Mittwoch, 30. Januar 2008

30.01.2008

Wie weit darf der Täterschutz gehen?

Roland K. hat in der Anstalt Pöschwies einen Mithäftling ermordet. Obschon er zwei Jugendliche sexuell missbraucht und getötet hatte , wird Roland K. habe als «nicht gefährlich manifestiert» eingestuft und der Direktor der Strafanstalt findet, ein gewisses Risiko müsse man eingehen. Es sei für einen Menschen unzumutbar, isoliert zu inhaftieren.

Ich zitiere Blick-online:

In der Zürcher Haftanstalt Pöschwies wird auch nach dem Mord vom Sonntag nichts geändert. Denn: Der Täter Roland K. habe in 14 Jahren Haft «zu keinen Klagen Anlass gegeben», sagte Thomas Manhart, Leiter des Zürcher Amtes für Justizvollzug heute.

Das heisst: Das Haftregime in der Zürcher Strafanstalt Pöschwies wird nach dem Tötungsdelikt vom Sonntag nicht geändert. Der Gefangene, der in einer offenen Zelle einen Mithäftling umbrachte, habe sich im Strafvollzug nicht «als gefährlich manifestiert», sagte Manhart.

Zwar sei ein einziger «Fall», der nicht mit Gewalt zu tun gehabt habe bekannt – der sei mit einer internen Disziplinierung sanktioniert worden.

Roland K. war potentiell gefährlich

Roland K. wurde als potenziell gemeingefährlich eingestuft. Er hatte 1982 im Kanton Schaffhausen einen 14-Jährigen und 1993 im Kanton Thurgau einen 13-Jährigen ermordet (siehe Dossier).

Der als unbehandelbar eingestufte Sexualstraftäter, der vermutlich lebenslang verwahrt bleibt, war schon vor seinen Morden selbstmordgefährdet und deswegen in Therapie gewesen, sagte Frank Urbaniok, der Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des JuV.

In Sicherheitshaft kommt in schweizerischen Gefängnissen auch ein potenziell gefährlicher Straftäter nur, wenn es konkrete Anzeichen gebe, «dass er auch unter Vollzugsbedingungen gefährlich ist», sagte Manhart. Das Risiko müsse immer individuell beurteilt werden.

Die schlimmsten Täter haben bei uns ein Anrecht auf Menschenwürde

Auch der Strafvollzug des schlimmsten Täters müsse menschenwürdig sein, betonte der JuV-Chef. Es könne nicht sein, dass jemand «faktisch lebendig begraben» werde.

Ende Zitat

Kommentar:

Demnach werden gefährliche Wiederholungstäter nicht einfach grundsätzlich in Einzelhaft gesetzt. Angeblich widerspricht dies kantonalem, nationalem und internationalem Recht. Es stellt sich für uns die Frage, ob ein Wiederholungstäter, der als gefährlich eingestuft wurde, trotzdem in den "Gruppenvollzug" verlegt worden war. Es gibt gewiss nicht nur den Täterschutz. Auch die Mitmenschen haben ein Recht auf Schutz vor Tätern, die sich übrigens bei ihren Taten nie um die Menschenwürde gekümmert hatten. Die betroffenen Eltern, die ihr Kind verloren hatten und nun nach dem jüngsten Mord aus den Medien erfahren dürfen:

"Wenn wir die Täter menschenwürdig behandeln wollen, so gehen wir immer ein gewisses Risiko ein und das müssen somit allfällige neue Vergehen in Kauf nehmen."

Ich glaube, nicht nur jene Eltern, denen ihr Kind getötet wurde, können eine solch fragwürdige Aussage über den Mörder kaum nachvollziehen. Wir fragen uns deshalb: Darf der Täterschutz so weit gehen?

Holocaust als Fastnachtsujet

Ich zitiere 20 Minuten-online:

30.01.08;

Holocaust am Karneval - Juden entsetzt

Ein Holocaust-Wagen erhitzt an Rios Karneval die Gemüter. Der Wagen zeigt skelettartige Figuren und Schuhe. Er soll an den Holocaust erinnern.

Ein Arbeiter bei den Vorbereitungen des Holocaust-Wagens für den Karneval in Rio.
(Bild: Reuters/SERGIO MORAES)

Ein Karnevalswagen in Rio de Janeiro hat in Brasilien Empörung ausgelöst. Das Gefährt, dass am Sonntag an einem Umzug in der brasilianischen Metropole teilnehmen soll, zeigt Holocaust-Opfer.

Wagen soll Warnung sein Im Kontrast zu den übrigen Wagen, die vor allem bunt gekleidete Tänzer transportieren, soll der Holocaust-Wagen nur bewegungslose, skelettartige Figuren zeigen, die aufeinander gehäuft sind. «Es ist ein sehr respektvoller Wagen.

Es soll eine Art Warnung sein, damit sich dies nie wiederholt», verteidigte der Designer seinen Wagen. Karneval sei auch ein Weg, um zu zeigen, was in der Welt passiere. Brasilianische Juden nicht erfreut Der Präsident der jüdischen Vereinigung von Rio de Janeiro bezeichnete den Wagen hingegen als «unpassend».

Angesichts hunderttausender Menschen in Feierlaune sei es nicht angemessen, an die rund sechs Millionen ermordeten Juden in Nazi-Lagern zwischen 1938 und 1945 zu erinnern.

Kommentar: Ich finde diese angeblich gut gemeinte Erinnerung an die Nazi- Vergangenheit eine deplatzierte Aktion. Bei jedem Informations- oder Kommunikationsprozess spielt die jeweilige Situation, das jeweilige Umfeld eine zentrale Rolle. Dies wurde in Rio nicht beachtet. Für mich ist somit dieser Wagen ein geschmackloser Gag.