Dienstag, 16. Dezember 2008

Moritz Leuenberger visualisiert in seinem Blog, wie Meinungen in den Strudel der Mehrheitsmeinung kommen können.

Ich zitiere:

Remous
Bild: Flikr

Meine öffentlich geäusserten Gedanken zu den Rasern konfrontieren mich mit einem ganz anderen Phänomen. Ich erlebe plastisch, wie mediale Straffung und Zuspitzung den ursprünglichen Inhalt allmählich verändern kann und wie ein zunächst differenzierter und eigenständiger Gedankengang einen Drall erhält, so dass er zunächst im mainstream der öffentlichen Meinungen mitschwimmt und schliesslich in den Strudel der Mehrheitsmeinung gezogen wird. Es begann mit den drei vorherigen Beiträgen im Blog. Sie wurden von insgesamt gegen zweihundert Kommentaren diskutiert und in verschiedenen Medien aufgenommen. Die SonntagsZeitung fragte mich schliesslich nach einem grundsätzlicheren Interview. Das Gespräch mit den beiden Journalisten verlief für mich anregend; ich schätze es, in einem Interview nicht nur ein Frage- und Antwortspiel abzuspulen, sondern zu diskutieren und dabei angeregt zu werden.

  • Nach einem solchen, etwas längeren Gespräch ist es allerdings nichts als natürlich, wenn die schriftliche Fassung gerafft werden muss und vieles vom Gesagten nicht mehr erscheinen kann. Dennoch bin ich mit dem veröffentlichten Text des Interviews zufrieden, denn ich vermochte meine Skepsis gegenüber härteren Strafen darzulegen und auf das weite Spektrum der in via sicura geplanten Massnahmen Gewicht zu legen. Deshalb verweise ich an dieser Stelle ganz gerne auf das Interview:Die Justiz zeigt merkwürdige Beisshemmungen“.
  • Sehr viel zugespitzter erschien allerdings der Anriss auf der Titelseite. Da war nur von Justizkritik und höheren Strafen, die ich fordere, die Rede. Auch das scheint mir aber hinnehmbar, denn schliesslich konnte ja jedermann einige Seiten weiter hinten das Interview ausführlich lesen.
  • Mit diesem hatte dann aber der Aushang der Zeitung gar nichts mehr zu tun, denn auf diesem prangte an allen Verkaufsstellen in der Schweiz die Ankündigung, welche ich nun wirklich nicht gemacht habe, nämlich: „LEUENBERGER: TODESRASER SOFORT INS GEFÄNGNIS!“
  • Darauf meldete sich die Schweizer Tagesschau und wollte ein Interview zu meiner Forderung nach höheren Strafen und zu der Justizkritik. Ich handelte die Bedingung aus, dass auch meine grundsätzlichen Gedanken zum Zuge kämen. Obwohl das garantiert wurde, wurden die Aufnahmen dann doch wieder sehr justizkritiklastig zurechtgeschnitten, so dass
  • am nächsten Tag in den Zeitung zu lesen war, ich unterstütze die Initiative von roadcross (was ich nie gesagt habe) und ich hätte die Verwahrung von Rasern gefordert.
  • Das wiederum hat nun zur Folge, dass ich Zustimmung von jenen Kreisen bekomme, denen ich im ursprünglichen Interview just erklärt habe, dass höhere Strafen zwar für den moralischen Stellenwert eines Verbrechens ihre Berechtigung hätten, aber für die ursächliche Verhinderung von Verbrechen nur bedingt taugen würden.
  • So wurden meine Aussagen durch stete Zuspitzungen und Interpretationen in den mainstream der gängigen Forderung nach härteren Strafen abgedrängt
Ich will an dieser beispielhaften Erfahrung nur darlegen, wie sich eine ursprüngliche Botschaft durch viele Spindoctors und subjektive Interpretationen zu einer neuen verformen kann und dass auch ich in meinem Amt nicht davon verschont bleibe. Ich hoffe deshalb doch sehr, dass dieser Beitrag nicht seinerseits einen Drall verpasst erhält und am Schluss als Medienschelte kommentiert wird.

Kommentar: Das Phänomen, das Bundesrat Leuenberger beschreibt, ist bei allen Verkürzungen zu beobachten. Mir ist es im Zusammenhang mit einer Beurteilung Christoph Blochers beim Blick auch so ergangen. Auf der Titelseite war aus meinem Text zu lesen: "Was ist mich Blocher los?" Und auf der ersten Doppelseite prangte der grosse Titel: " Er ist wie ein verletztes Tier!" Die Kunst im Umgang mit Medien ist die Kunst, Verkürzungen so vorzunehmen, dass der Inhalt nicht verfälscht wird. Die Gefahr, dass durch das Weglassen, Kürzen und Schneiden, Aussagen entstellt werden oder in den Sog des Mainstreams kommen, lässt sich leider nie vermeiden.

