Montag, 8. August 2011

Zum Weltkatzentag 2011 (8. August)








Für unsere Katze ist jeder Tag "Katzentag"


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Wie weit darf  Querilla - Marketing gehen?



Für die einen ist der PG Gag mit den veränderten 10 er Noten ein origineller Gag.
Für andere muss diese strafbare Handlung geahndet werden.

Ich zitiere 20 Min:


Passanten staunten: In mehreren Zürcher Gemeinden lagen Hunderte Zehnernoten auf der Strasse verstreut. Der vermeintliche Geldsegen war aber nur ein PR-Gag, der Folgen haben dürfte.

storybild

Die falschen Zehnernoten.

Auf den ersten Blick sah es tatsächlich so aus, als hätte ein Geldtransporter seine kostbare Ladung ausgekippt: In den Gemeinden Bassersdorf, Wallisellen, Dietlikon, Kloten und Dielsdorf säumten am Freitag Hunderte Zehnernoten die Strassen. Wer genauer hinsah, erkannte allerdings schnell, dass die gelben Papierfetzen nicht echt sein können. So zeigen die Noten unter anderem nicht das Konterfei vom Architekten Le Corbusier, sondern eine unbekannte Frau mit Hut. «Mit dem Schein können Sie nicht mal in einer schummrigen Bar bezahlen», sagte Stefan Oberlin, Sprecher der Kantonspolizei Zürich. Konsequenzen dürfte die Werbeaktion aber dennoch haben: Falschgeld in Umlauf zu bringen, sei ein Straftatbestand. Ob dieser zum Tragen komme, werde geprüft, bestätigte Oberlin einen Bericht des «Zürcher Unterländers». Rechnen müssen die Urheber zudem mit einer Busse wegen Litterings.
Wer den PR-Gag zu verantworten hat, lässt sich bloss erahnen. Zahlreiche Hinweise deuten darauf hin, dass die Unterländer Fachgeschäfte, die sogenannte Pro-Bon-Treuemarken abgeben, hinter der Aktion stecken. Sektionspräsident und Drogist Carlo Hasler wollte dies zwar gestern gegenüber 20 Minuten nicht bestätigen – dementiert hat er es aber auch nicht.


Ende Zitat



Kommentar:

Diese umstrittene PR Aktion bestätigt uns einmal mehr:
Die Aufmerksamkeit wurde in der Oeffentlichkeit  mit der Geldverteilaktion geweckt. Die Medien berichten darüber. Wer auch immer hinter der Aktion steht: Nun mutmassen Journalisten, welche Aussage hinter dieser falschen Zehnernote steckt. Ist es eine Frauenbewegung, die sich ärgert, weil auf den Noten vorwiegend Männer abgebildet sind? Angenommen die Verantwortlichen müssten eine Busse bezahlen, hätte sich die Aktion für sie sehr wahrscheinlich finanziell bereits gelohnt. Die Abbildung der Note als Inserat in den Medien vor allem in Gratisanzeigern wäre teurer als eine Busse. Querilla Marketing bewegt sich immer im Grenzbereich der Illegalität. Es ist auch für Fachleute heikel die Rechtmässigkeit dieser Aktionen zu beurteilen.


Wie weit darf Guerilla-Marketing gehen?

Marcus Knill







Für die einen ist der PR-Gag mit den veränderten Zehnernoten ein origineller Gag. Für andere muss diese strafbare Handlung geahndet werden. In einem Text auf 20min.ch heisst es:


«Passanten staunten: In mehreren Zürcher Gemeinden lagen hunderte Zehnernoten auf der Strasse verstreut. Der vermeintliche Geldsegen war aber nur ein PR-Gag, der Folgen haben dürfte.»





Die falschen Zehnernoten.


