Donnerstag, 28. März 2013

Tele-blocher in der Süddeutschen Zeitung analysiert


26.03.2013

Grosse Analyse von Teleblocher

Umstrittenes Internetprojekt im medialen Schaufenster.
Auf der Medienseite der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) von heute Dienstag wird das wohl umstrittenste Schweizer Internetprojekt analysiert: die wöchentliche TV-Sendung "Teleblocher". Im Artikel von Schweiz-Korrespondent Wolfgang Koydl kommen neben Volkstribun Christoph Blocher ("der auch im Ausland bekannteste politisch tätige Eidgenosse seit Wilhelm Tell")  auch die Macher der Sendung - deren "Erfinder", der Schaffhauser Verleger Norbert Neininger und Moderator Matthias Ackeret, Chefredaktor von "persönlich" - zu Wort. Die Süddeutsche beschreibt ausführlich die "kleine Medienrevolution", welche der Internetsender bei seinem Start vor fünf Jahren auslöste. Beeindruckt zeigt sich Koydl, dass an den rund 20-minütigen Interviews nichts geschnitten oder anschliessend manipuliert wird, bemängelt aber gleichzeitig, dass es keine "allzu kritischen Nachfragen" gäbe und die Welt aus Blochers Perspektive erklärt werde.
"Teleblocher" wird heute wöchentlich von rund 30'000 Leuten angeschaut und dürfte eines der meistzitiertesten Programme der Schweiz sein. Die Sendung erscheint seit dem September 2007 und wurde vom "Blick" als einer der Gründe für Blochers Abwahl bezeichnet. Laut Neininger habe man mit "Teleblocher" "ein Medium ausserhalb der etablierten Medien geschaffen." Dazu habe man aber "Mut zur Radikalität" benötigt, zitiert die SZ den Verleger der Schaffhauser Nachrichten , doch die Resonanz habe "Teleblocher" schlussendlich recht gegeben.
"Matthias Ackeret ist vielfach vernetzt, erstaunlich vielseitig und ziemlich fleissig", eröffnet Koydl seinen Artikel. "Im Hauptberuf bringt er die Monatszeitschrift persönlich und das dazu gehörende Online-Portal persoenlich.com heraus – beides Pflichtlektüre in der Schweizer Medien-, Verlags- und Werbewelt. Nebenbei verfasst er spritzige Romane. Bei seinem letzten Werk gelang ihm das Kunststück, Elvis Presley und einen Marmorkamin von Hitlers Alpenrefugium Obersalzberg zu verquicken – einschliesslich einer unerwarteten Drehung."

Werden Blochers beschlagnahmte Unterlagen entsiegelt?

Das Zürcher Obergericht gab grünes Licht zur Entsiegelung der beschlagnahmten Akten. Blochers Anwalt interveniert.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhält Einblick in Unterlagen, die bei SVP-Nationalrat Christoph Blocher vor gut einem Jahr im Zusammenhang mit der Hildebrand-Affäre beschlagnahmt worden sind. Das Zürcher Obergericht hat deren Entsiegelung angeordnet. Blocher akzeptiert den Entscheid jedoch nicht.
Wie Blochers Anwalt, Walter Hagger, heute auf Anfrage sagte, gibt es verschiedene Punkte, «die wir anders sehen als das Zürcher Obergericht».
Es sei deshalb sinnvoll, dass sich das Bundesgericht mit dem Fall beschäftige. Dieses soll beispielsweise die Frage des Quellenschutzes für Journalisten klären.
Über die Auswirkungen dieses angekündigten Weiterzugs gibt das Obergericht keine Auskunft. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Unterlagen vorerst unter Verschluss bleiben. Blochers Anwalt hat einen Monat Zeit, um eine Beschwerdeschrift zu verfassen.

Treffen zwischen Blocher und Lei im Fokus

Am 27. Dezember 2011 soll Blocher versucht haben, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit einem Sarasin-Informatiker Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Am 5. Januar 2012 veröffentlichte die Zeitschrift ein zusammengeschnipseltes Faksimile von Hildebrands Kontoauszügen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will insbesondere wegen einer möglichen Verletzung des Bankgeheimnisses dieses Treffen zwischen Christoph Blocher, dem Informatiker sowie Hermann Lei näher untersuchen.
Die von der Staatsanwaltschaft bei den Hausdurchsuchungen am 20. März 2012 an Blochers Wohn- und Firmensitz in Herrliberg und Männedorf sichergestellten Unterlagen zum Fall Hildebrand - wie ein Computer und Handy - waren auf Antrag des SVP-Politikers versiegelt worden. (sda)

Videos

Quelle blick-online.

Kommentar: Ich habe immer wieder gesehen, dass das Sichten von Unterlagen oft unerfreuliche Details gefunden werden, die nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun haben. Wenn bei einem Lehrer die Beurteilung der Arbeiten genauer unter die Lupe genommen werden, findet man zwangsläufig auch kleine Fehlleistungen, die ohne Detailüberprüfung nie gesichtet worden wären.

Nachtrag:

Blocher gelangt ans Bundesgericht


Christoph Blocher: in der Affäre Hildebrand am Zürcher Obergericht weitgehend unterlegen.
Christoph Blocher: in der Affäre Hildebrand am Zürcher Obergericht weitgehend unterlegen. (Bild: Reuters)

Nach dem Entscheid des Zürcher Obergerichts, die zwei Hausdurchsuchungen bei Christoph Blocher nachträglich zu bewilligen, gelangt der SVP-Nationalrat ans Bundesgericht. In seiner Beschwerde will Blocher insbesondere den Quellenschutz für Journalisten geltend machen.