Würden Sie dies über einen verstorbenen Freund öffentlich machen?

im Blick gelesen nach dem Tod von Horst Tappert:

Horst Tappert ist im Alter von 85 Jahre in München gestorben. (AP)

Ein Freund von Horst Tappert (ich nenne den Namen nicht) schrieb für Blick:

Horst Tappert und ich hatten ein freundschaftliches Verhältnis, das auf sonderbare Weise zustande kam. Ein humorvoller, äusserst höflicher ‹Charmebolle›, dieser Tappert . Also verbrachten wir und seine Frau, die ihn immer super betreute, einen langen Abend.

Den gelungenen Gag mit ihm haben wir nie gesendet. Das war sein ausdrücklicher Wunsch. Einen Tag nach den Aufnahmen hat er mir nämlich in einem handgeschriebenen, langen Brief dargelegt, dass er sein Toupet nicht getragen habe und er sich so im Fernsehen niemals zeigen könne. In der Aufregung während den Aufnahmen sei ihm seine Vollglatze gar nicht bewusst gewesen. Das galt es zu respektieren.

Auch in meiner Erinnerung bleibt Horst Tappert als gewissenhafter Oberinspektor, auf den man sich verlassen konnte in dieser unsicheren Welt.»

Frage: Wie wäre es, wenn man den damaligen Wunsch Tapperts, das Toupet im Film nicht zu zeigen, auch nach dem Tod respektiert, indem man dies als Freund nach dem Tod auch nicht verbal preisgibt? Schreiben Sie Ihre Meinung ---> k-k@bluewin.ch

Montag, 15. Dezember 2008

Ist Amtsgeheimnisverletzung im Interesse der Gerechtigkeit zulässig?

Diese Frage beschäftigt nicht nur Journalisten und Politiker. In der Oeffentlichkeit wird diese Frage derzeit heftig diskutiert.

Amtsgeheimnisverletzung

Aus 20 Min:

«Bravo, der verdient einen Orden»

Die Öffentlichkeit steht hinter dem «Schimanski von Zürich». Statt der Anklage wegen Amtsgeheimnisverletzung fordert eine grosse Mehrheit der 20-Minuten-Online-Leser eine Belohnung für den Beamten der Stadtpolizei. Nur wenige finden, die Amtsgeheimnisverletzung müsse bestraft werden.

Aus Tagi:

Amtsgeheimnisse gibt es, seit es Staaten gibt, und deren Verletzung wird seit je verfolgt. Das Schweizerische Strafgesetzbuch droht Mitgliedern von Behörden und Beamten Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren an, wenn sie Amtsgeheimnisse offenbaren. An dieser Rechtslage hat auch die jüngste Entwicklung hin zum «gläsernen Staat» nichts geändert. Das seit gut zwei Jahren geltende Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) enthält zahlreiche Ausnahmen, die es Behörden weiterhin erlauben, Informationen vor den Bürgern versteckt zu halten. Und gemäss der Kriminalstatistik ist die Zahl der Verurteilungen wegen Amtsgeheimnisverletzung in den letzten 20 Jahren nicht etwa gesunken, sondern merklich angestiegen. Fragen um das Amtsgeheimnis haben somit an Aktualität nichts eingebüsst.

Schutz der Privatsphäre

Das Amtsgeheimnis dient im Wesentlichen zwei Rechtsgütern. Das eine ist unbestritten, es soll die Einzelnen vor Eingriffen in ihre Privatsphäre schützen. Mehr Diskussionsstoff bietet das andere: Das Amtsgeheimnis soll den Gang der Verwaltung sicherstellen. Das heisst, Behörden sollen ihre Entscheide ohne unzulässige Einmischungsversuche fällen können, und es sollen auch nicht Aussenstehende von Insiderinformationen profitieren. Diese sachlich nachvollziehbaren Einschränkungen führen aber zu folgendem Problem: Sie lassen sich leicht vorschieben, um unliebsame Vorgänge unter Verschluss zu halten.

