Montag, 10. August 2009

Dienstwagenaffaire:

Die Aussagen von Ulla Schmidt sind widersprüchlich

Widersprüchliche Aussagen schaden dem Image

Wie aus einer Dienstfahrt eine Privatfahrt wurde

Wollen Sie uns verarschen, Frau Schmidt?

Ich zitiere Bild am 10.08.2009

Sie kann wieder lachen ...

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gestern beim SPD-Wahlkampftermin bei der „Augsburger Puppenkiste“. Die Ministerin ist gut drauf, scherzt mit den Kindern.

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Wie aus einer Dienstfahrt eine Privatfahrt wurde

„Für private Termine am Urlaubsort nutzt sie einen Mietwagen. Sofern im Einzelfall der Dienstwagen privat genutzt wird, wird das genau wie in diesen Fällen im Inland üblich auch privat abgerechnet.“ sagte Schmidts Sprecherin Dagmar Kaiser noch am 26. Juli 2009

Ausriss

"Sie haben uns gegenüber erklärt, dass es sich bei allen Fahrten... in Zusammenhang mit ihrem Urlaub – mit Ausnahme von zwei Dienstfahrten vor Ort in Spanien (72 km) – um private Fahrten gehandelt habe.“ Der Bundesrechnungshof (Ausriss) hat die Ministerin mittlerweile entlastet

Foto: Imago

Grund für ihre unverschämt gute Laune: Der Rechnungshof hat sie entlastet, SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier hat sie nach der Entlastung doch in sein Wahlkampfteam geholt.

Dienstwagen-Affärewar da doch was unklar?

Wer sich die Entlastung Schmidts durch den Bundesrechnungshof genauer ansieht, ist nämlich verblüfft. In dem Brief von Rechnungshof-Präsident Dieter Engels an Ulla Schmidts Staatssekretär heißt es wörtlich:

„Sie haben uns gegenüber erklärt, dass es sich bei allen Fahrten der Bundesministerin für Gesundheit im Zusammenhang mit ihrem Urlaub – mit Ausnahme von zwei Dienstfahrten vor Ort in Spanien (72 km) – um private Fahrten gehandelt habe. Frau Bundesministerin für Gesundheit werde diese Fahrten ausnahmslos als privaten Nutzungswert im Wege der Individualbesteuerung versteuern.“

Der Bundesrechnungshof kommt dann zu dem Schluss: „Wir stellen hiernach fest: Frau Bundesministerin für Gesundheit hat ihr Dienstfahrzeug im Rahmen der einschlägigen Vorschriften genutzt. Dem Bundeshaushalt ist folglich kein Schaden entstanden.“

SELTSAM, DENN...

Bislang hatte es die Ministerin immer dienstlich begründet, dass ihr Fahrer den Dienstwagen die 2387 Kilometer in ihren spanischen Urlaubsort Dénia brachte.

Ihre Sprecherin noch am 26. Juli: „Die Ministerin nimmt in ihrem Urlaub Diensttermine wahr. Für private Termine am Urlaubsort nutzt sie einen Mietwagen. Sofern im Einzelfall der Dienstwagen privat genutzt wird, wird das genau wie in diesen Fällen im Inland üblich auch privat abgerechnet.“

Und auch Schmidts Staatssekretär Klaus Theo Schröder hatte am 28. Juli noch vorgerechnet, warum die Dienstwagenfahrt nach Spanien Sinn macht. Die Ministerin brauche auch im Urlaub ein Behelfsbüro. Und das müsse transportiert werden – eben im Dienstwagen.

Im Prüfbericht liest sich das jedoch anders. Was für die Ministerin erst dienstlich war, soll jetzt privat sein! Wie es wohl zu dem Sinneswandel kam?

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel zu BILD: „Bei Ulla Schmidt ist jetzt offenbar ein Sinneswandel eingetreten, denn von einer Dienstfahrt nach Spanien will sie plötzlich nichts mehr wissen. Offenbar hat Ulla Schmidt mehr Angst vor dem Bundesrechnungshof als vor den Steuerzahlern, die ja auch Wähler sind. Hätte sie von Anfang an die private Bezahlung zugesichert, hätte sie sich und dem Land viel Ärger erspart.“

Kommentar: Welche Aussage nun tatsächlich zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Doch stören mich die unterschiedlichen Begründungen. Aussagen in den Medien bleiben immer gespeichert. Trotz Entlastungsschreiben hat nun Ulla Schmidt ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Angenommen, der Politikerin könnte nachgewisen werden, dass sie nicht die ganze Wahrheit gesagt hat, folgt bestimmt noch eine Fortsetzung der Geschichte.

SP will endlich Ruhe verständlicherweise keine Untersuchung . Die Union hingegen möchte die Geschichte ausschlachten.

Ich zitiere bild-online:

Denn: Die Entscheidung, die Reise mit dem Dienstwagen als „privat“ abzurechnen, fiel erst nach ihrer Rückkehr aus dem Spanienurlaub – als ihre Affäre bereits die Schlagzeilen bestimmte.

Der VERDACHT der Opposition:

Schmidt übernimmt die Kosten dieses Mal aus eigener Tasche, um die Kontrolle des Rechnungshofs zu bestehen. So entging sie einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Doch wie war es bei früheren Urlauben? Musste dafür etwa der Steuerzahler aufkommen?

Schmidts Sprecherin wich in der Bundespressekonferenz entsprechenden Fragen gestern aus, erklärte lediglich: „Die Ministerin hat alle Fahrten der vergangenen Jahre ordnungsgemäß versteuert.“ Aber wie? Privat oder dienstlich? Genau das will der Haushaltsausschuss jetzt klären.

In der SPD wird die Furcht immer größer, dass Schmidts Dienstwagen-Affäre den Wahlkampf völlig verhagelt.

Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier forderte gestern Medien und die „politische Konkurrenz“ auf, die Debatte zu beenden.

Steinmeier bei N24: „Jetzt lasst auch Fairness gelten. Führt nicht einfach eine Diskussion fort, die wir beenden müssen, sondern lasst uns auf das konzentrieren, was wirklich Sache ist in der Gesundheitspolitik.“

Nachtrag 14. August 09:

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (60, SPD) hat auch in den Jahren 2004 bis 2008 mit ihrem Dienstwagen Urlaub gemacht. Dies geht aus einem Schreiben ihres Ministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor (liegt BILD vor).

Die Reisen des Dienstwagens zum Urlaubsort gelten als Dienstfahrten und wurden somit nicht privat versteuert. „Für den Zeitraum 2004 und 2005 befand sich ein Dienstwagen aufgrund von Erfordernissen des Personenschutzes am Urlaubsort“, heißt es in dem Schreiben.

Zu den Jahren 2006 bis 2008 schreibt das Ministerium: „Wie in den Jahren zuvor hat die Ministerin auch in den Jahren 2006 bis 2008 Termine vor Ort wahrgenommen, die sich insbesondere mit den sozialen Problemen der vielen in der Region ansässigen Deutschen befassten.“

Schmidt war unter Druck geraten, nachdem ihr Dienstwagen im Juli in ihrem spanischen Urlaubsort Alicante gestohlen worden war. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub hatte sie angegeben, dass sie die Fahrt des Wagens an den Urlaubsort privat als geldwerten Vorteil versteuere.

Jetzt bleibt jedoch die Frage, warum die Fahrten von 2004 bis 2008 anders versteuert wurden als die aus diesem Jahr?

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