Ein aufschlussreicher Entscheid des Ombudsmannes des Schweizer Fernsehens: Paul Rechsteiner SP wurde drei Wochen vor den Wahlen ein Wettbewerbsvorteil verschafft,
Ich zitiere NZZ
Ombudsmann rügt Roger Schawinski
Bevorteilung eines St. Galler Ständeratskandidaten
Der Schweizer Journalist und Moderator Roger Schawinski posiert im Aufnahmestudio der Sendung «Schawinski». (Bild: Keystone / AP / SRF/Oscar Alessio)
Ein Zuschauer kritisierte, dass Schawinski am 7. November den damaligen St. Galler Ständeratskandidaten Paul Rechsteiner eingeladen hatte. Damit habe Schawinski ihm knapp drei Wochen vor dem zweiten Wahlgang einen Wettbewerbsvorteil verschafft und gegen die Richtlinien von SF verstossen.
Chefredaktor Diego Yanez widersprach: Gemäss den Hausregeln dürften zwar ab drei Wochen vor einem Urnengang keine Kandidatenporträts mehr gezeigt werden. Doch bei einer Talkshow handle es sich nicht um ein Porträt. Casanova klärte darauf den Chefredaktor über dessen eigene Regeln auf. Die publizistischen Leitlinien zur wahlpolitischen Auszeit gälten nicht nur für Porträts, sondern auch für Unterhaltungs-, Sport- und Talk-Sendungen. Rechsteiner habe trotz den kritischen Interviewfragen sehr wohl eine Kampagne für sich selber treiben können, hielt Casanova in seiner Stellungnahme fest. Damit sei er gegenüber den beiden andern Kandidaten bevorteilt worden.
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