Die Rechtsprechung verschliesst sich diesem Mangel der Konstruktion «Amtsgeheimnis» nicht. Sie anerkennt deshalb den Rechtfertigungsgrund der «Wahrnehmung berechtigter Interessen». Konkret bedeutet dies, dass ein Beamter Amtsgeheimnisse preisgeben darf, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies erlauben oder gar gebieten. Naturgemäss wird ein Journalist ein überwiegendes öffentliches Interesse rascher bejahen als eine Staatsanwältin oder ein Richter. Sicher hebelt nicht jede Ungereimtheit, nicht jeder kleine Fehler in der Verwaltung das Amtsgeheimnis aus. Aber im Fall Nef wird wohl keiner behaupten wollen, es sei bloss um Ungereimtheiten oder Bagatellen gegangen. Das belegen nicht nur die bekannten Konsequenzen der Affäre, sondern es muss daran erinnert werden, dass es damals nicht um die Verfolgung harmloser Antragsdelikte ging, sondern um Offizialdelikte, also Vergehen, deren Verfolgung durch den Staat nicht an den Strafantrag eines Betroffenen gebunden ist.

Missstände erst intern beheben?

Allerdings verneint das Bundesgericht den Rechtfertigungsgrund, wenn dem Täter zur Erreichung des Ziels andere, gesetzliche Mittel zur Verfügung standen und ihm zuzumuten war, davon Gebrauch zu machen. Das legt den Schluss nahe, dass ein Beamter nicht an die Medien gelangen darf, ohne vorerst intern versucht zu haben, den Missstand zu beheben.

Doch fragt sich, was für ein Leben ein Polizist in einem Fall, in dem es um einen Topshot geht, wohl hätte, der zuerst bei übergeordneten Stellen interveniert und dabei auf Granit beisst. Wenn ein vom Unrecht überzeugter Polizist sich in dieser Situation wenig vom Dienstweg verspricht, schliesst dies nicht aus, dass er die Wahrung berechtigter Interessen vor Augen hatte. Also doch ein Held? Vielleicht nicht. Aber auch kein Übeltäter.

Kommentar: Wenn ein Beamter weiss, dass seine Kritik abgeblockt würde und er Angst hat - bei einer allfälligen Aufdeckung den Job zu verlieren - ist es nachvollziehbar, wenn er einen Missstand von öffentlichem Interesse "illegal" aufdeckt.

Horst Tappert ist Samstag im Alter von 85 Jahren gestorben. (Sobli)

Horst Tappert - als "Derrick" bekannt, starb am Samstag im Alter von 85 Jahren in einer Münchner Klinik. Seine Ehefrau Ursula Tappert sagte der Illustrierten «Bunte»: «Bis vor kurzem ging es meinem Mann noch gut, er war voller Zuversicht. Doch in den letzten Tagen verschlimmerte sich sein Zustand zusehends. Näheres zu seinem Krankheitsverlauf möchte ich nicht sagen. Es ist traurig, aber jetzt hat er seine Ruhe. Mein Mann hatte ein erfülltes Leben.» Im Mai 2008 hatte Horst Tappert «Bunte» zu seinem 85. Geburtstag sein letztes Interview gegeben. Damals sagte er: «Ich lebe sehr zurückgezogen. Mag sein, dass ich mich seltsam anstelle, aber ich schätze die Ruhe mit meiner Frau. Kontakt mit alten Kollegen pflege ich auch nicht mehr, die meisten sind ohnehin schon tot. Ich will noch einige Zeit da sein.»

Kommentar: Ich war auch ein grosser «Derrick»-Fan. Er glich meinem Lehrmeister, einem deutschen Diplompsychologen. "Derrick" ist eine Mediengrösse, der wir gerne gedenken.

(Keystone)

Rotzfreche provozierende Parteipropaganda

aus 20 Min:

Juso beleidigen Parteibosse als «käuflich»

Statt Todschweigen lieber Klartext reden

Jahrelang wurde Negatives über Ausländer bewusst verschwiegen. Journalisten glaubten, mit der Ausklammerung der Herkunft etwas gegen die Fremdenfeindlichkeit zu tun. Das bewusste Ausklammern - beispielsweise bei der Ausländerkriminalität - kam erstaunlicherweise der SVP zu gut. Weil es in der Oeffentlichkeit bekannt war, dass kriminelle Ausländer nicht ausgeschafft werden konnten, profitierte die SVP davon. Diese Partei nahm kein Blatt vor den Mund. Die Medien haben endlich erkannt, dass man Verfehlungen nicht todschweigen darf.

Aus Tagi online:

Neue Zahlen des Bundes zeigen: Ausländer rasen häufiger als Schweizer.

Politiker wollen mit drastischen Massnahmen Balkan-Raser stoppen

Neue Zahlen des Bundes zeigen: Ausländer rasen häufiger als Schweizer. Die Forderung nach einer Prävention, die Jugendliche vom Balkan in den Fokus nimmt, wird deshalb lauter

Sonntag, 14. Dezember 2008

Die jüngste Bundesratswahl ist nicht der erste Krimi

Im Nachhinein hat sich gezeigt, dass Nationalrat Bäumli war, der am Schluss Maurer seine Stimme gegeben hat. Er wollte die SVP in der heutigen Krisensituation in die Regierung einbinden und fand es nicht richtig , jemanden zu wählen, der die Wahl ausgeschlagen hat. Heute wissen wir auch, dass Sprengkandidat Walter sich selbst die Stimme nicht gegeben hatte. Falls er nämlich dies getan hätte, wäre er schon im zweiten Wahlgang Bundesrat geworden. Seine nachträglichen Aeusserungen geben mir heute zu denken. Denn, der nachträgliche Aerger , nicht Bundesrat geworden zu sein verdeutlicht uns, dass er wahrscheinlich die Wahl doch angenommen hätte. Die linksgrünen Strategen wussten demnach ganz genau, mit welche Figur ihr "Spiel" im Hintergrund aufgehen könnte. Nachträglich beanstandet nun Walter, die SVP habe keinen echten Zweiervorschlag gemacht. Es ist jedoch offensichtlich, dass bei einem sogenannten "echten" Zweiervorschlag (Maurer-Walter) der Hardliner abgewählt worden wäre. Dies wussten die SVP Strategen. Bei jeder Kombination - mit einem gemässigten Kandidaten - wäre der "echte" SVP Kandidat ausgeschieden worden. Das Vorgehen mit Blocher als aussichtsloser Kandidat ist somit - aus der Sicht der SVP - nachvollziehbar. Die Partei konnte es sich nicht leisten, ein drittes Mal von der SP, den GRUENEN und Teilen der CVP über den Tisch gezogen zu werden. Walters nachträgliche Verlautbarungen finde ich ungeschickt. Er verlor mit diesem nachträglichen Vorwurf an Glaubwürdigkeit. Es wird deutlich, dass sein Verzicht nicht ernst gemeint war. Er wäre sehr gerne Bundesrat geworden. Ich hätte an seiner Stelle geschwiegen.

20 Minuten listete alle früheren Krimis auf:

Die spannendsten Krimis der letzten 50 Jahre

Die Nichtwahl von Lilian Uchtenhagen und Christiane Brunner, die Wahl von Christoph Blocher – Bundesratswahlen haben immer wieder für Spannung und Überraschungen gesorgt. Ein Rückblick auf das letzte halbe Jahrhundert.

Lilian Uchtenhagen und Christiane Brunner wurden nicht gewählt, Christoph Blocher schaffte es 2003 und war vier Jahre später wieder draussen. (Bilder: Keystone)

1959: Vier von sieben Bundesräten treten gleichzeitig zurück. Das eröffnet der in der Regierung nicht vertretenen SP die Möglichkeit, auf einen Schlag zwei Sitze zu erobern. Den Ausschlag gibt schon damals die CVP. Sie unterstützt den Anspruch der Sozialdemokraten, ihr Generalsekretär Martin Rosenberg wird zum Drahtzieher der Wahl. Die CVP tritt freiwillig einen Sitz an die SP ab, die FDP wird dazu gezwungen, die bis 2003 gültige Zauberformel (2 FDP, 2 CVP, 2 SP, 1 SVP) ist geboren. Gratis erhält die SP ihre beiden Sitze aber nicht: Ihr offizieller Kandidat Walter Bringolf wird wegen seiner kommunistischen Vergangenheit von den Bürgerlichen abgelehnt, sie wählen den Basler Hans-Peter Tschudi.

1973: Eine Dreiervakanz führt zu für schweizerische Verhältnisse gerade revolutionären Zuständen: Keiner der offiziellen Parteikandidaten wird gewählt. Als erstes wird erneut die SP übergangen: der Aargauer Arthur Schmid gilt als zu links, gewählt wird der Solothurner Willi Ritschard. Danach kommt es zu Retourkutschen: Der offizielle CVP-Bewerber Enrico Franzoni scheitert gegen den Zuger Hans Hürlimann, der Genfer Freisinnige Henri Schmitt unterliegt Parteikollege Georges-André Chevallaz (VD).

