Grenzen der Satire?
VIEL LAERM UM NICHTS?
ODER BERECHTIGTER LAERM UM EINE RASSISTISCHE KULTURTECHNIK?
Im Sketch mimte Birgit Steinegger Talkmasterin Oprah Winfrey, malte sich dafür schwarz an. Das brachte dem SRF massiv Kritk ein. Selbst der Direktor war damit nicht zufrieden.
Der Sketch über die amerikanische Talkmasterin Oprah Winfrey,
der im Schweizer Fernsehen am 29. Dezember im Rahmen des
«Endspott»-Jahresrückblicks ausgestrahlt wurde, löste bei
Kulturschaffenden Empörung aus. Auch Fernsehdirektor Ruedi Matter ist
mit dem Sketch nicht ganz zufrieden, wie er am Dienstag einräumte.
Im Sketch nahmen die Fernsehmacher die «Täschligate»-Affäre um Oprah Winfrey aufs Korn. Die millionenschwere Talkmasterin hatte sich nach einem Besuch in einer Zürcher Luxusboutique beklagt, dass sie diskriminiert worden sei.
«Blackfacing» sei eine rassistische Kulturtechnik
Parodistin Birgit Steinegger trat im Sketch mit schwarz angemaltem Gesicht, Kraushaar-Perücke und dicken Lippen als Frau Nogumi auf, die das Personal einer Boutique ins Schwitzen bringt.
Mehrere Kulturschaffende schrieben daraufhin einen Protestbrief ans SRF und drohten mit einer Anzeige wegen Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Sie verurteilen vor allem das «Blackfacing», also das Schwarz-Anmalen von weissen Künstlern, in der sie eine grundsätzlich rassistisch geprägte Kulturtechnik sehen.
«Freiheit der Satire verteidigen»
Wie SRF-Direktor Ruedi Matter am Dienstag an der SRF-Jahresmedienkonferenz sagte, ist er selber nicht ganz glücklich mit dem Sketch. «Grundsätzlich muss die Freiheit der Satire verteidigt werden», sagte er. Generell sehe er beim SRF kein Problem mit der Satire und allfälligen Diskriminierungen einzelner Gruppen.
Dieses aktuelle Beispiel sei aber «sicher nicht das Lustigste und auch nicht das Beste, das wir im vergangenen Jahr gezeigt haben».
Anzeige bleibt Thema
Für Raphael Urweider, Präsident der Autorinnen und Autoren der Schweiz (AdS) und Mitautor des Protestbriefs, ist eine Anzeige gegen das SRF immer noch Thema, wie er auf Anfrage der SDA sagte.
Die Kulturschaffenden würden auch gerne mit den TV-Machern über Satire diskutieren. «Ich selber habe gerne Humor, sehr gerne auch unkorrekten. Aber bitte etwas reflektierter.»
Im Sketch nahmen die Fernsehmacher die «Täschligate»-Affäre um Oprah Winfrey aufs Korn. Die millionenschwere Talkmasterin hatte sich nach einem Besuch in einer Zürcher Luxusboutique beklagt, dass sie diskriminiert worden sei.
«Blackfacing» sei eine rassistische Kulturtechnik
Parodistin Birgit Steinegger trat im Sketch mit schwarz angemaltem Gesicht, Kraushaar-Perücke und dicken Lippen als Frau Nogumi auf, die das Personal einer Boutique ins Schwitzen bringt.
Mehrere Kulturschaffende schrieben daraufhin einen Protestbrief ans SRF und drohten mit einer Anzeige wegen Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Sie verurteilen vor allem das «Blackfacing», also das Schwarz-Anmalen von weissen Künstlern, in der sie eine grundsätzlich rassistisch geprägte Kulturtechnik sehen.
«Freiheit der Satire verteidigen»
Wie SRF-Direktor Ruedi Matter am Dienstag an der SRF-Jahresmedienkonferenz sagte, ist er selber nicht ganz glücklich mit dem Sketch. «Grundsätzlich muss die Freiheit der Satire verteidigt werden», sagte er. Generell sehe er beim SRF kein Problem mit der Satire und allfälligen Diskriminierungen einzelner Gruppen.
Dieses aktuelle Beispiel sei aber «sicher nicht das Lustigste und auch nicht das Beste, das wir im vergangenen Jahr gezeigt haben».
Anzeige bleibt Thema
Für Raphael Urweider, Präsident der Autorinnen und Autoren der Schweiz (AdS) und Mitautor des Protestbriefs, ist eine Anzeige gegen das SRF immer noch Thema, wie er auf Anfrage der SDA sagte.
Die Kulturschaffenden würden auch gerne mit den TV-Machern über Satire diskutieren. «Ich selber habe gerne Humor, sehr gerne auch unkorrekten. Aber bitte etwas reflektierter.»
(sda)
KOMMENTAR:
In zahlreichen Beiträgen haben wir diese Thematik vertiefend kommentiert: Darf die Satire alles? Nach der Kritik am "Blackfacing" stellen wir einmal mehr fest: Die Anti-Rassismus-Strafnorm war ursprünglich nicht so eng gedacht, wie sie heute zum Teil ausgelegt wird. Die Gegner des Gesetzes befürchteten damals: Künftig wird - auf Grund dieses Gesetzes die Meinungsfreiheit enorm eingeschränkt. Jeder, der am Biertisch einen unkorrekten Spruch macht, könnte künftig eingeklagt werden. In Fall Birgit Steinegger stelle ich mich explizit auf den Standpunkt: Das Blackfacing bedeutet nicht in jedem Fall eine Verletzung der Anti-Rassismus- Bestimmungen. Auch bei dieser Frage ist gesunder Menschenverstand gefragt.
Wenn am Fasching - oder auf der Bühne ein Kabarettist - einen Schwarzen mimt, sollte Blackfacing erlaubt sein. Wer das Gesetz zu engmaschig auslegt, leitet nur Wasser auf die Mühle jener Kreise, die prognostizierten, künftig sei es möglich, jede Person einzuklagen, die von einem Moorenkopf redet oder das geflügelte Wort: "Er ist der Neger im Umzug" ausspricht.
Deshalb: Hände weg von einer zu engmaschigen Auslegung des Gesetzes. Bei der Satire müsste nach wie vor gelten: Die Meinungsfreiheit hat Vortritt!
Wenn am Fasching - oder auf der Bühne ein Kabarettist - einen Schwarzen mimt, sollte Blackfacing erlaubt sein. Wer das Gesetz zu engmaschig auslegt, leitet nur Wasser auf die Mühle jener Kreise, die prognostizierten, künftig sei es möglich, jede Person einzuklagen, die von einem Moorenkopf redet oder das geflügelte Wort: "Er ist der Neger im Umzug" ausspricht.
Deshalb: Hände weg von einer zu engmaschigen Auslegung des Gesetzes. Bei der Satire müsste nach wie vor gelten: Die Meinungsfreiheit hat Vortritt!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen