Montag, 10. April 2017

SRF verschwieg die Medienkonferenz mit dem Buch über Jürg Jegge

Die Begründung: Wir publizieren erst, wenn sich auch der Beschuldigte zu Wort gemeldet hat

Fall Jürg Jegge

SRF berichtete erst am Freitag darüber

«Qualitätsjournalismus ist nicht das Resultat von Reflexen, sondern von Reflexion», sagte SRF-Radiochefin Lis Borner am Sonntagabend im «Echo der Zeit». Angeschuldigte hätten das Recht, angehört zu werden. (Aus PERSOENLICH.COM)
KOMMENTAR: Es ist sicherlich klug, vor einer Publikation eine zweite Quelle zu prüfen.
Im Fall Jegge hätte aber das Fernsehen die Medienkonferenz immerhin als Fakt schon am Dienstag beschreiben müssen. Das Verschweigen der Buchpublikation wirkte so, als wolle SRF Jaeggi bewusst schonen.
Bei anderen Vorkommnissen wurde nicht immer abgewartet, bis der Beschuldigte befragt werden konnte. Wäre dies der Fall, könnte künftig ein Täter bewusst schweigen und somit das Schweizer Radio und Fernsehen dazu zwingen, die Sache nicht an die Oeffentlichkeit zu bringen.  Bei Verbrechen dürfen die Medien nicht schweigen, bis die Schuldfrage geklärt ist oder der Beschuldigte sich zu Wort meldet. 
Im Fall Jegge überzeugt somit die Argumentation der Radiochefin nicht.
Sachverhalte beschreiben sind keine Reflexe.  Sachverhalte verschweigen sind hingegen viel fragwürdiger. 
Was ist jetzt objektiver?
Die Anschuldigungen eines Opfers, die im Buch geschildert werden, bewusst auszuklammern und dann später im Schweizer Fernsehen den Täter ausführlich seine Taten als Erziehungsmassnahme begründen zu lassen?
Man lässt Jegge schildern, wie er ihm es bei seiner Therapie nur um die Schüler gegangen sei, sie zu befreien - ledigllich aus Freude und Spass. "Es ging nicht um mich!" behauptete der Täter.
Diese unglaubwürdige Rechtfertiung lässt das Fernsehen unwidersprochen so stehen.
Wenn Jegge gemeinsam mit einem Kind auf dem Bett bei der sogenannten Therapie "Dureschnuufä" onaniert, soll er selbst dabei keinen Spass gehabt haben. Wer das glaubt?!
Nur das Schweizer Fernsehen  
 

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