Zur Werbung gegen die Staatskinder
Abstimmung Familienartikel
Gegner befürchten hohe Kosten
Der Verfassungsartikel zur Familienpolitik, über den am 3. März abgestimmt wird, bringt aus Sicht der Gegner wenig, verursacht aber hohe Kosten. Zudem befürchten die Gegner aus dem bürgerlichen Lager, dass der Staat sich zu sehr in die Kinderbetreuung einmischt. Quelle NZZ
«Verstaatlichung der Kinder».
Gemäss dem Verfassungsartikel, über den das Volk am 3. März abstimmt, sollen die Kantone «für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen» sorgen. Wenn die Kantone zu wenig unternehmen, kann der Bund eingreifen.
Das führe dazu, dass freiwillige Lösungen in der Familie und private Angebote, die an die lokalen Begebenheiten angepasst seien, konkurrenziert würden und deshalb verschwinden könnten. Er habe diesen Vorgang als Gründer von Kinderkrippen in Zürich selbst erlebt. Dort gebe es nur noch drei privat geführte Tagesstätten.
Die Gegner befürchten auch hohe Kosten, obwohl der Artikel direkt keine Kosten verursacht. Er biete aber die Grundlage für Forderungen nach einem «weit reichenden staatlichen Angebot», sagte Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV). Damit sei der Artikel ein «Blankocheck», dessen Umsetzung viel kosten und damit zu höheren Steuern führen würde.
Das Nein-Komitee lehnt beispielsweise einen Elternurlaub ab - was die Befürworter des Artikels allerdings explizit ausschliessen - oder fixe Quoten für Teilzeitangestellte in den Unternehmen.
Laut Bundesrat lassen sich die vom Artikel ausgelösten Folgekosten noch nicht abschätzen, weil erst die Ausführungsgesetzgebung zeigen wird, inwiefern das Parlament Angebote wie Krippenplätze, Kinderhorte oder Mittagstische zu unterstützen bereit ist. Ein solcher Beschluss untersteht dem Referendum.
Leutenegger und die in der Kinderbetreuung tätige Pieren kritisierten die strengen staatlichen Vorschriften, die ebenfalls kostentreibend wirkten. Sie forderten zudem, dass der Staat nur subsidiär in die Kinderbetreuung eingreifen solle, das heisst, nur dort aktiv werden solle, wo es tatsächlich an einem Angebot fehle. Schon heute profitierten Familien von Unterstützungsmassnahmen.
In den Abstimmungskampf steigt das Komitee mit dem provokativen und emotional aufgeladenen Begriff «Staatskinder».
Das Plakat zeigt das Bild eines Kleinkindes, in dessen Ohr eine Ohrmarke steckt - wie bei einer Kuh.
Kommentar: Alle sind für die Unterstützung Familie. Doch besteht ein grosser Dissens hinsichtlich Fremd- und Eigenbetreuung. Die Diskussion ist eingeläutet. In Deutschland will Rot-Grün das Betreuungsgeld kippen. Sie befürchten, dass viele Eltern ihre Kinder wieder selbst betreuen.
«Der Staat soll sich nicht einmischen, wie Familien die Kinderbetreuung
organisieren», sagte Nadja Pieren (svp.,Bern) am Donnerstag vor den
Medien in Bern. Mit dem Familienartikel wolle der Staat den Familien
aber vorschreiben, was das beste für das Kind sei. Das führe zu einer
Gemäss dem Verfassungsartikel, über den das Volk am 3. März abstimmt, sollen die Kantone «für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen» sorgen. Wenn die Kantone zu wenig unternehmen, kann der Bund eingreifen.
Nicht gegen externe Kinderbetreuung
Die Gegner aus dem rechten Lager wollen ihren Widerstand nicht als grundsätzliches Nein zur familienexternen Kinderbetreuung verstanden wissen. Statt auf die Eigenverantwortung zu setzen, übernehme der Bund mit dem Artikel aber in letzter Konsequenz die Verantwortung für die Kinderbetreuung, kritisierte der Zürcher FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger.Das führe dazu, dass freiwillige Lösungen in der Familie und private Angebote, die an die lokalen Begebenheiten angepasst seien, konkurrenziert würden und deshalb verschwinden könnten. Er habe diesen Vorgang als Gründer von Kinderkrippen in Zürich selbst erlebt. Dort gebe es nur noch drei privat geführte Tagesstätten.
Die Gegner befürchten auch hohe Kosten, obwohl der Artikel direkt keine Kosten verursacht. Er biete aber die Grundlage für Forderungen nach einem «weit reichenden staatlichen Angebot», sagte Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV). Damit sei der Artikel ein «Blankocheck», dessen Umsetzung viel kosten und damit zu höheren Steuern führen würde.
Das Nein-Komitee lehnt beispielsweise einen Elternurlaub ab - was die Befürworter des Artikels allerdings explizit ausschliessen - oder fixe Quoten für Teilzeitangestellte in den Unternehmen.
Milliardenkosten befürchtet
Die möglichen Kosten beziffern die Gegner auf bis zu 12 Milliarden Franken pro Jahr. Darin eingeschlossen sind ein Elternurlaub von 24 Wochen, Krippenplätze für ein Drittel der Kleinkinder sowie ausserschulische Betreuungsangebote für die 5- bis 15-Jährigen.Laut Bundesrat lassen sich die vom Artikel ausgelösten Folgekosten noch nicht abschätzen, weil erst die Ausführungsgesetzgebung zeigen wird, inwiefern das Parlament Angebote wie Krippenplätze, Kinderhorte oder Mittagstische zu unterstützen bereit ist. Ein solcher Beschluss untersteht dem Referendum.
Leutenegger und die in der Kinderbetreuung tätige Pieren kritisierten die strengen staatlichen Vorschriften, die ebenfalls kostentreibend wirkten. Sie forderten zudem, dass der Staat nur subsidiär in die Kinderbetreuung eingreifen solle, das heisst, nur dort aktiv werden solle, wo es tatsächlich an einem Angebot fehle. Schon heute profitierten Familien von Unterstützungsmassnahmen.
Warnung vor «Staatskindern»
Dem Gegnerkomitee gehören vor allem SVP-Parlamentarier, aber auch einige FDP-Politiker an. Während bei der SVP die Nein-Parole zum Familienartikel so gut wie sicher ist, steht die Parolenfassung bei der FDP noch aus. Im Parlament hatte eine deutliche Mehrheit der FDP-Fraktion dem neuen Artikel 115a zugestimmt.In den Abstimmungskampf steigt das Komitee mit dem provokativen und emotional aufgeladenen Begriff «Staatskinder».
Das Plakat zeigt das Bild eines Kleinkindes, in dessen Ohr eine Ohrmarke steckt - wie bei einer Kuh.
Kommentar: Alle sind für die Unterstützung Familie. Doch besteht ein grosser Dissens hinsichtlich Fremd- und Eigenbetreuung. Die Diskussion ist eingeläutet. In Deutschland will Rot-Grün das Betreuungsgeld kippen. Sie befürchten, dass viele Eltern ihre Kinder wieder selbst betreuen.
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