Keine Raucher Sonderrechte für Helmut Schmidt und seine Frau?
Körperverletzung und Verstoß gegen das Rauchverbot.
Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger zu BILD: „Ja, wir prüfen das jetzt rechtlich.“ Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, ein Aktenzeichen angelegt.
Was war passiert?
Bei einer Neujahrs-Veranstaltung im bekannten Theater „Komödie Winterhuder Fährhaus“ in Hamburg waren der Altkanzler und seine Frau Ehrengäste – beide sind leidenschaftliche Raucher. Deshalb stellte ein Mitarbeiter ihnen ein Tischchen mit Aschenbecher hin, obwohl in Hamburg seit dem 1. Januar das Rauchen in öffentlichen Gebäuden gesetzlich verboten ist.
Das Foto von den genüsslich paffenden Eheleuten Schmidt entdeckte die Nichtraucher-Initiative in BILD – und erstattete sofort Anzeige! Nicht nur gegen Helmut und Loki Schmidt, auch gegen „Komödie“-Chef Michel Lang – weil er zugelassen hat, dass die Schmidts rauchten.
Gegen Lang wird von der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, weil ein Verstoß gegen das Rauchverbot keine Straftat, nur eine Ordnungswidrigkeit ist.
Aber: Gegen die Schmidts werden möglicherweise Ermittlungen eingeleitet. Denn eine Körperverletzung ist nach Paragraf 223 des Strafgesetzbuches strafbar. Dort heißt es: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Hat die Nichtraucher-Initiative überhaupt ein Recht, die Schmidts anzuzeigen? Oberstaatsanwalt Bagger: „In unserem Rechtsstaat kann jeder jeden anzeigen. Dieser Fall ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, mit welchen Sachen sich eine Staatsanwaltschaft künftig beschäftigen muss.“
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Kommentar: Die bizarre Situation wird in den Medien als Auswuchs der Antiraucherbewegung bezeichnet. Es gibt aber auch Stimmen, die sagen: Alle müssen sich an die neuen Regeln halten. Was denken Sie?
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