindlich werden sie erst durch die kantonale Gesetzgebung, die kommunale Rechtsetzung. Unter den rund 1000 Vereins-Mitgliedern sind alle 26 Kantone und ein Grossteil der Städte und Gemeinden. (SDA/snx)

Kommentar: Ich gehe davon aus, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde. Eine Lösung des Problems ist aber noch nicht in Sicht.