1983: Die SP will mit der Zürcher Nationalrätin Lilian Uchtenhagen erstmals eine Frau in die Landesregierung bringen. Sie ist den Bürgerlichen aus verschiedenen Gründen nicht genehm, unter anderen werden frauenfeindliche Klischees wie «nicht belastbar» bemüht. Der Baselbieter FDP-Nationalrat Felix Auer weibelt am Abend vor der Wahl für seinen Wunschkandidaten Otto Stich. Damit wird der Mythos von der «Nacht der langen Messer» geboren, denn Stich wird prompt gewählt. Die SP-Spitze will in die Opposition gehen, doch die Basis entscheidet sich für den Verbleib im Bundesrat.

1993: Erneut versucht es die SP mit einer Frau, diesmal mit der Genfer Nationalrätin Christiane Brunner. Erneut machen die Bürgerlichen gegen sie mobil, erneut werden üble Klischees bemüht, bis hin zu abfälligen Sprüchen über Brunners äussere Erscheinung. Und erneut wählen sie einen Mann, den Neuenburger Francis Matthey. Doch diesmal spielt die SP nicht mit: Matthey erbittet eine Woche Bedenkzeit und wird so lange von Parteichef Peter Bodenmann und Co. bearbeitet, bis er die Wahl ablehnt. Als Alternative zu Christiane Brunner präsentiert die SP die Gewerkschafterin Ruth Dreifuss, die auch gewählt wird.

1999: Die CVP-Bundesräte Flavio Cotti und Arnold Koller treten gleichzeitig zurück. Viele sehen darin ein Manöver der Partei, um ihre Zweiervertretung vor den Wahlen im Herbst gegen die erstarkte SVP zu verteidigen. Dank Unterstützung von FDP und SP gelingt es. Die Wahl wird trotzdem spannend, denn die CVP präsentiert ein buntes Kandidatenfeld ohne klare Favoriten. Am Ende kommt es zu Zufallsergebnissen: die 35-jährige Innerrhoder Regierungsrätin Ruth Metzler schlägt ihre St. Galler Amtskollegin Rita Roos im vierten Wahlgang knapp, nachdem beide im dritten Wahlgang noch gleichauf gelegen hatten. Den zweiten Sitz holt der Freiburger Nationalrat Joseph Deiss mit einer Stimme Vorsprung auf den Zuger Peter Hess.

2000: Für die Nachfolge von Adolf Ogi nominiert die SVP ein Zweierticket mit der Zürcher Regierungsrätin Rita Fuhrer und dem Thurgauer Regierungsrat Roland Eberle. Beide gelten als Vertreter des Zürcher Parteiflügels und sind dem Parlament deshalb nicht genehm. Es wählt im sechsten Wahlgang den Berner Ständerat Samuel Schmid.

2003: Nach den Wahlen im Oktober ist die SVP stärkste Partei. Sie präsentiert Christoph Blocher als Kandidaten und fordert ultimativ einen zweiten Sitz im Bundesrat auf Kosten der CVP. Diese will nicht nachgeben, es kommt zu einem wochenlangen Psychodrama, das am 10. Dezember mit der Abwahl von Ruth Metzler endet. Weil einige Linksaussen-Parlamentarier ihr die Stimme verweigern, wird Blocher Bundesrat.

2007: Die SVP legt bei den Wahlen nochmals zu. Darauf kommt es zum Schulterschluss von CVP, SP und Grünen. Sie wollen die Wiederwahl von Christoph Blocher verhindern. Wie 24 Jahre zuvor kommt es zu einer «Nacht der langen Messer»: Das welsche Quartett Christophe Darbellay (CVP), Christian Levrat, Alain Berset (beide SP) und Ueli Leuenberger (Grüne) lanciert die Bündner SVP-Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf als Alternative und bearbeitet unschlüssige Parlamentarier. Der Coup gelingt: Am 12. Dezember wird Christoph Blocher abgewählt. Widmer-Schlumpf erbittet einen Tag Bedenkzeit und nimmt dann die Wahl an. Die SVP geht in die Opposition, es kommt zur Abspaltung der regierungstreuen Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP).

Der jüngste Krimi wird in diesem Abriss nicht mehr geschildert. Folgende Bilder erinnern uns an den jüngsten Wahlkrimi, den wir ausführlich geschildert hatten.

Bilder sagen oft mehr als Worte.

2008

«Hätte Walter das Amt zugetraut»

«Ich schwöre!» Ueli Maurer wird als 111. Bundesrat vereidigt. (Keystone)