Dienstag, 7. Juni 2016

Neue Sprachregelung bei SRF bei der Satire nach einer Beschwerde des Transgener Network Schweiz (TGNS)



Was darf  Satire? - Was nicht?

Die Frage, ob Satire alles darf, treibt Journalisten und Kommunikationsfachleute um.
Fachleute konnten sich noch nie einigen, wo die Grenze zur Narrenfreiheit und  diskriminierungsfreier Sprachregelung gezogen werden muss. Die Thematik wird  durch den jüngsten  Entscheid der Ombudsstelle neu entfacht:

Ombudsstelle räumt Verletzung des Fernsehgesetzes ein
TGNS und weitere Personen haben sich aufgrund der Verunglimpfung von Transmenschen durch Victor Giacobbo und Mike Müller in der Sendung „Giacobbo/Müller“ am 3. April 2016 bei der Ombudsstelle des SRG beschwert. So wurden im Beitrag etwa Transpersonen als „Transen“ bezeichnet. Die Ombudsstelle gab den Beschwerden recht.
SRG quadratisch


TGNS und weitere Personen haben sich aufgrund der Verunglimpfung von Transmenschen durch Victor Giacobbo und Mike Müller in der Sendung „Giacobbo/Müller“ am 3. April 2016 bei der Ombudsstelle des SRG beschwert. So wurden im Beitrag etwa Transpersonen als „Transen“ bezeichnet. Die Ombudsstelle gab den Beschwerden recht.
SRG quadratisch
Der Ombudsmann hält in seiner Stellungnahme fest: „…Wenn der Kerngehalt einer Religion berührt wird und wenn ethnische, nationale, sprachliche und gesellschaftliche Minderheiten herabgesetzt werden, kann Satire heikel werden. …. Die drei Beanstandungen, deren Verfasser sich durch präzise Sachkenntnis auszeichnen, machen deutlich, wie kränkend Begriffe wie “Transe” wirken. Dabei waren nicht konkrete Personen im Visier, die sich etwas zu Schulden haben kommen lassen, sondern lächerlich gemacht wurden Transmenschen an und für sich, also die ganze Gruppe.
… Und wenn ich alles abwäge, so komme ich eher zum Schluss, dass das Diskriminierungsverbot geritzt und der Artikel 4 Absatz 1 des Radio- und Fernsehgesetzes* verletzt wurde“.

 TGNS-Präsident Henry Hohmann begrüsst diese Initiative und bekräftigt: „Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es auch für Transpersonen eine klare, diskriminierungsfreie Sprachregelung geben wird, wie sie bei SRG/SRF bereits für andere Minderheiten angewendet wird“.

Quelle Transgener Network Schweiz

Kommentar: Dieser Entscheid ist ein optimaler Erfolg für die Transpersonen. Sie können nun unserem Staatssender eine Trans-Policy definieren. SRF will nach den Protesten und dem Entscheid des Ombudsmannes tatsächlich die Richtlinien anpassen.
Den Ausschlag gaben die Witze von Viktor Giacobbo und Mike Müller in der Late-Night-Show vom 3. April 2016. So klopften die Satiriker Sprüche über die "SP-Transen", die sich beim Pinkeln auf dem WC überlegten: "Bin ich schon so weit operiert, dass ich noch stehen kann, oder muss ich sowieso absitzen?"
Nach dem Ombudsmann dürfen Satiriker zwar  über vieles Witze reissen, "aber es gibt   Heiligtümer, die sie nicht betreten sollten: jenes der religiösen Gefühle und jenes von benachteiligten Menschen." Nach Roger Blum wurde das Diskriminierungsverbot geritzt.
An einer "Trans-Policy", wie sie angeblich entstehen soll, ist Kritik angebracht. Für Satiresendungen darf  es keine separaten Regelungen geben. Sonst hätten auch andere Gruppierungen, die weniger laut protestieren,  das Recht zu einer Sonderbehandlung. Wir erinnern uns an die Witze im religiösen Bereich, die stets geduldet worden sind ( katholische Kirche, Hostie, Papst) oder bei Genderfragen und Bemerkungen, welche das Antirassismusgesetz tangieren.
Alle  Gruppierungen müssen in der Praxis mit gleicher Elle gemessen werden.
Es dürfen nicht  jene Gruppen bevorzugt werden, die am lautesten schreien.
Gesetzte und Bestimmungen  sind so zu formulieren, dass  alle gleich behandlet werden und niemand einen Sonder-Schutz erhält. Das bestehende Fernsehgesetz gilt  für alle!
Ich kann mir gut vorstellen, dass Giacobbo/Müller die neue Sonder - Sprachreglung postwendend  auf die Schippe nehmen. Zu Recht - wie ich meine.
Ganz abgesehen davon sollte man jedoch die Kirche im Dorf lassen! Nichts wirkt negativer und lächerlicher als übertriebene "Schutzmassmahmen", für welche Personen (-gruppen) auch immer.