Auf den ersten Blick sah es tatsächlich so aus, als hätte ein Geldtransporter seine kostbare Ladung ausgekippt. Wer genauer hinsah, erkannte allerdings schnell, dass die gelben Papierfetzen nicht echt sein konnten. So zeigen sie unter anderem nicht das Konterfei vom Architekten Le Corbusier, sondern eine unbekannte Frau mit Hut. «Mit dem Schein können Sie nicht mal in einer schummrigen Bar bezahlen», sagte Stefan Oberlin, Sprecher der Kantonspolizei Zürich. Konsequenzen dürfte die Werbeaktion aber dennoch haben: Falschgeld in Umlauf zu bringen, sei ein Straftatbestand. Ob dieser zum Tragen komme, werde geprüft, bestätigte Oberlin einen Bericht des «Zürcher Unterländers». Rechnen müssen die Urheber zudem mit einer Busse wegen Litterings.


Wer den PR-Gag zu verantworten hat, lässt sich bloss erahnen. Zahlreiche Hinweise deuten darauf hin, dass die Unterländer Fachgeschäfte, welche sogenannte Pro-Bon-Treuemarken abgeben, hinter der Aktion stecken. Sektionspräsident und Drogist Carlo Hasler wollte dies zwar gestern gegenüber «20 Minuten» nicht bestätigen ­ – dementiert hat er die Tat aber auch nicht.



Diese umstrittene PR-Aktion bestätigt einmal mehr, wie viel Aufmerksamkeit mit dieser angeblich legalen Geldverteilaktion geweckt werden kann. Viele Medien berichten darüber. Wer auch immer hinter der Aktion steht: Nun mutmassen Journalisten, welche Aussage hinter dieser falschen Zehnernote steckt. Ist es eine Frauenbewegung, die sich ärgert, weil auf den Noten vorwiegend Männer abgebildet sind?
Angenommen, die Verantwortlichen der Aktion müssten eine Busse bezahlen, hätte sich die Aktion für sie schon heute finanziell bereits gelohnt. Die Abbildung der Note als Inserat in den Medien – vor allem in Gratisanzeigern – wäre sehr wahrscheinlich teurer als die Busse. Guerilla-Marketing bewegt sich immer im Grenzbereich der Illegalität. Es ist auch für Fachleute heikel, die Rechtmässigkeit solcher Aktionen zu beurteilen.

Marcus Knill
Montag, 8. August 2011 um 13:54 Uhr
Quelle: BLOG  PERSOENLICH.COM

Macht der Medien


(Beitrag von Marcus Knill umgeschrieben und publiziert)


UNTERRICHTSBEISPIEL:


Medien und Macht.


Zur politischen Ambivalenz der Mediendemokratie von Thomas Hellmuth; Aus: Herrschaft und Macht, herausgegeben vom Forum Politische Bildung Informationen zur Politischen Bildung Bd.31, Innsbruck–Wien–Bozen


DIE MACHT DER MEDIEN
A
R
B
E
I
T
S
W
I
S
S
E
N
Die Macht der Themenauswahl




Außenstehende haben kein Recht, in die Auswahl von Themen einzugreifen. Welche Themen letztendlich veröffentlicht werden, hängt oftmals von der ideologischen Ausrichtung des jeweiligen Mediums oder des Journalisten bzw. der Journalistin ab.


Die Macht der Veröffentlichung




Medien wählen aus, was wer veröffentlichen darf. Nicht jeder Leserbrief wird etwa in einer Zeitung veröf- fentlicht. Zudem wählen Medien aus, wem Gehör verschafft wird. So werden nicht alle PolitikerInnen vor Wahlen zu Diskussionsrunden eingeladen; meist ist dies VertreterInnen größerer Parteien vorbehalten.


Die Macht des Ausklammerns


Zum einen können bestimmte Aspekte einer Nachricht ausgeklammert werden. Der Journalist bzw. die Journalistin kann dies bewusst oder auch unbewusst vornehmen. Zum anderen können auch bestimmte Per- sonen, etwa unliebsame PolitikerInnen, unerwähnt bleiben.


Die Macht der Titelgebung und des Einsatzes von Bildern




Viele MedienkonsumentInnen orientieren sich an Titeln und an Bildern. Die damit verbundenen Informationen werden nicht gelesen bzw. gehört. Mit Titeln und Bildern lassen sich also bestimmte Meinungen beeinflussen.


