Dienstag, 24. Januar 2012

Ein aufschlussreicher Entscheid des Ombudsmannes des Schweizer Fernsehens: Paul Rechsteiner SP wurde drei Wochen vor den Wahlen ein Wettbewerbsvorteil verschafft,

 


Ich zitiere NZZ


Ombudsmann rügt Roger Schawinski

Bevorteilung eines St. Galler Ständeratskandidaten

Der Schweizer Journalist und Moderator Roger Schawinski posiert im Aufnahmestudio der Sendung «Schawinski». (Bild: Keystone / AP / SRF/Oscar Alessio)Zoom
Der Schweizer Journalist und Moderator Roger Schawinski posiert im Aufnahmestudio der Sendung «Schawinski». (Bild: Keystone / AP / SRF/Oscar Alessio)
ras. Nachdem der einstige Radiopirat das Schweizer Fernsehen SF geentert hat, plagen ihn nun auch die regulatorischen Fesseln des öffentlichen Rundfunks. Schon zweimal hat sich der Ombudsmann, Achille Casanova, wegen Beschwerden mit Roger Schawinskis Talkshow befassen müssen. Im einen Fall rügte ihn der Ombudsmann, im andern Fall stützte er ihn.
Ein Zuschauer kritisierte, dass Schawinski am 7. November den damaligen St. Galler Ständeratskandidaten Paul Rechsteiner eingeladen hatte. Damit habe Schawinski ihm knapp drei Wochen vor dem zweiten Wahlgang einen Wettbewerbsvorteil verschafft und gegen die Richtlinien von SF verstossen.
Chefredaktor Diego Yanez widersprach: Gemäss den Hausregeln dürften zwar ab drei Wochen vor einem Urnengang keine Kandidatenporträts mehr gezeigt werden. Doch bei einer Talkshow handle es sich nicht um ein Porträt. Casanova klärte darauf den Chefredaktor über dessen eigene Regeln auf. Die publizistischen Leitlinien zur wahlpolitischen Auszeit gälten nicht nur für Porträts, sondern auch für Unterhaltungs-, Sport- und Talk-Sendungen. Rechsteiner habe trotz den kritischen Interviewfragen sehr wohl eine Kampagne für sich selber treiben können, hielt Casanova in seiner Stellungnahme fest. Damit sei er gegenüber den beiden andern Kandidaten bevorteilt worden.

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