Donnerstag, 28. März 2013

Werden Blochers beschlagnahmte Unterlagen entsiegelt?

Das Zürcher Obergericht gab grünes Licht zur Entsiegelung der beschlagnahmten Akten. Blochers Anwalt interveniert.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhält Einblick in Unterlagen, die bei SVP-Nationalrat Christoph Blocher vor gut einem Jahr im Zusammenhang mit der Hildebrand-Affäre beschlagnahmt worden sind. Das Zürcher Obergericht hat deren Entsiegelung angeordnet. Blocher akzeptiert den Entscheid jedoch nicht.
Wie Blochers Anwalt, Walter Hagger, heute auf Anfrage sagte, gibt es verschiedene Punkte, «die wir anders sehen als das Zürcher Obergericht».
Es sei deshalb sinnvoll, dass sich das Bundesgericht mit dem Fall beschäftige. Dieses soll beispielsweise die Frage des Quellenschutzes für Journalisten klären.
Über die Auswirkungen dieses angekündigten Weiterzugs gibt das Obergericht keine Auskunft. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Unterlagen vorerst unter Verschluss bleiben. Blochers Anwalt hat einen Monat Zeit, um eine Beschwerdeschrift zu verfassen.

Treffen zwischen Blocher und Lei im Fokus

Am 27. Dezember 2011 soll Blocher versucht haben, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit einem Sarasin-Informatiker Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Am 5. Januar 2012 veröffentlichte die Zeitschrift ein zusammengeschnipseltes Faksimile von Hildebrands Kontoauszügen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will insbesondere wegen einer möglichen Verletzung des Bankgeheimnisses dieses Treffen zwischen Christoph Blocher, dem Informatiker sowie Hermann Lei näher untersuchen.
Die von der Staatsanwaltschaft bei den Hausdurchsuchungen am 20. März 2012 an Blochers Wohn- und Firmensitz in Herrliberg und Männedorf sichergestellten Unterlagen zum Fall Hildebrand - wie ein Computer und Handy - waren auf Antrag des SVP-Politikers versiegelt worden. (sda)

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Quelle blick-online.

Kommentar: Ich habe immer wieder gesehen, dass das Sichten von Unterlagen oft unerfreuliche Details gefunden werden, die nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun haben. Wenn bei einem Lehrer die Beurteilung der Arbeiten genauer unter die Lupe genommen werden, findet man zwangsläufig auch kleine Fehlleistungen, die ohne Detailüberprüfung nie gesichtet worden wären.

Nachtrag:

Blocher gelangt ans Bundesgericht


Christoph Blocher: in der Affäre Hildebrand am Zürcher Obergericht weitgehend unterlegen.
Christoph Blocher: in der Affäre Hildebrand am Zürcher Obergericht weitgehend unterlegen. (Bild: Reuters)

Nach dem Entscheid des Zürcher Obergerichts, die zwei Hausdurchsuchungen bei Christoph Blocher nachträglich zu bewilligen, gelangt der SVP-Nationalrat ans Bundesgericht. In seiner Beschwerde will Blocher insbesondere den Quellenschutz für Journalisten geltend machen.

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