Die Macht der Kameraführung und der Lichtgestaltung




Mit Kamerawinkel, Einstellungsgrößen und Licht können Menschen unterschiedlich dargestellt werden. Von oben aufgenommene Menschen können klein und unscheinbar wirken, von unten aufgenommene all- mächtig, aber auch überheblich. Werden Menschen in grelles Licht getaucht, dann können sie kantig wir- ken, unmenschlich, weiches Licht kann wiederum den Eindruck von Sanftheit erzeugen.


Die Macht des Toneinsatzes




Stimmen können durch Tontechnik verändert werden. So kann jemandem eine unangenehme metallene oder hohe Stimme verpasst werden, obwohl die natürliche Stimme ganz anders klingt. Andere erhalten eine angenehme, tiefere Stimme, indem mehr Bässe hinzugegeben werden. Auch Hintergrundmusik oder die Musik im Vor- bzw. Nachspann kann beeinflussend wirken.


Die Macht der Wortwahl


Für bestimmte Sachverhalte und Handlungen können oftmals unterschiedliche Begriffe verwendet werden, die positive oder negative Bedeutung haben. Es ist etwa ein Unterschied, ob von einem „Freiheitskämpfer“ oder einem „Terroristen“ gesprochen wird.


Die Macht, die Spielregeln zu bestimmen




Bei Radiosendungen oder Fernsehsendungen werden die Spielregeln etwa bei Interviews oder Diskussionen von den Medien vorgegeben. So kann es für jemanden ein Problem sein, zu stehen, weil er nervös ist, gleich- sam „weiche“ Knie hat und sich daher aufstützen muss. Der Einsatz von Gestik wird damit verhindert, der Stress kann weniger abgebaut werden und ein unsicherer Eindruck wird erzeugt.


Zum Teil verändert durch Thomas Hellmuth nach: Knill, Marcus: Medien und ihre Macht der Manipulation, in: Achtung Sendung, 6 (1997). Der Text ist auch zu finden unter: http://www.rhetorik.ch/Macht/Macht.html (2009)

Leserbrief:


Schaffhauser Nachrichten

Tod wird weiterhin tabuisiert

Zum Sterben und zum Tod

In den «Schaffhauser Nachrichten» vom 2. April befassen sich verschiedene Beiträge mit dem Thema Tod. Auf den Seiten 1 und 5 geht es um das Sterben des Papstes, Seite 19 befasst sich mit der Darstellung des Todes in den Medien, und auf Seite 25 wird über Wachkoma und Patientenverfügung diskutiert. Leider wird die Tabuisierung des Todes einmal mehr offenbar, nur Marcus Knill stellt gute Fragen zum Medienaspekt. Man muss nicht meine lebensverneinende Freitodbejahung teilen, um zu sehen, dass unsere Todesverdrängung und Lebensverherrlichung in die Irre führt. Meine Kritik zielt nicht auf die natürliche Angst vor dem Tode, sondern darauf, dass man sie nicht zugibt und gleichzeitig das unveränderbar grausame Leben verherrlicht. So entstehen dann die unglaublichen Verhaltensweisen, und das absurde Sterben des Papstes beweist geradezu, dass er selbst nicht an ein Leben nach dem Tode glaubte, denn sonst hätte er ja längst sagen müssen, Gott wolle ihn offenbar erlösen und heimholen. Zur Patientenverfügung werden leider ganz klar falsche Aussagen gemacht. Sie sei nicht verbindlich und müsse immer aufdatiert werden, schreibt Martin Schweizer. Tatsächlich sind aber auf Grund des Selbstbestimmungsrechts in der Verfassung Patientenverfügungen rechtlich verbindlich, und ein Arzt macht sich strafbar, wenn er sie missachtet. Auch muss eine Verfügung nicht dauernd erneuert werden, um rechtsgültig zu sein, denn ohne Widerruf gilt sie, eine Aufdatierung schadet aber natürlich nicht. Recht hat Martin Schweizer mit der Feststellung, dass es auch unklare Verfügungen gibt. Mir sind aber zum Beispiel als langjähriges Exit-Mitglied mit der entsprechenden Verfügung keine Probleme bekannt. Der angesprochene Fall von Terri Schiavo und weitere Gerichtsfälle im In- und Ausland lassen hoffen, dass gerade die Rechtsprechung zu einer Enttabuisierung von Tod und Freitod beitragen könnte.