Zur Grenze der Privatsphäre
Geri Müller hätte proaktiv handeln müssen.
Nach der Publikation der Nackt-Bilder gibt es nur eines: Offen informieren!
«Gerechtfertigt, Chat-Zitate als Beleg zu bringen»
Medienrechtler Peter Studer sagt, weshalb ein öffentliches Interesse am Fall Geri Müller besteht.
Herr Studer, nach den Vorwürfen im Zusammenhang mit Nacktaufnahmen
liess Geri Müller verlauten, er wolle sich nicht weiter dazu äussern –
die Sache sei privat. Ist sie das?
Der Chefredaktor der «Schweiz am Sonntag» hat sich wie jeder verantwortungsbewusste Journalist die Frage stellen müssen: Handelt es sich um eine Privatsache, oder ist ein überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden?
Und das ist der Fall?
Ja. Geri Müller ist Nationalrat und Stadtammann von Baden – volksgewählt. Es sind offenbar «nicht jugendfreie» Bilder in Amtsräumen und sogar im Nationalratssaal gemacht worden. Hinzu kommt noch die merkwürdige Kriminalgeschichte um seine Ex-Geliebte, die in Baden von der Polizei gestellt wurde.
Ein Nationalrat, der in Amtsräumen schlüpfrige Bilder macht – reicht das wirklich?
Es geht ja noch weiter: Die Festnahme der jungen Frau in Baden wurde möglicherweise von Geri Müller beantragt oder mindestens mitverursacht. Zusätzlich gibt es den Verdacht einer Nötigung. Das ist ein Delikt, das von Amtes wegen durch die Staatsanwaltschaft abgeklärt werden muss (Art. 181 StGB – Drohung mit Strafanzeige). Der ganze Komplex deutet klar auf ein öffentliches Interesse hin.
Die «Schweiz am Sonntag» zitiert auch einzelne Chat-Nachrichten. Ist das verhältnismässig?
An sich ist der Austausch von zwei Partnern in einem Chat Privatsache. In diesem Fall kommen aber die oben genannten Aspekte der Öffentlichkeit hinzu, somit ändert sich die Ausgangslage. Es ist gerechtfertigt, für das Gesamtbild solche Zitate als Beleg zu bringen.
Umgekehrt gefragt, wann wäre die Berichterstattung nicht angebracht gewesen?
Handelte es sich nicht um einen vom Volk gewählten Politiker, sondern um eine Person in der Verwaltungsmaschinerie, wäre das öffentliche Interesse vielleicht nicht stark genug. Ebenfalls nicht, wenn es bloss Gerüchte ohne Indizien wären. Der Chefredaktor hat immer wieder beschrieben, was er für belegt hält. Genauer: Er hat Dokumente und Fotos eingesehen. Damit ist es nicht eine blosse Vermutung, sondern eine begründete Behauptung. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Über seinen Anwalt Andreas Meili nahm der Nationalrat am Sonntagmittag zur angeblichen intimen Chatbeziehung mit einer jungen Frau Stellung: «Bei diesem Kontakt handelte es sich um eine rein private Angelegenheit.»
Die Frau, mit der er in Kontakt gestanden sei, habe ihn seither massiv unter Druck gesetzt und damit gedroht, Privates an die Medien und Drittpersonen weiterzugeben – «und mir damit Schaden zuzufügen». Müller habe versucht, die Frau von diesem Vorhaben abzuhalten und seine Privatsphäre zu schützen. «Leider erfolglos.» (sda)
Der Chefredaktor der «Schweiz am Sonntag» hat sich wie jeder verantwortungsbewusste Journalist die Frage stellen müssen: Handelt es sich um eine Privatsache, oder ist ein überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden?
Und das ist der Fall?
Ja. Geri Müller ist Nationalrat und Stadtammann von Baden – volksgewählt. Es sind offenbar «nicht jugendfreie» Bilder in Amtsräumen und sogar im Nationalratssaal gemacht worden. Hinzu kommt noch die merkwürdige Kriminalgeschichte um seine Ex-Geliebte, die in Baden von der Polizei gestellt wurde.
Ein Nationalrat, der in Amtsräumen schlüpfrige Bilder macht – reicht das wirklich?
Es geht ja noch weiter: Die Festnahme der jungen Frau in Baden wurde möglicherweise von Geri Müller beantragt oder mindestens mitverursacht. Zusätzlich gibt es den Verdacht einer Nötigung. Das ist ein Delikt, das von Amtes wegen durch die Staatsanwaltschaft abgeklärt werden muss (Art. 181 StGB – Drohung mit Strafanzeige). Der ganze Komplex deutet klar auf ein öffentliches Interesse hin.
Die «Schweiz am Sonntag» zitiert auch einzelne Chat-Nachrichten. Ist das verhältnismässig?
An sich ist der Austausch von zwei Partnern in einem Chat Privatsache. In diesem Fall kommen aber die oben genannten Aspekte der Öffentlichkeit hinzu, somit ändert sich die Ausgangslage. Es ist gerechtfertigt, für das Gesamtbild solche Zitate als Beleg zu bringen.
Umgekehrt gefragt, wann wäre die Berichterstattung nicht angebracht gewesen?
Handelte es sich nicht um einen vom Volk gewählten Politiker, sondern um eine Person in der Verwaltungsmaschinerie, wäre das öffentliche Interesse vielleicht nicht stark genug. Ebenfalls nicht, wenn es bloss Gerüchte ohne Indizien wären. Der Chefredaktor hat immer wieder beschrieben, was er für belegt hält. Genauer: Er hat Dokumente und Fotos eingesehen. Damit ist es nicht eine blosse Vermutung, sondern eine begründete Behauptung. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Worum es geht
Der Aargauer Nationalrat und Badener Stadtammann Geri Müller (Grüne) sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, Nacktbilder aus seinem Büro während der Arbeitszeit einer Bekannten geschickt zu haben. Dies schreibt die «Schweiz am Sonntag». Müller weist den Bericht gegenüber der Nachrichtenagentur SDA zurück.Über seinen Anwalt Andreas Meili nahm der Nationalrat am Sonntagmittag zur angeblichen intimen Chatbeziehung mit einer jungen Frau Stellung: «Bei diesem Kontakt handelte es sich um eine rein private Angelegenheit.»
Die Frau, mit der er in Kontakt gestanden sei, habe ihn seither massiv unter Druck gesetzt und damit gedroht, Privates an die Medien und Drittpersonen weiterzugeben – «und mir damit Schaden zuzufügen». Müller habe versucht, die Frau von diesem Vorhaben abzuhalten und seine Privatsphäre zu schützen. «Leider erfolglos.» (sda)
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